Checkliste für Scheidung und Trennung
Fachanwalt für Familienrecht Andreas Martin – Berlin Marzahn
Eine Scheckliste für die Scheidung und Trennung kann helfen, einfacher die wichtigsten Schritte nach einer Trennung zu erfassen, um bei einer späteren Scheidung keine bösen Überraschungen zu erleben. Zum Ablauf des Scheidungsverfahrens in Berlin finden Sie hier weitere Informationen. Die in der Liste aufgenommenen Punkte müssen nicht für jeden Scheidungsfall zutreffen.
Checkliste für Scheidung – kurz
- Anwalt aufsuchen!
- Informationen und Unterlagen sichern!
- Trennungszeitpunkt notieren!
- Konten und Vermögen sichern!
- Unterhalt geltend machen!
- Wohnungsnutzung klären!
- Steuerklassenwechsel veranlassen!
- Testament ändern!
Was ist bei der Trennung und vor der Scheidung zu beachten – Checkliste mit Erläuterungen
wichtige Punkte bei Trennung und vor Scheidung
Zur Vorbereitung einer Scheidung und zur Absicherung im Scheidungsverfahren werden nachfolgend die wichtigsten Handlungsanweisungen und Sofortmaßnahmen dargestellt:
wichtige Hinweise zur Trennung vor der Scheidung
Hinweise
Dies sollte man unbedingt bei der Trennung wissen:
kein Unterhalt für die Vergangenheit
Es gibt kein Unterhalt (kein Trennungsunterhalt und kein Kindesunterhalt) für die Vergangenheit. Den Unterhalt können Sie ab dem Zeitpunkt der Trennung von Ihrem Ehepartner fordern. Der Unterhalt ist aber erst zu zahlen, ab dem Zeitpunkt ab dem sich Ihr Ehepartner mit der Zahlung im Verzug befindet. Dazu müssen Sie diesen zur Unterhaltszahlung auffordern.
Trotz Zahlung des Unterhalts besteht ein Anspruch auf Errichtung einer Jugendamtsurkunde für den Unterhalt. Dies ist ein Titel, aus dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
Unterhaltsvorschuss
Wenn Ihr Ehepartner nicht finanziell in der Lage ist den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen, dann besteht die Möglichkeit das Sie sog. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Auszug auf Wohnung
Sie müssen nicht aus der Ehewohnung ausziehen, selbst dann nicht, wenn Ihr Ehepartner Eigentümer der Wohnung ist oder Alleinmieter. Die Ehewohnung ist grundgesetzlich stark geschützt.
Wenn Sie aber ausziehen und den Hausrat zurücklassen, dann können Sie vom Ehepartner nur Gegenstände (Hausratsgegenstände) fordern. Einen Anspruch auf Geld haben Sie nicht.
Weiter ist wichtig, dass nach 6 Monaten nach dem Auszug aus der Ehewohnung das Gesetz (§ 1361 b Abs. 4, Satz 2 BGB) unwiderlegbar vermutet, dass Sie Ihren Ehepartner die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen haben. Sie können dann nicht wieder zurück in die Wohnung.
Mietvertrag
Wenn Sie im Mietvertrag als Alleinmieter oder Mitmieter stehen und ziehen aus der Ehewohnung aus, so haften Sie gegenüber dem Vermieter (Außenverhältnis) gesamtschuldnerisch für Mietrückstände und nach der Trennung verbrauchte Energie. Zwar ist der in der Wohnung verbliebene Ehegatte Ihnen gegenüber verpflichtet die Miete allein zu zahlen, ob er dies tatsächlich macht, können Sie aber nicht sicher wissen.
Auch muss der Vermieter Sie nicht sofort aus dem Mietverhältnis nach Ihrem Auszug entlassen. Für eine solche Entlassung ist auch die Zustimmung des Ehepartners notwendig.
Vermögensaufteilung
Die Aufteilung des Vermögens während der Trennungszeit muss abgesichert sein. Die komplette Trennungszeit fällt in die Zugewinngemeinschaft.
Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Ihr Vermögen im Trennungsjahr hälftig aufteilen, müssen Sie wissen, dass das Gesetz denjenigen finanziell bestraft, der seine Ersparnisse in der Trennungszeit nicht verbraucht hat.
Kredit auf gemeinsames Konto
Beim gemeinsamen Konto kann Ihr Partner einen zuvor eingeräumten Dispokredit in Anspruch nehmen. Für diesen Kredit haften dann Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner gegenüber der Bank.
Das gemeinsame Konto sollte man so schnell als möglich auflösen oder ein Und-Konto einrichten. Bei der Aufteilung des Ersparten ist zu beachten, dass die Trennungszeit in den Zugewinnausgleich fällt.
gemeinsame steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr
Im Jahr der Trennung können sich die Eheleute noch gemeinsam steuerlich veranlagen lassen. Wenn also die Trennung am 2.2.2021 erfolgte, dann ist eine steuerliche gemeinsame Veranlagung noch im Jahr 2021 möglich. Ab 2022 wäre dies aber ausgeschlossen.
Testament und Versicherungen
Wenn sicher ist, dass man dauerhaft getrennt leben wird und die Scheidung möchte, sollte man nicht vergessen evtl. bestehende Testamente, welche den Ehepartner begünstigen zu ändern. Dies gilt auch für Begünstige einer Lebensversicherung. Oft wird hier vergessen den Ehepartner auszutragen und eine andere Person für die Todesfall zu bestimmen.
Kontakt – Rechtsanwalt Andreas Martin
Termine nach telefonischer Vereinbarung!
Adresse und Telefon
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Marzahner Promenade 22
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Anfahrtbeschreibung
Anfahrt mit dem Kfz
Die Kanzlei (Zweigstelle) auf der Marzahner Promenade 22 ist verkehrsgünstig gelegen. Der S-Bahnhof “Marzahn”(S 7) befindet sich nur 1 Minute Gehweg von der Kanzlei entfernt. Dies gilt auch für das Eastgate. Rund um der Kanzlei befinden sich zudem mehrere Parkmöglichkeiten (Eastgate/ Le Prom).
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
öffentliche Verkehrsmittel •
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Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) •
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Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) •
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S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn)
Achtung:Der Eingang der Kanzlei befindet sich nicht auf der Seite zum Eastgate (dort ist eine Bank), sondern auf der “Straßenseite” gegenüber dem Kinderspielplatz.
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Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht (Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf)