Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91 in Berlin (Moabit)
Die Staatsanwaltschaft Berlin (in Moabit) ist die größte Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland. Diese ist in 8 Hauptabteilungen organisiert. Die Staatsanwaltschaft Berlin beschäftigt an 4 Standorten in Berlin über 800 Mitarbeiter. Von diesen Mitarbeitern sind rund 300 Staatsanwälte. In Berlin gibt es auch noch eine Amtsanwaltschaft.
Die Aufgabe der Staatsanwälte besteht darin Ermittlungsverfahren zur Aufklärung von Straftaten zu führen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Objektivität verpflichtet. Dabei wird am Anfang fast immer die Polizei als „verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft“ tätig. Der Staatsanwaltschaft ist in ihrem Zuständigkeitsbereich die Erhebung der öffentlichen Klage vor den Strafgerichten vorbehalten. Daneben gibt es noch eine sog. Privatklage, welche aber in der Praxis kaum eine Rolle spielt.
Gegenstück zur Staatsanwaltschaft im Strafprozess ist der Strafverteidiger. Dies ist aber nicht ganz richtig, denn die Staatsanwaltschaft vertritt nicht – wie der Verteidiger – allein die Interessen der Anklage, sondern muss sowohl belastend als auch entlastend ermitteln.
Weiter ist die Staatsanwaltschaft Berlin für die Vollstreckung der durch die Berliner Strafgericht (z.B. Amtsgericht Tiergarten ) erkannten Strafen zuständige Behörde. Nach einem Strafurteil – meist mehrere Monate später – meldet sich die Staatsanwaltschaft und fordert dann zur Zahlung der Geldstrafe im Strafverfahren und der Kosten des Strafverfahrens auf.
Kurzübersicht zur Berliner Staatsanwaltschaft
Aufgabe
Die Staatsanwaltschaft Berlin führt strafrechtliche Ermittlungsverfahren und erhebt bei hinreichenden Tatverdacht Anklage. Kommt es zur Verurteilung so ist die Staatsanwalt Berlin für die Strafvollstreckung verantwortlich.
Adresse
Die Hauptadresse der Staatsanwaltschaft Berlin lautet wie folgt:
Turmstraße 91,10559 Berlin (Moabit)
Telefon
Die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Berlin lautet:
030 9014 0
Fax
Die Faxnummer der Staatsanwaltschaft Berlin lautet:
030 9014 3310
Behördenleiter
Der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Berlin ist:
leitende Oberstaatsanwalt Jörg Raupach
weitere Berliner Strafverfolgungsbehörden
Weitere Strafverfolgungsbehörden in Berlin sind:
- Amtsanwaltschaft Berlin
- Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Interessante Fragen zum Strafverfahren in Berlin
Muss man zur Vorladung der Berliner Polizei erscheinen?
Oft bekommt ein Beschuldigter-dies ist das erste Schreiben im Strafverfahren-ein Schreiben der Berliner Polizei mit der Aufforderung zu einen bestimmten Zeitpunkt sich bei einer Polizeidienstelle einzufinden. Dies ist die sogenannte Vorladung.
Was viele Beschuldigte nicht wissen ist, dass es keine Verpflichtung gibt dieser Vorladung nachzukommen.
In der Regel sollte man bei der Polizei anzurufen, um mitzuteilen, dass man der Vorladung nicht nachkommt und sich dann anwaltlich beraten lassen. Auf keinen Fall sollte man vorschnell eine Aussage bei der Polizei machen.
Muss man sich schriftlich zum Vorwurf gegenüber der Polizei äußern?
Gerade in Zeiten von Corona werden weniger Vorladungen durch die Polizei an die Beschuldigten verschickt. In der Regel bekommt der Beschuldigte ein Schreiben mit der Aufforderung sich schriftlich zum Tatvorwurf zu äußern.
Dies muss man nicht und dies sollte der Beschuldigte auch nicht machen. Man sollte auf jeden Fall vorher einen Rechtsanwalt konsultieren.
Kann die Polizei das Strafverfahren einstellen?
Die Polizei darf kein Strafverfahren einstellen. Die Berliner Polizei handelt im Strafverfahren allein für die Staatsanwaltschaft Berlin. Allein die Staatsanwaltschaft bzw. die Amtsanwaltschaft hat das Recht ein Strafverfahren einzustellen. Die Polizei ermittelt den Sachverhalt und schickt dann die Akte an die Staatsanwaltschaft, welche dann die entsprechenden Entscheidungen vornimmt.