Strafgericht Berlin
Vertretung und Beratung im Strafverfahren in Berlin
In Berlin gibt es mehrere Strafgerichte. Die Ausgangsinstanz ist das Amtsgericht Tiergarten. Dort finden mit Abstand die meisten Strafverfahren statt.
Bei schwereren Straftaten oder bei Strafverfahren in der zweiten Instanz ist das Landgericht Berlin für Strafsachen zuständig.
Bei Verfahren, in dem die erste Instanz das Landgericht Berlin war, ist oft als Berufungsinstanz das Kammergericht zuständig.
Das Kammergericht wird fast immer als Rechtsmittelgericht tätig. So ist es insbesondere zuständig für Revisionen gegen die Berufungsurteile der kleinen Strafkammern des Landgerichts.
Das Kammergericht kann aber auch 1. Instanz in Strafsachen sein (Staatsschutzsachen).
Strafverteidigung Berlin
Strafverteidiger in Berlin
Als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn vertrete ich Mandanten im Strafverfahren vor der Berliner Polizei als auch vor der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft Berlin.
Sollte das Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin nicht eingestellt werden, vertrete ich Mandanten auch vor dem Amtsgericht Tiergarten und dem Landgericht Berlin.
Es ist nämlich in Berlin nicht selten der Fall, dass Strafverfahren gegen den Betroffenen eingestellt werden. Weitaus weniger als 50 % der eingeleiteten Strafverfahren landen letztendlich vor Gericht (AG Berlin Tiergarten).
Die erste Instanz ist meist das Amtsgericht Tiergarten.
Zu beachten ist aber auch, dass der Beschuldigte im Normalfall das Strafverfahren selbst finanzieren muss. Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht. Eine Pflichtverteidigung bekommt man nur besonders schweren Fällen.
Trotzdem lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts/Strafverteidigers in Berlin, da die Chancen hier höher sind auf das Verfahren positiv Einfluss zu nehmen als wenn man sich selbst im Strafverfahren vertritt.
Anwalt A. Martin