Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin – Verkehrsunfall und Bußgeldverfahren

Anwalt Andreas Martin – Kanzlei Marzahn-Hellersdorf

  • Verkehrsunfallrecht

    Informationen zum Thema Verkehrsunfall und Schadenersatz bzw. Abwicklung und Hinweise nach einem Verkehrsunfall.

  • Bußgeldrecht

    Informationen zum Thema Bußgeldbescheid und richtiges Vorgehen gegen Geldbuße, Punkte und Fahrverbot.

  • Verkehrsstrafrecht

    Informationen zum Thema Strafverfahren wegen einer Verkehrsstraftat (Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr etc).

Anwalt in Berlin Marzahn - Vertretung im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

www.anwalt-martin.de

Das Verkehrsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet. Das Verkehrsrecht in Deutschland kann man unterteilen in Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die meisten Mandanten können sich unter dem Verkehrsrecht etwas vorstellen, ob die obigen Unterteilung für viele Mandanten nicht bekannt ist, da man das Verkehrsrecht häufig nur mit einem Verkehrsunfall und der Abwicklung des Unfalls (Zivilrechtlich) in Verbindung bringt.

Rechtsanwalt Martin mit Kanzlei in Berlin Marzahn-Hellersdorf (Zweigstelle) berät und vertritt Berliner und Brandenburger Mandanten seit Jahren als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht. Anwalt Martin ist Vertrauensanwalt des AvD. Er vertritt auch deutsche Mandanten bei Verkehrsunfällen in Polen (Kanzlei Stettin) und in Führerscheinangelegenheiten in Polen (siehe Rechtsanwalt Verkehrsrecht Polen).

Typische Vorschriften des Verkehrsrechts sind:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – vor allem §§ 823 ff. BGB
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) – vor allem § 7 und § 18 StVG
  • Straßenverkehrsordnung (StVO) –
  • Strafgesetzbuch (StGB) – vor allem § 142 StGB (Unfallflucht), § 226 StGB (fahrlässige Körperverletzung)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Bußgeldverfahren

Die Finanzierung eines Verkehrsunfallprozesses ist etwas einfacher als die Finanzierung eines Bußgeldverfahrens /Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder des Strafverfahrens (z.B. bei Verkehrsunfallflucht), wenn der Mandant keine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht hat. Beim Unfall sind die Anwaltskosten eine Schadenposition, die die Gegenseite ebenfalls regulieren muss. Dies setzt natürlich voraus, dass die Gegenseite zu 100 % auch eintrittspflichtig ist, also, wenn diese den Unfall auch mit überwiegendem Verschulden verursacht hat. Dies ist aber nicht immer so klar, wie dies vom eigenen Mandanten gesehen wird.

Beim Ordnungswidrigkeitenverfahren und beim Strafverfahren in Berlin macht die Einschaltung eines Rechtsanwalts auf jeden Fall Sinn, wenn der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, die das Verfahren finanziert. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (Stichwort: Pflichtverteidiger) bezahlt der Staat oder die Gegenseite die Kosten. Prozesskostenhilfe gibt es in der Regel weder im Owi-Verfahren nach im Strafverfahren (jedenfalls nicht für den Betroffenen/ Beschuldigten). Dann bleibt nur die Finanzierung aus eigener Tasche.

Rechtsanwalt A. Martin ist Vertrauensanwalt des AvD. Der Automobilclub von Deutschland ist einer der größten Automobilvereine in Deutschland.

Anwalt Martin vertritt von daher im zivilen Verkehrsrecht, im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren) Mandanten in Berlin und Brandenburg, in MV und auch in Polen.

Rechtsanwalt A. Martin unterhält in Berlin Marzahn-Hellersdorf eine Kanzlei (Zweigstelle). Die Kanzlei befindet in der Marzahner Promenade 22 in 12679 Berlin Marzahn.

Verkehrsrtechnisch ist die Kanzlei sehr gut angebunden. In der Nähe (zirka 100 m Luftlinie) bedindet sich das Eastgate und zirka 300 m Luftlinie die S-Bahnlinie S 7 mit dem S-Bahnhon “Marzahn”.

Termine bitte nach Vereinbarung unter

Telefon 030 74 92 1655

Verkehrsunfall gehabt?

Haben Sie einen Verkehrsunfall gehabt? 

Eine Verkehrsunfall ist oft ein traumatisches Erlebnis. Nach dem Unfall geht es nicht nur um die Verarbeitung/ Aufarbeitung des Geschehens, sondern es stellen sich auch ganz praktische Probleme, wie die Wiederherstellung des verunfallten Kfz. Oft gehen die Unfallbeteiligten davon aus, dass innerhalb weniger Tage alles erledigt ist. Die Versicherung der Gegenseite suggeriert nicht selten eine unproblematische Abwicklung, obwohl kurz nach dem Unfall die gegnerische Versicherung hierüber überhaupt keine sicherer Kenntnis haben kann.

Als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn vertrete ich Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Unfall.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Marzahn-Hellersdorf

Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen Beziehungen beim Verkehrsunfall. Hier geht es also um Ansprüche z.B. der Unfallbeteiligten untereinander z.B. auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Beim Unfall gibt es den sog. materiellen Schaden. Dazu gehören z.B. folgende Schadenpositionen:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Unkostenpauschale
  • Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Kleiderschaden

Daneben gibt es den immateriellen Schaden, der ebenfalls erstattungsfähig ist.

  • Schmerzensgeld

Vor dem Unfall sollte man beachten:

  • Daten der eigen Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherung / Unfallfragebogen beisichführen
  • bei Fahrten im Ausland: Notrufnummern zur Hand haben/ Fragebogen in Englisch
  • Gurtschneider/ Verbandskasten/ Warndreiceck/ Schutzweste griffbereit haben
  • Unfallstelle sichern
  • Verletzten helfen
  • Polizei/ Rettungskräfte rufen
  • Daten der Unfallbeteiligten aufnehmen
    • persönlichen Daten der Gegenseite (Adresse/Name)
    • Kfz-Daten (Nummernschild, Typ)
    • Versicherungsdaten (Name der Versicherung, Versicherungsscheinnummer)
  • Tagebuchnummer der Polizei notieren
  • Namen und Adressen von Zeugen notieren
  • Foto von den Beschädigungen und dem Unfallort fertigen
  • Rechtsanwalt einschalten
  • Vorsicht beim Mietwagen (die Höhe der Vergütung ist häufig streitig)
  • keine Regulierung durch die Werkstatt (dies verfolgt eigene Toiletten)
  • Gutachten einholen (Vorsicht bei Schäden unter € 800,00)

An erster Stelle steht die Unfallsicherung und die medizinische Versorgung der Unfallbeteiligten. Die Polizei sollte immer zum Unfallort gerufen werden, um den Unfall aufzunehmen; auch wenn die Gegenseite beteuert, dass man dies nicht brauche und der Schadenübernehmen wird. Später gibt es häufig Probleme. Die Polizei übergibt dann einen Zettel mit der sog. Tagebuchnummer. Die Gegenseite ist verpflichtet Angaben zu machen über Fahrzeugführer, Fahrzeughalter und Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Vertretung in Berlin im Straßenverkehrsrecht erfolgt vor allem bei Verkehrsunfällen in Berlin und Umgebung. Wer einen Unfall mit seinem Kfz hatte, möchte vor allem eines: Eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Unfalles und natürlich Schadenersatz. Schließlich ist man auf das Kfz ja auch täglich angewiesen. Genau eine solche “schnelle und unkomplizierte Abwicklung” versprechen die Versicherungen. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass alles viel schneller geht, wenn kein Anwalt oder ein eigener Sachverständigeroder eine eigene Werkstatt eingeschaltet werden, was häufig nicht der Fall ist. Allein der Anwalt des Geschädigten vertritt dessen Interessen. Je schwieriger die Abwicklung des Unfalles ist (z.B. bei ungeklärter Schuldfrage oder bei hohen Sach- oder Personenschaden) desto eher sollte ein Anwalt (notfalls Fachanwalt für Verkehrsrecht) eingeschaltet werden. Als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn im Verkehrsrecht vertritt Anwalt A. Martin Berliner Mandanten in diesen Fällen und vertritt die Interessen des Geschädigten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Bedenken Sie, die gegnerische Versicherung ist nicht “Ihr Partner”, sondern der Gegner! Haben Sie schon einmal davon gehört, dass Versicherungen einfach und unkompliziert sind und Geld zu verschenken haben? Die gegnerische Versicherung wird nur soviel zahlen, wie sie gerade muss und dann den Rest einzuklagen wird schwierig. Dies passiert in der Praxis recht häufig. Allein ein Anwalt vertritt die Interessen des Geschädigten / Mandanten und nicht die Gegenseite!

Von daher; Nach einem Verkehrsunfall sollte man sofort zum Anwalt gehen. Dieser wickelt den Schaden professionell ab und handelt als Ihr Vertreter, welcher allein Ihre Interessen wahrnimmt. Der Anwalt will Ihnen weder eine Reparatur aufschwatzen (wie die Werkstatt) noch den Geldbeutel der Gegenseite schonen (wie die gegnerische Versicherung). Im Gegenteil, die Anwaltsgebühren sind um so höher, je höher auch der Streitwert in der Sache ist. Wenn die Gegenseite den Schaden zu 100 % übernehmen muss, dann gilt dies auch für die Anwaltskosten.

Bußgeldbescheid erhalten?

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht Marzahn-Hellersdorf

Haben Sie als Betroffener einen Bußgeldbescheid erhalten? Über diese Post freut man sich nicht.

Eine Geldbuße ist unangenehm. Man ärgert sich darüber. Wenn die Geldbuße aber mit einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg verbunden ist, dann ist die Sache nicht nur unangenehm, sondern kann für den Betroffenen sogar eine Existenzgefährdung bedeuten.

Als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn vertrete ich Mandanten in Bußgeldverfahren vor den Berliner Bußgeldbehörden.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, ärgert sich und möchte wissen, ob die Geldbuße tatsächlich rechtmäßig festgesetzt wurde. Die Geldbußen werden ständig vom Gesetzgeber erhöht, natürlich nicht um mehr Einnahmen zu haben, sondern um den Bürger zu verkehrsgerechten Verhalen zu animieren (Glauben Sie das?. Manchmal geht es sogar um mehr, nämlich um ein Fahrverbot, was erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen haben kann.

Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) in Berlin geht es meist um Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, kann nur ein Spezialist überprüfen.

Ein Bußgeldbescheid ist immer etwas sehr Unangenehmes. Erst recht, wenn es nicht nur um Geld geht, sondern auch um ein Fahrverbot. Viele Bürger sind sich nicht sicher, wie man sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhalten soll.

Wichtig ist, dass man gegen den Bußgeldbescheid nur innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen kann. Diese Frist darf auf keinen Fall versäumt werden. Bei Versäumung der Einspruchsfrist ist nur noch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand möglich, an die hohe Voraussetzungen genüpft werden.

Der erste Schritt im Bußgeldverfahren/ Ordnungswidrigkeitenverfahren in Berlin sollte immer der Gang zum Rechtsanwalt sein. Der Rechtsanwalt kann in einem ersten Beratungsgespräch prüfen, ob das weitere Verfahren sinnvoll ist. Die Erfolgsaussichten können noch nicht gänzlich überprüft werden, da hierfür die Bußgeldakte erforderlich ist.

Auch wenn viele Berlin im Internet einen “Rechtsanwalt für Bußgeldrecht /Ordnungswidrigkeitenrecht in Berlin” versuchen, so ist es doch in der Praxis so, dass es einen solchen Rechtsanwalt nicht gibt. Es gibt keinen Fachanwalt für Bußgeldrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht, aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Beachten Sie aber, dass dieser Titel allein auch nicht gewährleistet, dass Ihr Fall ordnungsgemäß bearbeitet wird. Es gibt viele Anwälte, die in Verkehrssachen und Bußgeldsachen gute Arbeit leisten ohne Fachanwalt zu sein.

Beim Bußgeldverfahren spielt fast immer eine Rolle, ob das Verfahren wirtschaftlich betrieben werden kann. Wenn zum Beispiel ein Bußgeldbescheid über € 50,00 ergeht und die Anwaltskosten betragen € 600 , dann macht ein solches Ordnungswidrigkeitenverfahrenvor der Bußgeldbehörde/ dem Amtsgericht (z.B. Amtsgericht Berlin Lichtenberg oder dem Amtsgericht Hohenschönhausen)  keinen wirtschaftlichen Sinn. Es sei denn, dass der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, die hier die Deckungszusage erteilt. Ohne Rechtsschutzversicherer macht häufig eine Verteidugng im Bußgeldverfahren durch einen Rechtsanwalt in Berlin und anderswo nur dann Sinn, wenn es um ein Fahrverbot geht.

Die Erfolgsaussichten kann der Anwalt erst dann einschätzen, wenn er die Bußgeldakte der Berliner Bußgeldbehörde gesehen hat. Der Rechtsanwalt wird in der Regel gleich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und gleichzeitig Akteneinsicht beider Bußgeldstelle beantragen.

Nach der gewährten Akteneinsicht in den Bußgeldakte kann der Anwalt in der Regel die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelf einschätzen.

Danach – also nach der Akteneinsicht – begründet der Rechtsanwalt den Einspruch gegenüber der Bußgeldbehörde in Berlin. Man kann auch schon in dieser Situation anregen, dass vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße abgesehen wird. Darauf hat der Betroffene aber keinen Anspruch. Keinesfalls geschieht dies automatisch, sondern muss sorgfam begründet werden (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes mit entsprechenden Nachweisen).

Scheitert das Verfahren vor der Bußgeldbehörde übersendet diese die Akte zur Staatsanwaltschaft Berlin, welche dann die Akte weiter an das Gericht schickt. Dort wird dann das Gerichtsverfahren eröffnet. Das Gericht setzt dann eine Frist, innerhalb derer Beweisangebotvorzubringen sind und lädt später zum Termin. Dabei wird fast immer das persönliche Erscheinen des Betroffenen angeordet. Vor dem “Bußgeldgericht” wird dann der Fall erörtert. Die Staatsanwaltschaft ist fast nie anwesend. Die Bußgeldbehörde entsendet in der Regel einen Sitzungsvertreter. Das Gericht vernimmt dann – falls notwendig – Zeugen oder Sachverständige werden befragt oder es wird später vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt. Wenn die Sache entscheidungsreif ist, dann wird meist noch in der Sitzung die Entscheidung verkündet.

Strafverfahren eingeleitet?

Haben Sie eine Vorladung der Berliner Polizei oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten?

Nach dem ersten Schreck möchte der Beschuldigte eines Strafverfahrens sichere Informationen über den Ablauf eines solchen Strafverfahrens in Berlin und vor allem welche Konsequenzen drohen und wie sich die Angelegenheit möglichst kurzfristig positiv entwickelt. Fragen bei Bekannten und Freunden zu diesen rechtlichen Thema kosten Überwindung und springen (fast immer) nicht viel, da es an den Rechtskentnissen fehlt und stattdessen spekuliert wird.

Als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn vertrete ich Mandanten in Strafverfahren vor der Staatsanwaltschaft Berlin, der Amtsanwalt Berlin oder dem Amtsgericht Tiergarten.

Rechtsanwalt für Strafrecht Marzahn-Hellersdorf

Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Dabei geht es nicht nur um Verkehrsunfälle (z.B. Unfallflicht, § 142 StGB), sondern auch um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder um Vollrausch.

Beim strafrechtlichen Verfahren vor der Amtsanwaltschaft/ Staatsanwaltschaft Berlin (Moabit) oder der Berliner Polizei ist die anwaltliche Vertretung dringend nötig. Hier sollte sich der Beschuldigte/ Angeklagte unbedingte von einem Rechtsanwalt, der sich im Strafrecht in Berlin auskennt, vertreten lassen.

Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Straftaten mit Bezug zum Strassenverkehr im öffentlichen Raum. Diese sind als Vergehen oder Verbrechen strafbar.

Typische Verkehrsstraftaten sind:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Verkehrsunfallflucht) gem. § 142 StGB
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten gem. § 316 StGB
  • Vollrausch gem. § 323a StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot gem. § 21 StVG
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz gem. § 6 PflVG

Die Verkehrsunfallunfalflucht oder auch kurz Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) genannt, ist ein häufiger strafrechtlicher Tatbestand. Im Vergleich zu anderen Verkehrsstraftaten kommt dies in der Praxis recht oft vor.

Wichtig ist dabei, dass bei der Unfallflucht die Aussage, dass man den Unfall nicht bemerkt hat, fast nie dazu führt, dass man straffrei wird. Die Problematik ist hier falsch raucht die, dass mit dem Entzug des Führerscheins und einer Sperre von um die zwölf Monate zu rechnen ist.

Es drohen:

  • Geldstafe
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Freiheitsstrafe (in sehr schweren Fällen/ bei Wiederholungstätern)

Weiter droht die Anordnung einer MPU durch die Führerscheinbehörde:

Schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat kann Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, sodass die Straßenverkehrsbehörde (also nicht das Strafgericht) eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU/ “Idiotentest”) anordnen kann.

Es sollte schon bei Einleitung eines Strafverfahrens so schnell, wie möglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Auf keinen Fall sollte eine Aussage gegenüber der Polizei/ Staatsanwaltschaft gemacht werden.

Aussagen am Unfallort gegenüber der Polizei sind oft unbedacht und schlecht für den Beschuldigten.

Rechtsanwalt Martin betreibt ist als Anwalt in Berlin Marzahn- Hellersdorf tätig. Anwalt Martin ist Vertrauensanwalt des AvD und vertritt Mandanten in Berlin und Brandenburg in Verkehrssachen.

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin-

(Nähe S-Bahnhof Marzahn/ Eastgate)
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
e-mail: [email protected]