Arbeitsrecht in Berlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Arbeitsrecht – Andreas Martin
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Arbeitsrecht. Siehe auch Arbeitsrecht Berlin und Arbeitsrecht Marzahn.
Arbeitsrecht ist vor allem Arbeitnehmerschutzrecht
Das deutsche Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen (zum Beispiel Tarifverträge) zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Im Arbeitsrecht kann man das Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht unterscheiden. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist eigentlich der Teil des Arbeitsrecht, mit welchem die meisten Arbeitnehmer in Berührung kommen. Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite (Stichwort: Koalitionsrecht). Ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz, der sich in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, aber auch in der Rechtsprechung findet.
wichtige arbeitsrechtliche Gesetze
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die in der Praxis im Arbeitsrecht eine erhebliche Rolle spielen. Leider gibt es-wie in anderen Ländern-in Deutschland kein Arbeitsgesetzbuch, in dem sich alle Gesetze zum Arbeitsrecht befinden. Vielmehr ist es so, dass die einzelnen Gesetze auch verschiedene Gesetzbücher verteilt sind.
Eine Liste der wichtigsten Regelungen bzw. Gesetze finden Sie nachfolgend:
- Bürgerliches Gesetzbuch/BGB, hier §§ 611 ff.
- Mindestlohngesetz
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Kündigungsschutzgesetz (eines der wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze)
- Tarifvertragsgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Gewerbeordnung (wichtig)
- Handelsgesetzbuch
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (wichtig für Befristung und Teilzeit)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (wichtig für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub)
- Bundesurlaubsgesetz (wichtig)
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz (Mutterschutz)
- Nachweisgesetz (ein zahnloser Tiger)
- Berufsbildungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG – wichtig)
- Gesetz über Arbeitnehmererfindungen zusammen mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
- Schwarzarbeitsgesetz
- Arbeitsgerichtsgesetz (für die Gerichtsverfahren vor den Arbeitsgerichten)
- diverse Tarifverträge in den Branchen
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag begründet ein privatrechtlichen Schuldverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung. Der Arbeitsvertrag ist gesetzlich in § 611a BGB geregelt und stellt eine Unterart des Dienstvertrages dar. Beim Arbeitsvertrag besteht die Besonderheit zum Dienstvertrag darin, dass der Arbeitnehmer persönlich abhängig und weisungsgebunden ist. Fast enthalten Arbeitsverträge (von Arbeitgeberseite) sogenannte Arbeitsvertragsbedingungen, welche für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und damit unterliegen sie grundsätzlich auch dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. ff. BGB, allerdings sind hier die Besonderheiten des Arbeitsrecht zu beachten.
Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Das Arbeitsverhältnis kann von jeder Seite ordentlich gekündigt werden. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht das Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden, es sei denn die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, so zum Beispiel beim befristeten Arbeitsvertrag, ohne es besteht für eine Seite besonderer Kündigungsschutz.
Arbeitnehmer genießen nach einer gewissen Zeit und einer gewissen Betriebsgröße einen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das Kündigungsschutzgesetz findet dann auf das Arbeitsverhältnis Anwendung, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden im Betrieb tätig sind und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.
Du hinaus besteht für bestimmte Personengruppen auf Arbeitnehmerseite ein Sonderkündigungsschutz, wie zum Beispiel für Schwerbehinderte, schwangere Arbeitnehmerinnen, Personen im Mutterschutz oder in der Elternzeit.
Eine außerordentliche Kündigung, dies erfolgt meistens fristlos, ist ebenfalls möglich und ein Ausschluss der außerordentlichen Kündigung ist rechtlich problematisch. Allerdings muss, um außerordentlich das Arbeitsverhältnis kündigen zu können, ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen. Dies ist in der Praxis nicht so oft der Fall. Oft überschätzt Arbeitgeber hier ihre Möglichkeiten in rechtlicher Hinsicht.