juristische Abkürzungen: heute BAT
juristische Abkürzungen: heute BAT
Wer häufigen Kontakt zum Arbeitsrecht hat oder Beamter oder Angestellter ist, wird sicher wissen, was sich hinter der juristischen Abkürzung BAT verbirgt. Hinter der Abkürzung BAT verbirgt sich ein wichtiges Regelungswerk für Angestellte des öffentlichen Dienstes. BAT heißt nämlich
Bundesangestelltentarifvertrag
Der BAT regelte bis 2006 die Beschäftigungsbedingungen und auch die Vergütungshöhe der Angestellten des öffentlichen Dienstes. In Hessen und Berlin gilt der BAT weiter. Heute findet man die Regelungen überwiegend in den Tarifverträgen der Länder.