Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Arbeitsrecht Marzahn
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Verkehrsrecht Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfaelle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Suche
  • Menü Menü
  • Twitter
  • Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Familienrecht3 / Muss man zum Scheidungstermin vor Gericht persönlich erscheinen?
Muss man zum Scheidungstermin vor Gericht persönlich erscheinen?Rechtsanwalt Andreas Martin
Familienrecht, Scheidung

Muss man zum Scheidungstermin vor Gericht persönlich erscheinen?

Muss man zum Scheidungstermin vor Gericht persönlich erscheinen?

Scheidungstermin


persönliches Erscheinen zur Scheidung vor Gericht

Eine Ehescheidung ist eine emotionale Angelegenheit. Zum Glück sind die meisten Scheidungen vor den Familiengerichten einvernehmlich, d. h., dass beide Eheleute die Scheidung wünschen. Dies ist auch bei Scheidungen in Berlin der Fall. In diesen Fällen ist meistens auch eine normale Kommunikation zwischen den Eheleuten möglich.


Inhaltsverzeichnis

  • streitige Scheidung und Scheidungstermin
  • Pflicht zum Erscheinen zum Scheidungstermin?
    • Anhörungstermin vor dem Familiengericht
    • § 128 FamFG – Persönliches Erscheinen der Ehegatten
    • persönliches Erscheinen der Eheleute steht nicht im Ermessen des Gerichts
    • Muss man auch persönlich zum Scheidungstermin, wenn man einen Anwalt hat?
    • Ausnahmen von der Anordnung zum persönlichen Erscheinen
    • Zusammenfassung:

streitige Scheidung und Scheidungstermin

Dies ist aber nicht immer so. Gerade bei einer  streitigen Scheidung ist das Verhältnis zwischen den Eheleuten meist unwiederbringlich bar gestört. Trotzdem gilt auch hier die Verpflichtung bei Gericht selbst zu erscheinen, auch wenn man anwaltlich vertreten ist. Es ist also nicht so, dass nur derjenige Ehegatte zum Termin muss, der keinen Rechtsanwalt hat. Beide müssen den Anhörungstermin beim Familiengericht persönlich wahrnehmen!


Pflicht zum Erscheinen zum Scheidungstermin?

Dann stellen Mandanten oft die Frage, ob sie persönlich zum Scheidungstermin erscheinen müssen. Oft wird dann begründet, dass man es sich nicht noch mal antun möchte, die Gegenseite zu sehen. Auch wenn eine solche Begründung auf den ersten Blick nicht besonders nachvollziehbar (vielleicht sogar kindisch) erscheint, spielen doch Emotionen und negative Erfahrungen eine große Rolle. Von daher hier auf diese Frage eingegangen werden:


Anhörungstermin vor dem Familiengericht

Grundsätzlich läuft eine Scheidung so ab, dass diese über einen Rechtsanwalt eingereicht wird und sodann das Gericht die Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) ermittelt. Hierzu erteilen die Rentenversicherungen der Eheleute eine Auskunft über die Rentenanwartschaften während der Ehezeit. In den meisten Fällen wird – nicht nur in Berlin – die Scheidung mit dem Versorgungsausgleich durchgeführt.

Dies dauert mehrere Monate. Eine Scheidung dauert im Berlin ungefähr ein Jahr. Der Grund ist vor allen der, dass es so lange dauert, bis alle Rentenpunkte geklärt sind. Das Gericht muss die Scheidung zusammen mit dem Versorgungsausgleich durchführen und ist darauf angewiesen, dass die Rentenversicherungen die Auskünfte übersenden. Erst wenn dies der Fall ist, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. Genau genommen handelt es sich dabei um einen Termin zur Anhörung der Eheleute. Gesetzlich geregelt ist dies in § 128 des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

Die Norm lautet wie folgt:

§ 128 FamFG – Persönliches Erscheinen der Ehegatten

(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören. Die Anhörung eines Ehegatten hat in Abwesenheit des anderen Ehegatten stattzufinden, falls dies zum Schutz des anzuhörenden Ehegatten oder aus anderen Gründen erforderlich ist. Das Gericht kann von Amts wegen einen oder beide Ehegatten als Beteiligte vernehmen, auch wenn die Voraussetzungen des § 448 der Zivilprozessordnung nicht gegeben sind.

(2) Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen.

(3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung vom Sitz des Gerichts auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.

(4) Gegen einen nicht erschienenen Ehegatten ist wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen zu verfahren; die Ordnungshaft ist ausgeschlossen.


persönliches Erscheinen der Eheleute steht nicht im Ermessen des Gerichts

Obwohl in dieser Rechtsnorm steht, dass das persönliche Erscheinen der Ehegatten angeordnet werden soll, handelt sich um eine Vorschrift, an die das Familiengericht gebunden ist und die zur Folge hat, dass die Eheleute in der Regel immer zum Termin zu laden sind und dort auch zu erscheinen haben. Das persönliche Erscheinen der Eheleute ist von daher stets anzuordnen. Davon gibt es nur einige wenige Ausnahmen. Wichtig ist auch zu wissen, dass diese Vorschrift nicht im Ermessen des Gerichts steht. Der Richter kann also nicht davon ohne wichtigen Grund abweichen. In der Praxis machen dies aber einige Familienrichter.


Muss man auch persönlich zum Scheidungstermin, wenn man einen Anwalt hat?

Ja. Es ist unerheblich, ob der Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten ist oder nicht (bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehegatte einen Anwalt haben). Er muss trotzdem Erscheinen und wird vom Gericht zur Scheidung angehört.


Ausnahmen von der Anordnung zum persönlichen Erscheinen

Eine Ausnahme ist die, dass es einen Ehegatten aufgrund der weiten Entfernung unzumutbar ist anzureisen. Hier kann ein anderer Richter vor Ort über ein anderes Familiengericht die Anhörung des Ehegatten vornehmen.

In der Praxis ist es aber so, dass die Gerichte hier großzügiger sind. So habe ich selbst schon häufiger erlebt, dass zum Beispiel in Corona-Zeiten, das Gericht unter Umständen sogar auf beide Eheleute zum Termin verzichtet. Rechtlich ist dies eigentlich nicht zulässig.

Auch kommt es nicht selten vor, dass zum Beispiel wenn ein Ehegatte, der das Scheidungsverfahren boykottieren will und nicht zum Termin erscheint, dass trotzdem das Gericht die Scheidung ausspricht. Auch dies ist eigentlich rechtlich so nicht zulässig.


Zusammenfassung:

Beide Ehegatten müssen zum Scheidungstermin erscheinen. Dabei ist es unerheblich, ob diese anwaltlich vertreten sind oder nicht. Der Anwalt selbst kann den Mandanten nicht vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Nur in Ausnahmefällen, die der Praxis selten vorkommen, ist dies rechtlich zulässig.


Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht

12. März 2022/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: Anhörungstermin, beide Eheleute, Ehescheidung, Ehescheidungstermin, Familiengericht, Gerichtstermin, persönliches Erscheinen, Pflicht zum Erscheinen, Scheidung, Termin
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
Das könnte Dich auch interessieren
Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung? Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Was kostet eine Scheidung? Was kostet eine Scheidung?
Ladung-Arbeitsgericht Berlin-Gütetermin Muss man beim Arbeitsgericht Berlin zum Gütetermin persönlich erscheinen?
Was ist, wenn einer bei der Scheidung Rechtsanwalt Andreas Martin Was ist, wenn einer bei der Scheidung “nein” sagt?
Welche Gründe gibt es für eine Härtefallscheidung?Rechtsanwalt Andreas Martin Welche Gründe gibt es für eine Härtefallscheidung?
Wann kann man die Scheidung einreichen? Wann kann man die Scheidung einreichen?
Scheidung Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg Wieder Scheidungstermine beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
Änderung des Nachnamens des gemeinsamen Kindes nach der Scheidung Wie kann man den Nachnamen des Kindes nach der Scheidung ändern?
Folgenauf TwitterAbonniereden RSS Feed

RSS Blogbeiträge

  • Welche Gründe gibt es für eine Härtefallscheidung? 24. Juni 2022
    Welche Gründe gibt es für eine Härtefallscheidung?
  • Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag 18. Juni 2022
    Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag
  • Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag? 11. Juni 2022
    Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?
  • Corona-Test aus Internet – Kündigung wirksam? 3. Juni 2022
    Corona-Test aus Internet - Kündigung wirksam?
  • Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes 21. Mai 2022
    Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes – Voraussetzungen Gerade für Väter ist der Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes interessant. Als zukünftiger Kindesvater möchte man heutzutage bei der Geburt seines Kindes dabei sein. Es stellt sich von daher die Frage, ob der Arbeitgeber hierfür bezahlten Sonderurlaub gewähren muss oder nicht. Was ist Sonderurlaub? Als Sonderurlaub bezeichnet man […]

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 17 Uhr Termine nach Vereinbarung!

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Darf ein russischer Mitarbeiter wegen des Kriegs in der Ukraine gekündigt ...Darf ein russischer Mitarbeiter wegen des Kriegs in der Ukraine gekündigt werden?Rechtsanwalt Andreas MartinWie kann man eine Scheidung beschleunigen?Rechtsanwalt Andreas MartinWie kann man eine Scheidung beschleunigen?
Nach oben scrollen