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Juristische Abkürzungen heute - ff.
Allgemeines, ff, juristische Abkürzungen, Rechtsanwalt Berlin

juristische Abkürzungen: heute ff.

juristische Abkürzungen: heute ff. – von Anwalt Martin – Rechtsanwalt in Marzahn

Die Abkürzung ff. kommt häufig vor, nicht nur in der juristischen Literatur. Häufig trifft man diese Abkürzung im Zusammenhang mit Paragraphen; meist in der Form. §§ 433 ff. BGB. Wer die Abkürzung aF , MM oder KSchG kennt, wird auch die Abkürzung ff. kennen, denn ff. heißt nämlich

fortfolgende

Damit verweißt man auf die nachfolgenden Normen/Paragraphen.

Beispiel:

Die Regelungen über den Kaufvertrag sind in den §§ 433, 434,435  BGB geregelt. Um sich die Aufzählungen der einzelnen Normen zu sparen, schreibt man §§ 433 ff. BGB.

Durch diese Abkürzung sparen sich die Juristen Zeit und jeder – der Jura studiert hat – weiß was gemeint ist. Es geht also nicht um den genannten Paragraphen, sondern auch um die die direkt danach kommen.

Nun wissen Sie es auch! Mehr dazu in den ff. Artikeln.

Anmerkung:

Eigentlich steht die f. für folgend. ff. gekennzeichnet die Plural, also mehr als nur eine folgende Seite (Plural); man könnte dies also als folgende bezeichnen. Fort_folgende ist eine daraus resultierende Wortschöpfung, die Juristen gern verwenden.

Beispiele:

” 433 f. BGB” meint die §§ 433 und 435 BGB

” 433 ff. BGB meint wenigstens die §§ 433, 435 und 436 BGB oder noch mehr folgende §§.

Rechtsanwalt A. Martin- Anwalt in Berlin Marzahn – Hellersdorf

10. Juli 2009/1 Kommentar/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: ff, fortfolgende, juristische Abkürzungen
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1 Kommentar
  1. Marta Schragenheim
    Marta Schragenheim sagte:
    23. Dezember 2013 um 18:44

    NEIN:
    ff.“ steht nicht, wie oft irrtümlich angenommen wird für fortfolgende, da ff. nur der Kennzeichnung des Plurals von f. dient und der Plural von der/die/das folgende gerade die folgenden sind. (ähnlich pp. = pages, nicht pagapages)

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