Rechtsanwalt für Arbeitgeber Berlin

Arbeitgebervertretung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht- Andreas Martin

Anwalt Marzahn-Hellersdorf
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Die Vertretung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht unterscheidet sich erheblich von der Arbeitnehmervertretung. Man muss betriebswirtschaftliche Prozesse verstehen und auch sich das Ziel bestimmter Maßnahmen vor Augen halten. Arbeitgeber wollen nicht wissen, welche rechtlichen Probleme ist gibt, sondern wie man ein bestimmtes Ziel am besten umsetzt. Oft kann das Ziel auch sein sich von einem bestimmten Mitarbeiter zu trennen, was rechtlich nicht ganz einfach ist. Die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren – nach einer Arbeitgeberkündigung – ist eine häufige Situation, in welcher Arbeitgeber anwaltliche Hilfe benötigen. Hier geht es nicht nur um Kenntnis der Rechtslage, sondern auch um Erfahrung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Rechtsanwalt A. Martin vertritt Berliner Mandanten vor dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Die Vertretung von Arbeitgebern im arbeitsgerichtlichen Verfahren erfordert neben intensiven Kenntnissen des Arbeitsrechts auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Wissen um den Ablauf von Arbeitsprozessen.

Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin

Vertretung vor dem Arbeitsgericht Berlin durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich die Interessen von Arbeitgebern vor dem Arbeitsgericht Berlin. Das Arbeitsrecht Berlin ist das größte Arbeitsgericht in Deutschland. Hier sind diverse Fachkammern gebildet, sodass die Richter sich auch in bestimmten wirtschaftlichen Fachgebieten (Handel, Öffentlicher Dienst, Metall, Baugewerbe, Nahrungs- und Genussmittel, Fuhr- und Verkehrsgewerbe) auskennen.

Insbesondere im Kündigungsschutzverfahren ist eine Erfahrung als Rechtsanwalt vonnöten. Hier geht es nicht nur um Rechtskenntnisse, sondern darum, wie man entsprechende Ziele des Arbeitgebers effektiv durchsetzt. Dabei kann auch von Nutzen sein, wenn man ebenfalls auch Arbeitnehmer vor dem Arbeitsrecht Berlin vertritt, dann kennt man nämlich beide Seiten und weiß vor allen auch, was auf das Ziel von Arbeitnehmern ist und was Arbeitnehmer zum Beispiel auf keinen Fall im Kündigungsschutzprozess erleben wollen.

So ist es oft so, dass im Kündigungsschutzprozess viele Arbeitnehmer als Ziel das Erlangen einer Abfindung haben und genauso oft, ist es so, dass sie auf keinen Fall mehr beim Arbeitgeber weiterarbeiten wollen. Auch hier kann man ansetzen, um effektiv für den Arbeitgeber tätig zu werden. Auch das anwaltliche Gestalten für Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen nach einer Kündigung ist aus Arbeitgebersicht sinnvoll.

Hier wäre es am schlimmsten, wenn der Arbeitgeber selbst versucht, anhand von Mustern aus dem Internet, sich einen Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag zusammen zu basteln. Dies ist äußerst risikobehaftet, da man verstehen muss, weshalb bestimmte Klauseln verwendet werden und welche Klausel mittlerweile auch von der Rechtsprechung nicht mehr akzeptiert werden. Das gleich gilt für Arbeitsverträge. Auch hier sollte man auf keinen Fall alte Muster aus dem Internet verwenden.

Was viele Arbeitgeber nicht wissen ist, dass der Arbeitgeber an eine unwirksame Klausel im Arbeitsvertrag juristisch gebunden ist. Der Arbeitnehmer aber nicht. Dies hat erheblich negative Auswirkungen für den Arbeitgeber.

Beispiel:

Der Arbeitgeber verwendet dem Arbeitsvertrag eine unwirksame Verfallsklausel, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Monaten verfallen, wenn sie nicht schriftlich angezeigt werden.

Dies führt dazu, dass diese Klausel für den Arbeitnehmer nicht wirksam ist. Für den Arbeitnehmer verfallen also keine Ansprüche nach zwei Monaten, wenn er diese nicht gelten macht und für ihn ist die zeitliche Grenze der Geltendmachung die dreijährige Verjährung.

Für den Arbeitgeber gilt aber diese Klausel. Er ist als Verwender daran gebunden, auch wenn diese unwirksam ist. Die Ansprüche des Arbeitgebers, zum Beispiel auf Überzahlung des Lohnes oder auch unter Umständen Schadensersatzansprüche , verfallen nach zwei Monaten, wenn er diese nicht entsprechend geltend gemacht hat.

Hinweis

Anwaltliche Beratung und Vertretung spart oft im Arbeitsrecht dem Arbeitgeber bares Geld.

Leistungen der Arbeitsrechtskanzlei Martin

Fachanwalt für Arbeitsrecht Tätigkeitsschwerpunkt

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht muss man sich jährlich weiterbilden. 15 Weiterbildungsstunden muss der Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, pro Jahr nachweisen. Als Vertreter von Arbeitgeberinteressen führe ich regelmäßig Seminare für Arbeitgeber durch. So zum Beispiel auch ein Arbeitgeberseminar der AOK in Berlin.

Wir vertreten in arbeitsrechtlichen Angelegenheit Arbeitgeber z.B. in

  • Kündigungserstellung und Beratung bei der Erstellung von Arbeitgeberkündigungen
  • Beratung und Vertretung in Lohnangelgenheiten für Arbeitgeber gegen Arbeitnehmer
  • Vertretung in Kündigungsschutzangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung bei Auflösung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen
  • Aufhebungsverträge mit Arbeitnehmern
  • Abfindung bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen unter Anpassung der Verträge an die Besonderheiten der Branche und den Verhältnissen des Arbeitgebers
Hinweis

Gerade im Arbeitsrecht gibt es jedes Jahr eine Vielzahl von Entscheidungen, die beachtet werden müssen.

FAQ- häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber

FAQ zum Arbeitsrecht

Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Thema “Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Berlin”. Bitte klicken Sie auf die Sie interessierende Frage und sodann wird die Antwort angezeigt.

Die Anwaltsgebühren bestimmen sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses wiederum bestimmt die Höhe der Anwaltsvergütung nach dem sog. Gegenstandswert. Anstelle der RVG-Gebühren kann der Anwalt auch mit dem Mandanten (Arbeitgeber) eine Gebührenvereinbarung über ein Stundenhonorar schließen.

Bei der Vertretung von Arbeitgebern geht es of, um das Abwehren von Forderungen (Lohn etc). Zudem braucht man als Arbeitgeber in der Regel Hilfe bei Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht Berlin. Gerade vor dem Arbeitsgericht hat man als Arbeitgeber einen schweren Stand und formelle Fehler können erhebliche negative Folgen haben. Dies muss man als Anwalt wissen. Am besten ist schon, wenn man sich als Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung anwaltlich beraten lässt.

Sonderkündigungsschutz ist ein besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen. So haben zum Beispiel Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte oder auch Personen, die in der Familienpflegezeit sind, einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser bestimmt sich dann nach Spezialgesetzen und nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann aber daneben auch bestehen.

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