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Arbeitsrecht in Berlin

Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Arbeitsrecht – Andreas Martin

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Nachfolgend finden Sie Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen:

  • Rechtsanwalt Andreas Martin – Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist vor allem Arbeitnehmerschutzrecht

Das deutsche Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen (zum Beispiel Tarifverträge) zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Man kann das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht unterscheiden. Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und ist vor allem vor den Arbeitsgerichten oft gefragt. Das Kollektivarbeitsrecht oder auch kollektives Arbeitsrecht genannt, regelt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite (Stichwort: Koalitionsrecht). Ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechts ist der Arbeitnehmerschutz, der sich in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, aber auch in der Rechtsprechung findet.

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Auch bei der Anwaltschaft hat ein Umdenken stattgefunden. Seit einigen Jahren gibt es den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dies ist eine besondere Qualifikation eines Rechtsanwalts, der sich auf arbeitsrechtliche Fallgestaltungen spezialisiert hat.

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

Von der Spezialisierung der Anwälte im arbeitsrechtlichen Bereich profitieren vor allem die Mandanten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anwalt nun Arbeitnehmer oder Arbeitgeber oder-wie zum Beispiel bei mir in der Kanzlei-beide vertritt. Gerade beim regelmäßigen Vertreten beider Seiten hat man eine bessere Vorstellung davon, wie man im jeweiligen Fall strategisch agieren sollte.

wichtige arbeitsrechtliche Gesetze

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die in der arbeitsrechtlichen Praxis eine erhebliche Rolle spielen. Leider gibt es-wie in anderen Ländern-in Deutschland kein Arbeitsgesetzbuch, in dem sich alle arbeitsrechtlichen Gesetze befinden. Vielmehr ist es so, dass die einzelnen Gesetze auch verschiedene Gesetzbücher verteilt sind.

Arbeitsrecht Gesetze

Eine Liste der wichtigsten Regelungen bzw. Gesetze finden Sie nachfolgend:

  • Bürgerliches Gesetzbuch/BGB, hier  §§ 611 ff.
  • Mindestlohngesetz (wichtig)
  • Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Kündigungsschutzgesetz (eines der wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze)
  • Tarifvertragsgesetz
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Gewerbeordnung (wichtig)
  • Handelsgesetzbuch
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (wichtig für Befristung und Teilzeit)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (wichtig für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub)
  • Bundesurlaubsgesetz (wichtig)
  • Arbeitszeitgesetz
  • Mutterschutzgesetz (Mutterschutz)
  • Nachweisgesetz (ein zahnloser Tiger)
  • Berufsbildungsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG – wichtig)
  • Gesetz über Arbeitnehmererfindungen zusammen mit der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
  •  Schwarzarbeitsgesetz
  • Arbeitsgerichtsgesetz (für die Gerichtsverfahren vor den Arbeitsgerichten)
  • diverse Tarifverträge in den Branchen

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag begründet ein privatrechtlichen Schuldverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung. Der Arbeitsvertrag ist gesetzlich in § 611a BGB geregelt und stellt eine Unterart des Dienstvertrages dar. Beim Arbeitsvertrag besteht die Besonderheit zum Dienstvertrag darin, dass der Arbeitnehmer persönlich abhängig und weisungsgebunden ist. Fast enthalten Arbeitsverträge (von Arbeitgeberseite) sogenannte Arbeitsvertragsbedingungen, welche für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und damit unterliegen sie grundsätzlich auch dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 ff. ff. BGB, allerdings sind hier die Besonderheiten des Arbeitsrecht zu beachten. 

Befristung

Oft werden Arbeitsverträge befristet geschlossen. Man kann dabei unterscheiden zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer Befristung ohne Sachgrund. Geregelt ist die Befristung im Teilzeit-und Befristungsgesetz. Bei einer Befristung ohne Grund kann maximal bis zu einer Dauer von zwei Jahren das Arbeitsverhältnis befristet geschlossen werden. Innerhalb dieser Zeitdauer sind bis zu drei Verlängerungen möglich. Man sollte aber die Befristung nicht mit der Probezeit verwechseln. Während der Probezeit wird in der Regel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen und nur selten kommt es dazu, dass ein sogenanntes Probezeitarbeitsverhältnis vorliegt und von daher die Befristung genau die Dauer der Probezeit beträgt. Möglich ist dies aber trotzdem. Das Teilzeit-und Befristungsgesetz regelt explizit, unter welchen Voraussetzungen eine Befristung mit Sachgrund vorliegen muss. Der Sachgrund muss bereits zum Abschluss des Vertrages gegeben sein.

Entfristungsklage

Mit einer Entfristungsklage oder auch genannt Befristungskontrollklage kann sich der Arbeitnehmer gegen eine unwirksam Befristung wenden. Dabei ist zu beachten, dass genau wie bei einer Kündigungsschutzklage die Entfristungsklage innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden muss. Die Frist beträgt drei Wochen ab dem Ende der Befristung. Der Arbeitnehmer kann allerdings schon früher, also im befristeten Arbeitsverhältnis klagen und muss nicht warten, dass die Befristung abläuft.

Befristungskontrollklage

Gerade bei Befristungsverträgen, die ohne Sachgrund abgeschlossen werden, passieren sehr häufig Fehler. Die Chancen, dass die Entfristungsklage erfolgreich vor dem Arbeitsgericht sein wird, sind dann recht hoch. Auch wenn der Arbeitnehmer gar nicht die Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis haben möchte, sondern eine Abfindung, kann Entfristungsklage erhoben werden. Die Klage ist nicht auf die Zahlung eine Abfindung gerichtet, allerdings ist es oft so, dass Arbeitgeber hier Abfindungen anbieten, um das Verfahren zu beenden und um den Arbeitnehmer nicht noch mal weiter beschäftigen zu müssen. Die Höhe der Abfindung ist reine Verhandlungssache.

Kündigung

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

ordentliche Kündigung

Das Arbeitsverhältnis kann von jeder Seite ordentlich gekündigt werden. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht das Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden, es sei denn die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, so zum Beispiel beim befristeten Arbeitsvertrag, ohne es besteht für eine Seite besonderer Kündigungsschutz.

Kündigungsschutzgesetz

Arbeitnehmer genießen nach einer gewissen Zeit und einer gewissen Betriebsgröße einen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das Kündigungsschutzgesetz findet dann auf das Arbeitsverhältnis Anwendung, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit abzüglich der Auszubildenden im Betrieb tätig sind und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.

Sonderkündigungsschutz

Du hinaus besteht für bestimmte Personengruppen auf Arbeitnehmerseite ein Sonderkündigungsschutz, wie zum Beispiel für Schwerbehinderte, schwangere Arbeitnehmerinnen, Personen im Mutterschutz oder in der Elternzeit.

außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung, dies erfolgt meistens fristlos, ist ebenfalls möglich und ein Ausschluss der außerordentlichen Kündigung ist rechtlich problematisch. Allerdings muss, um außerordentlich das Arbeitsverhältnis kündigen zu können, ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen. Dies ist in der Praxis nicht so oft der Fall. Oft überschätzt Arbeitgeber hier ihre Möglichkeiten in rechtlicher Hinsicht.

Kündigungsschutzklage

Wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird, dann hat er nur eine Chance eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung zu erreichen. Er muss zwingend innerhalb von drei Wochen die sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Macht er dies nicht, dann tritt die sogenannte Wirksamkeitsfiktion in Kraft. Geregelt ist dies in § 7 des Kündigungsschutzgesetzes. Die Kündigung wird dann automatisch wirksam.

Abfindung

Mit der Kündigungsschutzklage wird dann die konkrete Kündigung angegriffen. Die Klage ist gerichtet auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Eine Klage auf Abfindung ist in der Regel nicht möglich. Trotzdem zahlen viele Arbeitgeber eine Abfindung im sogenannten Gütetermin, hier wird ein sogenannter Vergleich protokolliert, wenn die Chancen des Arbeitnehmers das Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen recht hoch sind. Dies ist oft der Fall. Die meisten Kündigung sind unwirksam. Bei der Kündigung im Kleinbetrieb oder während der Probezeit sind die Chancen auf den Erhalt eine Abfindung bzw. auf Weiterbeschäftigung aber nicht sehr hoch. Hier findet nämlich das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung.

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber muss dieser die Kündigungsfristen beachten. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber einen wichtigen Grund für die Kündigung hat und damit außerordentlich das Arbeitsverhältnis beenden darf. Dies kommt einer Praxis aber recht selten vor, der die Anforderung an einen solchen außerordentlichen Kündigungsgrund recht hoch sind.

§ 622 BGB

Bei der ordentlichen Kündigung greifen in den meisten Fällen die gesetzlichen Kündigungsfristen die im § 622 BGB geregelt sind. Danach sind die Fristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung durch den Arbeitgeber gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Je länger der Arbeitnehmer im Betrieb ist, desto länger ist auch die ordentliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer kündigen möchte.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dies sind zwingende Regelung. Jeder Arbeitnehmer hat pro Jahr 4 Wochen Urlaub. Wie viel Tage dies pro Woche sind, hängt davon ab, wie die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag und dessen Verteilung geregelt ist.

Urlaub Arbeitsrecht

Am Ende soll jeder und muss jeder Arbeitnehmer vier Wochen an Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr haben. Dabei ist wichtig zu wissen, dass man nicht genommenen Urlaub in der Regel nicht abgelten kann. Im Arbeitsverhältnis besteht ein Abtretungsverbot in Bezug auf den Urlaub. Der Arbeitnehmer soll sich erholen und kein Geld anstelle der Erholung bekommen. Nur wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist-zum Beispiel durch eine Kündigung-und noch Urlaub besteht, dann wandelt sich der Resturlaubsanspruch in einen ab Geltungsanspruch um. Der Arbeitnehmer kann dann Urlaubsabgeltung gegen den Arbeitgeber geltend machen.

FAQ

FAQ-häufige Fragen zur Kanzlei

Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen (FAQ) zur arbeitsrechtlichen Themen. Klicken Sie einfach auf die Frage und Sie sehen dann automatisch die entsprechende Antwort.

Was fällt alles unter das Arbeitsrecht?

Zum Arbeitsrecht gehören alle Regelung, die die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband regeln. Man unterscheidet das kollektive Arbeitsrecht vom individuellen.

Was ist das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer. Dieses schützt vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers, so dass dieser nicht willkürlich den Arbeitsvertrag beenden kann, sondern nur aus betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen. Darüber hinaus ist eine Sozialauswahl zu treffen.

Wann findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung?

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit im Betrieb abzüglich der Auszubildenden tätig sind und das Arbeitsverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers bereits länger als sechs Monate besteht. Die Anwendung ist für jeden Arbeitnehmer einzeln zu prüfen.

Schützt das Kündigungsschutzgesetz auch vor einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers?

Nein. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigt, dann bestimmt sich die Wirksamkeit der Kündigung nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das Kündigungsschutzgesetz findet nur bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers Anwendung. Eine außerordentliche Kündigung braucht einen wichtigen Kündigungsgrund gemäß § 626 Abs. 1 BGB.

Was ist Sonderkündigungsschutz?

Sonderkündigungsschutz ist ein besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen. So haben zum Beispiel Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte oder auch Personen, die in der Familienpflegezeit sind, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser bestimmt sich dann nach Spezialgesetzen und nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann aber daneben auch bestehen.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist eine Klage gegen eine Arbeitgeberkündigung auf Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat.

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