Arbeitsgericht Berlin – Zuständigkeit, Adresse, Öffnungszeiten, Rechtsantragsstelle, Urteile
Rechtsanwalt Andreas Martin – ist Fachanwalt für Arbeitsrecht – vertritt Mandanten aus Marzahn-Hellersdorf / Lichtenberg vor dem Arbeitsgericht Berlin, insbesondere in Kündigungsschutzsachen/ bei Abfindungen.
Arbeitsgericht Berlin
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Telefon: (030) 90171-0
Telefax: (030) 90171-222/333
Rechtsantragstelle
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
Spätsprechstunde (nur für Berufstätige)
15:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Inhaltsverzeichnis
wichtige Informationen zum Gerichtsstandort
Nachfolgend erhalten Sie die wichtigsten Informationen über das ArbG in Berlin.
Für welche Streitigkeiten ist das Gericht zuständig?
Das Gericht ist für (fast) alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Land Berlin zuständig. In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht, dass für alle Berliner Stadtbezirke zuständig ist.
Das Gericht ist u.a. für folgende Streitigkeiten zuständig:
Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern /-innen und Arbeitgebern/-innen über:
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ordentliche oder außerordentliche Kündigungen (Bestandsschutzstreitigkeiten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigungen)
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Arbeitsbedingungen
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Verdienstzahlungen/ Lohnansprüche
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Urlaubsfragen
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Befristung von Arbeitsverhältnissen
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Ansprüche im Zusammenhang mit Ungleichbehandlungen (AGG)
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Ansprüche aus unerlaubten Handlungen und auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
-
Erteilung von Arbeitspapieren
- Herausgabe von Arbeitsmitteln / Fahrzeugen (Dienstwagen etc.)
Zu beachten ist, dass z.B. bei Berichtigungsansprüchen von Lohnabrechnungen und Arbeitspapieren häufig das Sozialgericht zuständig ist.
-
Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Auszubildenden.
Das Gericht ist das größte deutsche Arbeitsgericht.
Obwohl vor den Arbeitsgerichten grundsätzlich kein Anwaltszwang besteht, ist es dennoch ratsam hier sich durch einen Rechtsanwalt (für Arbeitsrecht) vertreten zu lassen.
Wann ist das Gericht örtlich zuständig?
Örtlich zuständig ist das Gericht, wenn
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der Arbeitgeber seinen Geschäftssitz in Berlin hat oder
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der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung überwiegend in Berlin (Schwerpunkt der Erbringung der Arbeitsleistung) erbracht hat
-
der Arbeitgeber eine Niederlassung in Berlin hat und das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Niederlassung steht (z.B. die Einstellung erfolgte über die Zweigstelle und von dort erhielt der Arbeitnehmer auch die Arbeitsanweisungen).
Vereinbarungen über die Zuständigkeit es bestimmten Arbeitsgerichtes sind im Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig (hier gibt es nur wenige Ausnahmen für Tarifvertragsparteien oder im internationalen Bereich).
Für alle Berliner Stadtbezirke ist also das Arbeitsgericht Berlin zuständig.
Besteht Anwaltszwang vor dem ArbG Berlin?
Vor dem Arbeitsgericht kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich selbst vertreten.
Dies heißt also, dass der Arbeitnehmer auch eine Lohnklage oder eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin selbst (oder über einen Rechtsanwalt) erheben (natürlich auch über einen Rechtsanwalt) und sich im Gütetermin und im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten kann.
Ob dies sinnvoll ist, das ist eine andere Frage. Eine erfolgreiche Vertretung hängt nicht nur von Formalien ab, die der Arbeitnehmer zu beachten hat, sondern vor allem muss man die Rechtslage kennen und die Erfolgsaussichten der Klage abschätzen zu können; nur dann kann man erfolgreiche Verhandlungen führen. Arbeitnehmer, die sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten, suchen im Internet nach ähnlichen Fällen und meinen dann meist, dass sie genau die gleichen Fall gefunden haben und übersehen dabei, dass jeder bereits entschiedene Fall bestimmte Besonderheiten aufweisst. Den “gleichen Fall” gibt es nicht, nur ähnliche Fälle. Ob das angerufene Arbeitsgericht hier auch “ähnlich” entscheiden wird, kann nur ein Anwalt beurteilen und nicht der Arbeitnehmer, der nicht über eine juristische Ausbildung verfügt.
Bei kleineren Fällen (z.B. über Überstunden/ Lohn) ist eine eigene Vertretung durchaus sinnvoll, da es oft wirtschaftlich keinen Sinn macht einen Rechtsanwalt einzuschalten, da jede Partei die eigenen Anwaltskosten tragen muss (in der ersten Instanz).
Welche Adresse hat das Gericht?
Das Arbeitsgericht in Berlin ist unter folgender Adresse zu erreichen:
ArbG Berlin
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Tel.: (030) 90171-0
Fax: (030) 90171-222/333
Homepage: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/
Nähe: U -Bahn Kurfürstenstrasse/ Nollendorfplatz
Für Berufungen gegen Urteile des Gerichts ist das LAG Berlin, also das Landesarbeitsgericht Berlin -Brandenburg zuständig.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Übrigen die gleiche Adresse, wie das Arbeitsgericht. Es befindet sich im gleichen Gebäude.
Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts
Öffnungszeiten des Gerichts:
Mo-Do: 8:30 bis 16:00 Uhr
Fri: 8:30 bis 15:30 Uhr
Parkplätze bzw. Parkmöglichkeiten vor dem Gericht
Direkt vor und neben dem Arbeitsgericht befinden sich Parkplätze (mit Ticket). Dort kann man in der Regel mit dem Kfz parken, sofern noch Plätze frei sind. Derzeit (Oktober 2017) ist aber zu beachten, dass es schwieriger ist – aufgrund von Bauarbeiten – direkt neben dem Arbeitsgerichtsgebäude noch freie Parkplätze zu finden.
Was ist die Rechtsantragstelle?
Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin ermöglicht es Bürgern dort Klagen und Anträge aufnehmen zu lassen. Neben der Möglichkeit schriftlich z.B. eine Klage auf Arbeitslohn oder eine Kündigungsschutzklage einzureichen, besteht darüber hinaus bei der Rechtsantragstelle die Möglichkeit faktisch “mündlich” die Klage/ den Antrag dort mitzuteilen und die Mitarbeiter der Antragstelle bringen die Klage/ den Antrag dann in die nötige Schriftform (zu Protokoll).
Kosten der Rechtsantragstelle
Für den Bürger – dies sind meist Arbeitnehmer – ist die Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Berlin kostenlos. Lediglich für die Fertigung notwendiger Kopien ist zu zahlen. Kopien sind notwendig, da z.B. alle Anlagen einer Klage auch für die Gegenseite in Kopie eingereicht werden müssen (an der sog. beglaubigen Abschrift der Klage). Von daher macht es Sinn, wenn man von allen wichtigen Dokumenten (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Schriftverkehr mit Arbeitgeber in der der Sache, Lohnabrechnungen) jeweils 2 Kopien fertigt.
Werden die Kopien von der Rechtsantragsteller gefertigt, so sind diese nicht kostenlos, sondern kosten derzeit (Stand März 2018: 10 Cent pro Seite). Es macht also Sinn bereits die Kopien selbst zu fertigen.
kein Dolmetscher
Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über einen Dolmetscher.
keine Rechtsberatung
Die Rechtsantragstelle führt keine Rechtsberatung (wie z.B. ein Rechtsanwalt) durch. Dies darf diese auch nicht. Der Arbeitnehmer muss also schon wissen, was er genau Einklagen möchte und wie der Antrag zu beziffern ist. Der Arbeitgeber muss genau bezeichnet werden. Welche Klage im sinnvollsten ist und ob Fristen einzuhalten sind; all dies muss der Arbeitnehmer vorher wissen.
keine “Rechtsberatungsstelle”
Die Rechtsantragstelle ist eben keine Rechtsberatungsstelle, sondern nimmt nur die mündlichen Anträge der Bürger zu Protokoll. Auch nach der Protokollierung ist der Bürger auf sich gestellt und bekommt keine Unterstützung oder Vertretung in der mündlichen Verhandlung (beim Arbeitsgericht ist der erste Termine der sog. Gütetermin und danach spricht man vom Kammertermin).
Geschäftliche Rechtsberatung ist allein Anwälten gestattet. Rechtsberatung im Arbeitsrecht biete ich insbesondere in der Kanzlei in Berlin Marzahn- Hellersdorf an.
Antrag auf PKH nebst Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts
Der Arbeitnehmer/ Bürger kann aber gleichzeitig mit der Klage auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts seiner Wahl stellen. Dieser vertritt den Arbeitnehmer dann vor dem Arbeitsgericht Berlin, sofern die PKH und die Beiordnung bewilligt wird. Dafür ist aber zusätzlich noch ein Formular, nämlich die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse(hier sollte man googeln und sich das Formular aus dem Internet downloaden) auszufüllen, mit den entsprechenden Anlagen zu versehen (zumindest Nachweis der Höhe des Einkommens, Mietvertrag, Kontoauszug) und zu unterschreiben. Dies sollte bereits alles zur Rechtsantragstelle mitnehmen.
Das PKH-Formular kann auch hier geladen werden.
Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist geöffnet von:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag (nur für Berufstätige) zusätzlich von 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Wo befindet sich die Rechtsantragsstelle?
Die Rechtsantragstelle befindet sich in den Räumen (Magdeburger Platz 1) und zwar in der
1. Etage des Arbeitsgerichtes -Räume 129 – 141
Anmeldung: vor Raum 136
Welche Verfahren gibt es beim Arbeitsgericht?
Man unterscheidet hier zwischen dem Urteilsverfahren und dem Beschlussverfahren. Beim Urteilsverfahren gilt die Zivilprozessordnung, sofern das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt; es gilt der Beibringungsgrundsatz. Im Beschlussverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.
Die meisten Verfahren – wie z.B. Kündigungsschutzverfahren oder die Klage auf Arbeitslohn – sind Urteilsverfahren.
Anbei einige Entscheidungen / Urteile des Arbeitsgerichts Berlin und das Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.
FAQ- häufig gestellte Fragen zum Haus, Trennung und Scheidung!
Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Gerichte für Arbeitssachen in Berlin. Klicken Sie auf die Sie interessierende Frage und die Antwort wird Ihnen sodann angezeigt.
Wie viele Arbeitsgerichte gibt es in Berlin?
In Berlin gibt es nur ein Arbeitsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der ersten Instanz (ArbG Bln). Für die zweite Instanz gibt es das LAG Berlin-Brandenburg, dass sich im gleichen Gerichtsgebäude befindet.
Wie viele Instanzen gibt es beim Arbeitsgericht?
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut:
Es gibt 3 Instanzen und zwar
- das Arbeitsgericht (1. Instanz).
- das Landesarbeitsgericht (2. Instanz) und
- das Bundesarbeitsgericht (3. Instanz).
In welchem Fall ist das Arbeitsgericht zuständig?
Die Gerichte für Arbeitssachen sind gemäß §§ 2 ff. ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Folgende Rechtsstreitigkeiten landen dabei immer vor dem Arbeitsgerichten:
Zuständig sind die Arbeitsgerichte bei Streitigkeiten
- aus dem Arbeitsverhältnis,
- aus einem Ausbildungsverhältnis,
- über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses,
- über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses,
- aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen.
Kann man dort ohne Anwalt eine Klage einreichen?
Ja, vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang. Über die Rechtsantragstelle beim Gericht (1. Etage) kann man Klage einreichen. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Wer ist der Präsident des LAG Berlin-Brandenburg?
Seit dem 1. Mai 2024 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eine Präsidentin, Frau Dr. Andrea Baer. Der bisherige Präsident des Landesarbeitsgerichts war Herr Dr. Martin Fenski ist seit Ende März 2024 im Ruhestand.
Update Corona
Beim ArbG Berlin gilt nun zum Schutz vor Corona (Omnikron-Variante) die 3-G-Regelung. Dies gilt ab Dezember 2021.
Das Gerichtsgebäude darf nur betreten werden
- mit aktueller Impfung
- mit Genesenennachweis
- mit aktuellen negativen PCR-Test
Update Corona 2023
Beim Gericht (Stand Februar 2023) soll im Gebäude eine FFP-2 – Maske getragen werden. Ein Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske gibt es aber nicht mehr! Es besteht noch (leicht) eingeschränkter Geschäftsbetrieb. Im Sitzungsaal trifft dann die Richter die Entscheidung, ob eine Corona-Schutzmaske zu tragen ist. In den meisten Fällen wird – verständlicherweise – dann darauf verzichtet.
Update Corona Juli 2023
Es gibt keine Corona-Beschränkungen mehr am Arbeitsgericht und am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (gleiches Gebäude).
Pressemitteilungen 2023
Anbei die wichtigsten Pressemitteilungen des Gerichts.
Vergleich zwischen Rune Jarstein und Hertha BSC
Der Rechtsstreit zwischen dem gekündigten Torwart Rune Jarstein und Hertha BSC ist durch einen Abfindungsvergleich beendet worden. Der ehemalige Torwart vom Berliner Fussballclub Hertha BSC wurde wegen angeblicher Beleidigung des Trainers gekündigt und erhob Kündigungsschutzklage. Nach dem ist im Gütetermin keine Einigung gab, schlug das Gericht einen Vergleich vor, welcher dann später von den Parteien angenommen wurde.
Pressemitteilung Nr. 31/23 vom 09.10.2023
Urteile/ aktuelle Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin
Vertretung: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin vertrete ich Mandanten vor der Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin (ArbG und LAG in Berlin).
Vor allem bei
- Aufhebungsverträgen
- Kündigungen
- Kündigungsschutzklagen
- Abfindungen
- Lohnklagen
Standorte
Adresse und Telefon
Kanzlei Berlin Marzahn
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]
Adresse und Telefon
Kanzlei Berlin Prenzlauer Berg
E-mail: [email protected]