Erbschein Berlin – Beantragung
Der Erbschein ist oft der einzige Weg zum Nachlass des Erblassers. Ohne Erbschein gibt es oft kein Zugriff auf Bankkonten und schon gar nicht auf Immobilien des Erblassers. Von daher ist für viele Erben – nicht nur in Raum Berlin – interessant, wie man möglichst schnell an einen Erbschein kommt.
Nachfolgend finden Sie einige Antworten zum Thema “Erbschein”. Klicken Sie einfach auf die Sie interessierende Frage, um zur Anwort zu gelanden:
Was ist ein Erbschein? Wozu braucht man den Erbschein?
Wo beantragt man den Erbschein?
Wie lange dauert die Erteilung des Erbscheines?
Braucht man für die Beantragung des Erbscheines in Berlin einen Rechtsanwalt?
Macht es Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Rechtsanwalt Erbrecht Berlin Marzahn
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die vom Nachlassgericht (Amtsgerichte in Berlin) auf Antrag des Erben bzw. der Erben ausgestellt wird. Aus dem Erbschein ergibt sich, wer Erbe geworden ist. Weiter ergibt sich auch aus dem Erbschein, zu welcher Quote der Erbe geerbt hat. Besteht eine Erbengemeinschaft sind diese mit ihrer jeweiligen Quote im gemeinschaftlichen Erbschein enthalten.
Ein unrichtiger Erbschein kann vom Nachlassgericht eingezogen werden.
Wozu braucht man den Erbschein?
Der Erbschein dient zum Nachweis der Erbenstellung. Der Erbe muss in diversen Situationen seine Erbenstellung nachweisen. Ansonsten könnte ja jeder behaupten, dass er Erbe geworden ist. Gerade Behörden/Gerichte und auch Banken stellen sich ohne Vorlage des Erbscheines “quer”. Ohne Vorlage des Erbscheines kommt kein Erbe an das Konto des Erblassers (es sei denn er konnte bereits vorher darüber verfügen). Man sollte auch als Erbe bedenken, dass das Grundbuch zu berichtigten ist. Dort steht im Normfall immer noch der Erbe. Die Berichtigung des Grundbuches geht auch nur mit dem Erbschein.
Alternativ kann aber auch ein notarielles Testament (z.B. bei Banken) ausreichend sein, um die Erbenstellung nachzuweisen. Dies ist aber nicht immer sicher, denn der Erbe kann ja mehrere (notarielle) Testamente errichtet haben.
Allerdings gibt weder der Erbschein, noch das notarielle Testament eine absolute Sicherheit über die Erbenstellung.
Wo beantragt man den Erbschein?
Der Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Dort ist der Antrag zu stellen. Für Berlin Marzahn ist das Amtsgericht Lichtenberg örtlich zuständig, wenn der Erblasser zuletzt im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf gelebt hat. Hat der Erblasser zuletzt im Bezirk Prenzlauer Berg gewohnt, dann ist das Amtsgericht Mitte in der Littenstraße örtlich zuständig. Die Mitarbeiter der Nachlassgericht weisen oft bei der Beantragung des Erbscheins darauf hin, dass die nächsten freien Termine für eine Nachlassverhandlung erst mehrere Monate später möglich sind. Leider ist die Nachlassverhandlung aber notwendig und so muss man bis dahin abwarten. Es gibt aber eine (kürzere) Alternative.
Notar
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man zunächst zum Notar geht und dort die entsprechende Erklärung nebst eidesstattlicher Versicherung abgibt. Dies erspart in der Regel die Erbscheinsverhandlung beim Amtsgericht und führt dazu, dass die Erteilung des Erbscheins erheblich schneller geht. Wichtig ist, dass man den Erbschein nicht beim Notar beantragt, sondern beim Gericht. Der Termin beim Notar beschleunigt aber das Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht erheblich. Der Nachteil ist, dass der Notar selbstverständlich Geld kostet.
Wie lange dauert die Erteilung des Erbscheines?
Wie lange die Erteilung des Erbscheines dauert, hängt vom Gericht und auch von der Auslastung des Gerichtes ab. Im Sommer dauert dies in der Regel länger, da viele Rechtspfleger im Urlaub sind. Im Raum Berlin muss man in der Regel mehrere Monate auf die Erteilung des Erbscheines warten. Der Grund liegt in der starken Auslastung der Gerichte. Die Erteilung des Erbscheines verzögert sich auch häufig dadurch, dass nicht alles Unterlagen vollständig eingereicht wurden und die Angaben nicht vollständig sind.
Braucht man für die Beantragung des Erbscheines in Berlin einen Rechtsanwalt?
Für die Beantragung auf Erteilung eines Erbscheines braucht man in der Regel keinen Rechtsanwalt. Es besteht kein Anwaltszwang in diesen Sachen. Von daher kann man den Antrag selbst stellen. Eine andere Frage ist, ob es nicht sinnvoll ist einen Rechtsanwalt, der sich im Erbrecht – vor allem im Raum Berlin – auskennt, zu beauftragen.
Macht es Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
Wenn die Erteilung des Erbscheines zügig gehen soll, weil der Erben bzw. die Erben wenig Zeit haben und dringend die Erbschaftsangelegenheit abwickeln wollen, dann macht es manchmal Sinn einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der den Erbscheinsantrag stellt. Der Grund hierfür ist der, dass der Rechtsanwalt weiß welche Unterlagen beim Nachlassgericht eingereicht werden müssen und wie der Erbscheinsantrag zu stellen ist. Gerade im Raum Berlin wird so eine deutliche Beschleunigung erreicht. Die Anträge können recht kompliziert sein, vor allem dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind und unterschiedliche Staatsangehörigkeiten bestanden haben. Letztendlich macht die Beauftragung aber nur Sinn, wenn der Nachlass eine bestimmte Höhe hat, da der Anwalt vom Mandanten auch entsprechend vergütet werden muss.
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