Erbschein Berlin – Beantragung
Der Erbschein ist oft der einzige Weg zum Nachlass des Erblassers. Ohne Erbschein gibt es oft kein Zugriff auf Bankkonten und schon gar nicht auf Immobilien des Erblassers. Von daher ist für viele Erben – nicht nur in Raum Berlin – interessant, wie man möglichst schnell an einen Erbschein kommt.
Nachfolgend finden Sie einige Antworten zum Thema “Erbschein”. Klicken Sie einfach auf die Sie interessierende Frage, um zur Anwort zu gelanden:
Was ist ein Erbschein? Wozu braucht man den Erbschein?
Wo beantragt man den Erbschein?
Wie lange dauert die Erteilung des Erbscheines?
Braucht man für die Beantragung des Erbscheines in Berlin einen Rechtsanwalt?
Macht es Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Rechtsanwalt Erbrecht Berlin Marzahn
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die vom Nachlassgericht (Amtsgerichte in Berlin) auf Antrag des Erben bzw. der Erben ausgestellt wird. Aus dem Erbschein ergibt sich, wer Erbe geworden ist. Weiter ergibt sich auch aus dem Erbschein, zu welcher Quote der Erbe geerbt hat. Besteht eine Erbengemeinschaft sind diese mit ihrer jeweiligen Quote im gemeinschaftlichen Erbschein enthalten.
Ein unrichtiger Erbschein kann vom Nachlassgericht eingezogen werden.
Wozu braucht man den Erbschein?
Der Erbschein dient zum Nachweis der Erbenstellung. Der Erbe muss in diversen Situationen seine Erbenstellung nachweisen. Ansonsten könnte ja jeder behaupten, dass er Erbe geworden ist. Gerade Behörden/Gerichte und auch Banken stellen sich ohne Vorlage des Erbscheines “quer”. Ohne Vorlage des Erbscheines kommt kein Erbe an das Konto des Erblassers (es sei denn er konnte bereits vorher darüber verfügen). Man sollte auch als Erbe bedenken, dass das Grundbuch zu berichtigten ist. Dort steht im Normfall immer noch der Erbe. Die Berichtigung des Grundbuches geht auch nur mit dem Erbschein.
Alternativ kann aber auch ein notarielles Testament (z.B. bei Banken) ausreichend sein, um die Erbenstellung nachzuweisen. Dies ist aber nicht immer sicher, denn der Erbe kann ja mehrere (notarielle) Testamente errichtet haben.
Allerdings gibt weder der Erbschein, noch das notarielle Testament eine absolute Sicherheit über die Erbenstellung.
Wo beantragt man den Erbschein?
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Dort ist der Antrag zu stellen. Für Berlin Marzahn ist das Amtsgericht Lichtenberg örtlich zuständig, wenn der Erblasser zuletzt im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf gelebt hat. Hat der Erblasser zuletzt im Bezirk Prenzlauer Berg gewohnt, dann ist das Amtsgericht Mitte in der Littenstraße örtlich zuständig. Die Mitarbeiter der Nachlassgericht weisen oft bei der Beantragung des Erbscheins darauf hin, dass die nächsten freien Termine für eine Nachlassverhandlung erst mehrere Monate später möglich sind. Leider ist die Nachlassverhandlung aber notwendig und so muss man bis dahin abwarten. Es gibt aber eine (kürzere) Alternative.
Erbschein Berlin – Häufige Fragen & Antworten
Wozu braucht man den Erbschein? |
Wo beantragt man den Erbschein? |
Wie lange dauert die Erteilung? |
Braucht man einen Rechtsanwalt? |
Anwalt beauftragen?
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde, die vom Nachlassgericht (Amtsgericht) ausgestellt wird. Der Erbschein weist aus, wer Erbe geworden ist und mit welchem Anteil. Im gemeinschaftlichen Erbschein werden alle Miterben mit ihren Erbquoten aufgeführt. Ist ein Erbschein falsch, kann er vom Nachlassgericht eingezogen werden.
Wozu braucht man den Erbschein?
Der Erbschein ist der wichtigste Nachweis der Erbenstellung, etwa gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt. Ohne Erbschein ist der Zugriff auf Konten meist nicht möglich. Auch für die Grundbuchberichtigung wird er regelmäßig verlangt. Ein notarielles Testament kann im Einzelfall genügen, bietet aber keine absolute Sicherheit.
Wo beantragt man den Erbschein?
Der Antrag auf Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht gestellt – das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.
- Für Berlin-Marzahn ist das Amtsgericht Lichtenberg zuständig.
- Für Prenzlauer Berg das Amtsgericht Mitte (Littenstraße).
Termine beim Nachlassgericht sind oft erst nach mehreren Monaten verfügbar. Als Alternative kann man zum Notar gehen und dort die eidesstattliche Versicherung abgeben – das beschleunigt das Verfahren, ist aber mit Kosten verbunden.
Wie lange dauert die Erteilung des Erbscheines?
Die Bearbeitung beim Nachlassgericht in Berlin dauert in der Regel mehrere Monate – besonders im Sommer durch Urlaubszeiten häufig noch länger. Verzögerungen entstehen oft durch fehlende oder unvollständige Unterlagen. Der Weg über den Notar kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Braucht man für den Erbschein einen Rechtsanwalt?
Für die Beantragung des Erbscheins besteht kein Anwaltszwang. Der Antrag kann selbst gestellt werden. Anwaltliche Unterstützung kann aber sinnvoll sein, besonders bei komplexen Erbfällen, mehreren Beteiligten oder wenn Auslandsbezug besteht.
Macht es Sinn, einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Ein erfahrener Anwalt kann das Verfahren beschleunigen, Fehler vermeiden und alle notwendigen Unterlagen korrekt einreichen. Die Beauftragung empfiehlt sich vor allem bei größeren Nachlässen, mehreren Erben oder komplizierten Sachverhalten.
Weitere Informationen:
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