Informationen zur Ehescheidung in Berlin
Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung zum Thema Scheidung in Berlin und deren Voraussetzungen:
Rechtsanwalt Andreas Martin – Zweigstelle Berlin- Marzahn
Folgende Grundfälle kann man bei einer Scheidung unterscheiden:
Inhaltsverzeichnis
1. Die Eheleute leben noch nicht getrennt und einer möchte, dass der andere aus der Ehewohnung auszieht!
Zu diesem Zeitpunkt ist eine Scheidung nicht möglich. Die Ehescheidung setzt nach deutschen Recht immer eine Trennung der Eheleute voraus. Die Trennung muss auch für eine bestimmte Dauer sein, dazu wird nachfolgend nochmals etwas ausgeführt. Wichtig ist, das es problematisch ist, wenn ein Ehegatte vom anderen verlangt, dass er die eheliche Wohnung verlässt und auszieht. Ein solcher Anspruch auf Auszug und Verlassen der Ehewohnung besteht nur dann nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist nur in Ausnahmesituationen der Fall (z.B. eheliche Gewalt).
Selbst wenn einer der Ehegatten der Eigentümer der Ehewohnung oder des Hauses ist, kann er nicht ohne Weiteres verlangen, dass der andere Ehegatte die Wohnung dauerhaft verlässt.
Wenn man sich hier nicht einig wird, zieht dann in der Praxis meistens der Ehegatte aus, der sich scheiden lassen möchte.
Entlassung aus dem Mietvertrag
Bei Mietwohnungen ist dann aber noch die Entlassung aus dem Mietvertrag des ausziehenden Ehegatten zu klären. Dies ist häufig nicht so einfach, da häufig beide Ehegatten den Mietvertrag unterzeichnet haben und als Gesamtschuldner für die Miete haften, egal , ob diese noch in der Wohnung leben oder nicht.
Wohnungseigentümer / Hauseigentümer – Auseinandersetzung
Ist gemeinsames Wohnungseigentum oder ein gemeinsames Grundstück vorhanden, wäre auch hier eine Auseinandersetzung von Nöten, sofern klar ist, dass die Trennung und später die Scheidung durchgeführt werden sollen. Während der Trennungsphase muss hier nicht unbedingt schon das gemeinsame Grundeigentum aufgeteilt werden; man sollte sich darüber aber bereits Gedanken machen, zumindest stellt sich häufig in der Praxis das Problem der Nutzungsentschädigung des ausziehenden Ehegatten gegenüber dem im Haus verbleibenden Ehegatten, da diese ja das Haus nicht mehr nutzen kann und sich eine Wohnung anmieten muss.
Rechtsanwalt Scheidung Berlin
2. Eine Trennung der Eheleute liegt bereits vor, die Trennungsdauer beträgt aber noch nicht ein Jahr!
Nach deutschem Recht müssen die Eheleute wenigstens ein Jahr voneinander getrennt leben. Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung bei der beide Ehegatten zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung der Ehescheidung zustimmen.
Das Trennungsjahr beginnt dann, wenn einer der Eheleute aus der ehelichen Wohnung auszieht oder beide die Wohnung verlassen und nicht mehr zusammen wohnen. Es auch möglich, dass innerhalb der Wohnung eine Trennung stattfindet.
In der Praxis ist es allerdings so, dass die Eheleute meistens nicht wissen, welche hohen Anforderungen an einer solchen Trennung innerhalb der Wohnung zu stellen sind.
Erforderlich ist nämlich, dass jeder Ehegatte sein eigenes Leben innerhalb der Ehewohnung führt. Dies heißt, dass Mahlzeiten und Einkäufe und Waschen der Wäsche nicht gemeinsam getätigt werden. Daran scheitert häufig die Trennung innerhalb der Ehewohnung. Es muss faktisch eine Trennung von Tisch und Bett vorliegen und dies ist schwer zu realisieren, vor allem bei kleinen Wohnungen.
Härtefallscheidung
In absoluten Ausnahmefällen ist auch eine so genannte Härtefallscheidung möglich, dass heißt eine Ehescheidung, die vor Ablauf des Trennungsjahres realisiert werden kann. Eine so genannte Härtefallscheidung setzt aber schwere Verfehlungen eines Ehepartners voraus. Dies kommt in der Praxis, auch wenn viele Eheleute dies anders sehen, recht selten vor. Unstimmigkeiten in der Ehe führen nicht zur Härtefallscheidung.
Ehescheidung Berlin
3. Eine Trennung der Eheleute liegt vor und das Trennungsjahr ist bereits abgelaufen!
Grundsätzlich ist nach Ablauf des Trennungsjahres eine einverständliche Ehescheidung möglich. Die Frage ist nur, was passiert, wenn ein Ehegatte die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres nicht möchte. Im Gesetz steht, dass eine einvernehmliche Scheidung nach 1 Jahr Trennung möglich ist, während eine streitige Ehescheidung,eine Trennungsdauer von 3 Jahren voraussetzt.
In der Rechtsprechung ist es allerdings anerkannt, dass auch eine streitige Ehescheidung möglich ist, nach Ablauf des Trennungsjahres und vor Ablauf der 3jährigen Trennung. Dies setzt aber voraus, dass der Ehegatte, der sich scheiden lassen will, vor Gericht nachweist, dass die Ehe zerrüttet ist. Ein solcher Nachweis ist dann zum Beispiel möglich, wenn beide Eheleute einen neuen Lebenspartner haben und eine Versöhnung schon deshalb nicht zu erwarten ist. Ehescheidung Berlin.
Den Ablauf der Scheidung in Berlin finden Sie hier.
4. Ehescheidung in Berlin – Dauer des Verfahrens
Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung mit Versorgungsausgleich beläuft sich bei den Berliner Familiengerichten auf ungefähr 1 Jahr.
Update Januar 2022:
Der Zutritt zu den Berliner Familiengerichten ist nun nur möglich, wenn die 3-G Regel eingehalten wird. Dies heißt, dass sie zutrittsberechtigte Person, insbesondere zum Beispiel ein Ehegatte, der sich beim Familiengericht scheiden lassen möchte, entweder geimpft ist, einen Nachweis als genesen hat oder ein aktuellen Corona-Test vorzeigen kann.
Andernfalls kann ein Scheidungstermin, zum Beispiel beim Familiengericht Kreuzberg, nicht wahrgenommen werden, da ansonsten der Ehegatten nicht das Gebäude betreten kann. Dies muss beachtet werden.
Update April 2022
Langsam entspannt sich die Lage. Auch beim Familiengericht Kreuzberg gibt es noch die Maskenpflicht im Gebäude und in der Verhandlung, allerdings ist absehbar, dass diese bald aufgehoben wird.
Update März 2023
Beim Familiengericht Kreuzberg wird das Tragen eine FFP2-Maske zwar noch empfohlen. Dies ist aber nicht mehr zwingend. Der Richter ist dann für die Entscheidung im Gerichtssaal zuständig für die Frage, ob eine Corona-Maske zu tragen ist. Meistens wird darauf verzichtet.
Haupteingang geschlossen
Wichtig ist auch, dass der Haupteingang (Eingang Hallesches Ufer) weiterhin geschlossen ist. Der Eingang zum Familiengericht ist nun in der Möckernstraße. Dort ist auch der Eingang für das Zivilgericht Kreuzberg, welches im gleichem Gebäude ist. Von diesem Eingang zum Bereich des Familiengerichts im Gebäude zu finden ist nicht schwer, denn auf dem Fußboden sind blaue und grüne Fussabdrücke aufgeklebt, die in das Familiengericht führen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Kanzlei in Berlin. Für einen Termin bitte wir um telefonische Rücksprache.