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Wie lange dauert der Scheidungstermin bei den Familiengerichten in Berlin?

Termin zur Anhörung beim Familiengericht in Berlin

Mandanten, die sich scheiden lassen wollen, fragen nicht nur  nach der Dauer des Scheidungsverfahrens in Berlin, sondern auch nach der Dauer des Termins zur Scheidung, der vom Gericht Termin zur Anhörung der Beteiligten, genannt wird. Der Grund dafür ist der, fast immer die Beteiligten eine schnelle Scheidung wünschen, was aber nur selten möglich ist, auch wenn einige „Internetseiten“ dies versprechen. Eine Scheidung ist nur durch einen Anwalt möglich.

Dauer der Scheidung in Berlin

Wie lange dauert die Scheidung in Berlin?

Zur Frage, wie lange ein Scheidungsverfahren im Normalfall in Berlin dauert, hatte ich bereits einen Artikel veröffentlicht. Kurz dazu kann man sagen, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, die Dauer ungefähr ein Jahr ab Einreichung des Scheidungsantrages beträgt. Der Grund dafür ist der, dass der Versorgungsausgleich durch das Gericht von Amts wegen durchgeführt wird und dass die Auskünfte meistens erst nach geraumer Zeit beim Familiengericht vorliegen.

Berliner Familiengerichte

Welche Familiengerichte gibt es in Berlin?

In Berlin gibt es folgende Familiengerichte:

  • Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (zuständig für Scheidungen in Marzahn),
  • Amtsgericht Pankow/Weißensee,
  • Amtsgericht Schöneberg sowie bei dem
  • Amtsgericht Köpenick

Dauer des Termins Ehescheidung in Berlin

Berechnung der Versorgungsausgleichsbeträge

Übersendung eines Entwurfs durch das Familiengericht

Sofern die Auskünfte komplett vorhanden sind, wird das Gericht im Normalfall, so ist dies zumindest beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg (welches für Eheleute aus Berlin Marzahn-Hellersdorf zuständig ist), den Eheleuten bzw. deren Anwälten eine Berechnungsentwurf zum Versorgungsausgleich übersenden. Diesen kann man dann überprüfen.

Termin zur Anhörung der Eheleute

Ladung zum Scheidungstermin durch das Familiengericht

Sodann wird das Gericht einen Termin zur Scheidung anberaumten. Hierbei zu beachten, dass es im Normalfall es nur einen Termin (Anhörung der Eheleute) gibt und dieser Termin das Scheidungsverfahren abschließt. Mehrere Termine sind meist nur dann notwendig, wenn keine einvernehmliche Scheidung vorliegt.

persönliches Erscheinen der Eheleute im Scheidungstermin

beide Eheleute müssen vor Gericht erscheinen

Wichtig ist auch, dass beide Eheleute zum Termin zur Anhörung erscheinen müssen. Manchmal wird der Wunsch von Mandanten geäußert, dass sie den Ehepartner nicht nochmals sehen wollen. Auf solche Belange nimmt das Familiengericht aber keine Rücksicht. Es wird im Normfall immer das persönliche Erscheinen beider Eheleute anordnen. Kommt ein Ehepartner unentschuldigt (bloße Krankheit reicht nicht aus) kann das Gericht ein Ordnungsgeld verhängen.

Dauer des Anhörungstermins

Wie lange dauert die mündliche Verhandlung vor Gericht?

Der Termin selbst dauert-und darüber sind die Mandanten meist erstaunt-bei den Familiengerichten in Berlin meistens nur 5-10 Minuten. Im Anbetracht der langen Wartezeit bis zum Termin ab Einreichung des Scheidungsantrages, ist dies eine sehr kurze Zeitspanne.

Wie der Termin genau abläuft, werde ich später noch ausführlich darstellen.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht –

Kanzlei Berlin Marzahn Hellersdorf

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