Familienrecht
Auf der Seite Familienrecht informiere ich Sie über Neuigkeiten zum Thema Familienrecht sowie über häufige Fragen und Irrtümer im Familienrecht.
Insbesondere die Kapitel Scheidung, Kindesunterhalt und das Umgangs- und Sorgerecht werden hier dargestellt.
Ehescheidung |
Trennungsdauer |
Scheidungsverfahren |
Scheidungsfolgen |
Versorgungsausgleich |
Ehegattenunterhalt |
Kindesunterhalt |
Zugewinnausgleich |
Ehewohung/ Hausrat |
Sorge- und Umgangsrecht |
Im Untermenü Scheidungsfolgen finden Sie nützliche Informationen zu den Scheidungsfolgen in Ehesachen (bei der Scheidung). Während viele Mandanten schon etwas mit dem Begriff Scheidung anfangen können, sind meist im Hinblick auf die Konsequenzen einer Scheidung geringe Kenntnisse vorhanden. Diese sind aber wichtig, da es hier um Regelungen mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Folgen geht.
Dies könnte Sie zum Thema Familienrecht auch interessieren:
Rechtsanwalt Scheidung in Berlin
Unter dem Stichwort “Rechtsanwalt Scheidung in Berlin” finden Sie Informationen zum Scheidungsrecht in Berlin und Hinweise auf die Möglichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine Scheidung (Scheidung ohne oder mit Anwalt?).
Trennung in Berlin
Der Beitrag “Trennung” beschäftigt sich intensiver mit der den Möglichkeiten einer wirksamen Trennung als Voraussetzung für eine Scheidung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Berliner Familiengerichte (es gibt 3 Familengerichte in Berlin – Wussten Sie das?).
Unterhalt in Berlin
Sofern Sie auf “Unterhalt” klicken, erfahren Sie mehr in Bezug auf Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Kennen Sie die Unterschiede?
Scheidung Online
Der Beitrag “Scheidung Online” beschäftigt sich mit dem Thema der Ehescheidung “über das Internet”. Natürlich kann man sich nicht “online scheiden lassen”. Erstaunlicherweise werden aber recht viele Anwälte mit der Scheidung übers Internet, obwohl dies weder schneller noch besser geht als die “normale Scheidung”.
zurück zu den “Rechtsgebiete”
weiter zur “Neuigkeiten zum Familienrecht”