Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Arbeitsrecht Marzahn
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Verkehrsrecht Marzahn – Rechtsanwalt Andreas Martin
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfaelle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Suche
  • Menü Menü
  • Twitter
  • Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Corona-Virus3 / Gefälschter Impfpass – neue Regelungen und welche Strafen drohen...
Gefälschter Impfpass - neue Regelungen und welche Strafen drohen?Rechtsanwalt Andreas Martin
Corona-Virus, Strafrecht

Gefälschter Impfpass – neue Regelungen und welche Strafen drohen?

Gefälschter Impfpass - neue Regelungen und welche Strafen drohen?

Fälschung von Gesundheitszeugnissen


Inhaltsverzeichnis

  • Nutzung von gefälschten Impfpässen
  • Strafbarkeit der Nutzung von gefälschten Impfausweisen nach überarbeiteter Regelung im Strafgesetzbuch
  • Ist der Gebrauch eines gefälschten Impfausweises strafbar?
    • Seit wann gibt es die neue Regelung zur Strafbarkeit?
    • Was es mit der Strafbarkeit vor dem 24. November 2021 bei der Benutzung eines falschen Impfausweis?
    • Wie entscheidet man, ob die neue Regelung oder die alte strafrechtliche Regelung des § 279 des Strafgesetzbuches Anwendung findet?
    • Welche Strafe droht bei einem Gebrauchen eines gefälschten Impfpass?
    • Wie lautet die gesetzliche Regelung des § 279 StGB?
    • § 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
    • Wie wahrscheinlich ist es, dass ich als nicht vorbestrafte Person beim einmaligen Gebrauch eines falschen Gesundheitszeugnisses mit einer Gefängnisstrafe bestraft werde?
    • Wie hoch kann hier eine mögliche Geldstrafe sein?
    • Macht es Sinn sich gegen ein Strafverfahren wegen des Gebrauches unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu verteidigen?
    • Kann man ein Strafverfahren nicht über Prozesskostenhilfe finanzieren?
    • Update: 6. März 2022
    • Update: April 2022

Nutzung von gefälschten Impfpässen

Wer sich nicht impfen lassen will, hat das Problem, dass derzeit dadurch erhebliche Nachteile drohen. Eine Impfpflicht für Gesundheitsberufe wurde bereits erlassen und wird in der Regel dazu führen, dass ungeimpfte Personen mit einer Kündigung ihres Arbeitgebers rechnen müssen. Eine scheinbare Lösung für viele Personen, die bisher nicht geimpft sind und auch sich nicht impfen lassen möchten, ist, die Herbeischaffung und Nutzung eines gefälschten Impfausweises bzw. Impfzertifikates.

Strafbarkeit der Nutzung von gefälschten Impfausweisen nach überarbeiteter Regelung im Strafgesetzbuch

Dass dies keine Lösung ist, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Der Gesetzgeber hat bereits eine Unsicherheit / Lücke im Strafgesetzbuch geschlossen, sodass jetzt die Fälschung selbst aber auch die Benutzung eines gefälschten Impfpasses strafbar ist.

Ist der Gebrauch eines gefälschten Impfausweises strafbar?

Ja, eine Strafbarkeit liegt vor. Geregelt ist dies im neuen § 279 Strafstrafgesetzbuch.

Dort es ausdrücklich der Gebrauch eines gefälschten Gesundheitszeugnisses aufgeführt.

Seit wann gibt es die neue Regelung zur Strafbarkeit?

Die Regelung ist seit dem 24. November 2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) und ist am 24.11.2021 in Kraft getreten. Laut der Gesetzesbegründung soll damit die Strafbarkeit unrichtiger Impfdokumentationen und Gebrauch fremder oder gefälschter Gesundheitszeugnisse bekämpft werden. Nicht nur „gelbe Impfpässe“, sondern auch digitale Impfnachweise fallen unter der strafrechtlichen Regelung. Ein unrichtiges digitales Impfzertifikat begründet bei wissentlicher Nutzung eine Strafbarkeit.

Dies hat zur Konsequenz, dass alle Straftaten gem. § 279 StGB, die an diesem Tag oder danach begangen wurden unter der neuen Regelung fallen.

Was es mit der Strafbarkeit vor dem 24. November 2021 bei der Benutzung eines falschen Impfausweis?

Die alte gesetzliche Regelung war diesbezüglich etwas ungenau. Hier gibt es unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte und auch diverse Freisprüche durch Strafgerichte. Es macht auf jeden Fall Sinn, sich strafrechtlich zu verteidigen, wenn ein Vorwurf im Bezug auf eine Tathandlung vor dem 24. November 2021 vorliegt.

Wie entscheidet man, ob die neue Regelung oder die alte strafrechtliche Regelung des § 279 des Strafgesetzbuches Anwendung findet?

Die Tathandlung des § 279 StGB ist das Gebrauchen eines falschen Gesundheitszeugnisses. Die Ausstellung eines gefälschten Impass ist nach § 278 StGB strafbar. Beim Gebrauch machen spielt es keine Rolle, ob der gefälschte Impfpass vor dem 24. November 2021 erworben oder die Fälschung vor diesem Datum vorgenommen wurde. Entscheidend ist hierbei, wann ein Gebrauch des falschen Impfausweis erfolgt ist. Wer den Impfausweis also bereits im Oktober 2021 erworben hatte und diesen dann aber noch nach dem 24 November 2021, nachweislich genutzt hat, macht sich bereits nach der neuen Regelung strafbar.

Welche Strafe droht bei einem Gebrauchen eines gefälschten Impfpass?

§ 279 StGB sieht hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Wie lautet die gesetzliche Regelung des § 279 StGB?

Der Gesetzestext lautet wie folgt:

§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich als nicht vorbestrafte Person beim einmaligen Gebrauch eines falschen Gesundheitszeugnisses mit einer Gefängnisstrafe bestraft werde?

Eine nicht vorbestrafte Person wird in der Regel bei einer Herstellung oder die wissentliche Nutzung eines falschen Gesundheitszeugnisses keine Gefängnisstrafe erhalten. Auch eine Gefängnisstrafe auf Bewährung ist äußerst unwahrscheinlich. Zu beachten ist allerdings, dass es in Deutschland ein Nord-Süd-Gefälle im Bezug auf Strafen gibt. In Bayern wird erheblich härter bestraft als in Hamburg oder in Berlin. In Brandenburg sollen wohl schon mehr als 100 Strafverfahren eingeleitet worden sein. In Berlin sind mir auch Strafverfahren deswegen bekannt.

In der Regel erhält aber eine vormals unbestrafte Person bei einer erstmaligen Begehung einer Straftat wie der Herstellung oder des Gebrauches unrichtiger Gesundheitszeugnisse in der Regel eine Geldstrafe. In schweren Fällen ist aber eine Gefängnisstrafe möglich, zumal, wenn zuvor bereits einschlägig vorbestraft wurde.

Wie hoch kann hier eine mögliche Geldstrafe sein?

Wie hoch die Geldstrafe im Einzelfall ist, hängt davon ab, wie oft ein Gebrauch des unrichtigen Gesundheitszeugnisses nachweisbar ist. Darüberhinaus spielt die sogenannte Tagessatzhöhe eine Rolle bei der Höhe der Geldstrafe und hierbei ist das Einkommen der Beschuldigten Person maßgeblich.

In der Regel wird das Gericht wenigstens 30 Tagessätze an Geldstrafe aussprechen. In den meisten Fällen wird die Geldstrafe aber unter 90 Tagessätzen liegen. Dabei entsprechen 30 Tagessätze einen Netto Monatsverdienst. 90 Tagessätze wäre faktisch das dreifache Nettomonatseinkommen.

In machen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass wegen geringer Schuld die Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage das Verfahren nach § 153 a StPO einstellt.

Macht es Sinn sich gegen ein Strafverfahren wegen des Gebrauches unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu verteidigen?

Ein Anwalt wird in der Regel immer zur Verteidigung raten. Auch wenn im Bezug auf die Verfolgung dieser Straftaten ein gewisser politischer Druck mit Sicherheit die Strafverfolgungsbehörden motiviert, heißt dies noch lange nicht, dass der Staat auch dem Bürger die entsprechende Straftat nachweisen kann. Ein Anwalt kann dies letztendlich nur beurteilen, wenn er die komplette Strafakte eingesehen hat. Für die Akteneinsicht und die Vertretung im Strafverfahren entstehen selbstverständlich Kosten, die in der Regel der Beschuldigte allein zu tragen hat. Eine Kostenerstattung im außergerichtlichen Bereich im Strafverfahren gibt es in der Regel nicht. Die Akteneinsicht ist für eine effektive Strafverteidigung – vor jeglicher Einlassung – unumgänglich.

Kann man ein Strafverfahren nicht über Prozesskostenhilfe finanzieren?

Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe. Es gibt nur die Möglichkeit einen Pflichtverteidiger vom Gericht gestellt zu bekommen. Diesen kann man sich in der Regel auch aussuchen. Allerdings wird es für diese Straftaten, wie Urkundenfälschung/das Verwenden von unrichtigen Gesundheitszeugnissen keinen Pflichtverteidiger geben, da dieser nur gemäß § 140 der Strafprozessordnung bei schwereren Straftaten in Betracht kommt.

Update: 6. März 2022

Das Amtsgericht Landstuhl (Urteil vom 25.01.2022 – 2 Cs 4106 Js 15848/21) hat entschieden, dass im Rahmen von Verurteilungen wegen des Gebrauchs gefälschter Impfpässe bei der Strafzumessung auch generalpräventive Gesichtspunkte zur Erzielung einer abschreckenden Wirkung Berücksichtigung finden können. Auch meinte das Gericht, dass Verletzungen der Schweigepflicht grundsätzlich dann aus § 34 StGB aufgrund Vorliegens eines rechtfertigenden Notstands gerechtfertigt sind, wenn Mitarbeiter einer Apotheke Anhaltspunkte für eine Impfpassfälschung erkennen und ihre Erkenntnisse an Ermittlungsbehörden weitergeben.

Update: April 2022

Es scheint hier generell ein stärkeres Interesse an der Strafverfolgung zu geben.


 

Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin

29. Dezember 2021/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: § 279 StGB, Bewährung, Corona, Covid19, Fälschung, Freiheitsstrafe, gefälschtes, Geldstrafe, gesetzliche Regelung, Gesundheitszeugnis, Impfausweis, Impfpass, Impfpflicht, Strafbarkeit, Strafgesetzbuch, Vorstrafen
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
Das könnte Dich auch interessieren
Bundesarbeitsgericht - Lohn bei Betretungsverbot wegen Urlaub im SARS-CoV-2-RisikogebietRechtsanwalt Andreas MartinBundesarbeitsgericht – Lohn bei Betretungsverbot wegen Urlaub im SARS-CoV-2-Risikogebiet
Corona-Impftermin und Freistellung durch Arbeitgeber?Corona-Impftermin und Freistellung durch Arbeitgeber?
Minusstunden, Arbeitszeit und Corona - was ist zu beachten?Rechtsanwalt Andreas MartinMinusstunden, Arbeitszeit und Corona – was ist zu beachten?
Strafbefehl - was ist das?Rechtsanwalt Andreas MartinStrafbefehl – was ist das?
Corona-Kündigung schon vor Arbeitsantritt zulässigRechtsanwalt Andreas MartinCorona-Kündigung schon vor Arbeitsantritt zulässig
Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht in BerlinStrafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht in Berlin
Was ist der Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht?Was ist der Unterschied zwischen Fahrerflucht und Unfallflucht?
Kündigung oder Kurzarbeit - was ist für den Arbeitgeber besser?Kündigung oder Kurzarbeit-was ist für den Arbeitgeber besser?
Folgenauf TwitterAbonniereden RSS Feed

RSS Blogbeiträge

  • Strafbefehl – was ist das? 20. Mai 2023
    Strafbefehl - was ist das?
  • krankheitsbedingte Kündigung sowie BEM und das Integrationsamt 5. Mai 2023
    krankheitsbedingte Kündigung sowie BEM und das Integrationsamt
  • Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei der Ehescheidung 22. April 2023
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei der Ehescheidung
  • Fälligkeit einer Abfindung 9. April 2023
    .flex_column.av-7pc44j-3589808ba37b491dc2808d27a57bd154{ -webkit-border-radius:0px 0px 0px 0px; -moz-border-radius:0px 0px 0px 0px; border-radius:0px 0px 0px 0px; padding:0px 0px 0px 0px; } #top .av-special-heading.av-kesey4uf-67c7cd8260661632464d203ddc840a2f{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-kesey4uf-67c7cd8260661632464d203ddc840a2f .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-kesey4uf-67c7cd8260661632464d203ddc840a2f .av-subheading{ font-size:15px; } Fälligkeit einer Abfindung im Vergleich oder Aufhebungsvertrag .avia-image-container.av-keseyic0-d79d4e59ac968dc64dab4bbf2eb0587c img.avia_image{ box-shadow:none; } .avia-image-container.av-keseyic0-d79d4e59ac968dc64dab4bbf2eb0587c .av-image-caption-overlay-center{ color:#ffffff; } Die Zahlung einer Abfindung wird oft bei Abschluss […]
  • 20 km/h zu schnell innerorts – was droht? 25. März 2023
    .flex_column.av-4v4uee-3a606ebd2e8eceee0e86502eb00f1fc0{ -webkit-border-radius:0px 0px 0px 0px; -moz-border-radius:0px 0px 0px 0px; border-radius:0px 0px 0px 0px; padding:0px 0px 0px 0px; } #top .av-special-heading.av-kesey4uf-961190187ab6ade6ea6ee804f80353df{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-kesey4uf-961190187ab6ade6ea6ee804f80353df .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-kesey4uf-961190187ab6ade6ea6ee804f80353df .av-subheading{ font-size:15px; } 20 km/h innerorts zu schnell gefahren – welche Strafe droht? .avia-image-container.av-keseyic0-e88adf2a8ece4571c1b21e301f071b30 img.avia_image{ box-shadow:none; } .avia-image-container.av-keseyic0-e88adf2a8ece4571c1b21e301f071b30 .av-image-caption-overlay-center{ color:#ffffff; } Wer mit dem Kfz in […]

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 17 Uhr Termine nach Vereinbarung!

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheImpfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas MartinE-Mail vom Chef gelesen und weitergereicht - fristlose KündigungRechtsanwalt Andreas MartinE-Mail vom Chef gelesen und weitergereicht – fristlose Kündigung
Nach oben scrollen