Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin – Fachanwalt Andreas Martin

Marzahn und Prenzlauer Berg/ Pankow

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht erhalten Sie bei mir schnelle und kompetente Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrecht, vor allem bei Kündigung und Abfindung. Ich bin Anwalt seit dem Jahr 2003 und verfüge von daher über umfassende praktische Erfahrung. Vor dem Arbeitsgericht Berlin vertrete ich überwiegend Mandanten im Kündigungsschutzverfahren. Weitere Informationen zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit erfahren Sie nachfolgend.

Rechtsanwalt für das gesamte Arbeitsrecht

Anwalt für Kündigung und Aufhebungsvertrag und Abfindung

Arbeitsrechtskanzlei Andreas Martin in Berlin Marzahn-Hellersdorf und Prenzlauer Berg (Pankow)

Anwaltliche Vertretung bei Kündigungsschutzklagen und Klagen auf Arbeitslohn vor dem Arbeitsgericht Berlin!

Beratung im Arbeitsrecht!

030 74 92 1655

Anwalt für Arbeitsrecht

Kündigung und Abfindung!

Arbeitsrecht Berlin

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

www.anwalt-martin.de

  • Kontakt

    Kontaktaufnahme bei Kündigung oder ausstehenden Arbeitslohn

Kündigung erhalten- was jetzt?

Ruhe bewahren, ist die erste Regel. Es bring nichts bei Bekannten, Verwandten oder gar beim Arbeitgeber nachzufragen. Wer länger als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist und in keinem Kleinbetrieb (nicht mehr als 10 Arbeitnehmer) arbeitet, hat gute Chancen sich gegen die Kündigung des Arbeitgebers erfolgreich zu wehren. Der Arbeitnehmer muss einfach nur 2 Telefonate führen. Eins mit seiner Rechtsschutzversicherung für die Deckungszusage für die Klage gegen die Kündigung und das andere, um mit einem Rechtsanwalt – (Anwalt Arbeitsrecht) – einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Was sollte man unbedingte beachten?

Sofort das Datum des Erhalts der Kündigung sollte man notieren. Von diesem Tag an hat man maximal 3 Wochen Zeit um die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Berlin einzureichen. Innerhalb nur einer Woche ab Zugang der Kündigung muss man eine fehlende Vollmachtsvorlage im Original rügen, falls eine Person die Kündigung unterzeichnet hat, deren Berechtigung dazu man nicht kennt.

Was man auf keinen Fall machen sollte!

Wer keine Klage beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung einreicht, hat schon verloren. Jegliche Verhandlung über Abfindungen sind nach Ablauf der 3-Wochenfrist sinnlos, denn die Kündigung wird nach § 7 des Kündigungsschutzgesetzes wirksam. Dies ist die sogenannte Wirksamkeitsfiktion. Dabei spielt der ursprüngliche Kündigungsgrund keine Rolle mehr. Auch eine unberechtigt ausgesprochene Kündigung oder eine betriebsbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Beachtung der Sozialauswahl wird dann wirksam und damit rechtsverbindlich. Auch zum Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages kann man nicht raten.

Was kann der Anwalt machen?

Der Rechtsanwalt reicht beim Arbeitsgericht die Klage gegen die Kündigung – egal, ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt – ein und verhandelt dann im Gütetermin mit dem Arbeitgeber. Oft kommt es dabei zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es kommt ganz auf das Ziel des Arbeitnehmers an. Die meisten Arbeitnehmer möchten lieber eine Abfindung als den Erhalt des Arbeitsplatzes. Ein Abfindugnsanspruch besteht selten, ab oft kommt es dennoch zur Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber mittels Vergleich in der Güteverhandlung

Bewertungen der Kanzlei – Anwalt Arbeitsrecht

Ein super empahthischer und freundlicher Anwalt. Natürlich auch auf seinem Gebiet bestens unterwegs. Ich hatte auch ziemlich schnell eine Antwort erhalten und Tage später direkt den Termin bei ihm. Es war meine erste Beratung bei einem Anwalt und sollte ich nochmal Hilfe benötigen, habe ich jemanden gefunden. Mir wurde wirklich bestens geholfen, ich bin erleichtert aus dem Termin gegangen und ich habe mich verstanden und gut aufgehoben gefühlt. Es wurde alles klar&deutlich kommuniziert, ich bin mehr als zufrieden gewesen und gut beraten. Während des Termins hat er mir auch etwas die Angst genommen und wir haben uns gut unterhalten.
Mein Anliegen hat sich mittlerweile auch geklärt. Also lieben Dank Hr. Martin. Sie empfehle ich jederzeit und sehr gerne wieder!

Frau Yasemin S.Rezession Google vom Februar 2024

Ich habe Ihn gestern angerufen und muss wirklich sagen sowas nettes freundliches und aber kompetentes habe ich so noch nie erlebt, ich habe mich rundum beraten gefühlt. Und bin wirklich sehr gespannt was die Verhandlung am 13.02.2024 bringt

Frau Gaby M.Rezession Google vom Februar 2024

Herr RA Martin hat mich in einem Arbeitsrechtsstreitfall sehr kompetent und engagiert vertreten. Er reagiert sehr schnell, ohne lange Wartezeiten und hat sich auch mit meinem Fall intensiv beschäftigt. Dementsprechend optimal war auch das erreichte Ergebnis aus meiner Sicht.
Ich würde mich jederzeit wieder von Herrn Martin vertreten lassen und kann ihn nur sehr empfehlen.
Michale D. …

Herr Michael D.Rezession Google vom November 2023

Rechtsberatung im Arbeitsrecht Berlin

In der Berliner Kanzlei (Marzahn-Hellersdorf) bekommen Sie eine fachgerechte und kompetente Beratung zu den wichtigsten Themen im Arbeitsrecht. Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Berlin. Durch die Spezialisierung auf das komplexe Themengebiet des Arbeitsrecht können neueste Entscheidungen und Entwicklungen im gesamten Arbeitsrecht mit in die Rechtsberatung und Vertretung fließen. Durch die häufigen Termine -gerade auch in Kündigungsschutzsachen – beim Arbeitsgericht Berlin profitieren Sie von jahrelanger anwaltlicher Erfahrung im Kündigungsrecht.

Als arbeitsrechtliche spezialisierter Anwalt berate ich vertrete ich Mandanten bei rechtlichen Problemen rund um das Arbeitsrecht.

Kündigung und Kündigungsschutz sowie Abfindung

Insbesondere bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung berate und vertrete ich als Anwalt im Arbeitsrecht Berliner Mandanten. Dies gilt sowohl bei einer ordentlichen (betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung) als auch bei einer fristlosen Kündigung. Die Abwehr von Kündigungen ist nur effektiv mit anwaltlicher Erfahrung möglich. Die arbeitsrechtliche Beratung beschränkt sich dabei nicht nur auf die rechtlichen Möglichkeiten, wie z.B. der fristgerechten Erhebung einer Kündigungsschutzklage, sondern auch auf praktische Ratschläge, um das Mandantenziel zu erreichen.

Arbeitsrecht Berlin

Erwarten kann der Mandanten von auf das Arbeitsrecht in Berlin spezialisierten Rechtsanwälten (Fachanwälte für Arbeitsrecht) eine zielorientierte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der speziellen Gegebenheiten im Raum Berlin-Brandenburg, insbesondere beim Arbeitsgericht und dem hiesigen Landesarbeitsgericht für die Bundesländer Berlin und Brandenburg (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg). Die persönliche Betreuung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Mandanten erfolgt durch Anwalt Martin, welcher aufgrund langjähriger Erfahrung über das nötige Wissen verfügt.

zielorientierte Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Problemen

Die Tätigkeit in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht beginnt von der Vertragsgestaltung des Arbeitsvertrags bis zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses über einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Rechtliche Hinweise zum richtigen Vorgehen in der jeweiligen rechtlichen Situation können Sie als Mandanten erwarten und bekommen Sie selbstverständlich bei uns. Das Ziel ist den Mandanten umfassend in der konkreten Situation zu informieren, so dass dieser eine Entscheidung über das weitere Vorgehen in seinem Fall treffen kann.

Hilfe von Abfindung über Abmahnung bis hin zur Kündigung

Dabei umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung als Anwalt für Arbeitsrecht in unterschiedlichste Fällen und arbeitsrechtlichen Themen von der Abmahnung über die Kündigung oder die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Dabei steht auch die Kostenfrage im Focus der Beratung.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Eine Rechtsvertretung in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht von Arbeitnehmern erfolgt immer zielorientiert, gerade in Fällen einer Arbeitgeberkündigung. Oft ist das Ziel hier die Abfindung – nicht nur bei der betriebsbedingten Kündigung – und nicht der Erhalt des Arbeitsplatzes.  Aufgrund jahrelanger praktischer Erfahrung und unserer Expertise im Arbeitsrecht können wir eine effektive und zielgerichtete Vertretung gewährleisten. Da vor dem Arbeitsgericht meist kurze Fristen zu wahren sind, ist schnelles Handeln geboten.

fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung trifft Arbeitnehmer oft sehr hart, da auch mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld zu rechnen ist. Hier ist nicht nur der Arbeitsplatz in Gefahr, sondern es droht auch, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld untergeht.

Vertretung von leitenden Angestellten und Führungskräften/ Geschäftsführern

Auch leitende Angestellte, Führungskräfte und Geschäftsführer gehören zu unseren Mandanten. Hier besteht die Besonderheit, dass der Arbeitgeber bei Kündigung, insbesondere wenn es um leitende Angestellte geht, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses erreichen kann, indem er im Arbeitsgerichtsverfahren einen Auflösungsantrag stellt.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Auch die Vertretung von Arbeitgeber erfolgt in der Kanzlei.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht und der besonderen Qualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht biete ich eine umfassende Beratung im Arbeitsrecht an. Der Schwerpunkt liegt bei der Rechtsberatung auf das Kündigungsschutzrecht mit all seinen Facetten, aber auch über ausstehende Lohnforderungen, Abmahnung oder Befristungen berate ich meine Mandanten umfassend.

verständliche Beratung

Der Mandant wird im Arbeitsrecht bei mir so beraten, dass er umfassend in verständlicher Sprache informiert ist, um die weiteren Entscheidungen in seiner Sache treffen zu können. Dabei werden die Fragen des Mandanten zur Sache beantwortet und Handlungsmöglichkeiten gezeigt sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen erörtert. Dabei wird beim vertrauensvollen Gespräch auch der konkrete Sachverhalt ermittelt und die entsprechenden Unterlagen, insbesondere der Arbeitsvertrag geprüft.

Gespräch und Sachverhaltsaufnahme

Bei einer solchen Erstberatung ist auch ein offenes Gespräch über die realistischen Erfolgsaussichten in der Sache notwendig. Dies erwartet der Mandant, der ja keine wirtschaftlich unsinnigen Rechtsstreitigkeiten führen möchte. Neben der realistischen Einschätzung zu Chancen und Risiken sowie Kosten kann der Beratene auch konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen erwarten. Sinn und Zweck der Beratung ist nicht die Information des Mandanten über juristische Meinungen und Rechtsprechungen, sondern die Lösung seines konkreten Problems. Allein darum geht es. Die Juristerei ist dabei das Mittel um dieses Ziel zu erreichen. Scherzhaft teile ich manchmal meinen Mandanten mit, dass mein Beruf nicht Anwalt, sondern “Problemlöser” ist.

Rechtsberatung in Berlin Marzahn-Hellersdorf

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate Sie persönlich in meiner Kanzlei (Zweigstelle) in Berlin-Marzahn-Hellersdorf oder gerne auch telefonisch oder per Email.

FAQ – häufige Fragen

FAQ- häufig gestellte Fragen

Zu den häufigsten Fällen gehören Kündigungsschutzklagen, Fragen zu Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüchen, Abmahnungen am Arbeitsplatz sowie Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten.

In Deutschland müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. In Berlin ist das Arbeitsgericht Berlin örtlich zuständig.

Ja, es ist möglich und ratsam, Ihren Arbeitsvertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Rechtswidrige und damit unwirksame Arbeitsvertragsklauseln können so vom Anwalt bestimmt werden. Der Arbeitgeber bleibt dann weiterhin an die unwirksame Klausel gebunden, während diese für den Arbeitnehmer nicht gilt. Bei Ausschlussklauseln ist dies besonders für den Arbeitgeber problematisch.

Zuerst sollten Sie versuchen, das Problem intern zu lösen, indem Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden. Wenn dies nicht hilft, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beraten, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Ein “Mobbingverfahren” vor den Arbeitsgericht ist aber oft langwidrig. Ich führe derartige Verfahren nicht.

Sie können über die Berliner Anwaltskammer, Empfehlungen oder Online-Verzeichnisse nach einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht suchen. Wichtig ist, einen Anwalt – besser noch einen Fachanwalt – zu wählen, der Erfahrung mit Ihrem spezifischen Anliegen hat.

Bringen Sie alle relevanten Dokumente wie Ihren Arbeitsvertrag nebst Änderungsverträge, Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber und die letzten Lohnabrechnungen mit. Bei einer Kündigung des Arbeitgeber oder einem vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag sollten Sie diese Unterlagen ebenfalls mitbringen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht haben, sollten Sie vor dem Termin bei der Schadenabteilung anrufen und nach einer Deckungszusage für den konkreten Fall fragen. Den Versicherungsschein der Arbeitsrechtsschutz sollten Sie ebenfalls zum Beratungstermin mitnehmen.

Die Kosten bestimmen sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Viele Anwälte bieten eine erste Beratung zu einem festen Preis an. Im Arbeitsgerichtsverfahren bestimmen sich die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach dem Streitwert. Das Arbeitsgericht setzt den Streitwert am Schluss des Verfahrens oder direkt nach einem Vergleich fest. Aus einer Tabelle kann man dann die Anwaltsgebühren nach dem RVG entnehmen. Bitte beachten Sie die Besonderheit nach § 12 a ArbGG trägt jeder außergerichtlich und in der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten, egal, ob er gewinnt oder verliert.

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Vertretung als Rechtsanwalt Marzahn im Arbeitsrecht

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