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Inhaltsverzeichnis

  • Checkliste für Scheidung und Trennung
    • Checkliste für Scheidung – kurz
      • Was ist bei der Trennung und vor der Scheidung zu beachten – Checkliste mit Erläuterungen
        • Anwalt konsultieren!
        • Informationssicherung!
        • Trennungszeitpunkt notieren und beachten
        • Konten sichern!
        • Unterhalt geltend machen!
        • Grundeigentum/ Wohnung
        • Steuerklassenwechsel
        • Testament ändern!
      • wichtige Hinweise zur Trennung vor der Scheidung
      • Kontakt – Rechtsanwalt Andreas Martin
      • Kontakt per E-Mail
      • Adresse und Telefon
      • Anfahrtbeschreibung
        • Anfahrt mit dem Kfz
        • Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
      • weitere Artikel zur Trennung und zur Scheidung in Berlin

Checkliste für Scheidung und Trennung

Fachanwalt für Familienrecht Andreas Martin – Berlin Marzahn

Checkliste für Scheidung und Trennung

Eine Scheckliste für die Scheidung und Trennung kann helfen, einfacher die wichtigsten Schritte nach einer Trennung zu erfassen, um bei einer späteren Scheidung keine bösen Überraschungen zu erleben. Zum Ablauf des Scheidungsverfahrens in Berlin finden Sie hier weitere Informationen. Die in der Liste aufgenommenen Punkte müssen nicht für jeden Scheidungsfall zutreffen.

Checkliste für Scheidung – kurz

  1. Anwalt aufsuchen!
  2. Informationen und Unterlagen sichern!
  3. Trennungszeitpunkt notieren!
  4. Konten und Vermögen sichern!
  5. Unterhalt geltend machen!
  6. Wohnungsnutzung klären!
  7. Steuerklassenwechsel veranlassen!
  8. Testament ändern!
Hinweis

Optimal ist die Beratung beim Anwalt noch vor der Trennung!

Was ist bei der Trennung und vor der Scheidung zu beachten – Checkliste mit Erläuterungen

wichtige Punkte bei Trennung und vor Scheidung

Zur Vorbereitung einer Scheidung und zur Absicherung im Scheidungsverfahren werden nachfolgend die wichtigsten Handlungsanweisungen und Sofortmaßnahmen dargestellt:

  • Anwalt konsultieren!

    Der Rat einen Rechtsanwalt zu konsultieren, sieht wahrscheinlich für viele Leser, wie Werbung in eigener Sache aus. Ist er aber nicht zwangsläufig. Gerade vor der Trennung kann man für ein späteres Scheidungsverfahren noch viele Weichen stellen, die später – nach der Trennung – nicht mehr möglich sind. So kann man z.B. zur Minderung von Unterhalt vor der Trennung ggfs. noch Kredite aufnehmen, eine Altersvorsorge anlegen und Investitionen tätigen.

  • Informationssicherung!

    Wird später im Scheidungsverfahren und in den Scheidungsfolgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich etc) viel gestritten, dann sind Informationen der Grundgerüst eines erfolgreichen Verfahrens. An viele Informationen kommt man vor der Trennung noch einfacher heran. Solche wichtigen Informationen können z.B. sein

    • Kontostände aller Konten und Sparguthaben
    • Rentenverträge/ Lebensversicherungen
    • Kredite nebst aktuellen Ständen
    • Lage und Größe von Grundeigentum und Eigentumswohnungen
    • Einkommen des Ehegatten
    • Auflistung von wertvollen Inventar
  • Trennungszeitpunkt notieren und beachten

    Der Trennungszeitpunkt ist nicht nur irgendein Datum, an welchem das Trennungsjahr zu laufen beginnt. Dieser Zeitpunkt löst rechtliche Folgen aus, die man grob kennen sollte. Das Trennungsdatum sollte man notieren. Den Nachweis der Trennung durch Auszug kann man fast immer auch durch Zeugen erbringen. Bei der Trennung in der Wohnung sind hohe Anforderungen zu erfüllen (Teilung der Kosten, keine gemeinsames Wäschewaschen, Kochen, Einkaufen, Essen, Ausflüge etc). Die Gegenseite kann eine Auskunft über das Vermögen bereits zu diesem Stichtag verlangen. Die Kreditraten sind ab der Trennung zu teilen.

    Die Trennung löst u.a. folgende Rechtsfolgen aus:

    • Beginn des Trennungsjahres
    • Beginn einer Unterhaltspflicht (Kindes-/ Trennungsunterhalt)- Aufforderung erforderlich!
    • Teilung der Kreditraten bei gemeinsamen Schulden (nicht ganz einfach)
    • ein zusätzlicher Auskunftszeitpunkt für Zugewinnausgleich
    • Sorgerechtsregelung nach § 1671 BGB
    • Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten der Kinder nach § 1687 Abs.1, Satz 2 BGB
    • Hausratsteilung möglich
    • keine Eigentumsvermutung zu Gunsten von Gläubigern mehr nach § 1362 BGB
    • Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB endet

    Achtung: Das Trennungsjahr kann man nicht einvernehmlich abkürzen!

  • Konten sichern!

    Auch nach der Trennung haften die Eheleute für die Überziehung auf einem Gemeinschaftskonto, da beide Schuldner (Gesamtschuldner) gegenüber der Bank sind. Ausgleichsansprüche gegen den anderen Ehepartner sind oft schwierig durchsetzbar. Deshalb sollte man Gemeinschaftskonten nach der Trennung auflösen und bis dahin das „eigene Geld“ auf ein Einzelkonto überweisen. Vollmachten, die den anderen Ehepartner berechtigten, sollte man nach der Trennung sofort widerrufen.

  • Unterhalt geltend machen!

    Unterhalt gibt es nicht für die Vergangenheit, es sei denn, dass bereits zuvor der Unterhaltsschuldner zur Zahlung aufgefordert wurde. Der Unterhaltsberechtigte sollte also sofort nach der Trennung den anderen Ehepartner zur Auskunft über sein Einkommen und zur Zahlung von Unterhalt (z.B. Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt) aufgefordert werden. Den Kindesunterhalt kann man kostengünstig über das Jugendamt geltend machen. Für den Trennungsunterhaltsanspruch sollte man sich einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht suchen.

  • Grundeigentum/ Wohnung

    Die Trennung in der gemeinsamen Wohnung muss konsequent erfolgen. Niemand muss die Ehewohnung verlassen, wenn er nicht will. Zieht ein Ehepartner aus und nutzt der andere die gemeinsame Eigentumswohnung / das gemeinsame Haus allein, so muss dieser – auf Verlangen hin – dem anderen Ehepartner eine sog. Nutzungsvergütung zahlen, da dieser ja sein Miteigentum nicht mehr nutzen kann. Dazu muss aber eine Aufforderung (am besten schriftlich) vorliegen. Für die Vergangenheit bekommt man keine Nutzungsentschädigung, wenn man nicht zur Zahlung aufgefordert hat. Auch auf die Hausratsaufteilung ist zu achten.

  • Steuerklassenwechsel

    Im Trennungsjahr kann noch eine gemeinsame Veranlagung der Eheleute erfolgen. Erst im nächsten Kalenderjahr ist eine steuerliche Trennung notwendig, welche in der Regel mit einem Steuerklassenwechsel einhergeht. Dabei sollte man z.B. bei Unterhaltszahlungen als Unterhaltspflichtiger darauf achten, dass man dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt, da durch den Steuerklassenwechsel in der Regel ein Einkommensverlust indiziert ist.

  • Testament ändern!

    Sofern die Eheleute ein gemeinsames Testament (sog. Berliner Testament) errichtet haben, so sollte man den Widerruf prüfen bzw. veranlassen. Gibt es kein Testament sollte der Ehepartner per Testament enterbt werden, in dem ein anderen Erbe eingesetzt wird. Denn der Ehepartner bis zur Einreichung des Scheidungsantrags (bei Zustimmung der Gegenseite oder Ablauf von 3 Trennungsjahren) noch erbberechtigt (gesetzliches Erbrecht des Ehegatten) und hat sogar bei eine Enterbung durch Testament noch einen Pflichtteilsanspruch.

wichtige Hinweise zur Trennung vor der Scheidung

Hinweise

Dies sollte man unbedingt bei der Trennung wissen:

kein Unterhalt für die Vergangenheit

Es gibt kein Unterhalt (kein Trennungsunterhalt und kein Kindesunterhalt) für die Vergangenheit. Den Unterhalt können Sie ab dem Zeitpunkt der Trennung von Ihrem Ehepartner fordern. Der Unterhalt ist aber erst zu zahlen, ab dem Zeitpunkt ab dem sich Ihr Ehepartner mit der Zahlung im Verzug befindet. Dazu müssen Sie diesen zur Unterhaltszahlung auffordern.

Trotz Zahlung des Unterhalts besteht ein Anspruch auf Errichtung einer Jugendamtsurkunde für den Unterhalt. Dies ist ein Titel, aus dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Unterhaltsvorschuss

Wenn Ihr Ehepartner nicht finanziell in der Lage ist den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen, dann besteht die Möglichkeit das Sie sog. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Auszug auf Wohnung

Sie müssen nicht aus der Ehewohnung ausziehen, selbst dann nicht, wenn Ihr Ehepartner Eigentümer der Wohnung ist oder Alleinmieter. Die Ehewohnung ist grundgesetzlich stark geschützt.

Wenn Sie aber ausziehen und den Hausrat zurücklassen, dann können Sie vom Ehepartner nur Gegenstände (Hausratsgegenstände) fordern. Einen Anspruch auf Geld haben Sie nicht.

Weiter ist wichtig, dass nach 6 Monaten nach dem Auszug aus der Ehewohnung das Gesetz (§ 1361 b Abs. 4, Satz 2 BGB) unwiderlegbar vermutet, dass Sie Ihren Ehepartner die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen haben. Sie können dann nicht wieder zurück in die Wohnung.

Mietvertrag

Wenn Sie im Mietvertrag als Alleinmieter oder Mitmieter stehen und ziehen aus der Ehewohnung aus, so haften Sie gegenüber dem Vermieter (Außenverhältnis) gesamtschuldnerisch für Mietrückstände und nach der Trennung verbrauchte Energie. Zwar ist der in der Wohnung verbliebene Ehegatte Ihnen gegenüber verpflichtet die Miete allein zu zahlen, ob er dies tatsächlich macht, können Sie aber nicht sicher wissen.

Auch muss der Vermieter Sie nicht sofort aus dem Mietverhältnis nach Ihrem Auszug entlassen. Für eine solche Entlassung ist auch die Zustimmung des Ehepartners notwendig.

Vermögensaufteilung

Die Aufteilung des Vermögens während der Trennungszeit muss abgesichert sein. Die komplette Trennungszeit fällt in die Zugewinngemeinschaft.

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Vermögen im Trennungsjahr hälftig aufteilen, müssen Sie wissen, dass das Gesetz denjenigen finanziell bestraft, der seine Ersparnisse in der Trennungszeit nicht verbraucht hat.

Kredit auf gemeinsames Konto

Beim gemeinsamen Konto kann Ihr Partner einen zuvor eingeräumten Dispokredit in Anspruch nehmen. Für diesen Kredit haften dann Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner gegenüber der Bank.

Das gemeinsame Konto sollte man so schnell als möglich auflösen oder ein Und-Konto einrichten. Bei der Aufteilung des Ersparten ist zu beachten, dass die Trennungszeit in den Zugewinnausgleich fällt.

gemeinsame steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr

Im Jahr der Trennung können sich die Eheleute noch gemeinsam steuerlich veranlagen lassen. Wenn also die Trennung am 2.2.2021 erfolgte, dann ist eine steuerliche gemeinsame Veranlagung noch im Jahr 2021 möglich. Ab 2022 wäre dies aber ausgeschlossen.

Testament und Versicherungen

Wenn sicher ist, dass man dauerhaft getrennt leben wird und die Scheidung möchte, sollte man nicht vergessen evtl. bestehende Testamente, welche den Ehepartner begünstigen zu ändern. Dies gilt auch für Begünstige einer Lebensversicherung. Oft wird hier vergessen den Ehepartner auszutragen und eine andere Person für die Todesfall zu bestimmen.

Kontakt – Rechtsanwalt Andreas Martin

Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt per E-Mail

Adresse und Telefon

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22

12679 Berlin

Telefon: 030 74 92 16 55

Fax: 030 74 92 38 18

E-Mail: [email protected]

Webpage: www.anwalt-martin.de

Anfahrtbeschreibung

Anfahrt mit dem Kfz

Die Kanzlei (Zweigstelle) auf der Marzahner Promenade 22 ist verkehrsgünstig gelegen. Der S-Bahnhof “Marzahn”(S 7) befindet sich nur 1 Minute Gehweg von der Kanzlei entfernt. Dies gilt auch für das Eastgate. Rund um der Kanzlei befinden sich zudem mehrere Parkmöglichkeiten (Eastgate/ Le Prom).

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

öffentliche Verkehrsmittel •

  • Tram:  16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) •
  • Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) •
  • S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)

Achtung:Der Eingang der Kanzlei befindet sich nicht auf der Seite zum Eastgate (dort ist eine Bank), sondern auf der “Straßenseite” gegenüber dem Kinderspielplatz.

weitere Artikel zur Trennung und zur Scheidung in Berlin

  1. Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
  2. Checkliste für Trennung und Scheidung
  3. Können die Eheleute einvernehmlich das Trennungsjahr abkürzen?
  4. Welche Auswirkungen haben Trennung und Scheidung auf die Mietwohnung?
  5. Trennung in Berlin
  6. Scheidung und Trennung in der gleichen Wohnung möglich?
  7. Was kostet eine Scheidung?
  8. Wie läuft das Scheidungsverfahren in Berlin ab?

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht (Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf)

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