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Kündigungs­schreiben des Arbeitnehmers Vorlage / Muster Kündigung Arbeits­vertrag

Mit einem Kündigungsschreiben kündigt der Arbeitnehmer ordentlich das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Damit diese Kündigung durch den Arbeitnehmer korrekt und wirksam ist sind einige Punkte zu beachten. Insbesondere ist das Schreiben richtig zu formulieren und auch die Zustellung an den Arbeitgeber (Art Übermittlung) ist zu beachten. Auf keinen Fall sollte der Arbeitnehmer die Unterschrift vergessen, denn für eine Kündigung-egal, ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer-ist immer die Schriftform erforderlich. Hier geht es um eine kostenlose Vorlage für eine Arbeitnehmerkündigung.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben Vorlage: Das Wichtigste vorab.
  • VORLAGE EINES KÜNDIGUNGSSCHREIBEN/KOSTENLOSES MUSTER
    • Download als PDF und als Word-Dokument
    • Anmerkung zum Kündigungsmuster – Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • 1. Adresse
    • 2. Überschrift
    • 3. Kündigungsgrund
    • 4. Kündigungserklärung
    • 5. Kündigungsfristen
    • 6. fristgerechte Kündigung Arbeitnehmer
    • 7. schriftliche Kündigungsbestätigung
    • 8. Unterschrift
    • 9. Zustellung der Kündigung
    • FAQ – häufig gestellte Fragen
    • Wann ist das Kündigungsende?

Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag

Nachfolgend wird kurz das Wichtigste vorab zur kostenlosen Vorlage einer Kündigung des Arbeitsvertrages erläutert und sodann ein kostenloses Muster eines Kündigungsschreibens vorgeschlagen und später die einzelnen Punkte aus anwaltlicher Sicht verständlich erläutert.

Kündigungsschreiben Vorlage: Das Wichtigste vorab.

  • Kündigungsfrist

    Für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt im Normalfall eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

  • Schriftform

    Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. E-Mail, Fax und soziale Medien scheiden aus!

  • Unterschrift

    Die Kündigung muss zwingend im Original unterschrieben sein.

  • Kündigungsgrund

    Ein Kündigungsgrund braucht der Arbeitnehmer für seine Kündigung nicht.

  • beweissichere Zustellung

    Das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitgeber wirksam zugestellt werden. Hier bietet sich der Einwurf in den Briefkasten durch einen Zeugen an.

VORLAGE EINES KÜNDIGUNGSSCHREIBEN/KOSTENLOSES MUSTER

Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers

An die Firma

Muster GmbH

Musterstraße 3, 12579 Berlin

per Einwurf / Einschreiben

Kündigung

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, welches mit Arbeitsvertrag vom …..begründet wurde, ordentlich und fristgerecht zum …. (Kündigungstermin), hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich sowie den Beendigungszeitpunkt.

Darüber hinaus bitte ich um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Berlin, den …………. (Datum)

…………………………………… (Unterschrift des Arbeitnehmers)

Download als PDF und als Word-Dokument

Nachfolgend finden Sie die Vorlage für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers zum Download als PDF-Dokument und auch als Word-Dokument. Sie müssen dazu nur das auf das jeweilige Bild klicken.

Kündigung – Vorlage – PDF

kostenloses Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers - PDF Vorlage

Kündigung – Vorlage – WORD

Kündigung durch Arbeitnehmer - WORD - Vorlage

Anmerkung zum Kündigungsmuster – Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers

Nachfolgend finden Anmerkung zur Verwendung der kostenlosen Kündigungsvorlagen bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers.

1. Adresse

Der Arbeitgeber muss in der Adresse richtig bezeichnet sein. Wenn das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers zum Beispiel per Einschreiben verschickt wird, ist eine Zustellung nicht möglich, wenn der Arbeitgeber entweder falsch bezeichnet wird oder die Adresse unrichtig ist.

2. Überschrift

Das Kündigungsschreiben muss nicht zwingend die Überschrift „Kündigung“ enthalten. Dies ist aber sinnvoll, um klarzustellen, dass das Arbeitsverhältnis hier einseitig beendet werden soll.

3. Kündigungsgrund

Der Arbeitnehmer braucht für eine ordentliche Kündigung keinen Kündigungsgrund. Von daher muss in dem Schreiben auch kein Grund angegeben werden.

4. Kündigungserklärung

Bei der Kündigungserklärung ist wichtig, dass klargestellt wird, dass der Arbeitnehmer ordentlich und fristgerecht kündigt. Der Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam sein soll, also der Kündigungstermin sollte angegeben werden und hinaus sollte klargestellt werden, dass hilfsweise zum nächst zulässigen Zeitpunkt gekündigt wird. Damit ist sichergestellt, dass bei der falschen Berechnung der Kündigungsfrist und beim Streit über das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Kündigung wenigstens zum richtigen, also richtig berechneten Beendigungstermin greift.

5. Kündigungsfristen

Die gesetzlichen Kündigungsfristen findet man in § 622 BGB. Dort ist geregelt, dass sie Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochentag genau beträgt und danach vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer verlängert sich nach dem Gesetz nicht bei längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Verlängerung der Kündigungsfrist ab zwei Jahren der Dauer des Arbeitsverhältnisses und länger ist eine Regelung, die gesetzlichen nur für den Arbeitgeber gilt. Der Arbeitnehmer kann-egal wie lange er Betrieb beschäftigt ist-immer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn ein Tarifvertrag auf das Arbeitsfeld des Anwendung findet, der eine andere Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vorsieht. Eine weitere Ausnahme besteht dann, wenn im Arbeitsvertrag zwischen den Parteien geregelt ist, dass jede gesetzliche Verlängerung der ordentlichen Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gilt. Eine solche Regelung ist zulässig und dann verlängert sich auch die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer. Man sollte aber trotzdem eine solche arbeitsvertragliche Regelung anwaltlich überprüfen lassen, da oft solche Regelungen nicht richtig formuliert und damit unwirksam sind.

6. fristgerechte Kündigung Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer muss von daher fristgerecht kündigen. Um eine fristgerechte Kündigung zu gewährleisten, sollte in folgender Reihenfolge die Kündigungsfrist geprüft werden:

  • a. Existiert eine Kündigungsfrist in einem anwendbaren Tarifvertrag?, Wenn nicht
  • b. Gibt es eine wirksame Vereinbarung einer Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag? Wenn nicht
  • c. Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Die Kündigungsfrist ist von daher auch wichtig zu beachten, da dies auch Einfluss darauf hat, ob der Arbeitnehmer und für welchen Zeitraum Arbeitslosengeld beziehen kann. Die Agentur für Arbeit achten sehr genau darauf, dass die ordentliche Kündigungsfrist auch vom Arbeitnehmer eingehalten wird. Wichtig ist auch, dass die Frist dann zu laufen beginnt, wenn die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht und nicht welches Datum auf der Kündigungserklärung geschrieben steht.

7. schriftliche Kündigungsbestätigung

Es ist sinnvoll im Kündigungsschreiben zu formulieren, dass man dem Arbeitgeber darum bittet den Zugang der Kündigung zu bestätigen und auch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. Wenn der Arbeitgeber aber dies macht, so hat der Arbeitnehmer Sicherheit, dass es nicht später zum Rechtsstreit kommt und er kann sich eben auf seine neue Arbeit, die oft bereits schon in Aussicht steht, wenn der Arbeitnehmer ordentlich kündigt, konzentrieren.

8. Unterschrift

Wichtig ist, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss. Dies heißt, dass der Text der Kündigungserklärung durchaus am Computer geschrieben werden kann, die Kündigung muss aber immer handschriftlich unterzeichnet sein. Fehlt eine solche handschriftliche Unterzeichnung und wird zum Beispiel die Unterschrift nur eingescannt oder die Kündigungserklärung per E-Mail oder per Fax verschickt, dann ist die Kündigung nichtig.

9. Zustellung der Kündigung

Eine Kündigung ist nicht viel wert, wenn Sie nicht der Gegenseite zugeht. Juristen sprechen vom sogenannten „Zugang“ und dies meint, dass der Arbeitgeber letztendlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem Kündigungsschreiben hat. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Zugang der Kündigung nicht bestätigen muss. Der Unternehmer muss also alles dafür tun, dass er letztendlich nachweisen kann, dass die Kündigung tatsächlich dem Arbeitgeber zugegangen ist. Von daher sollte man nicht auf beliebige Möglichkeiten der Zustellung des Kündigungsschreibens zurückgreifen, sondern nur auf solche, die man später auch nachweisen kann. Eine gute Möglichkeit nachzuweisen, dass der Arbeitgeber auch tatsächlich das Kündigungsschreiben erhalten hat, ist der Einwurf der Kündigung durch einen Zeugen in den Briefkasten des Arbeitgebers. Wichtig ist dabei, dass es unerheblich ist, ob der Arbeitgeber tatsächlich die Kündigung liest oder nicht. Wer ein Geschäft betreibt und einen Briefkasten anbringt für dieses Geschäft, der muss sich letztendlich den Zugang der entsprechenden Erklärungen vorhalten lassen, auch wenn er die Erklärung erst einige Tage später liest. Daher muss die Kündigung nicht im Büro abgegeben oder dem Arbeitgeber persönlich übergeben werden. Dies ist oft die schlechteste Variante, da dann gegebenenfalls später die Kündigung nicht mehr auftaucht. Eine andere Variante ist das Einwurfeinschreiben.

Auf eine Zustellung per Einschreiben Rückschein sollte auf jeden Fall verzichtet werden, da bei Nichtannahme das Kündigungsschreiben dann auf der Post lagert und wieder zurückgeht und von daher keine Zustellung vorliegt.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können im Arbeitsverhältnis eine Kündigung aussprechen. Man unterscheidet hier zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung.

Was ist eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers?

Unter einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers versteht man die Kündigung durch den Arbeitnehmer des Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber. Die Eigenkündigung kann sowohl ordentlich als auch außerordentlich, fristlos erfolgen. Für eine außerordentliche Kündigung braucht der Arbeitnehmer aber einen wichtigen Grund, der nur selten vorliegen wird.

Braucht man für die Kündigung einen Kündigungsgrund?

Der Arbeitnehmer braucht für seine Kündigung, wenn diese ordentlich und damit fristgerecht erfolgt keinen Grund. Ein Kündigungsgrund braucht der Arbeitnehmer nur dann, wenn er außerordentlich das Arbeitsverhältnis beenden möchte.

Welches Kündigungsdatum muss man in die Kündigung schreiben?

Man muss hier unterscheiden zwischen dem Datum der Kündigungserklärung und dem Kündigungstermin. Das Datum der Kündigung hat keine große Relevanz. Anders der Kündigungstermin, also dem beabsichtigten Ende des Arbeitsvertrags. In der Regel ist dies der 15. oder das Monatsende bei einer Arbeitnehmerkündigung.

Beispiel: Der Arbeitnehmer ist seit einem Jahr in Betrieb. Hier gilt-dies wir auch im Fall-wenn der Arbeitnehmer länger dort wäre die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende nach & 622 BGB. Er schreibt die Kündigung am 27. Februar 2023. Die Kündigung wirft er am 2. März 2023 in den Briefkasten des Arbeitgebers.

Wann ist das Kündigungsende?

Entscheidend ist hier das Datum vom 2. März 2023. Man rechnet dann vier Wochen weiter also bis zum 30. März 2023. Da das Arbeitsverhältnis aber nur zum 15. oder zum Monatsende enden kann, wäre dann der nächste Termin der 31. März. Zu diesem Datum müsste der Arbeitnehmer kündigen.

Was gilt beim befristeten Arbeitsvertrag?

Beim befristeten Arbeitsvertrag gilt nichts anderes, sofern im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vorgesehen ist. Außerordentlich kann man immer kündigen, wenn ein Grund vorliegt. Wichtig ist also, dass im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass das Arbeitsverhältnis auch ordentlich gekündigt werden kann. Ansonsten endet das Arbeitsverhältnis allein durch die Befristung.

Wann kann der Arbeitnehmer außerordentlich und fristlos kündigen?

Für eine außerordentliche, fristlose Kündigung braucht der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Ein solcher Grund kann zum Beispiel sein, wenn sich der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung eines erheblichen Lohnrückstandes, zum Beispiel zwei Gehälter, im Zahlungsverzug befindet.

Gibt es für die außerordentliche Kündigung eine Frist?

Auch für die fristlose Kündigung gibt es eine Frist, die sogenannte Kündigungserklärungsfrist. Der Arbeitgeber hat gemäß § 626 Abs. 2 BGB nur zwei Wochen Zeit, nach Kenntnis vom Kündigungsgrund, die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erklären. Diese Frist muss zwingend beachtet werden, ansonsten ist die außerordentliche Kündigung unwirksam.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht

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