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Wie lange dauert eine Scheidung in Berlin?

Ehescheidung in Berlin – Dauer

Scheidung in Berlin - wie lange dauert diese?

In Berlin werden pro Jahr ungefähr 6.000 Ehen geschieden. Die “Scheidungswahrscheinlichkeit” war in Berlin im 6. Ehejahr am höchsten. Die meisten Scheidungen wurden von den Ehefrauen (etwas über 50 %) eingereicht. Das größte Familiengericht in Berlin ist das Amtsgericht Kreuzberg (vor 2021 – Tempelhof-Kreuzberg, Adresse: Hallesches Ufer 62), welches u.a. für den Stadtbezirk Berlin Marzahn-Hellersdorf zuständig ist.

Inhaltsverzeichnis

  • schnelle Scheidung ist von Mandanten oft erwünscht
    • 1 Jahr Trennung ist Scheidungsvoraussetzung
    • Dauer der Scheidung in Berlin
      • Scheidungsdauer: 8 bis 12 Monate bei einvernehmlicher Scheidung mit Versorgungausgleich
      • Scheidungsdauer: 3 bis 6 Monate bei Scheidungen ohne Versorgungsausgleich
      • Sonderfälle im Scheidungsverfahren
    • keine Zustimmung durch den anderen Ehepartner
    • Scheidungsfolgeanträge
    • Zuständigkeit der Berliner Familiengerichte
    • Scheidungen in Marzahn-Hellersdorf – Amtsgericht /Familiengericht Tempelhof–Kreuzberg
    • Beschleunigung der Scheidung in Berlin möglich?
    • FAQ- häufige Fragen zur Trennung und Scheidung

schnelle Scheidung ist von Mandanten oft erwünscht

Scheidung beschleunigen in Berlin

Mandanten – so jedenfalls meine Erfahrung als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn – Hellersdorf – möchten fast immer möglichst schnell geschieden werden. Oft haben diese im Internet von einer “Online-Scheidung” oder Ähnlichen (wie z.B. von einer Härtefallscheidung) gehört und meinen nun, dass die Scheidung innerhalb weniger Monate nach der Trennung durch sein wird. Dies ist nicht möglich und schon gar nicht per „Online-Scheidung“.

Trennungsjahr bei Scheidung in Berlin

1 Jahr Trennung ist Scheidungsvoraussetzung

Trennungsjahr muss fast immer eingehalten werden

Im Normalfall – also abgesehen von den wenigen Fällen der Härtefallscheidung – muss das Trennungsjahr abgewartet werden. Sodann kann man die Scheidung einreichen. Bei einer Scheidung mit Versorgungsausgleich (dies ist der Normalfall) kann ggfs. der Scheidungsantrag auch schon nach 9 Monaten nach Trennung eingereicht werden. Das Trennungsjahr muss nämlich erst zum Scheidungstermin abgelaufen sein (Anhörungstermin). So besteht doch noch die Möglichkeit die Scheidung etwas zu beschleunigen.

Anmerkung:

Die sog. Härtefallscheidung kommt in der Praxis sehr selten vor, auch wenn viele Eheleute meinen, dass Ihnen ein Abwarten unzumutbar ist.

Dauer der Scheidung in Berlin

Dauer der Ehescheidung in Berlin

Wie lange die Scheidung in Berlin dauert, hängt von einigen Faktoren ab. Der größte Zeitfaktor bei der Ehescheidung ist der sog. Versorgungsausgleich. Dies ist der Ausgleich der Rentenpunkte, die während der Ehe erworben wurden. Die Juristen sprechen hier auch von Rentenanwartschaften.

Die Scheidung mit Versorgungsausgleich dauert erheblich länger als ohne Versorgungsausgleich. 

Scheidungsdauer: 8 bis 12 Monate bei einvernehmlicher Scheidung mit Versorgungausgleich

Scheidung mit Versorgungsausgleich

Eine einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund, diese ist der Normalfall der Ehescheidungen, dauert zwischen 8 und 12 Monaten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wollen beide Eheleute die Aufhebung der Eher und führen das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht nicht streitig.

Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Der VA ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften. Dazu müssen die Anwartschaften der Eheleute ermittelt werden, was die Rentenversicherungsträger auf Anfrage des Familiengerichts machen. Dies dauert entsprechend lange und dies ist auch der Grund für die “lange” Verfahrensdauer.

Werden weitere Scheidungsfolgen, wie nachehelichen Unterhalt oder der Zugewinn anhängig gemacht, dann dauert das Verfahren meist viel länger; manchmal mehrere Jahre.

Scheidungsdauer: 3 bis 6 Monate bei Scheidungen ohne Versorgungsausgleich

einvernehmliche Ehescheidung ohne Versorgungsausgleich

Wenn kein Versorgungsausgleich bei der Ehescheidung durchzuführen ist, weil z.B.

  • die Ehe noch keine 3 Jahre bestanden hat und kein Antrag auf den Versorgungsausgleich (VA) gestellt wurde
  • der Versorgungsausgleich (notariell) ausgeschlossen wurde
  • der Versorgungsausgleich (im Scheidungstermin) ausgeschlossen werden soll (2 Anwälte erforderlich)

dauert die einverständliche Scheidung in Berlin nicht so lang. Dann sind 3 bis 6 Monate realistisch.

Achtung:

Die obige Dauer bestimmt sich von Einreichung des Scheidungsantrages bis zur Scheidung (nicht von der Trennung an).

Sonderfälle im Scheidungsverfahren

besondere Situationen bei der Scheidung

keine Zustimmung durch den anderen Ehepartner

Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung nicht zu und beantragt dieser die Abweisung des Scheidungsantrags, kann sich dadurch eine Verzögerung ergeben. Die Verzögerung dürfte in der Regel aber nicht erheblich sein, wenn sich der anderen Ehepartner nur darauf beschränkt, dass er die Abweisung der Scheidung beantragt. Die Scheidung kann nämlich auch ohne Zustimmung der anderen Seite schon nach einem Jahr der Trennung durchgeführt werden. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Ehe zerrüttet ist. Dies wird in der Regel dann immer angenommen, wenn der sich scheiden lassende Ehepartner bereits einen neuen Partner hat.

Scheidungsfolgeanträge

Beantragt der andere Ehepartner im Scheidungsverfahren die Klärung weiterer Folgesachen, wie zum Beispiel den nachehelichen Unterhalt oder den Zugewinnausgleich, dann verzögert sich die Scheidung in der Regel erheblich. Wie lange die Verzögerung dauert, kann man nicht sagen; dies hängt vom Einzelfall ab. Bei Zugewinnausgleichsverfahren im Scheidungsverbund kann die Scheidung sich aber um mehrere Jahre verzögern.

Zuständigkeit der Berliner Familiengerichte

Ehescheidung bei den Berliner Familiengerichten

In Berlin gibt es 4 Familiengerichte.

Dies sind

  • das Amtsgericht Kreuzberg (früher Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg),
  • das Amtsgericht Köpenick,
  • das Amtsgericht Pankow  (früher Amtsgericht Pankow-Weißensee) und
  • das Amtsgericht Schöneberg.

Scheidungen in Marzahn-Hellersdorf – Amtsgericht /Familiengericht Tempelhof–Kreuzberg

Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Pauschal gesagt, ist für Scheidungen von Eheleuten aus Berlin-Marzahn das Familiengericht Kreuzberg (früher Tempelhof-Kreuzberg) örtlich zuständig ist. Die Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit des Familiengerichts findet man in § 122 FamFG.

Dies ist zumindest immer dann der Fall, wenn beide Eheleute zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags noch in Berlin Marzahn-Hellersdorf wohnen oder ein Ehepartner dort mit allen minderjährigen Kindern wohnt.

Beschleunigung der Scheidung in Berlin möglich?

schnelle Ehescheidung

Scheidung in Berlin schnell

Die Scheidung kann vom Anwalt etwas beschleunigt werden, wenn er dafür sorgt, dass die Eheleute vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Kontoklärung bei ihrer Rentenversicherung durchführen.

Dann wird die Auskunft über die Rentenanwartschaften etwas schneller eingeholt werden. Auch kann man zusammen mit dem Scheidungsantrag den Fragebogen zum Versorgungsausgleich gleich einreichen. Zudem muss nicht zwingend das komplette Trennungsjahr für die Einreichung des Scheidungsantrags abgewartet werden. Die Scheidung kann unter Umständen bereits 2 bis 3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

FAQ- häufige Fragen zur Trennung und Scheidung

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Trennung und Scheidung.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich?

Eine unstreitige Scheidung mit Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund dauert im Berlin ungefähr ein Jahr.

Für viele Mandanten scheint dies zunächst eine recht lange Zeitspanne zu sein und man hat wahrscheinlich erwartet, dass das Scheidungsverfahren viel eher abgeschlossen wird. Allerdings ist zu beachten, dass gerade der Versorgungsausgleich das Scheidungsverfahren in die Länge zieht. Es dauert eine gewisse Zeit bis die Rentenversicherungsträger die Rentenpunkte beider Eheleute ermittelt haben.

Von da ist die Verfahrensdauer einer Scheidung, bei denen beide Eheleute die Scheidung wollen und der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, ungefähr 1 Jahr.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich?

Eine nicht streitige Scheidung ohne Versorgungsausgleich dauert ungefähr zwischen drei und sechs Monaten.

Diese Scheidung geht erheblich schneller als die nicht streitige Scheidung mit Versorgungsausgleich. Der Grund dafür ist der, dass die Rentenanwartschaften nicht ermittelt werden müssen und das Familiengericht recht schnell einen Termin anberaumen kann. Es kommt dann nur noch darauf an, wann das Gericht den nächsten Termin frei hat und welche Priorität das Gericht der Scheidung hier beimisst.

Zu beachten ist aber, dass das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführt durchführen muss und nur wenn darauf notariell verzichtet wird oder beide Parteien durch Anwälte vertreten sind und diese im Termin auf dem Versorgungsausgleich verzichten dieser nicht durchgeführt wird. Auch bei kurzer Ehedauer wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt und ansonsten immer von Amts wegen durch das Familiengericht.

Wie lange dauert eine Scheidung online?

Eine Online-Scheidung gibt es nicht. Eine Scheidung, bei der der Anwalt per Internet beauftragt wird, ist nicht schneller als eine normale Scheidung. Auch hier muss der Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und es findet ein Termin zur Anhörung der Eheleute statt, zu dem beide Ehepartner erscheinen müssen.

Wie lange dauert eine Scheidung ohne Trennungsjahr?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr dauert in der Regel länger als eine einvernehmliche Scheidung, da oft der Härtefallgrund streitig ist und dieser dargelegt und notfalls bewiesen werden muss. Was man sich erspart ist allerdings das Trennungsjahr. Eine sogenannte Härtefallscheidung, und dies ist diese Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres, ist aber nur in Ausnahmefällen möglich.

Wie lange dauert eine Scheidung, wenn einer nicht einwilligt?

Sind die Eheleute bereits 3 Jahre getrennt, ist es unerheblich, ob der andere Ehepartner der Scheidung zustimmt oder nicht. Es gilt die gesetzliche (unwiderlegbare) Vermutung, dass die Ehe zerrüttet ist. Die Scheidung verzögert sich hier also nicht..

Leben die Eheleute allerdings erst ein Jahr getrennt, also noch keine drei Jahre, kann sich die Scheidung verzögern. Oft tritt aber keine Verzögerung ein, da das Gericht letztendlich nur feststellen muss, ob die Ehe zerrüttet ist. Dies geschieht oft allein durch Anhörung der Eheleute im Termin. Wenn zum Beispiel ein Ehepartner einen neuen Lebenspartner hat oder ganz klar zum Ausdruck bringt, dass die Ehe für ihn endgültig zerrüttet ist, wird das Familiengericht in der Regel die Scheidung ohne Verzögerung aussprechen.

Wie kann eine Ehepartner die Scheidung verzögern?

Die Ehescheidung zu verzögern, ist nicht schwer. Oft reicht es schon aus, wenn ein Ehepartner den Trennungszeitpunkt bestreitet. Insbesondere beim Getrenntleben im gemeinsamen Haus bzw. in der gemeinsamen Wohnung ist es oft sehr schwierig nachzuweisen, dass tatsächlich eine Trennung im Rechtssinne vorgelegen hat.

Im Übrigen besteht auch immer die Möglichkeit für den Ehepartner, der sich nicht scheiden lassen möchte, dass er im Scheidungsverfahren Folgeanträge stellt, im sogenannten Scheidungsverbund, und damit erheblich die Scheidung verzögert. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn der Ehepartner, der die Verzögerung möchte, Trennungsunterhalt bezieht und damit den Zeitraum des Bezugs von Trennungsunterhalt erheblich verlängern kann.

Was kostet eine Scheidung?

Wie teuer eine Scheidung ist, hängt vom Einzelfall ab.

Die Höhe der Scheidungskosten hängt davon ab, wie hoch das Gericht später den Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens festsetzt. In der Regel ist dies-also der Verfahrenswert-das dreifache Einkommen der Eheleute sowie 10 % davon für jedes Anrecht im Versorgungsausgleich. In Berlin zieht man für jedes minderjähriges Kind der Eheleute dann noch € 300 bis € 500 ab.

Man darf aber den Verfahrenswert nicht verwechseln mit dem Anwaltsgebühren. Der Verfahrenswert ist ein reiner Tabellenwert und aus diesem Wert berechnet sich dann die Anwaltskosten und die Gerichtskosten.

Wenn im Scheidungsverfahren noch mehrere Folgesachen anhängig sind, erhöht sich der Verfahrenswert erheblich.

Man kann grundsätzlich sagen, dass eine Scheidung bei normal verdienen Eheleuten ungefähr zwischen € 2.000 und 3000  kostet. Dies gilt für eine einvernehmliche Scheidung.

Bei der streitigen Scheidungen mehren Folgesachen können die Anwaltskosten erheblich höher sein. Die Gerichtskosten betragen bei einer normalen Scheidung ungefähr 500-800 €.

Vertretung bei Trennung und Scheidung in Berlin (vor allem in Berlin Marzahn-Hellersdorf).

Rechtsanwalt Andreas Martin – Vertretung bei Scheidungen in Berlin

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