Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / html2 / Pflichtteil

Pflichtteil und Pflichtteilsrecht

Aufgrund der Testierfreiheit hat der Erblasser die Möglichkeit, auch seine nächsten Angehörigen zu enterben. Wirtschaftlich wird die Testierfreiheit durch die §§ 2303 ff. BGB für die dort definierten Personen durch die Gewährung eines Pflichtteilsanspruchs eingeschränkt. Der Pflichtteil beschränkt von daher die Testierfreiheit des Erblassers.

Informationen zum Erbrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin

Informationen zum Erbrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin

Was ist der Pflichtteil?
Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt?

Was ist ein Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil soll gewährleisten, dass enge Verwandte des Erblassers bei der Erbschaft nicht “leer” ausgehen. Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil im BGB ist bereits vor dem Bundesverfassungsgericht überprüft worden. Das BVerfG geht davon aus, dass die Regelungen über den Pflichtteil verfassungsgemäß sind.

Welche Personen sind pflichtteilsberichtigt?

Pflichtteilsberechtigte Personen sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehegatte und die Eltern des Erblassers.

Muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil einfordern?

Nein, dies muss er nicht. Es steht im frei. Auch im Verhältnis gegenüber Dritten, z.B. seinen Angehörigen, ist dies  grundsätzlich ein freies Entscheidungsrecht zu, ob er seine Ansprüche geltend machen möchte oder nicht. Wegen einer möglichen Verjährung (3 Jahre) sollte er aber mit der Entscheidung nicht zu lange warten.

Wie macht man den Pflichtteilsanspruch am besten gelten?

Wichtig ist, dass der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden muss. Dies heißt, der Pflichtteilsberechtigte muss von sich aus tätig werden und seinen Anspruch gegenüber den Erben geltend machen. Dies geschieht durch entsprechendes Aufforderungsschreiben.

Wie bekommt man heraus, wie hoch der Pflichtteil ist?

Wie hoch der Pflichtteil abstrakt ist, ist recht einfach. Der Gesetzgeber hat den Pflichtteil in der Höhe danach bestimmt, dass der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist. Wenn also der Erblasser nur ein Kind hatte und nicht verheiratet war, der würde das Kind ja zu 100 % gesetzliche Erbe sein. Wenn der Erblasser eine andere Person einsetzt und damit das Kind enterbt, hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch, dem es geltend machen muss, wenn es dies möchte. Der Pflichtteilsanspruch ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hier dann also die Hälfte von 100, dies sind 50 %.

Wie bekommt man aber vom Erben den entsprechenden Zahlbetrag bzw. die Höhe des Nachlasses mitgeteilt?

Um den Pflichtteil berechnen zu können und zwar konkret, braucht der Pflichtteilsberechtigte Informationen vom Erben. Der Gesetzgeber hat den Erben hier einen Auskunftsanspruch zur Hand gegeben. D. h., dass der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft erteilen muss über die Höhe des Nachlasses. Der Nachlass besteht aus aktiver und passiver und diese muss der Pflichtteilsberechtigte vom Erben bekommen. Der Erbe muss also Auskunft erteilen. Der erste Schritt des Pflichtteilsberechtigten zur Geltendmachung seines Anspruches ist es von daher vom Erben Auskunft über die Höhe des Nachlasses zu erhalten.

Muss der Erbe die Auskunft belegen?

Nein. Dies etwas seltsam, allerdings hat der Pflichtteilsberechtigter in der Regel keinen Beleganspruch. Der Erbe kann also hier bestimmte Sachen behaupten, muss dies aber nur in Ausnahmefällen belegen. Trotzdem kann der Pflichtteilsberechtigte auch noch etwas mehr Druck ausüben und vom Erben verlangen, dass dieser ein notarielles Verzeichnis über den Nachlass erstellt. In der Praxis ist oft so, dass er haben trotzdem Belege beifügen, insbesondere über die Höhe von Kontoguthaben.

Was ist, wenn zum Erbe ein Grundstück gehört?

Sollte zum Erbe ein Grundstück gehören, so ist das Grundstück entsprechend vom Erben durch einen Gutachter zu bewerten. Keinesfalls sollte man sich darauf einlassen, dass man hier irgendwelche Angaben vom Erben akzeptiert ohne die Einholung eines entsprechenden Sachverständigengutachtens. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind dann Teil des Nachlasses und zwar Teil der Passiva.

Was gehört zu den Aktiva?

Zu den Aktiva gehören alle werthaltigen Position, die im Eigentum bzw. Anspruch des Erblassers bestanden haben. Dies sind vor allen alle Konten des Erblassers und auch Immobilien, aber auch Forderungen und andere Rechte, die dem Erblasser zustanden.

Was gehört zu den Passiva?

Zu den Passiva gehören alle Verpflichtungen des Erblassers und zwar vor allem die Behandlungskosten, aber auch Schulden des Erblassers.

Auf welchem Zeitpunkt wird bei der Frage der Bewertung des Nachlasses abgestellt?

Es kommt bei dem Zeitpunkt allein auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers an. D. h., wenn es also um ein Grundstück geht und sich der Pflichtteilsberechtigte, da zum Beispiel erst später Kenntnis erhalten hat, sich erst zwei Jahre nach dem Todesfall meldet, dann spielt doch der Todeszeitpunkt für die Bestimmung des Wertes des Grundstücks eine Rolle. Allerdings sagt der Bundesgerichtshof, wenn das Haus nebst Grundstück zwischenzeitlich im engen zeitlichen Zusammenhang, also kurz nach dem Erbfall, verkauft wurde, dann ist der Verkaufspreis maßgeblich.

Mehr Informationen finden Sie unter Erbrecht Marzahn.

InhaltsverzeichnisToggle Table of ContentToggle

  • Pflichtteil und Pflichtteilsrecht
    • Was ist ein Pflichtteil?
    • Welche Personen sind pflichtteilsberichtigt?
      • Muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteil einfordern?
      • Wie macht man den Pflichtteilsanspruch am besten gelten?
      • Wie bekommt man heraus, wie hoch der Pflichtteil ist?
      • Wie bekommt man aber vom Erben den entsprechenden Zahlbetrag bzw. die Höhe des Nachlasses mitgeteilt?
      • Muss der Erbe die Auskunft belegen?
      • Was ist, wenn zum Erbe ein Grundstück gehört?
      • Was gehört zu den Aktiva?
      • Was gehört zu den Passiva?
      • Auf welchem Zeitpunkt wird bei der Frage der Bewertung des Nachlasses abgestellt?
Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
    Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?5. April 2025 - 9:13
  • Gleichbehandlung beim Gehalt?
    Gleichbehandlung beim Gehalt?24. März 2025 - 15:48
  • Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?
    Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbi...22. März 2025 - 8:28
  • Betriebsrat - welche Aufgaben hat er?
    Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?16. März 2025 - 15:26
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen