Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
  • Familienrecht
    • Familienrecht-Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Arbeitsrecht Marzahn
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Verkehrsrecht Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfaelle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Suche
  • Menü Menü
  • Twitter
  • Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Anwalt Berlin

Schlagwortarchiv für: Anwalt Berlin

Beratung beim Arbeitsgericht Berlin
Arbeitsrecht, Arbeitsgericht Berlin, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin, Rechtsberatung

Arbeitsgericht Berlin – Rechtsberatung möglich?

Unter Arbeitnehmern ist bekannt, dass es beim Arbeitsgericht Berlin eine Rechtsantragstelle gibt.


Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht Berlin

In der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin kann man selbst als Arbeitnehmer Klage einreichen, zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung des Arbeitgebers. Dies macht dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer über keine Rechtschutzversicherung verfügt und der Rechtsfall auch nicht besonders schwierig ist (und es nicht um so viel “Geld” geht). Die Mitarbeiter der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin (1. Stock) fertigen dann die Klage und kopieren die notwendigen Unterlagen (kostenpflichtig = 10 Cent pro Seite) und die Klage ist dann erhoben. Dies macht dann Sinn, wenn es sich um geringe Forderungen des Arbeitnehmers handelt, die man zwar auch über einen Rechtsanwalt durchsetzen kann, den man aber selbst bezahlen muss. Die sog. Prozesskostenhilfe ist oft keine sinnvolle Alternative, denn diese ist eher als Darlehen zu verstehen.


Rechtsberatung beim Arbeitsgericht Berlin?

Was viele Arbeitnehmer aber nicht wissen, ist, dass es beim Arbeitsgericht Berlin keine Rechtsberatung gibt, weder für Arbeitnehmer und auch nicht für Arbeitgeber. Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin darf keine Rechtsberatung erteilen.

Nicht umsonst heißt es auf der Internetseite des Arbeitsgericht Berlins:

Die Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung
erteilen.

Von daher kann der Arbeitnehmer keine Rechtsberatung beim Arbeitsgericht Berlin bekommen. Dies darf nur ein Rechtsanwalt erteilen.

Wo bekommt man Rechtsberatung im Arbeitsrecht?

In Deutschland dürfen – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – nur Rechtsanwälte eine Rechtsberatung durchführen. Dies macht auch Sinn, denn diese sind hierfür – langjährig (Studium + Referendariat dauert zwischen 6 – 7 Jahren) ausgebildet. Dass eine Rechtsberatung beim Anwalt Geld kostet, ist auch nachvollziehbar. Die Rechtsberatung im Arbeitsrecht bekommt von daher der Mandant beim Anwalt und nicht vom Arbeitsgericht.

Geringverdiener und Rechtsberatung beim Rechtsanwalt

Allerdings besteht für Personen, die über nur ein geringes Einkommen verfügen die Möglichkeit sich beim Amtsgericht (für Marzahn-Hellersdorf ist dies das Amtsgericht Lichtenberg) einen Beratungshilfeschein zu holen und diesen beim Rechtsanwalt für die Beratung im Arbeitsrecht vorzulegen. Aber auch hier ist die Rechtsberatung nicht völlig kostenlos; der Beratungshilfeempfänger muss einen Eigenanteil von € 15 beim Anwalt tragen.

Tipp: Wichtig ist, dass der Mandant den Beratungshilfeschein vor dem Termin beim Rechtsanwalt besorgt!

Der Anwalt, der die Rechtsberatung durchführt, wird wenig motiviert sein, nach der Beratung einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

Keine Beratungshilfe für Verfahren vor dem Gericht.

Für die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin ist der Beratungshilfeschein aber nicht.Hier kann man ggfs. Prozesskostenhilfe beantragen. Aber Vorsicht; dies heißt nicht,dass das Verfahren nebst Anwalt kostenlos ist.

Hat der Antragsteller – bis zu 4 Jahre nach dem Prozess – ein ausreichendes Einkommen, dann muss er die Prozesskosten nachzahlen. Dies kommt oft vor. Die PKH (Prozesskostenhilfe) sollte man als eine Art Darlehen verstehen.

Auch bekommt man beim Arbeitsgericht Berlin nicht für jeden Fall Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts; nur wenn dies nicht mutwillig ist. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht und dies ggfs. auch der Höhe nach gleich bzw. abgerechnet,dann gibt es beim Arbeitsgericht Berlin im Normalfall keine Anwaltsbeiordnung, denn der Arbeitnehmer kann die Klage unproblematisch auch bei der Rechtsantragsteller einreichen.

Update 2021:

In Zeiten der Corona Pandemie ist die rechts Antragstellerin nicht mehr vor Ort verfügbar. Man kann vor Ort noch die Rechtsantragsstelle nutzen, wenn es sich um eine sehr eilbedürftige Sache handelt. Ansonsten hat die Rechtsantragsstelle auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Berlins ein Muster für eine Lohnklage und eine Kündigungsschutzklage bereitgestellt, die man verwenden kann, um selbst Klage beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen.

Nach wie vor wird keine Rechtsberatung vom Gericht erteilt. Eine kostenlose Rechtsberatung gibt es von daher dort nicht.

Zusammenfassung:
Eine Rechtsberatung (im Arbeitsrecht) bekommt man nicht beim Arbeitsgericht Berlin, sondern beim Anwalt – am besten Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Für Mandanten,die über kein hohes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit sich für die Rechtsberatung beim Anwalt einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht (nicht Arbeitsgericht!) zu holen.

Rechtsanwalt Marzahn – Andreas Martin

17. März 2018/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Inkasso - ForderungseinzugRechtsanwalt Andreas Martin
Allgemeines, Inkasso, juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin

Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso

Juristische Begriffe erklärt: heute Inkasso – von Rechtsanwalt Andreas Martin – Anwalt in Marzahn – Hellersdorf

Inkasso - Forderungseinzug

Inkasso

Mit dem Begriff Inkasso oder auch Forderungseinzug ist die Beitreibung von Forderungen gemeint.

Es gibt eine ganze Industrie, die sich auf diese Beitreibungen spezialisiert hat. Man kann grundsätzlich zwei Gruppen unterscheiden. Zum einen Rechtsanwälte und zum anderen Inkassobüros. Da in Deutschland die Rechtsberatung und auch die Besorgung von fremden Angelegenheit im geschäftlichen Bereich grundsätzlich erlaubnispflichtig ist, ist das Inkasso als Geschäftsbereich für Nichtjuristen oder für Firmen, die keine Inkassoerlaubnis haben, nicht möglich. In anderen Ländern, wie z. B. in Polen (Inkasso Polen), gibt es auch Nichtjuristen, die Inkasso gewerblich anbieten.

Inkasso = Forderungseinzug

Beim Inkasso durch Inkassobüros wird häufig angeboten, dass Forderungen zu einem bestimmten Pauschalsatz oder zu einem Erfolgshonorar realisiert werden. Im Endeffekt schreibt das Inkassobüro zunächst im außergerichtlichen Bereich – dies ist der Hauptanwendungsbereich – die Schuldner an und versucht diese zur Zahlung zu bewegen. Dabei wird ein gewisser Druck dadurch aufgebaut, dass die entsprechenden Forderungen durch Inkassogebühren (Kontoführungsgebühr etc.) immer höher werden. Der Schuldner fühlt sich unter Druck gesetzt und möchte die Angelegenheit klären. Hartgesottene Schuldner, die bei mehreren Gläubigern Schulden habe, lassen sich dadurch nicht beeindrucken. Genau genommen dürfen Inkassobüros nur Fälle annehmen, bei denen es sich um unbestrittene Forderungen handelt. Auch die Durchsetzung bei Mahnverfahren oder die Durchsetzung durch Klage dürfen Inkassobüros nur über Rechtsanwälte ausführen.

Forderungseinzug/ Inkasso durch Rechtsanwälte

Die zweite Gruppe, das sind die Rechtsanwälte, die ebenfalls in Inkassosachen tätig werden. Bei den Rechtsanwälten ist es so, dass diese im Normalfall nicht für Honorarvereinbarungen arbeiten, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt werden. Stundenhonorarsätze sind auch möglich. Wichtig ist, dass bei Rechtsanwälten der Stundensatz im Schnitt bei 150,00 € netto liegt. Der Vorteil der Einschaltung eines Rechtsanwalts liegt darin, dass dieser das Verfahren von Anfang bis Ende durchführen darf. Das Inkassobüro wird meistens nur im außergerichtlichen Bereich bei unbestrittenen Forderungen tätig. Sofern der Schuldner ohnehin nicht zahlen wird und ein Klageverfahren notwendig ist, macht es keinen Sinn ein Inkassobüro einzuschalten, auch wenn die Gebühren geringer sind. Was nützen die geringen Gebühren, wenn das Verfahren faktisch verschleppt wird und man dann später doch einen Anwalt einschalten muss.

Wie oben bereits ausgeführt, läuft das Inkasso in Deutschland, allerdings im Ausland, z. B. beim Inkasso in Polen, gibt es auch noch weitere Personengruppen, die im Inkasso tätig sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da der Gläubiger nie weiß, welche Qualifikation die entsprechende Firma tatsächlich hat.

Inkasso durch Inkassofirmen

Der Forderungseinzug durch sogenannte Inkassofirmen ist in den letzten Jahren stärker reglementiert worden. Insbesondere die Praxis, dass auch bei geringen Aufforderungen erhebliche Nebenforderungen und Inkassokosten geltend gemacht werden, war der Politik-zurecht-ein Dorn im Auge. Die Inkassokosten dürfen nun nicht mehr höher sein als die entsprechenden Gebühren, die entstehen würden, wenn ein Rechtsanwalt mit dem Forderungseinzug beauftragt wird. Ab 1.10.2021 ist nochmals eine Verschärfung im Bezug auf die Höhe der Inkassokosten eingetreten.

Für unbestrittene Beträge bis 50 EUR soll maximal eine Gebühr von € 30 (statt € 45 ) anfallen können.

Rechtsanwalt Martin – Anwalt Berlin

10. März 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
SchmerzensgeldkatalogRechtsanwalt Andreas Martin
Allgemeines, juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin, Schmerzensgeld - Schmerzensgeldkatalog

juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog

juristische Begriffe erklärt: heute – Schmerzensgeldkatalog

Schmerzensgeldkatalog

Schmerzensgeldkatalog

Was ein Schmerzensgeldkatalog ist, wissen viele Leser wohl so ungefähr. Was dies aber genau ist, bleibt meistens unbekannt. Der Bürger stellt sich meist einen Katalog vor, in dem für jede Verletzung eine konkrete Summe an Schadenersatz aufgelistet ist.

Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog

Dies ist so nicht richtig. Als  Schmerzensgeldkatalog wird häufig der Katalog von “Hacks-Ring-Böhm” vom Deutschen AnwaltsVerlag bezeichnet.

Dies ist wohl die bekannteste juristische Schmerzensgeldsammlung. Dieser Katalog erscheint als Buch mit CD.  Er enthält eine Datenbank mit Entscheidungen zum Schnmerzensgeld, die nach den einzelnen Verletzungen bzw. nach der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes geordnet ist.

Daneben gibt es aber auch noch andere Kataloge.

Schmerzensgeld

Zu beachten ist aber, dass der reine Katalog wenig nützt. Dieselbe Entscheidung wird man dort nicht finden. Der Schmerzensgeldkatalog kann immer nur eine grobe Orientierung sein. Es gibt diverse weitere Kriterien, die die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen und nicht im Schmerzensgeldkatalog aufgelistet sind.

Dies sind z.B.

  • die Schwere des Verschuldens des Schädigers
  • die Vermögensverhältnisse des Schädigers
  • das Verhalten nach der Schädigung
  • das Geschlecht des Geschädigten
  • das Alter des Geschädigten
  • die Sichtbarkeit der Narben (Gesicht oder Körper)

Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Kriterien, die vor Gericht, wenn diese vorgetragen werden, die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen können.

Zu beachten ist, dass die Schmerzensgelder mittlerweile etwas höher sind, dies hat nicht nur etwas mit der Inflation zu tun, sondern auch mit dem Umstand, dass sich wahrscheinlich bei einigen Richtern die Vorstellung durchgesetzt hat, dass eine Kompensation von gerade gesundheitlichen Schäden durch Geld nur dann möglich ist, wenn die Beträge auch entsprechend hoch sind.

Anwalt Berlin  – Rechtsanwalt Martin

Für nähere Einzelheiten wird auch auf der lesenswerte Aufsatz “Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog” verwiesen.

21. Februar 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Kündigung - juristische Begriffe erklärt
Allgemeines, juristische Begriffe, Kündigung

juristische Begriffe erklärt: heute Kündigung

Weiterlesen
25. Januar 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe: heute Abfindung
Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber, Allgemeines, juristische Begriffe

juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)

juristische Begriffe: heute Abfindung

Abfindung

 

juristische Begriffe erklärt: heute Abfindung (Kündigung)

Was eine Abfindung ist, wissen viele Bürger. Es gibt aber auch viele Missverständnisse vor allem im Hinblick auf die Abfindung für Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers.

Ein häufiger Fehler ist zu glauben, dass jeder Arbeitnehmer, der betriebsbedingt gekündigt wird, einen Anspruch auf auf die Zahlung einer Abfindung hat. Dies ist nicht richtig. Eine Abfindung wird in der Regel dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung hat oder der Arbeitgeber keine “richtigen” Gründe für die Kündigung hat und den Arbeitnehmer eine Abfindung an Stelle des Arbeitsplatzes anbietet.

Ein Anspruch auf Abfindung hat der Arbeitnehmer meistens dann, wenn

  • ein Sozialplan eine Abfindung vorsieht
  • der Arbeitgeber eine Abfindung zusammen mit der Kündigung angeboten hat und der Arbeitnehmer dieses Angebot annimmt (§ 1 a KSchG)
  • der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt und einen Auflösungsantrag stellt, da die Weiterarbeit ihm nicht mehr zumutbar ist

Bei der Erhebung der normalen Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer meist keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung wird aber dennoch meist in der ersten mündlichen Verhandlung im Arbeitsrechtsstreit (Güteverhandlung) als Möglichkeit um den Rechtsstreit schnell zu beenden angeboten. Vor Gericht findet dann meist ein “Kuhhandel” statt. Der Arbeitnehmer möchte nicht mehr beim Arbeitgeber arbeiten, will aber wenigstens Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber hat keine Lust mehr den “frechen Arbeitnehmer”, der sich getraut hat gegen die Kündigung vorzugehen, weiterzubeschäftigen und bietet eine Abfindung an. Es kommt zur Einigung vor Gericht. Eine Sperre bekommt der Arbeitnehmer bei gerichtlicher Einigung nicht.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nur dann eine Abfindung anbieten wird, wenn er meint, dass er im Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine guten Chancen hat. Wenn er meint, dass er mit seiner Kündigung durchkommt, macht es keinen Sinn eine Abfindung anzubieten, da die Kündigungsschutzklage dann wohl – wenn der Arbeitgeber mit seiner Einschätzung richtig liegt – wohl abgewiesen wird und der Arbeitnehmer weder den Arbeitsplatz zurück, noch eine Abfindung bekommt. Gerade im Kleinbetrieb und bei einer Kündigung in der Probezeit (innerhalb der Wartezeit)  ist es oft schwer eine Abfindung zu erhalten. Eine Ausnahme gilt dann, wenn besonderer Kündigungsschutz (Schwangerschaft etc) besteht.

Rechtsanwalt Marzahn

14. Dezember 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe: heute Verjährung
juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin, Verjährung

juristische Begriffe: heute Verjährung

juristische Begriffe: heute Verjährung

Verjährung

juristische Begriffe: heute Verjährung

Den Begriff Verjährung hat jeder schon gehört. Was die Verjährung aber genau ist, dass wissen viele nicht.

Einrede der Verjährung

Die Verjährung ist eine Einrede und keine Einwendung. Dies heißt, dass die Verjährung im Prozess nicht vom Amts wegen – also vom Gericht – berücksichtigt wird, sondern man muss sich auf die Verjährung berufen. Faktisch heißt dies, dass vor Gericht die Einrede der Verjährung erheben muss, sonst passiert faktisch gar nichts. Dies wissen viele Laien nicht und glauben, der Richter würde dies schon selbst sehen und berücksichtigen. Richtig ist dabei nur, dass der Richter dies auch selbst sieht, aber nicht von Amts wegen berücksichtigen darf, da man sich auf die Verjährung berufen muss.

Hinweis durch das Gericht auf Verjährung

Das Gericht darf nicht darauf hinweisen, dass bereits ein Anspruch verjährt ist. Dies gilt selbst dann, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten wird und die andere einen Anwalt hat.

Verjährung zum Jahresende

Für viele Nichtjuristen ist es seltsam, dass die meisten Ansprüche zum Jahresende verjähren, also zum 31.12.. Der Grund dafür ist, dass die meisten zivilrechtlichen Ansprüche nach der gesetzlichen Regelung am Ende des Jahres und nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit mit der Verjährung “beginnen”.

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall am 12.10.2009 beginnt die Verjährung (3 Jahre) nicht am Tag des Unfall´s,sondern zum Jahresende, also am 31.12.2009.

Dies gilt eben auch für die meisten anderen zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere bei Geldforderungen, die zum im Jahr fällig werden, all diese Forderungen verjähren zum Jahresende.

Anwalt Berlin- Rechtsanwalt A. Martin

4. Dezember 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Begriffe erklärt: heute Terminsvertretung
Allgemeines, juristische Begriffe, Rechtsanwalt Berlin, Terminsvertretung

juristische Begriffe: heute Terminsvertretung

juristische Begriffe erklärt: heute Terminsvertretung

Terminsvertretung

juristische Begriffe: heute Terminsvertretung

Terminsvertretung Berlin

Rechtsanwälte wissen, was eine Terminsvertretung oder auch (eigentlich richtig: Terminvertretung) ist. Der juristische Laie kann aber mit diesem Begriff wenig anfangen. Man kann sich denken, dass es um eine Vertretung bei einem Termin geht. Da es sich um einen juristischen Begriff handelt, liegt nahe, dass es um eine Vertretung bei Gericht handelt. Und dies ist auch richtig, eine Terminsvertretung ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Gericht. Faktisch vertritt ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt vor Gericht.

Warum Terminsvertretung?

Die meisten Mandanten glauben, dass der Rechtsanwalt, den sie beauftragen auch immer den Termin vor Gericht selbst wahrnehmen wird. Dies ist nicht immer so. Vor allem bei Gerichtsterminen, die weit entfernt stattfinden, ist es häufig so, dass der beauftragte Rechtsanwalt z.B. aus München  einen Rechtsanwalt aus Berlin mit der Wahrnehmung des Termins in Berlin beauftragt. Die Anwälte vereinbaren dazu häufig eine Teilung der Gebühren, die für das gesamte Verfahren anfallen (50 zu 50 %).

Bei Rechtsstreitigkeiten mit sehen hohen Streitwerten oder die Spezialkenntnisse benötigen, nehmen die Anwälte, die beauftragt wurden, den Termin auch meist selbst war. Auch in Strafsachen ist es üblich den Termin selbst wahrzunehmen auch wenn der Termin weit entfernt stattfindet. Der Mandant sollte vorher anfragen, ob der Anwalt selbst vor Gericht die Termine wahrnimmt oder einen Terminsvertreter schickt.

Rechtsanwalt Marzahn

11. November 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute a.A.
a.A. - Abkürzung für "anderer Ansicht", juristische Abkürzungen

juristische Abkürzungen: heute a.A.

juristische Abkürzungen: heute a.A.

a.A.

juristische Abkürzungen: heute a.A.

– Anwalt Berlin –

Viele “Nichtjuristen” können mit der Abkürzung a.A. nicht viel anfangen. Wer die juristische Abkürzung “MM” kennt,weiß aber meist auch, was a.A. heißt. Gerade Jurastudenten wissen nach einiger Zeit mit diesen Abkürzungen umzugehen. Als Laie hat man meist keine Vorstellung was dies bedeuten soll. Wenn man allerdings in einem juristischen Kommentar die Abkürzung aA sieht, dann sollte man ganz genau nachlesen, was dahinter steht, denn a.A. heißt

andere Auffassung

Die andere Auffassung besagt, dass zu einem juristischen Problem unterschiedliche Auffassungen existieren. Dies kommt sehr häufig vor. Als Laie muss man darauf achten, wer diese Auffassung vertritt. Ob eine Auffassung für den eigenen Fall praktisch bedeutsam ist, hängt vor allem davon ab, wer diese Auffassung vertritt. Wenn es sich dabei um die höchsten Instanzen (Gerichte) in Deutschland handelt, dann ist dies natürlich anders zu werten, als wenn es sich eine Mindermeinung eines Juraprofessors handelt. Für den Normalbürger ist die Auffassung der Mehrzahl der Gerichte, der Gerichte im eigenen Bundesland (bei fehlender Entscheidung der höchsten Instanz des Bundes) oder natürlich der höchsten Bundesgerichte interessant. Was vom BAG (Bundesarbeitsgericht) oder vom BGH (Bundesgerichtshof) bereits entschieden wurde, ist für einen Rechtsstreit maßgeblich. Zu beachten ist aber, dass der juristische Laie oft seinen Fall positiver betrachtet als die Rechtslage oft ist. Ob eine Entscheidung auf den Fall halbwegs passt, kann letztendlich nur ein Anwalt einschätzen.

Rechtsanwalt Marzahn

30. Oktober 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen: heute LG
Allgemeines, juristische Abkürzungen, LG

juristische Abkürzungen: heute LG

juristische Abkürzungen: heute LG

LG

juristische Abkürzungen: heute LG

Wer weiß, was LAG heißt, der wird wohl auch wissen, was die juristische Abkürzung LG bedeutet. Das LG ist nämlich das

Landgericht

Das Landgericht (LG) kann sowohl die erste als auch die zweite Instanz in Zivil- oder Strafsachen sein. Gerade in Zivilsachen wird im Normalfall ab einen Streitwert ab € 5.000,00 das Landgericht die erste Instanz. Hiervon gibt es auch Ausnahmen, so ist in Mietsachen das Amtsgericht – unabhängig vom Gegenstandswert – die Ausgangsinstanz.

Interessant ist auch, dass man sich vor dem Amtsgericht noch selbst vertreten kann (auch hier gibt es Ausnahmen, so z.B. in einigen Familiensachen), während man beim Landgericht zwingend einen Rechtsanwalt benötigt. Erscheint man ohne Anwalt ergeht im Normalfall ein Versäumnisurteil (Urteil beim Nichterscheinen), obwohl man doch vor Ort ist. Die eigene Anwesenheit zählt aber wenig, wenn kein Anwalt dabei ist. Der Grund für den Anwaltszwang besteht darin, dass das Verfahren relativ schwierig ist und man ohne Anwalt geringe Chancen hat (schon aufgrund des Prozessrechts). Oft wollen sich auch Mandanten nicht selbst vor dem Amtsgericht vertreten.

Rechtsanwalt Marzahn

13. Oktober 2009/von Rechtsanwalt Andreas Martin
juristische Abkürzungen heute BAK
BAK, juristische Abkürzungen

juristische Abkürzungen: heute BAK

juristische Abkürzungen: heute BAK

Weiterlesen
28. September 2009/1 Kommentar/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Seite 1 von 212
Folgenauf TwitterAbonniereden RSS Feed

RSS Blogbeiträge

  • Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung von Schwerbehinderten 14. Mai 2022
    Kündigungsschutz und Schwerbehinderung Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind vor einer Kündigung des Arbeitgebers besonders geschützt. Mitarbeiter mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte unterliegen grundsätzlich gemäß § 168 SGB IX einem besonderen Kündigungsschutz (Sonderkündigungsschutz). Der Arbeitgeber braucht nämlich für die Kündigung (unerheblich ob ordentlich oder außerordentlich) die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Von daher genießen schwerbehinderte Personen neben dem allgemeinen […]
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren? 6. Mai 2022
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?
  • Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis möglich 30. April 2022
    Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis möglich
  • Vorsicht bei eingescannter Unterschrift beim befristeten Arbeitsvertrag 23. April 2022
    Vorsicht bei eingescannter Unterschrift beim befristeten Arbeitsvertrag
  • Arbeitgeber muss umgeimpfte Pfleger nicht beschäftigen! 17. April 2022
    Arbeitgeber muss umgeimpfte Pfleger nicht beschäftigen!

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 17 Uhr Termine nach Vereinbarung!

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen