Rechtsanwalt Scheidung Berlin Marzahn
Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht
Sie suchen einen Anwalt zur Durchführung einer Scheidung in Marzahn?
Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Mandanten anwaltlich in Berlin-Marzahn im Scheidungsverfahren vor den Berliner Familiengerichten. Vor allem vor dem Familiengericht Kreuzberg (früher Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) und dem Familiengericht Pankow-Weißensee. Für die Ehescheidung in Marzahn-Hellersdorf ist das AG Kreuzberg örtlich zuständig. Dort muss der Scheidungsantrag gestellt werden, wenn beide Eheleute ihren Wohnsitz in Marzahn-Hellersdorf haben.
Inhaltsverzeichnis
Beratung im Familienrecht
Die Beratung im Familienrecht macht nicht erst nach Ablauf des Trennungsjahres Sinn, sondern schon vorher. Mit der Trennung der Eheleute ändern sich viele rechtliche Aspekte. Die Trennung führt zum Beispiel dazu, dass ein Unterhaltsanspruch für Kinder oder für den Ehegatten entstehen kann, welcher aber geltend zu machen ist. Auch ändert sich die rechtliche Bewertung bei Tilgung von gemeinsam aufgenommenen Schulden durch einen Ehegatten (Gesamtschuldnerausgleich).
Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin
Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]
Trennung und Ehescheidung
Ehescheidung vor dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
Die Rechtsberatung in Scheidungssachen in Berlin-Marzahn gilt wie folgt für:
- Beratung über die Trennung in Berlin als Voraussetzung für die Scheidung
- Durchführung der Scheidung in Berlin
- Beratung über die Finanzierung eines Scheidungsverfahrens
- Aufforderungsschreiben an die Gegenseite zur Vorbereitung der Ehescheidung
- Klärung der Scheidungsfolgen
Wann beginnt das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung der Eheleute. Bei einer räumlichen Trennung beginnt das Trennungsjahr mit dem Auszug eines Ehepartners. Die Ummeldung ist dabei nicht maßgeblich, sondern der Tat des tatsächlichen Auszugs. Diesen kann man – wenn dies streitig ist – meist auch über Zeugen nachweisen.
Bei einer Trennung innerhalb der Ehewohnung ist der Beginn des Trennungsjahres oft problematisch. Für die Trennung ist nicht nur die Trennung von Tisch und Bett erforderlich.
Es müssen vorliegen:
- aufgeteilte Wohnbereiche
- jeder hat eigenes Schlafzimmer / Wohngelegenheit/ Kühlschrankfach etc
- keine gemeinsames Kochen, Esse, Wäsche waschen, Einkäufe, Freizeitaktivitäten
- Aufteilung der Wohnkosten
Ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich?
Grundsätzlich nicht. Das Trennungsjahr ist einzuhalten. Nur für den Fall der sog. Härtefallscheidung, welcher selten in der Praxis vorkommt, muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden.
Auch wenn viele Ehepartner meinen, dass eigentlich ihr Scheidungsfall einen Härtefall darstellt, so sind die gerichtlichen Anforderungen daran sehr hoch.
Ein Härtefallgrund kann vorliegen, wenn zum Beispiel die Ehefrau während der intakten Ehe (also vor der offiziellen Trennung) fremd geht und vom neuen Ehepartner ein Kind bekommen wird.
Welches Familiengericht in Berlin ist für Scheidungen in Marzahn zuständig?
Wohnen beide Eheleute in Berlin Marzahn-Hellersdorf oder wohnt dort eine Ehepartner mit allen gemeinsamen minderjährigen Kindern in Berlin Marzahn, dann ist für die Scheidung das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg (Hallesches Ufer 62) örtlich zuständig.
Kann ein Anwalt beide Eheleute im Scheidungsverfahren vertreten?
Nein. Dies geht nicht. Es würde dann eine Interessenkollision vorliegen. Ein Rechtsanwalt kann nur einen Ehegatten im Scheidungsverfahren vertreten. Von daher gibt es so etwas, wie einen gemeinsamen Anwalt im Scheidungsverfahren nicht.
familienrechtliche Verfahren
Rechtsanwalt Scheidung Berlin Marzahn – Ehescheidung beim AG Kreuzberg
Die Vertretung beschränkt sich nicht nur auf reine Scheidungsmandate, sondern bezieht sich auch auf andere Familiensachen , wie z.B.
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Unterhalt
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Trennungsunterhalt
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Ehegattenunterhalt
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Kindesunterhalt
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Versorgungsausgleich
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Trennung von Hausrat
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Vermögensaufteilung
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Zugewinnausgleich
Interessen Beiträge zum Thema Trennung und Scheidung
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