Schlagwortarchiv für: juristische Abkürzungen
juristische Abkürzungen: heute RVG
Rechtsanwälte schlagen sich häufig mit Abkürzungen rum. Manchmal weiß man selbst als Anwalt nicht, was eine bestimmte Abkürzung bedeutet. Wenn man aber als deutscher Rechtsanwalt nicht weiß, was das RVG ist, dann ist ist man entweder sehr reich, weil man nur Gebührenvereinbarungen schließt oder vielleicht hat einfach keine Ahnung, denn RVG heißt
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – kurz RVG – ist der Nachfolger der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die Gebühren des deutschen Rechtsanwalts geregelt. Das RVG regelt dabei sowohl die Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden als auch die Gebühren des Rechtsanwalts für das Gerichtsverfahren. Für die Beratung soll der Anwalt eine Vereinbarung mit dem Mandanten treffen. Im außergerichtlichen Bereich darf der Anwalt geringere als die gesetzlichen (also im RVG geregelten Gebühren) vereinbaren. Im Gerichtsverfahren muss der Rechtsanwalt aber die Gebühren nehmen, die im RVG stehen oder höhere Gebühren. Die Gebühren des RVG sind also Mindestgebühren.
Viele Mandanten verstehen nicht, dass z.B. der Anwalt für nur ein Schreiben an das Gericht mehrere Hunder Euro oder sogar mehrere Tausend Euro erhalten kann. Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei den meisten Gebühren, die im Verfahren vor dem Gericht entstehen, um keine Rahmengebühren handelt. Die Gebühren entstehen unabhängig davon, wie viele Schreiben verfasst werden. Zum Beispiel entsteht die Verfahrensgebühr (1,3 als Faktor) schon beim ersten Schreiben an das Gericht (z.B. Klage oder Klageabweisungsantrag) in voller Höhe auch, wenn es bei diesem Schreiben bleibt, was aber unwahrscheinlich ist. Wenn der Anwalt dann später 20 weitere Schreiben schickt, erhöht sich die Gebühr nicht.
Anmerkung:
Die Gebühren nach dem RVG wurden zum 1.1.2021 um zirka 10 % angehoben.
Juristische Abkürzungen: heute AG
Juristische Abkürzungen verderben vielen Lesern die Freude an rechtlichen Ausführungen. Man weiß nicht, was soll es bedeuten! Wer die Abkürzungen BGH, BAG und LAG kennt, der könnte wohl auch etwas mit der Abkürzung AG anfangen. Die Abkürzung AG hat aber wenigstens zwei juristische Bedeutungen und die wären
Amtsgericht
und
Aktiengesellschaft
1. das Amtsgericht (AG) Das Amtsgericht ist häufig die Eingangsinstanz in zivilrechtlichen und strafrechtlichen (auch familienrechtlichen) Fällen. Es gibt aber auch Fälle, die von vornherein den Landgerichten zugewiesen sind. Dies sind in Zivilsachen meistens Fälle mit einem Gegenstandswert über € 5.000,00 (Mietsachen gehören aber unabhängig davon zu den Amtsgerichten). Beim Amtsgericht sitzt im Normalfall ein Einzelrichter. Dies muss aber nicht immer so sein (z.B. anders in Strafsachen vor dem Schöffengericht). Vor dem Amtsgericht besteht normalerweise kein Anwaltszwang (aber in einigen Familiensachen). 2. die Aktiengesellschaft (AG) Die Aktiengesellschaft ist eine Körperschaft, also eine Kapitalgesellschaft. Die Vorschriften über die Aktiengesellschaft sind größtenteils im Aktiengesetz geregelt. Dort wird aber häufig auf das HGB verwiesen. Im Gegensatz zur GmbH ist das Recht der Aktiengesellschaft etwas strenger und formalistischer. Was viele Leser aber nicht wissen ist, dass es in Deutschland zwei Formen von Aktiengesellschaften gibt, nämlich die normale Aktiengesellschaft und die sog. „kleine AG“ (nicht börsennotiert). Die kleine AG, die sich ebenfalls AG nennen darf, ist etwas einfacher zu handhaben und deren Aktien werden nicht an der Börse gehandelt. Diese soll eine Alternative zur GmbH sein, was in der Praxis aber nicht so ist. Aus Imagegründen kann es aber dennoch Sinn machen eine kleine AG zu gründen. Auf dem Briefkopf nämlich sieht man den Unterschied zwischen der kleinen und der normalen AG nicht, da sich auch die kleine AG eben AG nennen darf.
Manchmal wird die Abkürzung „AG“ auch im Arbeitsrecht für Arbeitgeber verwendet.
juristische Abkürzungen: heute LAG
In Deutschland wird viel abgekürzt. Abkürzungen im „nomalen Deutsch“ kann man meistens noch „erraten“, wenn aber die Juristen abkürzen, wird es eng. Wer aber weiß, was die Abkürzungen BAG und BGH bedeuten, der wird auch wissen, was die Abkürzung „LAG“ heißt. Gerade Arbeitnehmer sollten diesen Begriff kennen, denn das LAG ist das
Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht entscheidet in Berufungsverfahren über Entscheidungen des Arbeitsgerichts (z.B. bei Kündigungsschutzklagen). In Berlin wäre dies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, welches sich mit Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Berlin auseinandersetzt.Das Arbeitsgericht ist in der Regel die Eingangsinstanz (unabhängig vom Streitwert – also anders als beim „normalen Zivilgericht“) und das Landesarbeitsgericht die Berufungsinstanz (auch Tatsacheninstanz). Es besteht Anwaltszwang vor dem LAG.
Über den Landesarbeitsgerichten gibt es dann noch das Bundesarbeitsgericht, welches sich in Erfurt befindet. Das BAG entscheidet dann im Revisionverfahren oder im Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde (wenn das LAG die Beschwerde zum BAG nicht zugelassen hat).
Bemerkenswert ist, dass das Landesarbeitsgericht auch manchmal so abgekürzt wird: LArbG oder LarbG.
Ich vertrete als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf und auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Zweigstelle in Berlin Prenzlauer Berg im Arbeitsrecht Mandanten aus Berlin und Brandenburg vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, insbesondere in Kündigungsschutzverfahren.
juristische Abkürzungen: heute BAT
Wer häufigen Kontakt zum Arbeitsrecht hat oder Beamter oder Angestellter ist, wird sicher wissen, was sich hinter der juristischen Abkürzung BAT verbirgt. Hinter der Abkürzung BAT verbirgt sich ein wichtiges Regelungswerk für Angestellte des öffentlichen Dienstes. BAT heißt nämlich
Bundesangestelltentarifvertrag
Der BAT regelte bis 2006 die Beschäftigungsbedingungen und auch die Vergütungshöhe der Angestellten des öffentlichen Dienstes. In Hessen und Berlin gilt der BAT weiter. Heute findet man die Regelungen überwiegend in den Tarifverträgen der Länder.
juristische Abkürzungen: heute StB
Wer weiß, was ein RA ist, kann sich denken, was dann der StB sein kann. Wer viel mit Finanzen und Steuern zu tun hat, sollte die Abkürzung auch kennen. Denn StB heißt nämlich
Steuerberater
Der Steuerberater ist Ansprechpartner in steuerrechtlichen Fragen. Ein häufiges Mißverständnis besteht darin, dass man meint, jeder Anwalt sei auch gleichzeitig Steuerberater. Dies ist natürlich nicht so. Ein Anwalt kann aber unter „erleichterten Bedingungen“ zum Steuerberater werden, vor allen, wenn er schon Fachanwalt für Steuerrecht ist.
Steuerberater sind organisiert in der Steuerberaterkammer. Ebenso, wie die Anwälte, gibt es eine Gebührenordnung nach der abgerechnet werden kann.
Informationen zum polnischem Steuerrecht finden Sie hier.
juristische Abkürzungen: heute RA
Viele juristische Abkürzungen sind für die juristischen Laien schwer zu erkennen. Die Abkürzung RA sollten Sie aber kennen, zumindest dann, wenn Sie eine Klageverfahren z.B. vor dem Landgericht haben. Dafür brauchen Sie nämlich einen RA. Die Abkürzung RA heißt nämlich
Rechtsanwalt
Was ein Rechtsanwalt ist, braucht niemand erklären. Für die juristische Berufsbezeichnung Rechtsanwalt gibt es aber mehrere Bezeichnungen. Auch die Bezeichnung Anwalt meint eigentlich Rechtsanwalt, obwohl der Gesetzgeber selbst immer die Bezeichnung Rechtsanwalt nutzt. Von daher ist die Kurzbezeichnung Anwalt nicht ganz korrekt.
Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt ist geschützt. Nennt sich jemand Rechtsanwalt ohne als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen zu sein, dann macht er sich strafbar (Mißbrauch von Berufsbezeichnungen).
Auch in Deutschland als europäische Rechtsanwälte eingetragene Anwälte dürfen die Berufsbezeichung Rechtsanwalt nicht ohne weiteres führen, sondern müssen ihre Heimatbezeichnung (z.B. Adwokat in Polen oder Abogado in Spanien) benutzen (es sei denn diese erfüllen weitere Voraussetzungen).
Die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Deutschland ist recht lang, was aber in anderen europäischen Ländern ähnlich ist. Das Jurastudium dauert ungefähr 4 bis 5 Jahre. Danach erfolgt ein juristisches Staatsexamen. Nach dem bestandenen Examen muss ein sog. Referendariat abgeleistet werden. Dieses dauert 2 Jahre. Der Referendar ist während dieser Zeit bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei Behörden und beim Rechtsanwalt in Ausbildung. Danach muss ein 2. Staatsexamen bestanden werden. Dann kann man die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen, die unproblematisch gewährt wird.
In Deutschland gibt es mehr als 150.000 Rechtsanwälte. Entsprechend hart ist der Konkurrenzkampf. Die Zeiten, in denen die Eltern ihren Nachwuchs noch raten konnten, „Werde Anwalt, dann kannst Du alles machen!“ sind längst vorbei.
Rechtsanwalt Marzahn
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
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