die Abfindungsformel der Arbeitsgerichte
Die Abfindungsformeln der Arbeitsgericht – auch beim Arbeitsgericht Berlin – haben für viele Arbeitnehmer eine erhebliche Bedeutung und Bekanntheit. Derjenige, der bereits eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hat, wird sich in der Regel im Internet über die Möglichkeiten gegen die Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vorzugehen und eine Abfindung zu erreichen, informiert haben. Früher oder später – aber auch durch Aussagen von Bekannten oder Arbeitskollegen – stößt man dann auf den Begriff “Formel für die Berechnung der Abfindungshöhe bei Kündigung“.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung von Abfindungsformeln bei einer Kündigung
Fast alle Arbeitnehmer wissen so ungefähr, was eine Formel zur Berechnung einer Abfindung ist. Trotzdem gibt es diesbezüglich immer noch erhebliche Missverständnisse. Die Bedeutung solcher Berechnungsformeln im Kündigungsrechtsstreit wird häufig überschätzt. Eine psychologische Bedeutung haben diese aber schon, da oft beim Arbeitsgericht die Verhandlungen über eine gütliche Einigung auf Basis dieser Formeln beginnen.
Um es kurz zu machen:
Es gibt in der Regel keinen Anspruch auf Abfindung nach einer Kündigung. Dies gilt, selbst bei der betriebsbedingten Kündigung. Die Abfindungsformel begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung in bestimmter Höhe, da es ja noch nicht einmal in der Regel einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung gibt.
Einen Abfindungsrechner zur Berechnung – für den ersten Überblick – einer Abfindung nach Kündigung finden Sie nun ebenfalls auf meiner Seite.
Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung?
Ein solcher Abfindungsanspruch nach Kündigung besteht selten. Es gibt aber einige Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat.
Wann bekommt man eine Abfindung?
In der Regel handelt es sich um folgende Fälle:
– Kündigung nach § 1 a des Kündigungsschutzgesetzes
– Abfindungsanspruch aus Sozialplan
– Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung
– vom Arbeitgeber zugesagt Abfindung
– Abfindung geregelt im Aufhebungsvertrag
– erfolgreiche Auflösungsantrag im Kündigungsschutzverfahren
In den obigen Fällen kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Abfindungszahlung gegenüber dem Arbeitgeber direkt einklagen. In den meisten Fällen besteht ein solcher Anspruch aber nicht. Die obigen Fälle, sind Sonderfälle, die in der Praxis selten vorkommen.
Wichtig:
Um im Spiel zu bleiben, ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht notwendig!
Man kann sagen, dass ungefähr mehr als 90 % der Arbeitnehmer keinen Abfindungsanspruch nach einer Kündigung des Arbeitgebers haben.
Welche Bedeutung haben solche Formeln?
Auch wenn es in den meisten Fällen kein Recht auf Zahlung eine Abfindung gibt, so ist es doch so, dass die Abfindungsformeln doch eine gewisse Bedeutung haben. Die Berechnungsformeln sind von den Arbeitsgerichten entwickelt worden für den Fall, dass diese von sich aus eine Abfindung dem Arbeitnehmer zusprechen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht und es diesem Laufe des Verfahrens unzumutbar ist beim Arbeitgeber weiterzuarbeiten. Der Arbeitnehmer kann dann nach § 9 KSchG einen Auflösungsantrag stellen. Auch der Arbeitgeber kann dies, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Diese Fälle kommen sehr selten vor. Die Anforderungen eine solche Unzumutbarkeit sind recht hoch, bloße Streitigkeiten im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens reichen auf keinen Fall dazu aus.
In diesem Fall, wenn also eine Unzumutbarkeit vorliegt, kann der Arbeitnehmer einen sogenannten Auflösungsantrag stellen. Dann entscheidet das Arbeitsgericht darüber, ob tatsächlich ein Auflösungsgrund vorliegt und die ursprüngliche Kündigung unwirksam war, denn nur dann, kann das Gericht doch eine Abfindung zusprechen wenn der Auflösungsantrag erfolgreich ist, dafür wurde die entsprechende Formel entwickelt.
Wie hoch ist die Formel bei den meisten Arbeitsgerichten?
Die meisten Arbeitsgerichte haben ähnliche Berechnungsformeln. In der Regel lautet die Formel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.
Beispiel: der Arbeitnehmer ist zehn Jahre im Betrieb beschäftigt und bekommt ein Bruttomonatsgehalt von 2000 €. Bei der Kündigung würde nach der Formel sein Abfindungsanspruch 5.000 € betragen (0,5 × 2000 × 10).#
Wie gesagt, besteht aber die wenigsten Fällen tatsächlich ein Rechtsanspruch auf Zahlung eine Abfindung, sodass diese Berechnungsformel eigentlich nicht zum Tragen kommen
Wie hoch ist die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?
Beim Arbeitsgericht Berlin wird auch die allgemeine Berechnungsformel verwendet. Diese ist:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Arbeitsjahr.
Hat die Formel für die Berechnung einer Abfindung gar keine Bedeutung mehr?
Nein. Die Berechnungsformel der Entlassungsentschädigung hat durchaus noch eine Bedeutung. Auch wenn der Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch Zahlung eine Abfindung hat, so werden doch in der Praxis oft durch Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren Abfindungen gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer erst einmal Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, also innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Sodann gibt es einen Gütetermin und in diesen Gütetermin wird der Arbeitsrichter Vergleichsverhandlungen mit den Parteien führen.
Innerhalb dieser Vergleichsverhandlungen kommt es oft dazu, dass von Arbeitgeberseite dem Arbeitnehmer die Zahlung eine Abfindung angeboten wurde. Der Grund ist nicht selten der, dass das Prozessrisiko für den Arbeitgeber oft hoch ist.
Wenn also dem Grunde nach über eine Abfindungszahlung verhandelt wird, dann wird eine Seite oft mit einer Berechnungsformel in die Verhandlungen einsteigen, dies wird derjenige machen, für den diese Formel in der Situation günstiger ist. Oft wird von Seiten des Gerichtes auch auf die Formel verwiesen, obwohl diese-wie oben ausgeführt-keine Rechtswirkung hat.
Muss der Arbeitgeber eine Abfindung nach einer Berechnungsformel zahlen?
Nein. Einen Anspruch Zahlung eine Abfindung gibt es ja in den meisten Fällen nicht und auch im Bezug auf die Höhe ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet nach der Formel eine Abfindung anzubieten.Ansonsten hat die Abfindungsformel aber eine psychologische Bedeutung, der oft beginnen Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht so, dass eine Seite auf diese Formel verweist und manchmal sogar das Gericht. Die Verhandlungen beginnenden oft mit dieser Formel und diese ist dann die Ausgangsbasis für gerichtlichen Vergleichsverhandlungen, was oft durchaus für den Arbeitnehmer vorteilhaft sein kann.
Wie kommt der Arbeitnehmer nun am besten an eine Abfindung?
Im Endeffekt gibt es für den Arbeitnehmer nur die Möglichkeit rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen und so gegen die Kündigung vorzugehen.
Wenn der Arbeitgeber schlechte Chancen im Kündigungsschutzprozess hat, wird dieser in der Regel in der Güteverhandlung versuchen das Verfahren durch die Zahlung eine Abfindung zu erledigen. Dies kommt der Praxis recht oft vor.
Der Weg zur Abfindung ist also für den Arbeitnehmer in der Regel die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Die Abfindungsformel kommt dann von der psychologischen Seite/Verhandlungsseite im Gütetermin ins Spiel, in dem zum Beispiel Arbeitnehmer darauf verweist. Dies führt dann dazu, dass die Vergleichsverhandlungen mit einer bestimmten Summe starten, auf die der Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch hat, die allerdings die Basis für die Verhandlung sind und es macht ein Unterschied, ob man Vergleichsverhandlungen zum Beispiel mit einer Summe von 10.000 € beginnt oder von 1000 €.
Gibt es auch Fälle, in denen man Vergleichsverhandlungen mit einer höheren Abfindung beginnt als sich nach der Formel eigentlich ergibt?
Selbstverständlich kann es auch solche Situation geben. Ein klassischer Fall ist der, dass der Arbeitnehmer zum Beispiel erst seit einem oder zwei Jahren im Unternehmen tätig ist. Hier wäre ja nur nach der Formel mit einer geringer geringen Summe als Abfindung zu rechnen. Wenn aber ganz klar ist, dass die Kündigung unwirksam ist, dann sollte der Arbeitnehmer auf jeden Fall probieren eine höhere Abfindung auszuhandeln als nur nach der Berechnungsformel. Ansonsten macht der ganze Arbeitsgerichtsprozess für den Arbeitnehmer keinen Sinn. Oft ist eine Entscheidung besser, wenn die Verhandlungen scheitern, das Verfahren letztendlich weiter zu betreiben und darauf zu hoffen bzw. zu erreichen, dass die Kündigung unwirksam ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen muss.
Wonach bestimmt sich die Höhe der Abfindung?
Man kann es eigentlich so auf den Punkt bringen, dass die Abfindungshöhe sich vor allem nach dem Prozessrisiko richtet und nicht nach irgendwelchen Abfindungsformel. Die Abfindung ist oft reine Verhandlungssache.
Allerdings kann man nicht immer – selbst mit geschickter Verhandlung – eine Abfindung erreichen und schon gar nicht eine hohe Abfindung. Wenn Ihnen ein Anwalt am Telefon nach einer Kündigung schon zusagen will, in welcher Höhe Sie eine Abfindung bekommen, so ist dies nicht seriös. Niemand kann vorhersagen, wie hoch eine Abfindung ausfallen wird. Man kann dies grob einschätzen, vieles hängt dann aber vom Einzelfall und vor allem vom Verhalten des Arbeitgebers im Prozess ab.
Es auch Arbeitgeber, die sich emotional verhalten und bei schlechten Chancen im Kündigungsprozess trotzdem keine Abfindung anbieten. Es besteht für den Arbeitgeber immer die Möglichkeit, dass er im Zweifel später die “Kündigung zurücknimmt”. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sich entscheiden, ob er das Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses annimmt oder nicht.
Wie hoch ist eine gute Abfindung?
Wie hoch eine gute Abfindung ist, hängt immer vom Einzelfall. Wer schlechte Karten im Kündigungsschutzverfahren hat, der kann schon zufrieden sein, wenn der Arbeitgeber überhaupt eine Entlassungsentschädigung anbietet. Wer gute Karten hat, kann auch über den Abfindungssatz kommen.
Weitere Beiträge:
- Abfindung nach Änderungskündigung
- Sozialplanabfindung neben Abfindung nach § 1 a KSchG
- Abfindung nach Kündigung
- Höhe einer gerichtlichen Abfindung
- Frist für Klage auf Abfindung?
- Wie lautet die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?
- Juristische Begriffe: Abfindung
- Abfindung für Auszubildenden bei Kündigung