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Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht, Familienrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Scheidung, Scheidung Marzahn

Automatische Scheidung nach 3 Jahren?

Automatische Scheidung nach 3 Jahren?

Automatische Scheidung nach 3 Jahren?


Automatische Scheidung nach 3 Jahren? Ist dies möglich?

Manchmal glauben getrennt lebende Eheleute, dass eine Scheidung automatisch nach drei Jahren durchgeführt wird oder das man dann automatisch geschieden ist. Dies ist nicht der Fall. Eine Ehescheidung muss immer beantragt werden und zwar über einen Rechtsanwalt. Eine Ehescheidung ohne Anwalt ist nicht möglich.


zur Trennung und Scheidung

Nach dem Gesetz kann eine Ehe dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe wird vermutet, wenn zum Zeitpunkt der Anhörung der Eheleute, also in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht, bereits die Trennung seit mehr als einem Jahr besteht. Geregelt ist dies in den §§ 1565 und 1566 BGB.

§ 1565 BGB lautet:

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

§ 1566 BGB lautet:

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.


Härtefallscheidung kommt in der Praxis kaum vor

Eine Härtefallscheidung ohne einjährige Trennung kommt in der Praxis sehr selten vor. Meistens gehen die Gerichte davon aus, dass es den Ehepartnern zumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Das Trennungsjahr kann und darf man auch nicht abkürzen; auch wenn dies sogar manchmal von Anwälten geraten wird. Es steht nicht zur Disposition der Eheleute.


Scheidung nur über Rechtsanwalt möglich

Dies sind die gesetzlichen Grundlagen für die Scheidung. Was dort nicht steht, ist, dass die Ehescheidung zwingend von einem Rechtsanwalt beantragt werden muss. Dies muss aber nicht zwingend ein Fachanwalt für Familienrecht sein. Für die Scheidung in Berlin Marzahn-Hellersdorf ist dabei das Familiengericht Kreuzberg zuständig.


keine automatische Scheidung nach 3 Trennungsjahren möglich

Die Scheidung geht von daher niemals automatisch, egal, wie langen die Trennung bereits ist. In der Praxis kommt es sogar ab und zu einmal vor, dass die Eheleute 10 Jahre oder länger getrennt leben und sich dann erst scheiden lassen. Selbst eine Pflicht zur Scheidung besteht natürlich nicht. Die Eheleute müssen sich also nie scheiden lassen. Dies hat aber alles Konsequenzen, die meist für einen Ehegatten (Zugewinn/ Unterhalt etc) stark nachteilig sind.


Scheidung geht nach 3 Jahren der Trennung nicht unbedingt schneller

Oft wird auch geglaubt, dass eine Scheidung nach drei Jahren automatisch schneller geht. Auch dies ist nicht der Fall. Wenn man drei Jahre von einander getrennt lebt, dann wird nur gesetzlich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Diese gesetzliche Vermutung ist unwiderlegbar. Das heißt, dass das Familiengericht wird im Anhörungstermin der Eheleute nur noch nach dem Trennungszeitraum fragen. Wenn beide Eheleute bestätigen, dass eine Trennung bereits seit mehr als drei Jahren erfolgt ist, dann fragt das Gericht gar nicht weiter, ob beide Eheleute die Scheidung wünschen, da es darauf dann nicht mehr ankommt. Bei der Scheidung nach einem Jahr der Trennung fragt das Gericht noch nach der gemeinsamen Scheidungsabsicht. Wenn diese vorliegt, dann geht die Scheidung genauso schnell.

Wie oben ausgeführt, wird dann nämlich gesetzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.


Anwalt vertritt immer nur einen Ehepartner

Unabhängig davon zu unterscheiden ist die Frage, ob beide Eheleute einen Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren benötigen. In der Regel ist für eine einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt notwendig, der allerdings auch nur einen Ehegatten vertritt und auf keinen Fall beide Eheleute vertreten kann. Auch die Beratung erfolgt nur gegenüber einem Ehegatten. Es gibt also keinen gemeinsamen Anwalt für die Scheidung!


Schreiben der Familiengerichte / Amtsgericht Kreuzberg über Anwaltszwang im Scheidungsverfahren

Man sollte sich dabei auch nicht von den Schreiben der Familiengerichte verunsichern lassen, die den Ehegatten, der keinen Anwalt hat darauf hinweisen, dass für das Scheidungsverfahren ein Anwaltszwang besteht. Dies geschieht so auch beim Amtsgericht Kreuzberg. Die Schreiben an den anderen Ehepartner, der nicht die Scheidung eingereicht hat, sind manchmal etwas unverständlich . Es stimmt zwar, dass im Scheidungsverfahren grundsätzlich ein Anwaltszwang besteht, aber es besteht dann kein Anwaltszwang, wenn man der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellen will. Dies muss man auch nicht (eigene Anträge stellen), wenn man nur die einvernehmliche Scheidung möchte.


streitige Scheidung nach 3 Jahren kaum noch durchführbar

Was die dreijährige Trennung herbeiführt in Bezug auf das Scheidungsverfahren ist auch, dass eine streitige Scheidung (Widerstand eines Ehegatten gegen die Scheidung) dann kaum noch durchführbar ist. Ein Ehegatte, der sich nach drei Jahren Trennung scheiden lassen will, kommt damit unproblematisch durch, es sei denn, dass die Gegenseite die Dauer der Trennung bestreitet. Derjenige, der sich scheiden lassen will, muss nämlich die Voraussetzungen der Ehescheidung darlegen und dazu gehört auch, die Darlegung der Trennungsdauer. Verzögern kann ein Ehegatte die Scheidung aber immer, wenn er dies darauf anlegt und ggfs. dann auch noch anwaltlich vertreten ist (Einreichung weiterer Scheidungsfolgen im Verbund).

Eine Scheidung ist auch gegen den Willen des anderen Ehegatten bereits nach einjähriger Trennung möglich, wenn dann der Ehegatte, der sich scheiden lassen will darlegt und nachweist, dass die Ehe zerrüttet ist.


Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht

6. Mai 2022/2 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Wie kann man eine Scheidung beschleunigen?Rechtsanwalt Andreas Martin
Allgemein, Familienrecht, Scheidung, Scheidung Marzahn

Wie kann man eine Scheidung beschleunigen?

Wie kann man eine Scheidung beschleunigen?

Wie kann man eine Scheidung beschleunigen?


Wie kann man eine Scheidung beschleunigen?- Hinweise und Anmerkungen von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht in Berlin

Es gibt immer mehr Scheidungen, nicht nur in Berlin. Das Scheidungsverfahren dauert ab Einreichung des Scheidungsantrag – auch in Berlin – ungefähr 1 Jahr. Es stellt sich die Frage, ob man die Ehescheidung beschleunigen kann? Oft findet man im Internet ja Schlagworte, wie “Blitzscheidung” oder Ähnliches.

Scheidung beschleunigen wegen neuer Heirat oder Schwangerschaft

Ein häufiger Grund für das Motiv um eine Ehescheidung zu beschleunigen ist der Wunsch eines Ehepartners erneut zu heiraten. Ein weiterer häufiger Grund ist der, dass die Ehefrau von einem neuen Partner schwanger ist und bei der Geburt vor Rechtskraft der Scheidung der Ehemann als gesetzlicher Vater gilt. Auch hier ist das Ziel die Scheidung möglich schnell abzuschließen.

keine Blitzscheidung aber schnellere Scheidung möglich

Um es kurz zu machen:

Ja, man kann eine Scheidung vor dem Familiengericht beschleunigen und nein, es gibt keine Blitzscheidung!


kurzfristige Ehescheidung ist nachvollziehbar

Es ist oft so, dass Mandanten zu mir die Kanzlei in Berlin Marzahn-Hellersdorf kommen und danach fragen, wie sie möglichst schnell geschieden werden können. Dies ist ein nachvollziehbares Anliegen, schließlich möchte man auch das Rechtliche im Zusammenhang mit der Trennung und dem Scheitern der Ehe möglichst schnell abschließen, um dann unbeschwert seine weiteren Pläne für die Zukunft verfolgen zu können. Nur selten spielt dabei der Wunsch nach einer schnellen (neuen) Eheschließung eine Rolle. Die schnelle Scheidung ist also ein nachvollziehbarer Wunsch des Mandanten.


Trennungsjahr ist fast immer abzuwarten

Die meisten Mandanten wissen schon, dass zunächst das Trennungsjahr abzuwarten ist. Viele haben aber die Vorstellung, dass die Scheidung insgesamt nur rund ein Jahr dauert und zwar vom Zeitpunkt der Trennung, was nicht gerade logisch ist.


Scheidung mit Versorgungsausgleich dauert rund 1 Jahr

Wichtig ist zunächst, dass das Trennungsjahr abzuwarten ist. Nur bei der Härtefallscheidung ist dies anders. Eine Härtefallscheidung, bei der das Trennung ja nicht zu beachten ist, kommt aber nur äußerst selten vor und hat in der Praxis kaum eine Relevanz.


Familiengericht Berlin Kreuzberg und Dauer des Scheidungsverfahrens

Wichtig ist zu wissen, dass die Scheidung in Berlin, so auch beim Familiengericht Kreuzberg, welches für Marzahn – Hellersdorf zuständig ist, rund ein Jahr dauert, sofern der Versorgungsausgleich durchzuführen ist. In der Regel werden fast alle Scheidungen mit Versorgungsausgleich durchgeführt. Nur bei kurzen Ehen (unter 3 Jahren) wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt, wenn dieser nicht beantragt wird. Ansonsten kann man den VA (Versorgungsausgleich) nur umgehen, in dem man diesen notariell oder – wenn beide Eheleute durch Anwälte im Scheidungsverfahren vertreten sind – im Scheidungstermin ausschließt. Dies sollte man sich aber genau überlegen.


Wie kann man nun die Scheidungsdauer verkürzen?

Es gibt einige Maßnahmen und die Dauer der Ehescheidung zu verkürzen.


schneller Scheidungsantrag

Man kann meist schon 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag bei Gericht über einen Rechtsanwalt einreichen. Damit spart man dann meist auch nur 2-3 Monate ein.

Achtung bei Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren

Wenn die Scheidung mit dem Versorgungsausgleich durchzuführen ist, kann man eine Beschleunigung dadurch erreichen, dass man den Scheidungsantrag 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres beim Gericht stellt, da das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (Termin zur Anhörung der Eheleute) abgelaufen sein muss. Allerdings akzeptieren dies die Gerichte dann nicht, wenn man gleichzeitig eine Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellt, da das Gericht ja zunächst dann über diesen Antrag entscheiden muss und das Trennungsjahr zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.

Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Eine Beschleunigung der Ehescheidung kann man dadurch herbeiführen, dass man den Versorgungsausgleich notariell ausschließt. Wichtig ist dabei, dass dies bei einem Notar erfolgen muss. Eine handschriftliche Vereinbarung ist nichtig. Man sollte dabei aber beachten, dass man es sehr genau überlegt sein sollte, ob man tatsächlich auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichtet. Der Versorgungsausgleich ist nämlich der Ausgleich der Rentenpunkte, die man während der Ehe erworben hat. Von daher ist der Ausschluss des Versorgungsausgleichs, da die meisten Eheleute unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften haben, für eine Seite dann im Endeffekt immer negativ. Ich rate auf keinen Fall vorschnell auf dem Versorgungsausgleich zu verzichten, nur um ein paar Monate bei der Scheidung zu sparen.

Klärung des Rentenkontos vor Einreichung der Scheidung

Eine weitere Möglichkeit der Beschleunigung besteht darin, dass man vor der Scheidung bereits-im Trennungsjahr-eine Klärung des Rentenkontos herbeiführt. Dann kann die Auskunft zum Versorgungsausgleich, die ja von den Rentenversicherung im Scheidungsverfahren zu erfolgen hat, schneller geschehen. Gerade diese Auskünfte, die oft mehrere Monate in Anspruch nehmen, sind es, die die Scheidung insgesamt so lange dauern lassen.


Fragebogen zum Versorgungsausgleich sofort einreichen

Weiter kann man den Fragebogen zum Versorgungsausgleich, den jeder Ehegatte am Anfang ausfüllen muss, mit Angaben, wo man gearbeitet hat etc., gleich mit dem Scheidungsantrag einreichen. Die Beschleunigung wird allerdings nur dann herbeigeführt, wenn die Gegenseite ebenfalls kurzfristig den Fragebogen einreicht.

begrenzte Möglichkeiten zur Verkürzung der Scheidung im Verfahren selbst

Im Scheidungsverfahren selbst sind die Möglichkeiten der Beschleunigung dann recht begrenzt. Wichtig ist, dass man weiß, wenn man eine schnelle Scheidung durchführen will, dass man den Fragebogen zum Versorgungsausgleich kurzfristig einreicht und auch Fragen der Rentenversicherung, bei der Kontenklärung, sofort beantwortet.

Blitzscheidung/ Online-Scheidung gibt es nicht!

Hüten sollte man sich als Mandant vor sogenannten “Onlinescheidungen” oder “Blitzscheidungen“, wie sie manchmal im Internet – auch von Anwälten – beworben werden. So etwas gibt es nicht!

Eine Scheidung kann nicht online durchgeführt werden. Die Anwälte, die mit einer Online-Scheidung werben, machen letztendlich genau das gleiche, wie der Anwalt, der vor Ort dem Mandanten betreut, nur mit dem Unterschied, dass der Mandant, der den Online-Scheidungs-Anwalt beauftragt, wahrscheinlich seinen Anwalt nie zu Gesicht bekommt.

Jede Scheidung muss seit 2022 durch einen Anwalt online (per elektronischem Anwaltspostfach – beA) bei Gericht eingereicht werden. Dies macht die Ehescheidung aber nicht zur Online-Scheidung, denn für jede Scheidung muss es einen Termin zur Anhörung der Eheleute geben. Zu dem Anhörungstermin / Scheidungstermin müssen beide Eheleute erscheinen.

Es gibt von daher keine Online-Scheidung und eine Blitzscheidung ebenfalls nicht.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Marzahn-Hellersdorf- Fachanwalt für Familienrecht

 

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25. November 2019/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Berlin

Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?

Gerade im Umgang mit Gerichten haben viele Mandanten Vorbehalte bzw. Hemmungen. Der Grund dafür ist der, dass diese Gerichtsverhandlungen nur aus dem Fernsehen kennen. Wie spricht man das Gericht richtig an?

Fernsehgerichtsverhandlung hat nichts mit Realität zu tun

Dazu ist auszuführen, dass diese “Fernsehverhandlung” alles andere als realistisch sind. Oft wird aus dramaturgischen Gründen die Gerichtsverhandlung grob falsch dargestellt. Dort sitzen dann schon mal beim Jugendgericht, bei dem die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind, diverse Zuschauer. Bezeichnend ist auch, dass am Schluss der Verhandlung immer ein Zeuge aufspringt, der dann den Fall aufklärt. Schon vorab möchte ich mitteilen, dass Sie sich nicht so bei Gericht verhalten sollten.

Wie spricht man das Gericht richtig an?

Richter beim Arbeitsgericht ansprechen

Arbeitsgericht Berlin – wenig formale Verhandlung

Wer zum Beispiel eine Verhandlung beim Arbeitsgericht Berlin hat, das Arbeitsrecht Berlin ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland, der wird sich wundern, wie wenig formal es dann doch vor Gericht zugeht.

Arbeitsrichter haben oft viele Sachen vor Gericht zu verhandeln und wollen gerade im Gütetermin schnell zum Ergebnis (Vergleich) kommen. Die Verhandlungen laufen von daher wenig formal ab. Je größer das Arbeitsgericht – so meine Erfahrung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht – um so weniger legt man wert auf Formalien.

öffentliche Verhandlung

Da die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht öffentlich ist, kann der Besucher bzw. Arbeitnehmer diese bereits vor seinem Termin mitverfolgen und in den Saal eintreten. Beim Arbeitsgericht Berlin muss dazu nicht an die Saaltür angeklopft werden. Man geht leise in den Saal und setzt sich im hinteren Bereich auf einen freien Platz, wo meist schon Zuschauer oder andere Beteiligte / Anwälte sitzen.

Aufruf der Sache

Wenn die Angelegenheit dann vom Vorsitzenden Richter beim Arbeitsgericht Berlin aufgerufen wird, dann setzt sich der Arbeitnehmer auf der linken Seite gegenüber dem Richter hin (er sitzt als Kläger also aus Sicht des Richters auf der rechten Seite).

Beim sogenannten Gütetermin befindet sich nur der Richter und Protokolllant am Richtertisch. Im Kammertermin sind dann 3 Richter vorne.

Ablauf der Güteverhandlung

Bei der Güteverhandlung wird in der Regel der Richter zunächst den Arbeitgeber/Beklagten befragen, da sich dieser oft vor den Termin als Beklagte noch nicht zur Sache geäußert hat. Dies ist zum Beispiel der Normalfall bei einer Kündigungsschutzklage.

Sodann wird er mit den Vergleichsverhandlungen beginnen.

Ansprechen des Richters

Der Arbeitnehmer/Kläger muss das Gericht nicht mit “hohes Gericht” ansprechen, sondern kann zum Beispiel weniger formal den Richter mit “Herr Vorsitzender” bzw. bei einer Richterin “Frau Vorsitzende” ansprechen.

Eine solche Ansprache ist unter Anwälten gegenüber dem Gericht üblich. Dies ist zwar formal auch nicht ganz richtig, da im Gütetermin der Richter noch nicht der Vorsitzende der Kammer ist, aber durchaus üblich und als Ansprache legitim.

Es ist auch kein Problem wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer/Kläger zum Richter einfach “Herr Richter” bzw. “Frau Richterin” sagen.

Theoretisch kann man den Richter auch mit seinen Namen ansprechen (steht vor der Tür am Protokoll meisten oben), dies ist aber vor Gericht nicht üblich.

Formulierungen aus angoamerkinanischen Filmen, wie “Euer Ehren” werden in Deutschland grundsätzlich nicht verwendet und sich völlig falsch.

Hier besteht die Gefahr, dass man ins Fettnäpfchen tritt und beim Richter für einen Lachanfall sorgt (dies soll sogar Anwälten schon passiert sein). Im Beisein der Gegenseite möchte man dies sicherlich vermeiden.

häufige Fragen im Zusammenhang mit einem Termin beim Arbeitsgericht – FAQ

Nachfolgend noch kurz einige Fragen, die Mandanten häufig stellen:

Was ist ein Gütetermins?

Ein Gütetermins oder auch Güteverhandlung genannt, ist fast immer der erste Termin beim Arbeitsgericht. Hier geht es darum, ob man sich gütlich einigen kann und der Richter fragt den Sachverhalt. Gerade in Kündigungsschutzsachen hat der Gütetermins eine besondere Bedeutung, da hier oft Abfindungsvergleiche geschlossen werden. Arbeitsgerichtsverfahren enden nicht selten bereits mit einem Prozessvergleich im Gütetermin.

Wie viele Richter sind in der Güteverhandlung anwesend?

In der Güteverhandlung ist nur ein Richter anwesend. Es handelt sich um einen Berufsrichter. Ehrenamtliche Richter nehmen erst am Kammertermin teil. Am Gütetermins aber nicht.

Muss man die Hand heben, wenn man etwas vor Gericht sagen möchte?

Nein, dies ist nicht notwendig. Oft ist es so, dass der Richter direkt eine Seite anspricht und diese dann entsprechend etwas zum Fall erzählt. Danach ist die andere Seite dran. Man sollte nur nicht dazwischen reden.

Muss man aufstehen, wenn man etwas sagt?

Nein, auch dies ist nicht notwendig. Anders als  im Strafverfahren bei den Plädoyers, steht bei den Zivilgerichten oder beim Arbeitsgericht niemand auf, um eine Rede zu halten.

Wie sollte man sich nicht vor dem Arbeitsgericht verhalten?

Man sollte sich sachlich äußern und möglichst auf emotionale Ausbrüche verzichten oder gar die Gegenseite beleidigen oder dieser Lüge oder Betrug vorwerfen. Die Gerichte sehen dies überhaupt nicht gern. Sehr emotionales oder sehr lautes und aggressives Verhalten ist vor deutschen Gerichten verpönt. Man sollte sich auch von der “naiven Vorstellung” lösen, dass derjenige, der am lautesten vor Gericht seine Meinung kund tut, am Ende gewinnen wird. Die Entscheidung wird nach sachlichen Gesichtspunkten getroffen. Man sollte nicht dazwischen reden, wenn der Richter redet oder die Gegenseite.

Gibt es eine Sitzordnung bei Gericht?

Ja, es gibt eine Sitzordnung bei jedem Gericht. In Berlin ist es zum Beispiel beim Arbeitsgericht so, dass der Richter vorne sitzt und rechts (versetzt) vom Richter sitzt dann der Kläger und links von ihm der Beklagte. Die Anwälte sitzen jeweils neben ihre Mandanten, sofern diese anwesend sind. Es ist überhaupt kein Problem bei Eintritt in den Gerichtssaal nach der Sitzordnung zu fragen. Oft sind die Tische sogar mit “Kläger” bzw. “Beklagter” beschriftet.

Wie viele Richter sind beim Kammertermin anwesend?

Wenn der Gütetermin beim Arbeitsgericht scheitert, dann setzt das Gericht dem Parteien Fristen zur Erwiderung auf die jeweiligen Schriftsätze. Sodann gibt es die Ladung zum Kammertermin, der oft mehrere Monate später stattfindet. Oft ist der Kammertermin der letzte Termin im Arbeitsgerichtsverfahren, es sei denn, es gibt doch eine Beweisaufnahme. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es vor dem Arbeitsgerichten recht wenig Beweisaufnahmen gibt. Böse Zungen behaupten, dass dies etwas damit zu tun hat, dass ein Richter oft das Bedürfnis hat, sein Verfahren möglichst schnell mit möglichst wenig Aufwand abzuschließen.

Im Kammertermin sitzen dann drei Richter auf der Richterbank. Dies ist der Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richter, jeweils einer aus dem Arbeitnehmerlager und eine aus dem Arbeitgeberlager.

 

Zusammenfassung:

Zum Richter sollte man entweder Herr Vorsitzender oder Herr Richter sagen. Auf keinen Fall sollte man das Gericht aber mit “Euer Ehren” ansprechen.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht- Berlin Marzahn -Hellersdorf

24. Juni 2019/2 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Seite 1 von 212
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