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Amtsanwaltschaft Berlin

Strafverfolgungsbehörde in Berlin

Amtsanwaltschaft Berlin

Die Amtsanwaltschaft Berlin ist als selbstständige Strafverfolgungsbehörde in Berlin – neben der Staatsanwaltschaft in Berlin – tätig. Eine eigenständige Amtsanwaltschaft gibt es außer in Berlin nur noch in Frankfurt/Main. Nur an diesen beiden Standorten sind die Amtsanwälte eigenständig organisiert und nicht den Staatsanwaltschaft zugeordnet.

Bei der Berliner Amtsanwaltschaft werden weite Bereiche der mittleren und Kleinkriminalität, sowie die am häufigsten vorkommenden Vergehen im Straßenverkehr (z.B. Verkehrsunfallflucht) in eigener Zuständigkeit bearbeitet.

Polizei arbeitet für die Amtsanwaltschaft Berlin

Wichtig zu wissen ist, dass die Amtsanwaltschaft, genauso wie Staatsanwaltschaft das strafrechtliche Beschlussverfahren führt. Dabei bedient sie sich der Polizei in Berlin. Die Polizei selbst legt die Akte an und ermittelt in der Sache. Wenn die Polizei der Meinung ist, dass umfangreich ermittelt wurde und alle Beweisangebote geprüft wurden, dann wird die Akte zur Entscheidung zur Amtsanwaltschaft Berlin geschickt.

Polizei in Berlin darf die Strafverfahren nicht einstellen

Die Polizei selbst kann von daher gar nicht über die Einstellung oder den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden. Dies wird oft vom Mandanten übersehen. Die Entscheidung treffen allein die Amtsanwälte. Wenn die Akte, also die Strafakte, dann bei dem bearbeitenden Amtsanwalt eingegangen ist, dann wird dort geprüft, wie im Strafverfahren weiter zu verfahren ist.

Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Dabei kommt es oft in der Praxis vor, das Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt werden. Der Grund ist der, dass nach Ansicht der Amtsanwaltschaft kein hinreichender Tatverdacht des Beschuldigten besteht. Dies kommt recht oft vor.

Verweisung auf das Privatklageverfahren

Auch wird oft das Verfahren nicht durch die Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft fortgeführt und der Anzeigen erstattet da/Geschädigte wird auf das Privatklageverfahren verwiesen. Er muss dann faktisch selbst strafrechtlich Anklage erheben, wenn er dies wünscht. Dies wird dann gemacht, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Mitarbeiter der Amtsanwaltschaft

Der Amtsanwaltschaft gehören derzeit ungefähr 220 Mitarbeiter an. Darunter sind ca. 95 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte (dies sind keine Staatsanwälte) , die eine qualifizierte Fachhochschulausbildung besitzen, aber nicht die für eine Tätigkeit als Staatsanwalt erforderliche Befähigung zum Richteramt (also keine 2 Staatsexamen). Zum Amtsanwalt werden in der Regel als Rechtspfleger tätige Justizbeamte ernannt, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben. Amtsanwälte können zum Oberamtsanwalt und auch zum Ersten Oberamtsanwalt befördert werden. Eine Berufsvertretung der Amtsanwälte ist der Deutsche Amtsanwaltsverein e. V.

Pressemitteilungen

Die Amtsanwaltschaft Berlin gibt zusammen mit der Staatsanwaltschaft Berlin und der Generalstaatsanwaltschaft regelmäßig Pressemitteilung zu Strafverfahren heraus.

Adresse und Kontakt

Adresse/ Kontakt der Amtsanwaltschaft

Kirchstraße 6
10557 Berlin

Tel.: +49 30 9014-0
Fax.: +49 30 9014-6111

Strafverteidigung Berlin

Rechtsanwalt Andreas Martin vertritt als Rechtsanwalt im Strafverfahren in Berlin Mandanten aus ganz Berlin.

InhaltsverzeichnisToggle Table of ContentToggle

  • Amtsanwaltschaft Berlin
        • Polizei arbeitet für die Amtsanwaltschaft Berlin
        • Polizei in Berlin darf die Strafverfahren nicht einstellen
        • Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
        • Verweisung auf das Privatklageverfahren
        • Mitarbeiter der Amtsanwaltschaft
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