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Muss man als Arbeitnehmer eine gezahlte Abfindung versteuern?

Rechtsanwalt Andreas Martin- Berlin Marzahn-Hellersdorf – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Muss an eine Abfindung versteuern?

Die Frage, ob eine Abfindung steuerfrei ist, beschäftigt viele Arbeitnehmer, die im Zuge einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine solche Zahlung erhalten. Der häufigste Fall der Entlassungsentschädigung ist die Zahlung einer Abfindung nach einer Kündigung des Arbeitgebers oder die Abfindungszahlung beim Aufhebungsvertrag.

Steuern und Abfindungszahlung

Es ist wichtig zu verstehen, dass Abfindungen – welche als Entlassungsentschädigungen gezahlt werden – grundsätzlich steuerpflichtig sind. Sie gelten als Einkommen und müssen dementsprechend in der Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen, die unter Umständen zu einer steuerlichen Erleichterung führen können.

Sozialversicherungsabgaben

Sozialversicherungsabgaben, wie Kranken-,Renten- und Arbeitslosenversicherung, sind auf den Abfindungsbetrag aber nicht abzuführen.

Hinweis

Eine Abfindung ist grundsätzlich zu versteuern.

Steuerpflicht von Abfindungen

Abfindungen werden als außerordentliche Einkünfte betrachtet und unterliegen der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass der Betrag der Abfindung zum regulären Einkommen des Empfängers hinzugerechnet und entsprechend versteuert wird. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Gesamteinkommen des Arbeitnehmers im betreffenden Steuerjahr sowie seine Steuerklasse.

Auf Antrag des Arbeitnehmers kann die sog. Fünftelungsregelung in Anspruch genommen werden. Dies macht aber oft nur Sinn bei sehr hohen Abfindungen.

Hinweis

Jede Abfindungszahlung ist als Einkommen zu versteuern..

Steuern

Versteuerung einer Abfindung

Fünftelregelung zur Steuerermäßigung

Um die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer zu mildern, die eine hohe Abfindung erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Fünftelregelung (§ 34 EStG) angewendet werden.

Einkommenssteuer über 5 Jahre verteilt

Diese Regelung sieht vor, dass die Abfindung nicht in einem Betrag, sondern verteilt über fünf Jahre zur Besteuerung herangezogen wird. Dadurch kann sich ein niedrigerer Steuersatz ergeben, da das zu versteuernde Einkommen in dem Jahr der Auszahlung niedriger ausfällt.

Die Fünftelregelung ist allerdings nur anwendbar, wenn die Abfindung auf einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses beruht und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Rahmen einer einvernehmlichen Gestaltung – zum Beispiel durch einen Abfindungsvergleich vor Gericht – die Fälligkeit der Abfindung auf einen anderen steuerlichen Veranlagungszeitraum vereinbaren.

Steuerfreibetrag?

Ein genereller Steuerfreibetrag für Abfindungen existiert in Deutschland nicht mehr. Früher gab es unter bestimmten Bedingungen Freibeträge, die jedoch mit der Steuerreform 2006 weitgehend abgeschafft wurden. Dennoch kann es in Einzelfällen – etwa bei Sozialplanabfindungen im Rahmen von Betriebsänderungen – besondere Regelungen geben, die eine steuerliche Erleichterung ermöglichen.

1. Muss ich meine Abfindung versteuern?

Ja, in Deutschland sind Abfindungen grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden als außerordentliche Einkünfte betrachtet und unterliegen der Einkommensteuer. Die genaue Höhe der Steuer hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

2. Muss an auf die Abfindung auch Sozialversicherungsabgaben zahlen?

Nein, eine Abfindung ist frei von Sozialversicherungsabgaben.

3. Was ist die Fünftelregelung und wie wirkt sie sich auf meine Steuer aus?

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Erleichterung, die vorsieht, dass die Steuerlast auf eine Abfindung über fünf Jahre verteilt berechnet wird, um eine hohe einmalige Besteuerung zu vermeiden. Dies kann dazu führen, dass die Steuerlast insgesamt geringer ausfällt, da der Progressionseffekt des Steuertarifs gemildert wird.

4. Gibt es einen Steuerfreibetrag für Abfindungen?

Nein, seit der Steuerreform 2006 gibt es in Deutschland keinen generellen Steuerfreibetrag für Abfindungen mehr.

5. Muss ich meine Abfindung in der Steuererklärung angeben?

Ja, Abfindungen müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie sind als außerordentliche Einkünfte im entsprechenden Abschnitt der Steuererklärung zu erfassen.

Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

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