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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Keine Entschädigung (26.280,72 EUR) für abgelehnten schwerbehinderten Bewerber.
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Gerade im Umgang mit Gerichten haben viele Mandanten Vorbehalte bzw. Hemmungen. Der Grund dafür ist der, dass diese Gerichtsverhandlungen nur aus dem Fernsehen kennen. Wie spricht man das Gericht richtig an?
Fernsehgerichtsverhandlung hat nichts mit Realität zu tun
Dazu ist auszuführen, dass diese “Fernsehverhandlung” alles andere als realistisch sind. Oft wird aus dramaturgischen Gründen die Gerichtsverhandlung grob falsch dargestellt. Dort sitzen dann schon mal beim Jugendgericht, bei dem die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind, diverse Zuschauer. Bezeichnend ist auch, dass am Schluss der Verhandlung immer ein Zeuge aufspringt, der dann den Fall aufklärt. Schon vorab möchte ich mitteilen, dass Sie sich nicht so bei Gericht verhalten sollten.
Wie spricht man das Gericht richtig an?
Arbeitsgericht Berlin – wenig formale Verhandlung
Wer zum Beispiel eine Verhandlung beim Arbeitsgericht Berlin hat, das Arbeitsrecht Berlin ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland, der wird sich wundern, wie wenig formal es dann doch vor Gericht zugeht.
Arbeitsrichter haben oft viele Sachen vor Gericht zu verhandeln und wollen gerade im Gütetermin schnell zum Ergebnis (Vergleich) kommen. Die Verhandlungen laufen von daher wenig formal ab. Je größer das Arbeitsgericht – so meine Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht – um so weniger legt man wert auf Formalien.
öffentliche Verhandlung
Da die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht öffentlich ist, kann der Besucher bzw. Arbeitnehmer diese bereits vor seinem Termin mitverfolgen und in den Saal eintreten. Beim Arbeitsgericht Berlin muss dazu nicht an die Saaltür angeklopft werden. Man geht leise in den Saal und setzt sich im hinteren Bereich auf einen freien Platz, wo meist schon Zuschauer oder andere Beteiligte / Anwälte sitzen.
Aufruf der Sache
Wenn die Angelegenheit dann vom Vorsitzenden Richter beim Arbeitsgericht Berlin aufgerufen wird, dann setzt sich der Arbeitnehmer auf der linken Seite gegenüber dem Richter hin (er sitzt als Kläger also aus Sicht des Richters auf der rechten Seite).
Beim sogenannten Gütetermin befindet sich nur der Richter und Protokolllant am Richtertisch. Im Kammertermin sind dann 3 Richter vorne.
Ablauf der Güteverhandlung
Bei der Güteverhandlung wird in der Regel der Richter zunächst den Arbeitgeber/Beklagten befragen, da sich dieser oft vor den Termin als Beklagte noch nicht zur Sache geäußert hat. Dies ist zum Beispiel der Normalfall bei einer Kündigungsschutzklage.
Sodann wird er mit den Vergleichsverhandlungen beginnen.
Ansprechen des Richters
Der Arbeitnehmer/Kläger muss das Gericht nicht mit “hohes Gericht” ansprechen, sondern kann zum Beispiel weniger formal den Richter mit “Herr Vorsitzender” bzw. bei einer Richterin “Frau Vorsitzende” ansprechen.
Eine solche Ansprache ist unter Anwälten gegenüber dem Gericht üblich. Dies ist zwar formal auch nicht ganz richtig, da im Gütetermin der Richter noch nicht der Vorsitzende der Kammer ist, aber durchaus üblich und als Ansprache legitim.
Es ist auch kein Problem wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer/Kläger zum Richter einfach “Herr Richter” bzw. “Frau Richterin” sagen.
Theoretisch kann man den Richter auch mit seinen Namen ansprechen (steht vor der Tür am Protokoll meisten oben), dies ist aber vor Gericht nicht üblich.
Formulierungen aus angoamerkinanischen Filmen, wie “Euer Ehren” werden in Deutschland grundsätzlich nicht verwendet und sich völlig falsch.
Hier besteht die Gefahr, dass man ins Fettnäpfchen tritt und beim Richter für einen Lachanfall sorgt (dies soll sogar Anwälten schon passiert sein). Im Beisein der Gegenseite möchte man dies sicherlich vermeiden.
häufige Fragen im Zusammenhang mit einem Termin beim Arbeitsgericht – FAQ
Nachfolgend noch kurz einige Fragen, die Mandanten häufig stellen:
Was ist ein Gütetermins?
Ein Gütetermins oder auch Güteverhandlung genannt, ist fast immer der erste Termin beim Arbeitsgericht. Hier geht es darum, ob man sich gütlich einigen kann und der Richter fragt den Sachverhalt. Gerade in Kündigungsschutzsachen hat der Gütetermins eine besondere Bedeutung, da hier oft Abfindungsvergleiche geschlossen werden. Arbeitsgerichtsverfahren enden nicht selten bereits mit einem Prozessvergleich im Gütetermin.
Wie viele Richter sind in der Güteverhandlung anwesend?
In der Güteverhandlung ist nur ein Richter anwesend. Es handelt sich um einen Berufsrichter. Ehrenamtliche Richter nehmen erst am Kammertermin teil. Am Gütetermins aber nicht.
Muss man die Hand heben, wenn man etwas vor Gericht sagen möchte?
Nein, dies ist nicht notwendig. Oft ist es so, dass der Richter direkt eine Seite anspricht und diese dann entsprechend etwas zum Fall erzählt. Danach ist die andere Seite dran. Man sollte nur nicht dazwischen reden.
Muss man aufstehen, wenn man etwas sagt?
Nein, auch dies ist nicht notwendig. Anders als im Strafverfahren bei den Plädoyers, steht bei den Zivilgerichten oder beim Arbeitsgericht niemand auf, um eine Rede zu halten.
Wie sollte man sich nicht vor dem Arbeitsgericht verhalten?
Man sollte sich sachlich äußern und möglichst auf emotionale Ausbrüche verzichten oder gar die Gegenseite beleidigen oder dieser Lüge oder Betrug vorwerfen. Die Gerichte sehen dies überhaupt nicht gern. Sehr emotionales oder sehr lautes und aggressives Verhalten ist vor deutschen Gerichten verpönt. Man sollte sich auch von der “naiven Vorstellung” lösen, dass derjenige, der am lautesten vor Gericht seine Meinung kund tut, am Ende gewinnen wird. Die Entscheidung wird nach sachlichen Gesichtspunkten getroffen. Man sollte nicht dazwischen reden, wenn der Richter redet oder die Gegenseite.
Gibt es eine Sitzordnung bei Gericht?
Ja, es gibt eine Sitzordnung bei jedem Gericht. In Berlin ist es zum Beispiel beim Arbeitsgericht so, dass der Richter vorne sitzt und rechts (versetzt) vom Richter sitzt dann der Kläger und links von ihm der Beklagte. Die Anwälte sitzen jeweils neben ihre Mandanten, sofern diese anwesend sind. Es ist überhaupt kein Problem bei Eintritt in den Gerichtssaal nach der Sitzordnung zu fragen. Oft sind die Tische sogar mit “Kläger” bzw. “Beklagter” beschriftet.
Wie viele Richter sind beim Kammertermin anwesend?
Wenn der Gütetermin beim Arbeitsgericht scheitert, dann setzt das Gericht dem Parteien Fristen zur Erwiderung auf die jeweiligen Schriftsätze. Sodann gibt es die Ladung zum Kammertermin, der oft mehrere Monate später stattfindet. Oft ist der Kammertermin der letzte Termin im Arbeitsgerichtsverfahren, es sei denn, es gibt doch eine Beweisaufnahme. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es vor dem Arbeitsgerichten recht wenig Beweisaufnahmen gibt. Böse Zungen behaupten, dass dies etwas damit zu tun hat, dass ein Richter oft das Bedürfnis hat, sein Verfahren möglichst schnell mit möglichst wenig Aufwand abzuschließen.
Im Kammertermin sitzen dann drei Richter auf der Richterbank. Dies ist der Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richter, jeweils einer aus dem Arbeitnehmerlager und eine aus dem Arbeitgeberlager.
Zusammenfassung:
Zum Richter sollte man entweder Herr Vorsitzender oder Herr Richter sagen. Auf keinen Fall sollte man das Gericht aber mit “Euer Ehren” ansprechen.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht- Berlin Marzahn -Hellersdorf
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Das Arbeitsgericht Berlin ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Hier finden eine Vielzahl von Güteverhandlungen statt, insbesondere betreffen eine große Anzahl (mehr als 50 %) der dort eingereichten Klagen sogenannte Bestandsschutzstreitigkeiten nämlich Kündigungsschutzklagen. Beim Arbeitsgericht Berlin ist es so, dass es relativ schnell – dies ist bei anderen Arbeitsgerichten ähnlich – einen Gütetermin gibt. Im Normalfall bekommt man einen Gütetermin ungefähr 4 Wochen nach Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht. Ein Großteil meiner Klagen reiche ich als Rechtsanwalt in Marzahn dort ein. Selbst während der Corona-Pandemie (Stand: Februar 2021) wird der Geschäftsbetrieb noch zügig fortgeführt und es finden weiter mündliche Verhandlungen statt.
persönliches Erscheinen
Güteverhandlung – was ist das?
Die Güteverhandlung / der Gütetermin beim Arbeitsgericht Berlin hat zwei Ziele.
Aufklärung des Sachverhalts
Zum einen die Aufklärung des Sachverhaltes, der Richter kennt im Normalfall nur einen Teil des Sachverhalts, nämlich den, der in der Klage niedergeschrieben ist. Dort steht meist nicht viel. Die Parteien sind dort benannt und die Kündigung nebst Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung beigefügt. Im Normalfall werden Anwälte, die die Beklagten vertreten nicht vor der Güteverhandlung noch auf den Schriftsatz erwidern. Von daher fragt das Gericht immer nach dem Sachverhalt und wird im Normalfall hier bei der Beklagtenseite anfangen. Diese soll aus Ihrer Sicht – z. B. bei einer Kündigungsschutzklage – die Gründe für die Kündigung benennen. Weiter werden noch weitere Punkte zum Arbeitsverhältnis erfragt.
Vergleichsverhandlungen
Darüber hinaus – und dies ist vor allem auch im Interesse des Gerichtes – hat das Gericht das Ziel die Parteien durch einen Vergleich „zu befrieden“. Gerade in Arbeitsrechtsstreitigkeiten, insbesondere in Kündigungsrechtsstreitigkeiten, ist die Vergleichsquote recht hoch. Man kann grundsätzlich sagen, dass wenigstens die Hälfte der Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht Berlin durch Vergleich erledigt werden, meist durch Zahlung einer Abfindung an den Kläger/Arbeitnehmer. Eine Verpflichtung zum Abschluss eines Vergleiches, insbesondere auch eine Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber gibt es aber (in den meisten Fällen) nicht. Die Kündigungsschutzklage ist gerichtet auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat.
Druck durch das Gericht auf Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches
Nicht selten übt das Gericht einen gewissen Druck aus, um die Parteien zu einem Vergleichsabschluss zu bewegen. Auch der Richter hat ein Interesse an einer gütlichen Einigung, denn mit dem Vergleich ist der Rechtsstreit in der Regel beendet und der Arbeitsrichter kann die Akte ablegen. Ein Vergleich muss nicht immer negativ sein, ganz im Gegenteil, oft ist der (gute) Vergleich die bessere Wahl. Nicht nur bei Kündigungsschutzklagen; auch bei einer Lohnklage kann der Vergleich vorteilhaft sein, da man dann Lohn schneller bekommt, wenn auch etwas weniger.
Das Problem ist nämlich, dass wenn es keine Einigung gibt, ein Kammertermin erst viel später anberaumt, und dieser ist meist mehrere Monate, manchmal 5 Monate später als der Gütetermin. Bis dahin müsste man dann letztendlich auf den Lohn warten.
Persönliches Erscheinen vor dem Arbeitsgericht Berlin
Das persönliche Erscheinen des Klägers bzw. des Beklagten wird im Normalfall durch das Gericht angeordnet. Wenn aber der Kläger keinen Anwalt hat bzw. der Beklagte, liegt es in der Natur der Sache, dass er auch zum Prozess erscheint. Wenn also der Arbeitnehmer z. B. über die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht Berlin Kündigungsschutzklage einreicht, dann wird er im Normalfall natürlich auch zu seinem Termin/Kammertermin/Gütetermin persönlich erscheinen müssen.
Ist die Partei (Kläger oder Beklagter) nicht im Termin anwesend und wird auch kein Vertreter zum Termin geschickt, dann ergeht – im Normalfall – ein Versäumnisurteil, sofern dies die Gegenseite beantragt. Dies kommt in der Praxis aber eher selten vor.
Anwaltlich vertreten und persönliches Erscheinen
Anders ist die Lage, wenn die Parteien anwaltlich vertreten sind. Reicht z. B. der Anwalt die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin ein, wird das Gericht im Normalfall auch eine kurze Anmerkung in der Ladung machen, ob das persönliche Erscheinen angeordnet wird oder nicht.
Ladung-Berlin-Arbeitsgericht-Gütetermin
Woran merkt man, dass das persönliche Erscheinen angeordnet wurde?
Ob das persönliche Erscheinen angeordnet wurde, ergibt sich aus zwei Umständen. Zum einen steht dies in der Ladung, meistens so „das persönliche Erscheinen des Klägers und des Beklagten wird angeordnet“.
eigene Ladung durch das Arbeitsgericht
Darüber hinaus ist es typisch, dass beim persönlichen Erscheinen die Parteien, z. B. der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber selbst eine Ladung bekommen und nicht nur der Anwalt. Der vertretene Rechtsanwalt bekommt im Normalfall immer eine Ladung. Die Partei im Normalfall nur dann, wenn ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Erhält man also eine eigene Ladung vom Gericht, dann ist der persönliche Erscheinen angeordnet.
Gütetermin und Kammertermin – was sind dies für Termine?
Nach dem gescheiterten Gütetermin kann aber auch das persönliche Erscheinen im Protokoll der Güteverhandlung (dies bekommt man in Berlin immer gleich nach der Verhandlung ausgehändigt) für den Kammertermin angeordnet werden. Man sollte sich von daher das Protokoll sorgfältig durchlesen. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zum Kammertermin ist der Normalfall und nicht die Ausnahme. Beim Kammertermin entscheidet die Kammer des Arbeitsgericht, also ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Im Gütetermin verhandelt nur der Arbeitsrichter (Berufsrichter) allein ohne die anderen Kammermitglieder. In der Güteverhandlung geht es vor allem um eine gütliche Einigung der Parteien im Kündigungsschutzverfahren, also fast immer um Zahlung einer Abfindung. Anträge werden dort in der Regel nicht gestellt. Überdurchschnittlich kommt auch ein sogenannter Prozessvergleich in Bestandschutzstreitigkeiten zu stande. Die Einigung erfolgt in Form eines Vergleichs und wird vom Gericht protokolliert. Scheitert der Gütetermin geht das Verfahren vor dem Arbeitsgericht so weiter, dass das Gericht einen Kammertermin ansetzt. Die beklagte Partei und die Klägerpartei bekommen Fristen für weiteren Sachvortrag bis zum Termin. Zu den jeweiligen Schriftsätzen der Anwälte kann die jeweilige Gegenseite dann Stellung nehmen.
Wann wird bei einer Kündigungsschutzklage das persönliche Erscheinen angeordnet?
Beim Arbeitsgericht Berlin ist es meist so, dass bei einer normalen Kündigungsschutzklage, die sich gegen eine ordentliche Kündigung wendet, meist das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wird. Der Mandant muss also nicht zum Gütetermin kommen. Anders ist dies oft so, wenn es um eine außerordentliche Kündigung geht. Dann lädt der (jeweilige Richter) den Kläger / Arbeitnehmer oft persönlich, um diesen zum Sachverhalt anzuhören. Dies handhabt aber jede Kammer unterschiedlich.
Was passiert, wenn man nicht beim Arbeitsgericht Berlin erscheint, obwohl das persönliche Erscheinen angeordnet wurde?
Erscheint die Partei nicht, insbesondere im Kammertermin, obwohl das persönliche Erscheinen angeordnet wurde (und diese hat einen Rechtsanwalt), stellt sich die Frage nach den Sanktionen. Ganz ehrlich muss man sagen, dass es sehr oft keine Sanktionen gibt. Möglich ist es, dass das Gericht z. B. ein Ordnungsgeld verhängt. Dies kann unter Umständen mehrere 100,00 € (meistens bis € 1.000) betragen. Im Normalfall ist eine Ordnungsgeldfestsetzung aber recht schwierig für das Gericht. Das Gericht müsste nämlich darlegen, weshalb das persönliche Erscheinen des Klägers bzw. des Beklagten hier notwendig war. Eine solche Begründung ist meistens für das Gericht recht schwierig.
Muss auch der anwaltlich vertretene Mandant persönlich erscheinen?
Ein großes Missverständnis in der Praxis besteht darin, dass der Kläger/Beklagter meint, der anwaltlich vertreten ist, dass er doch einen Anwalt hat und von daher nicht bei Gericht erscheinen muss. Dies ist grundsätzlich falsch.
Wie oben bereits ausgeführt, stellt sich für das Gericht ja nur die Frage, ob das persönliche Erscheinen angeordnet wird, wenn eine Seite nicht selbst tätig wird, sondern durch einen Anwalt vertreten wird. Das heißt, auch der anwaltlich Vertretene muss persönlich erscheinen, wenn er entsprechend geladen wurde. Hier gibt es manchmal „den Trick“, wonach Anwälte eine spezielle Vollmacht vorlegen und meinen, sie sind zur Sachverhaltsaufklärung und zum Vergleichsabschluss bevollmächtigt und von daher ist das persönliche Erscheinen des Mandanten nicht erforderlich. Dies ist aber gefährlich. Der Anwalt wird im Normalfall nicht die gleiche Kenntnis vom Sachverhalt haben wie der Mandant. Von daher sind solche Vollmachten mit Vorsicht zu genießen.
Muss man bei Krankheit persönlich Erscheinen?
Oft wird mißverstanden, dass die Krankheit allein nicht die Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen aufhebt. Man kann krank sein und trotzdem (z.B. Armbruch) vor Gericht erscheinen. Man muss nur dann nicht erscheinen, wenn man aufgrund der Krankheit (nachweisbar= ärztliches Attest) nicht reisefähig und/ oder nicht verhandlungsfähig ist. Dies ist der Fall, wenn z.B. sich die Partei im Krankenhaus zur Behandlung befindet. Bei den meisten Erkrankungen dürfte dies nicht der Fall sein.
Kann man vom persönlichen Erscheinen entbunden werden?
Auf Antrag kann das Arbeitsgericht beschließen, dass der Mandant (Kläger oder Beklagte) vom persönlichen Erscheinen vor Gericht entbunden wird. Gründe hierfür können z.B. ein längerfristig geplanter Urlaub oder Krankheit sein.
Kann man, obwohl das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, trotzdem zum Gerichtstermin erscheinen?
Selbstverständlich kann der Mandant, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet wurde, am Gerichtstermin teilnehmen. Vor dem Arbeitsgericht Berlin sind die Gerichtstermine öffentlich. Dies ist nicht nur beim Arbeitsgericht Berlin so, sondern bei allen Arbeitsgerichten. Nur in ganz wenigen Fällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Ist die Teilnahme an der Güteverhandlung sinnvoll, auch wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde?
Es kommt darauf an. Gerade im Gütetermin kann es durchaus auch negative Folgen haben, wenn der Mandant erscheint, obwohl er nicht geladen wurde. Das Problem ist nämlich, dass es meistens hier sehr emotional wird, wenn der Arbeitgeber nämlich vorträgt, dass der Arbeitnehmer bisher immer ganz schlecht gearbeitet hat und ein generell schlechter Mitarbeiter war. Gerade der Arbeitnehmer, der ursprünglich vorhatte, beim Arbeitgeber weiterzuarbeiten – dies ist mit Abstand ein sehr sehr geringer Teil der Kläger bei Kündigungsschutzklagen – verliert dann sein Interesse tatsächlich, das Kündigungsschutzverfahren bis zum Ende durchzuziehen, und lässt sich ggf. auch auf einen schlechten Vergleich ein. Andererseits kann es durchaus in bestimmten Fällen sinnvoll sein, wenn der Mandant bei Gericht erscheint, denn dieser hat eine umfängliche Sachverhaltskenntnis und kann bestimmte Argumente, die von der Gegenseite vorgetragen wurden, recht schnell widerlegen. Es kommt also immer auf den Einzelfall an, der Mandant sollte diesbezüglich seinen Anwalt fragen
Ich vertrete Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin.
Update März 2021 – Corona-Krise (2. bzw. 3. Lockdown in Berlin)
Aufgrund der sehr negativen Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (Covid19) hat sich auch der Geschäftsbetrieb beim Arbeitsgericht Berlin etwas verlangsamt. Seit Anfang 2021 scheint es auch generell etwas weniger Eingänge beim Arbeitsgericht Berlin zu geben. Sowohl Gütetermine als auch Kammertermin finden derzeit statt. Es ist – auch im Gerichtssaal – eine Maske zu tragen. Andererseits besteht aufgrund der häufige Anordnung von Kurzarbeit und zunehmender betriebsbedingter Kündigung wegen Corona ein verstärktes Interesse an der Einreichung von Klagen beim Arbeitsgericht Berlin. Hier bieten sich außergerichtliche (nach Einreichung der Kündigungsschutzklage!) Verhandlungen mit späterer gerichtlicher Protokollierung des Vergleichs im schriftlichen Verfahren nach § 278 Abs. 6 Satz 1 ZPO an. Häufig gestellte Fragen zum Thema Corona und Arbeitsrecht finden Sie hier. Beratungen sind sowohl in Marzahn als auch in der Zweigstelle im Prenzlauer Berg möglich.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Marzahn-Hellersdorf
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