Links zum Verkehrsrecht
Nachfolgend erhalten Sie interessante Links zum Thema Verkehrsrecht. Dabei geht es sowohl um das deutsche Verkehrsrecht, also die Abwicklung von Verkehrsunfällen als auch um Ordnungswidrigkeiten und um das Verkehrsrecht im Polen, insbesondere um Verkehrsunfälle in Polen.
Links zum Verkehrsrecht in Polen
Auf der Seite Rechtsanwalt-Polen.de (Unterseite) – Verkehrsunfall in Polen – erhalten Sie Informationen über die Abwicklung von Unfällen in Polen. Dort werden die Unterschiede zwischen dem deutschen und den polnischem Verkehrsunfallrecht aufgezeigt.
Auch die Seite – Rechtsanwalt Polen – beschäftigt sich mit dem Thema Unfall in Polen. Die Seite ist insgesamt stark auf das polnische Recht ausgerichtet. Es geht aber nicht nur um verkehrsrechtliche Probleme, sonder auch um die Frage von Grundstrückskauf in Polen, Zwangsvollstreckung und Gründung von polnischen Firmen.
Links zum Verkehrsrecht in Deutschland
Die Bearbeitung von Mandaten im Verkehrsrecht erfordert eine gewisse Spezialisierung. Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich überwiegend mit Schadenersatzansprüchen zwischen Unfallbeteiligten Kfz-haltern bzw. deren Kfz-Haftpflichtversicherung. Kurz, es geht um die Abwicklung von Verkehrsunfällen.
Unfall und Beratung
In der Praxis, Mandanten leider bei Verkehrsunfällen erst dann zum Rechtsanwalt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Oft ist es so, dass die gegnerische Versicherung bereits einen Teil des Schadens reguliert hat und nur noch ein Restschaden übrig ist. Hier muss man zu wissen, dass es für den Rechtsanwalt oft wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht einen solchen Fall zu übernehmen, wenn der Mandant schon selbst versucht hat zu regulieren.
außergerichtliche und gerichtliche Reglulierung
Auch ist es so, dass die Versicherung sich hier bereits entschieden hat und es dann schwieriger ist nochmals die Ansicht der Versicherung revidieren zu lassen, sodass man gegebenfalls außergerichtlich eine Klärung herbeiführen kann.
Im Notfall bleibt dann nur der Gang vor das Gericht und die Klage auf den restlichen Schadenersatz. Dabei ist auch zu beachten, dass viele Schadenspositionen im Verkehrsrecht nicht eindeutig von Rechtsprechung geklärt sind. Es kommt auch immer auf den Einzelfall an. Gerade bei der Frage, in welcher Werkstatt der Mandant was reparieren lassen kann, gibt es gebend gewisse Unsicherheiten, die der Unfallgeschädigte auch erst einmal so hinnehmen muss.
Quote ist oft streitig
Darüber hinaus stellt sich oft auch die Frage nach der Quote der Regulierung. Die Gegenseite muss ja zu 100 % nur regulieren, wenn der Unfall mit den überwiegenden Verschulden der Gegenseite verursacht wurde. Oft kann man dies erst nach einer Beweisaufnahme sicher sagen, wie der Unfallhergang tatsächlich gewesen ist und was hier beweisbar ist.
Auf der Seite “Verkehrsrecht Marzahn” finden Sie weitere Informationen zum Straßenverkehrsrecht.
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