GmbH in Polen gründen – die polnische Spzoo
Unternehmensgründung in Polen
GmbH in Polen gründen (Stettin)
Wirtschaftsrecht in Polen
die polnische GmbH/ polnische Firma
Ablauf der GmbH-Gründung
Abkürzungen bei der polnischen GmbH
Kanzlei Martin in Stettin – im Stadtzentrum
Kanzlei Stettin
ul. Grodzka 20/6
PL-70-560 Szczecin
Tel. +48 91 814 25 03
oder
Tel. DE 039744 87 97 90
Fax.+48 91 814 25 04
E-mail: [email protected]
GmbH in Polen gründen
Die Rechtsanwaltskanzlei Martin befindet sich seit dem Jahr 2005 auch in Polen (Stettin). Rechtsanwalt Andreas Martin ist in Stettin als erster deutscher und ausländischer Anwalt in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte, welche bei der Rechtsanwaltskammer Stettin geführt wird, eingetragen worden (Registrierungsnummer: 0001). Durch diese Eintragung kann Anwalt Martin in Polen, wie ein polnischer Anwalt (Adwokat) vor Gericht und vor Behörden auftreten. In der Kanzlei in Stettin erfolgt eine Zusammenarbeit – in Bürogemeinschaft – mit 3 polnischen Anwälten. Die Kanzleisprachen sind Deutsch und Polnisch.
Firmengründungen in Polen
Die Nachfrage nach Firmengründungen in Polen steigt mittlerweile wieder und viele deutsche Geschäftsleute möchten sich nun auch direkt auf dem polnischen Markt positionieren und vor Ort tätig sein. Eine gute Möglichkeit ist die Gründung einer Gesellschaft in Polen. In den meisten Fällen wird die Wahl auf eine polnische GmbH (Spzoo) fallen, aufgrund der Haftungsbeschränkung. Auch ist die Gründung einer Einzelfirma nicht viel einfacher und schnell und kostengünstiger als die GmbH-Gründung in Polen.
Vor der Firmengründung sollte man aber sich vom Markt und vor allem im Hinblick auf die doch erheblichen Mentalitätsunterschiede zwischen Deutschen und Polen informieren und – dies ist sehr wichtig – nach vertrauensvollen Geschäftspartnern umsehen.
Bitte beachten Sie, dass in Polen – auch Nichtjuristen juristische Dienstleistungen anbieten dürfen – (es gibt in Polen kein Rechtsberatungsgesetz) und auch GmbH-Gründungen in Polen anbieten. Man sollte sich überlegen, ob man die GmbH in Polen von einem Rechtsanwalt gründen lässt oder von einer polnischen Firma, deren juristische Kompetenz man nicht einschätzen kann.
Rechtsanwalt in Polen – Kanzlei in Stettin
Als deutscher Rechtsanwalt in Stettin erfolgt eine Betreuung von deutschen Geschäftsleuten vor Ort. Die Beratung durch einen Spezialisten gerade im polnischem Gesellschaftsrecht in meist unumgänglich. Bei der Gründung einer GmbH in Polen dürfen keine Fehler passieren, da dies die Basis für die weitere wirtschaftliche Tätigkeit in Polen ist. Ein deutscher Anwalt, der in Polen als EU-Anwalt registriert ist, kann Unterschiede zwischem dem deutschen und polnischen GmbH-Recht erläutern und vor allen auch die Risiken und Vorteile erläutern.
Vertretung in Stettin (Polen) vor Ort
Als erster deutscher und ausländischer Anwalt ist Rechtsanwalt Martin in die Liste der ausländischen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Stettin eingetragen worden. Von daher ist eine Vertretung in Polen – auch vor Gericht – in vollen Umfang möglich.
Eine Vertretung erfolgt entweder durch Rechtsanwalt Martin oder einem Mitarbeiter der Kanzlei oder durch einen der 3 polnischen Kollegen in der Kanzlei (Bürogemeinschaft in Stettin).
Durch regelmäßige Gesellschaftsgründungen in Polen bzw. Käufe von polnischen Spzoo (GmbH).
Wirtschaftsrecht in Polen
Ein Schwerpunkt der Kanzlei Polen war von vornherein die Vertretung in Wirtschaftssachen, insbesondere die Gründung von neuen Gesellschaften für deutsche Mandanten. Eine häufig gewählte Rechtsform in Polen ist die GmbH oder die Einzelfirma in Polen. Hier sind steuerrechtliche Besonderheiten (in Polen gibt es eine geringere Körperschaftssteuer, als in Deutschland und keine Gewerbesteuer) und auch haftungsrechtliche Umstände zu beachten.
Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist unumgänglich.
die polnische GmbH – die polnische Firma
Bei der GmbH- Gründung in Polen ist zu beachten, dass seit Januar 2006 sich das Mindeststammkapital der GmbH auf 5.000,00 pol. Zl. (ungefähr € 1.300,00) ermäßigt hat. Früher betrug das Mindeststammkapital noch 10 Mal soviel. Die GmbH- Gründung in Polen läuft in ähnlichen Schritten ab, wie die Gründung einer GmbH in Deutschland. Es gibt allerdings auch einige Unterschiede.
Zu beachten ist dabei, dass natürlich beim Notartermin in Polen ein Dolmetscher für die polnische Sprache notwendig ist, der auch in Polen vereidigt sein muss, wenn die Gesellschafter kein Polnisch verstehen. Die Beurkundung der Satzung erfolgt auf Polnisch.. Die Daten zur Person werden in Polen in den Notarvertrag umfangreicher aufgenommen (z.B. auch Angaben zum Namen der Eltern).
Weiter ist erforderlich, dass man am Anfang schon nach geeigneten Geschäftsräumen Ausschau hält, wobei zu beachten ist, dass in vielen polnischen Großstädten die Mieten vergleichbar sind, trotz geringerer Einkommen, wie in Deutschland. Auch bei der Suche nach Geschäftsräumen sind wir behilflich.
Häufig vertreten wir deutsche Muttergesellschaften, die in Polen eine Tochtergesellschaft gründen wollen. Diese hält dann die Geschäftsanteile an der polnischen GmbH (Spzoo).
Ablauf der GmbH-Gründung in Polen
Ein weiterer Schritt wäre dann der Termin bei der Bank, um ein Konto in Polen zu eröffnen. Bei der Anmeldung beim Handelsregister ist zu beachten, dass das polnische Handelsregister (KRS) etwas strenger ist, als das deutsche Gericht. Die Anmeldung erfolgt auf einem Formular, wobei das Gericht sehr genau prüft, ob alle Angabe 100%ig richtig sind. Sind Angaben falsch, wird der Antrag mit einer Frist zur Berichtigung zurück übersandt, was zu unliebsamen Verzögerungen führen kann. Zusammen mit der Anmeldung zum Handelsregister – dies ist in Deutschland anders – stellt man in Polen auch gleich die Anträge auf die Steuernummer (NIP) und die REGON-Nummer. Wie lange das Verfahren dauert, hängt vom Registergericht und vom Finanzamt ab.
Wichtig ist, dass man unliebsame Verzögerungen durch Einreichung vollständiger Unterlagen verhindern sollte.
Kurzablauf:
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Informationsgespräch (welche Gesellschaftsform, welcher Markt etc)
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Erstellung und Anpassung der Satzung
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Firmensitz (Mietvertrag auf Geschäftslokal)
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Notartermin
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Beurkundung der Gründung/ Satzung
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Bestellung des Vorstandes (Geschäftsführer)
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Einreichung der Unterlagen beim Handelsregister (KRS)/ Finanzamt /REGON
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Eröffnung Firmenkonto / Einzahlung der Gebühr für das KRS
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REGON (Statistikamtsnummer)
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NIP (Steuernummer)
Besonderheiten bei der GmbH-Gründung in Polen
Darüber hinaus gibt es weitere viele Besonderheiten der polnische GmbH, die den deutschen Geschäftsleuten unbekannt sind. Dies trifft die Haftung der Geschäftsführer (in Polen heißen diese Vorstände/ die so genannte Sekundärhaftung) als auch die Angabe des Unternehmensgegenstandes (in Polen gibt es hierfür einen Katalog) u. s. w. Es würde den Rahmen dieser Ausführungen sprengen, wenn man die entsprechenden Unterschiede alle aufzählen würde.
Diese sollte aber der deutsche Gründer der GmbH und erst recht der Vorstand der GmbH (Spzoo) kennen!
polnische Abkürzungen im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung in Polen
Darüber hinaus sollte man mit Begriffen, wie NIP, KRS, REGON, Swift- Code etc. etwas anfangen können.