Scheidung Online – Rechtsanwalt in Berlin
Online-Scheidung
Eine „Scheidung online“ in Berlin oder Brandenburg kann dazu führen, dass schnell und unkompliziert das Scheidungsverfahren durch einen Anwalt eingeleitet wird. Der Mandant übersendet die erforderlichen Informationen sowie die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder nebst der Vollmacht per Scan (elektronisch) und der Anwalt kann so schnell die Scheidung einreichen. Eine Scheidung, die komplett online (also per Internet) durchgeführt wird, gibt es aber in Deutschland nicht. Die Eheleute müssen zum Scheidungstermin persönlich erscheinen, auch wenn diese (oder nur ein Ehegatte) anwaltlich vertreten ist.
Inhaltsverzeichnis
Scheidung über das Internet?
Online Scheidung Deutschland
Eine Online Scheidung kann dazu führen, dass das Scheidungsverfahren schneller abläuft. Die Online Scheidung eignet sich nur für eine einvernehmliche Scheidungen.
komplette Online-Scheidung gibt es nicht
Wichtig ist dabei zu wissen, dass nicht die komplette Scheidung über das Internet ablaufen kann. Das Gericht wird einen Scheidungstermin anberaumen, zudem beide Eheleute erscheinen müssen. Eine Scheidungen Abwesenheit oder per Online-Termin gibt es in Deutschland nicht.
Scheidung per Webcam?
Vielleicht ist dies in Zukunft möglich, allerdings fehlt bei vielen Gerichten die Möglichkeit tatsächlich Termine per Webcam durchzuführen.
Von daher bietet Rechtsanwalt Martin, Fachanwalt für Familienrecht, auch nur Onlinescheidungen in Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern an. Es werden nur Mandate angenommen, die man selbst betreuen und bei dem der Gerichtstermin (Scheidungstermin) auch persönlich durch Rechtsanwalt Martin wahrgenommen werden kann.
Scheidungen bei weit entfernen Kanzleien oder bei Scheidungen über Online-Portale
Mandanten sollten wissen, dass bei einer Scheidung über einen Portal (wird oft nicht von Anwälten betrieben) oder einen weit entfernten Rechtsanwalt der Mandant die gleichen Kosten und Gebühren hat, als wenn er ein Anwalt vor Ort beauftragt.
Anwaltsgebühren sind überall gleich
Die Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind grundsätzlich bei jedem Rechtsanwalt gleich, es sei denn, man vereinbart gesonderte Gebühren, die dann höher liegen müssen und nicht die gesetzlichen Mindestgebühren unterschreiten dürfen.
Wenn der Anwalt zum Beispiel in München das Mandat bekommt, und die Eheleute in Berlin wohnen, ist ein Familiengericht in Berlin (für Marzahn ist der Familiengericht Kreuzberg) zuständig und in der Regel wird es so sein, dass der Mandant den Anwalt nie persönlich zu Gesicht bekommt und dieser auch nicht zum Scheidungstermin fahren wird, sondern ein Terminvertreter beauftragt. Ob dies von Vorteil ist, mag bezweifelt werden.
Anwalt vor Ort oft sinnvoll
Von daher bietet sich eine Online Scheidung, als eine Scheidung bei der elektronisch die entsprechende Information zwischen Anwalt und Mandanten kurzfristig ausgetauscht werden können, nur dann an, wenn der Anwalt tatsächlich auch den Gerichtstermin wahrnimmt ohne dass hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.
FAQ- häufig gestellte Fragen zur Scheidung Online
Scheidung online – Rechtsanwalt Martin
Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Thema „Scheidung per Internet“. Bitte klicken Sie auf die Sie interessierende Frage und sodann wird die Antwort angezeigt.
Was ist eine Online Scheidung?
Eine Online Scheidung ist eine Scheidung, bei der ein Großteil der Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant elektronisch abgewickelt wird. Dies kann dazu führen, dass das Scheidungsverfahren schneller eingeleitet werden kann.
Kann man die komplette Scheidung online durchführen?
Nein, dies ist nicht möglich. Das Gericht ordnet einen Scheidungstermin an, zu dem beide Eheleute im Normalfall erscheinen müssen. Eine Scheidungen in Abwesenheit gibt es nach deutschem Recht nicht.
Ist eine Online-Scheidung rechtskräftig?
Es gibt keine reine Scheidung online, dies habe ich bereits ausgeführt. Bei einer Scheidung nach deutschem Recht müssen beide Eheleute zum Familiengericht und zwar persönlich. Bei einem weit entfernten Gerichtsort kann es sein, dass ein Ehepartner bei einem nahen Familiengericht angehört wird. Eine Scheidung, bei der beide Eheleute aber in Abwesenheit geschieden werden, gibt es in Deutschland nicht.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist die einvernehmliche Aufhebung der Ehe vor dem Familiengericht im Scheidungsverfahren, bei der beide Ehegatten über ihre Anwälte einen Scheidungsantrag stellen oder ein Ehegatte und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. In beiden Fällen muss jeder Ehegatte, der einen Antrag auf Scheidung stellt, anwaltlich vertreten sein, da von den Familiengerichten Anwaltszwang im Scheidungsverfahren besteht.
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung sind sich die Eheleute hier (bei der einvernehmlichen Ehescheidung) einig.
Was ist eine streitige Scheidung?
Eine streitige Scheidung liegt dann vor, wenn die Scheidung selbst oder eine Scheidungsfolge/Folgesache vor dem Familiengericht streitig ist. Bei der streitigen Scheidung verzögert sich das Scheidungsverfahren erheblich und diese kann sogar mehrere Jahre dauern.
In der Praxis kommt die streitige Scheidung nicht so oft vor. In vielen Fällen wird die Ehe einvernehmlich geschieden. Die einvernehmliche Ehescheidung ist von daher der absolute Normalfall.
Weshalb gibt es das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist vom Gesetzgeber eingeführt worden, da in Deutschland für die Ehescheidung nicht mehr das Schuldprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip gilt.
Es kommt darauf an, dass die Ehe zerrüttet ist. Wer am Scheitern der Ehe Schuld hat, spielt in der Regel für das Scheidungsverfahren keine Rolle.
Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass bei einer Trennung von wenigstens einem Jahr, wenn beide Eheleute einen Scheidungsantrag stellen bzw. mit der Scheidung einverstanden sind, die Ehe gescheitert ist.
Nach drei Jahren ist die Ehe unwiderlegbar gescheitert, wenn die Trennung länger als drei Jahre besteht, auch wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Trotzdem kann man in der Regel schon nach einem Jahr-auch gegen der Zustimmung der Gegenseite-die Scheidung einreichen.
Kann man das Trennungsjahr einvernehmlich abkürzen?
Nein, das Trennungsjahr kann man nicht einvernehmlich abkürzen. Auch wenn einige Anwälte dies sogar Ihren Mandanten empfehlen, kann nur davon abgeraten werden. Dies ist gefährlich, da viele Scheidungsfolgen/Trennungfolgen vom Beginn des Trennungsjahres abhängig sind. Das Trennungsjahr steht rechtlich nicht zur Disposition der Eheleute.
Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Nein, für die Ehescheidung brauch man in der Regel keine Trennungsbescheinigung.
Die Trennungsbescheinigung spielt eher eine Rolle gegenüber von Behörden, die Sozialleistungen erbringen und wissen müssen, ob tatsächlich die Eheleute nun eine Bedarfsgemeinschaft sind oder tatsächlich rechtlich getrennt voneinander leben.
Für die Scheidung selbst muss kein Nachweis der Trennung geführt werden, wenn beide Eheleute übereinstimmend dem Beginn der Trennung vor dem Gericht bestätigen. Trotzdem sollte nicht vorschnell das Trennungsjahr diesbezüglich durch unwahre Angaben „abgekürzt“ werden.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Bei der Dauer des Scheidungsverfahrens muss man unterscheiden, ob eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung vorliegt.
Eine streitige Scheidung dauert in der Regel mehrere Jahre. Eine einvernehmliche Scheidung dauert mit Versorgungsausgleich im Berlin ungefähr zwischen neun und zwölf Monaten und ohne Versorgungsausgleich ungefähr 2-3 Monate.
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