Pflichtverteidiger Berlin – Rechtsanwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin

Rechtsanwalt für Strafrecht Marzahn-Hellersdorf

Haben Sie eine Vorladung der Berliner Polizei erhalten? einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhalten? eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten?

030 74 92 1655

Mo – Fri : 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr!

Rechtsanwalt Andreas Martin (Rechtsanwalt Marzahn) vertritt im Strafrecht Mandanten aus Berlin, insbesondere aus Marzahn-Hellersdorf vor den Berliner Strafgerichten (Amtsgericht Tiergarten und Landgericht Berlin) sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger.

  • Strafverteidigung in Berlin

    Strafverteidigung vor Staatsanwaltschaft und Strafgericht in Berlin.

  • Wahlverteidigung

    Strafverteidigung als Wahlverteidiger.

  • Pflichtverteidigung

    Strafverteidigung als Pflichtverteidiger.

Strafverfahren

Strafverteidigung

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Wahlverteidigung

Pflichtverteidigung

Die Strafverteidigung ist die anwaltliche Verteidigung des Beschuldigten im Strafverfahren.

Pflichtverteidigung im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten

RECHTSANWALT ANDREAS MARTIN

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Pflichtverteidiger Berlin

wichtige Informationen zum Strafverfahren in Berlin

Der Beschuldigte bekommt von der Berliner Polizei oft einen Anhörungsbogen mit der Bitte sich schriftlich zur Sache zu äußern oder eine Vorladung zum Vernehmungstermin. Der Anhörungsbogen sollte nicht ohne vorherige Besprechung mit einem Rechtsanwalt ausgefüllt werden.

Oft wird der Beschuldigte auch zum sog. Vernehmungstermin von der Berliner Polizei geladen. Diesen Termin sollte der Beschuldigte nicht wahrnehmen; er muss dort nicht erscheinen, sondern sofort zum Anwalt gehen.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist zusammen mit der Amtsanwaltschaft Berlin die Strafverfolgungsbehörde im Bundesland Berlin.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Polizei letztendlich als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren ermittelt. Die Entscheidung im Strafverfahren, also ob Anklage erhoben wird oder das Strafverfahren zum Beispiel eingestellt wird, trifft allein die Staatsanwaltschaft Berlin.

Die Polizei kann von daher kein Strafverfahren einstellen.

Die Amtsanwaltschaft Berlin ist zusammen mit der Staatsanwaltschaft Berlin  die Strafverfolgungsbehörde im Bundesland Berlin.

Der Unterschied zwischen der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft Berlin besteht darin, dass die Amtsanwaltschaft Berlin im Bereich der Kleinkriminalität tätig ist. Bei der Amtsanwaltschaft arbeiten keine Staatsanwälte, sondern Amtsanwälte. Sogenannte Amtsanwaltschaften gibt es nur in wenigen Bundesländern.

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin Moabit ist das einzige Amtsgericht in Berlin, welches als Strafgericht tätig ist.

Neben dem Amtsgericht Tiergarten ist noch das Landgericht Berlin in Strafsachen tätig.

Ein Großteil der Verfahren in der ersten Instanz in Strafsachen werden dort bearbeitet.