Trennung Berlin
Fachanwalt für Familienrecht Andreas Martin Berlin Marzahn
Wenigstens jede zweite Ehe wird geschieden. Dies gilt auch für das Bundesland Berlin. Im Hinblick auf die Voraussetzung für die Ehescheidung haben Mandanten oft nicht die notwendigen Informationen. Diese findet man auch im Internet nicht sofort, da man eben nicht überprüfen kann, ob die entsprechende Quelle auch tatsächlich über Rechtskenntnisse im ausreichenden Maße verfügt. Als Fachanwalt für Familienrecht in Berlin Marzahn Hellersdorf betreue ich seit Jahren als Anwalt Mandanten im Scheidungsverfahren vor den Berliner Familiengerichten, insbesondere vor dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg, welches für Marzahn-Hellersdorf zuständig ist.
Eine anwaltliche Beratung gerade bei Trennung und Scheidung kann nie zu früh erfolgen. Sogar vor der Trennung kann eine solche Beratung äußerst sinnvoll sein, da man hier noch entsprechende Weichen stellen kann.
Voraussetzungen der Scheidung bei Trennung in Berlin?
Voraussetzungen für Scheidung
Trennung und Scheidung in Berlin?
Wozu ist eine Trennung überhaupt erforderlich?
Wie muss die Trennung in Berlin erfolgen?
Muss ein Ehegatte bei Scheidungsabsicht des anderen Ehepartners die Ehewohnung verlassen?
Ist eine Trennung in der selben Wohnung möglich?
Braucht man schon für die Trennung einen Rechtsanwalt?
Trennung und Scheidung in Berlin?
Die Trennung und die Scheidung – auch in Berlin – hängen miteinander zusammen. In Deutschland gibt es bei der Ehescheidung kein Schuldprinzip mehr. Es kommt also bei der Scheidung nicht mehr darauf an, wer diese schuldhaft verursacht hat (beim Unterhalt kann dies aber eine Rolle spielen). Entscheidend ist vielmehr die sog. Zerrüttung der Ehe (sog. Zerrüttungsprinzip). Es wird vermutet, dass eine Ehe zerrüttet ist, wenn die Eheleute länger als 1 Jahr voneinander getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Dies ist natürlich auch in Berlin so, da die Voraussetzungen der Ehescheidung bundeseinheitlich geregelt ist, nämlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Verfahren über die Ehescheidung ist im FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) geregelt.
Wozu ist eine Trennung überhaupt erforderlich?
Da – wie oben ausgeführt – das sog. Zerrüttungsprinzip bei der Ehescheidung gilt, ist die Trennung grundsätzlich Voraussetzung für eine Scheidung. Kurz: Ohne Trennung keine Scheidung.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass die Eheleute, die sich trennen wollen, glauben, dass eine Trennung in der selben Wohnung völlig unproblematisch sei.
Wie muss die Trennung in Berlin erfolgen?
Die Trennung in Berlin hat – wie im übrigen Bundesgebiet – so zu erfolgen, dass ein Trennung der Eheleuten von “Tisch und Bett” erfolgt. Bei einem Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung ist dies unproblematisch der Fall. Dabei spielt die sogenannte Ummeldung keine sonderlich große Rolle, da man die Trennung und den Auszug auch durch Zeugen nachweisen darf. Wann die Ummeldung zu einer anderen Adresse erfolgt, ist unerheblich.
Erfolgt kein Auszug, dann wäre an einer Trennung in der gleichen Wohnung zu denken. Dies ist aber problematisch, wie die nachfolgenden Ausführungen belegen.
Muss ein Ehegatte bei Scheidungsabsicht des anderen Ehepartners die Ehewohnung verlassen?
Im Normalfall kann kein Ehegatte zum Auszug gezwungen werden, es sei denn, die Voraussetzung einer Wohnungszuweisung liegen vor (Gewalt in der Ehe). Dies ist aber selten der Fall. Der Grund dafür ist der, dass die Ehewohnung durch das Grundgesetz stark geschützt ist. Selbst wenn einer der Ehepartner Eigentümer der Wohnung ist oder allein im Mietvertrag steht, kann er den Auszug des anderen Ehepartners nicht ohne weiteres erzwingen. Dies ist in der Praxis häufig ein Problem, da häufig Frauen sich zuerst von ihrem Ehepartner trennen wollen und meistens nicht über die finanziellen Mittel für eine neue Wohnung verfügen. Bis dann die erste Unterhaltszahlung kommt, vergeht meistens einige Zeit. Von daher sollte man dies wissen und nicht glauben, dass der andere Ehepartner ausziehen muss. Dabei ist auch unerheblich, wer zuerst im Mietvertrag als Mieter gestanden hat oder ob eine Ehepartner sog. Alleinmieter oder vielleicht sogar alleiniger Eigentümer der Wohnung / des Hauses ist.
Ist eine Trennung in der selben Wohnung möglich?
Die Trennung in der selben Wohnung ist fast immer ein Problem. Dies erkennen die Eheleute aber meistens nicht, da diese irgendwo gelesen haben, dass auch eine Trennung in der gleichen Wohnung möglich ist. Das böse Erwachen kommt dann meistens beim ersten Anwaltsbesuch. Die Trennung in der selben Wohnung ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings sind darin hohe Anforderungen zu stellen. Die Eheleute müssen von “Tisch und Bett” getrennt leben. Es scheitert schon u.a. daran, wenn:
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die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden,
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gemeinsam gekocht wird
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die Einkäufe gemeinsam oder von einen Ehepartner für den anderen erledigt werden
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die Wäsche gemeinsam gewaschen wird
Das Familiengericht in Berlin (es gibt genau genommen 4 Familiengerichte in Berlin) fragt in der Regel genau nach, wie die Trennung in der Wohnung stattgefunden hat!
Es gibt auch Anwälte, die sich mit dem Familienrecht in Berlin beschäftigen, und den Mandanten raten doch gemeinsam mit dem Ehepartner zu behaupten, dass eine Trennung in der Wohnung – so wie von der Rechtsprechung vorgesehen – vorgelegen hat. Dazu rate ich aber grundsätzlich nicht. Auch ist dies eine Frage der Grundsätze, die man als Anwalt vertreten sollte, eben nicht die Parteien zu animieren vor Gericht die Unwahrheit zu sagen.
Vorsicht vor Fingieren der Trennung!
Noch schlimmer ist, wenn man hier sogar das Trennungsjahr fingiert. Man kann nicht das Trennungsjahr einvernehmlich abkürzen. Wenn man wahrheitswidrig angibt, dass man bereits ein Jahr getrennt lebt, obwohl dies gar nicht der Fall ist, kann dies sehr gefährlich sein.
Dies wird auch manchmal von Anwälten vorgeschlagen, ist aber risikobehaftet.
Wenn zum Beispiel einer der Ehegatten nach der Trennung einen Kredit allein bedient, dem beide gemeinsam aufgenommen haben, so kann er schon ab den ersten Tag der Trennung vom anderen Ehepartner die hälftigen Kreditraten verlangen. Wenn dann die „Trennung rückwärts fingiert“ wird, kann der den gemeinsamen Kredit tilgende Ehegatte auf einmal ein Jahr zurück alle Raten zur Hälfte vom anderen Ehepartner verlangen.
Braucht man für den Trennung einen Rechtsanwalt?
Wer sich trennt will und wird sich in den meisten Fällen vom Ehepartner scheiden lassen. Auch schon während der Trennung – nicht nur bei der Scheidung – braucht man häufig bereits einen Rechtsanwalt.
Probleme während der Trennung sind vor allem die Problemkreise wie:
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Trennungsunterhalt
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Aufteilung von Hausrat und Eigentum der Eheleute
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Verteilung des Grundeigentums
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das Sorgerecht in Bezug auf gemeinsame Kinder
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das Umgangsrecht in Bezug auf die Kinder
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Klärung der Versorgungsausgleichsanwartschaften
Vielen dieser Probleme bekommen die getrennt lebenden Eheleute nicht in den Griff. Es kann hier um viel Geld – und noch wichtiger – um das Verhältnis zur Kinder gehen. Ein Anwalt kann hier vermitteln oder die Interessen eine Seite wahrnehmen. Meine Erfahrungen zeigen, dass die Vertretung beider Eheleute durch Rechtsanwälte meist eine Beschleunigung des Scheidungs- und Trennungsprozesses herbeiführt.
Zusammenfassung zur Trennung in Berlin:
Die Trennung ist die Voraussetzung für eine Scheidung – nicht nur in Berlin -. Ohne Trennung ist eine Scheidung im Normalfall nicht möglich. Die Trennung ist innerhalb der gleichen Wohnung problematisch, so dass ich als Rechtsanwalt davon grundsätzlich abrate.