Pflichtverteidiger Berlin – Rechtsanwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
Rechtsanwalt Andreas Martin
Haben Sie eine Vorladung der Berliner Polizei erhalten? einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhalten? eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin erhalten?
030 74 92 1655
Mo – Fri : 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr!
Rechtsanwalt Andreas Martin (Rechtsanwalt Marzahn) vertritt im Strafrecht Mandanten aus Berlin, insbesondere aus Marzahn-Hellersdorf vor den Berliner Strafgerichten (Amtsgericht Tiergarten und Landgericht Berlin) sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger.
Pflichtverteidigung im Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten
RECHTSANWALT ANDREAS MARTIN
wichtige Informationen zum Strafverfahren in Berlin
Anhörung durch die Polizei
Der Beschuldigte bekommt von der Berliner Polizei oft einen Anhörungsbogen mit der Bitte sich schriftlich zur Sache zu äußern oder eine Vorladung zum Vernehmungstermin. Der Anhörungsbogen sollte nicht ohne vorherige Besprechung mit einem Rechtsanwalt ausgefüllt werden. Wenn hier unvorteilhafte Angaben zum Sachverhalt gemacht werden, dann kann dies später nur schwer korrigieren.
Wichtig:
Man muss – allenfalls nur die Pflichtangaben zur Person machen – aber keine Angaben zum Sachverhalt!
Vernehmungstermin bei Polizei
Oft wird der Beschuldigte auch zum sog. Vernehmungstermin von der Berliner Polizei geladen. Diesen Termin sollte der Beschuldigte nicht wahrnehmen; er muss dort nicht erscheinen, sondern sofort zum Anwalt gehen. Der Anwalt wird dann in der Regel Akteneinsicht beantragen und allenfalls danach wird eine Einlassung abgegeben (oder man schweigt weiter).
Staatsanwaltschaft Berlin
Amtsanwaltschaft Berlin
Die Amtsanwaltschaft Berlin ist zusammen mit der Staatsanwaltschaft Berlin die Strafverfolgungsbehörde im Bundesland Berlin.
Amtsgericht Tiergarten (Berlin)