Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / Lexikon zum Kündigungsrecht2 / Abfindungsformel
Abfindungsformel der ArbeitsgerichtRechtsanwalt Andreas Martin

die Abfindungsformel der Arbeitsgerichte

Die Abfindungsformeln der Arbeitsgericht – auch beim Arbeitsgericht Berlin – haben für viele Arbeitnehmer eine erhebliche Bedeutung und Bekanntheit. Derjenige, der bereits eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten hat, wird sich in der Regel im Internet über die Möglichkeiten gegen die Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vorzugehen und eine Abfindung zu erreichen, informiert haben. Früher oder später – aber auch durch Aussagen von Bekannten oder Arbeitskollegen – stößt man dann auf den Begriff „Formel für die Berechnung der Abfindungshöhe bei Kündigung„.


Abfindungsformel der Arbeitsgericht

Berechnung einer Abfindung


 

Inhaltsverzeichnis

  • Bedeutung von Abfindungsformeln bei einer Kündigung
    •  Um es kurz zu machen:
  • Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung?
    • Wann bekommt man eine Abfindung?
    • Welche Bedeutung haben solche Formeln?
  • Wie hoch ist die Formel bei den meisten Arbeitsgerichten?
  • Wie hoch ist die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?
    • Hat die Formel für die Berechnung einer Abfindung gar keine Bedeutung mehr?
    • Muss der Arbeitgeber eine Abfindung nach einer Berechnungsformel zahlen?
    • Wie kommt der Arbeitnehmer nun am besten an eine Abfindung?
    • Gibt es auch Fälle, in denen man Vergleichsverhandlungen mit einer höheren Abfindung beginnt als sich nach der Formel eigentlich ergibt?
    • Wonach bestimmt sich die Höhe der Abfindung?
    • Wie hoch ist eine gute Abfindung?

Bedeutung von Abfindungsformeln bei einer Kündigung

Fast alle Arbeitnehmer wissen so ungefähr, was eine Formel zur Berechnung einer Abfindung ist. Trotzdem gibt es diesbezüglich immer noch erhebliche Missverständnisse. Die Bedeutung solcher Berechnungsformeln im Kündigungsrechtsstreit wird häufig überschätzt. Eine psychologische Bedeutung haben diese aber schon, da oft beim Arbeitsgericht die Verhandlungen über eine gütliche Einigung auf Basis dieser Formeln beginnen.


 

 Um es kurz zu machen:

Es gibt in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung nach einer Kündigung. Dies gilt, selbst bei der betriebsbedingten Kündigung. Die Abfindungsformel begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung in bestimmter Höhe, da es ja noch nicht einmal in der Regel einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung gibt.

Einen Abfindungsrechner zur Berechnung – für den ersten Überblick – einer Abfindung nach Kündigung finden Sie nun ebenfalls auf meiner Seite.


Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung?

Ein solcher Abfindungsanspruch nach Kündigung besteht selten. Es gibt aber einige Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich einen Zahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat.

Wann bekommt man eine Abfindung?

In der Regel handelt es sich um folgende Fälle:

– Kündigung nach § 1 a des Kündigungsschutzgesetzes
– Abfindungsanspruch aus Sozialplan
– Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung
– vom Arbeitgeber zugesagte Entlassungsentschädigung
– Abfindung geregelt im Aufhebungsvertrag
– erfolgreiche Auflösungsantrag im Kündigungsschutzverfahren

 


 

In den obigen Fällen kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Abfindungszahlung gegenüber dem Arbeitgeber direkt einklagen. In den meisten Fällen besteht ein solcher Anspruch aber nicht. Die obigen Fälle, sind Sonderfälle, die in der Praxis selten vorkommen.

Wichtig:

Um im Spiel zu bleiben, ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht notwendig! Dies gilt bei einer unwirksamen Befristung ebenfalls. Hier muss rechtzeitig Entfristungsklage erhoben werden.

Die Dauer das Kündigungsschutzverfahrens erfahren Sie hier.


 

Man kann sagen, dass ungefähr mehr als 90 % der Arbeitnehmer keinen Abfindungsanspruch nach einer Kündigung des Arbeitgebers haben.


Welche Bedeutung haben solche Formeln?

Auch wenn es in den meisten Fällen kein Recht auf Zahlung eine Abfindung gibt, so ist es doch so, dass die Abfindungsformeln doch eine gewisse Bedeutung haben. Die Berechnungsformeln sind von den Arbeitsgerichten entwickelt worden für den Fall, dass diese von sich aus eine Abfindung dem Arbeitnehmer zusprechen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht und es diesem Laufe des Verfahrens unzumutbar ist beim Arbeitgeber weiterzuarbeiten. Der Arbeitnehmer kann dann nach § 9 KSchG einen Auflösungsantrag stellen. Auch der Arbeitgeber kann dies, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Diese Fälle kommen sehr selten vor. Die Anforderungen eine solche Unzumutbarkeit sind recht hoch, bloße Streitigkeiten im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens reichen auf keinen Fall dazu aus.

 


 

In diesem Fall, wenn also eine Unzumutbarkeit vorliegt, kann der Arbeitnehmer einen sogenannten Auflösungsantrag stellen. Dann entscheidet das Arbeitsgericht darüber, ob tatsächlich ein Auflösungsgrund vorliegt und die ursprüngliche Kündigung unwirksam war, denn nur dann, kann das Gericht doch eine Abfindung zusprechen wenn der Auflösungsantrag erfolgreich ist, dafür wurde die entsprechende Formel entwickelt.

 


Wie hoch ist die Formel bei den meisten Arbeitsgerichten?

Die meisten Arbeitsgerichte haben ähnliche Berechnungsformeln. In der Regel lautet die Formel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung.

Beispiel: der Arbeitnehmer ist zehn Jahre im Betrieb beschäftigt und bekommt ein Bruttomonatsgehalt von 2000 €. Bei der Kündigung würde nach der Formel sein Abfindungsanspruch 5.000 € betragen (0,5 × 2000 × 10).#

 

Wie gesagt, besteht aber die wenigsten Fällen tatsächlich ein Rechtsanspruch auf Zahlung eine Abfindung, sodass diese Berechnungsformel eigentlich nicht zum Tragen kommen


Wie hoch ist die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?

Beim Arbeitsgericht Berlin wird auch die allgemeine Berechnungsformel verwendet. Diese ist:

0,5 Bruttomonatsgehälter pro Arbeitsjahr.

 


 

Hat die Formel für die Berechnung einer Abfindung gar keine Bedeutung mehr?

Nein. Die Berechnungsformel der Entlassungsentschädigung hat durchaus noch eine Bedeutung. Auch wenn der Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch Zahlung eine Abfindung hat, so werden doch in der Praxis oft durch Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren Abfindungen gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer erst einmal Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, also innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung durch den Arbeitgeber. Sodann gibt es einen Gütetermin und in diesen Gütetermin wird der Arbeitsrichter Vergleichsverhandlungen mit den Parteien führen.

 


 

Innerhalb dieser Vergleichsverhandlungen kommt es oft dazu, dass von Arbeitgeberseite dem Arbeitnehmer die Zahlung eine Abfindung angeboten wurde. Der Grund ist nicht selten der, dass das Prozessrisiko für den Arbeitgeber oft hoch ist.

 


 

Wenn also dem Grunde nach über eine Abfindungszahlung verhandelt wird, dann wird eine Seite oft mit einer Berechnungsformel in die Verhandlungen einsteigen, dies wird derjenige machen, für den diese Formel in der Situation günstiger ist. Oft wird von Seiten des Gerichtes auch auf die Formel verwiesen, obwohl diese-wie oben ausgeführt-keine Rechtswirkung hat.

 


 

Muss der Arbeitgeber eine Abfindung nach einer Berechnungsformel zahlen?

Nein. Einen Anspruch Zahlung eine Abfindung gibt es ja in den meisten Fällen nicht und auch im Bezug auf die Höhe ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet nach der Formel eine Abfindung anzubieten.Ansonsten hat die Abfindungsformel aber eine psychologische Bedeutung, der oft beginnen Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht so, dass eine Seite auf diese Formel verweist und manchmal sogar das Gericht. Die Verhandlungen beginnenden oft mit dieser Formel und diese ist dann die Ausgangsbasis für gerichtlichen Vergleichsverhandlungen, was oft durchaus für den Arbeitnehmer vorteilhaft sein kann.

 


Wie kommt der Arbeitnehmer nun am besten an eine Abfindung?

Im Endeffekt gibt es für den Arbeitnehmer nur die Möglichkeit rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen und so gegen die Kündigung vorzugehen.

 


 

Wenn der Arbeitgeber schlechte Chancen im Kündigungsschutzprozess hat, wird dieser in der Regel in der Güteverhandlung versuchen das Verfahren durch die Zahlung eine Abfindung zu erledigen. Dies kommt der Praxis recht oft vor.

 


 

Der Weg zur Abfindung ist also für den Arbeitnehmer in der Regel die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Die Abfindungsformel kommt dann von der psychologischen Seite/Verhandlungsseite im Gütetermin ins Spiel, in dem zum Beispiel Arbeitnehmer darauf verweist. Dies führt dann dazu, dass die Vergleichsverhandlungen mit einer bestimmten Summe starten, auf die der Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch hat, die allerdings die Basis für die Verhandlung sind und es macht ein Unterschied, ob man Vergleichsverhandlungen zum Beispiel mit einer Summe von 10.000 € beginnt oder von 1000 €.

 


 

Gibt es auch Fälle, in denen man Vergleichsverhandlungen mit einer höheren Abfindung beginnt als sich nach der Formel eigentlich ergibt?

Selbstverständlich kann es auch solche Situation geben. Ein klassischer Fall ist der, dass der Arbeitnehmer zum Beispiel erst seit einem oder zwei Jahren im Unternehmen tätig ist. Hier wäre ja nur nach der Formel mit einer geringer geringen Summe als Abfindung zu rechnen. Wenn aber ganz klar ist, dass die Kündigung unwirksam ist, dann sollte der Arbeitnehmer auf jeden Fall probieren eine höhere Abfindung auszuhandeln als nur nach der Berechnungsformel. Ansonsten macht der ganze Arbeitsgerichtsprozess für den Arbeitnehmer keinen Sinn. Oft ist eine Entscheidung besser, wenn die Verhandlungen scheitern, das Verfahren letztendlich weiter zu betreiben und darauf zu hoffen bzw. zu erreichen, dass die Kündigung unwirksam ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen muss.

 


 

Wonach bestimmt sich die Höhe der Abfindung?

Man kann es eigentlich so auf den Punkt bringen, dass die Abfindungshöhe sich vor allem nach dem Prozessrisiko richtet und nicht nach irgendwelchen Abfindungsformel. Die Abfindung ist oft reine Verhandlungssache.

 


 

Allerdings kann man nicht immer – selbst mit geschickter Verhandlung – eine Abfindung erreichen und schon gar nicht eine hohe Abfindung. Wenn Ihnen ein Anwalt am Telefon nach einer Kündigung schon zusagen will, in welcher Höhe Sie eine Abfindung bekommen, so ist dies nicht seriös. Niemand kann vorhersagen, wie hoch eine Abfindung ausfallen wird. Man kann dies grob einschätzen, vieles hängt dann aber vom Einzelfall und vor allem vom Verhalten des Arbeitgebers im Prozess ab.

 


 

Es auch Arbeitgeber, die sich emotional verhalten und bei schlechten Chancen im Kündigungsprozess trotzdem keine Abfindung anbieten. Es besteht für den Arbeitgeber immer die Möglichkeit, dass er im Zweifel später die „Kündigung zurücknimmt“. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer sich entscheiden, ob er das Angebot auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses annimmt oder nicht.

 

Wie hoch ist eine gute Abfindung?

Wie hoch eine gute Abfindung ist, hängt immer vom Einzelfall. Wer schlechte Karten im Kündigungsschutzverfahren hat, der kann schon zufrieden sein, wenn der Arbeitgeber überhaupt eine Entlassungsentschädigung anbietet. Wer gute Karten hat, kann auch über den Abfindungssatz kommen.


 

Weitere Beiträge:

  1. Abfindung nach Änderungskündigung
  2. Sozialplanabfindung neben Abfindung nach § 1 a KSchG
  3. Abfindung nach Kündigung
  4. Höhe einer gerichtlichen Abfindung
  5. Frist für Klage auf Abfindung?
  6. Wie lautet die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?
  7. Juristische Begriffe: Abfindung
  8. Abfindung für Auszubildenden bei Kündigung

 

Rechtsanwalt Marzahn

 

InhaltsverzeichnisToggle Table of ContentToggle

  • Bedeutung von Abfindungsformeln bei einer Kündigung
    •  Um es kurz zu machen:
  • Wann besteht ein Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung?
    • Wann bekommt man eine Abfindung?
    • Welche Bedeutung haben solche Formeln?
  • Wie hoch ist die Formel bei den meisten Arbeitsgerichten?
  • Wie hoch ist die Abfindungsformel beim Arbeitsgericht Berlin?
    • Hat die Formel für die Berechnung einer Abfindung gar keine Bedeutung mehr?
    • Muss der Arbeitgeber eine Abfindung nach einer Berechnungsformel zahlen?
    • Wie kommt der Arbeitnehmer nun am besten an eine Abfindung?
    • Gibt es auch Fälle, in denen man Vergleichsverhandlungen mit einer höheren Abfindung beginnt als sich nach der Formel eigentlich ergibt?
    • Wonach bestimmt sich die Höhe der Abfindung?
    • Wie hoch ist eine gute Abfindung?
Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
    Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?5. April 2025 - 9:13
  • Gleichbehandlung beim Gehalt?
    Gleichbehandlung beim Gehalt?24. März 2025 - 15:48
  • Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?
    Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbi...22. März 2025 - 8:28
  • Betriebsrat - welche Aufgaben hat er?
    Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?16. März 2025 - 15:26
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen