Arbeitsrecht und Corona – Kündigung, Freistellung, Krankheit, Kurzarbeit und Urlaub
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Berlin Marzahn-Hellersdorf
Was hat eine Freistellung, Kurzarbeit oder eine Kündigung mit Corona zu tun? Das Arbeitsrecht wird beeinflusst von einem Virus (COVID-19) ?
Auch im Jahr 2022 beschäftigt die Menschen und Politiker die Corona-Krise. Vor 1,5 Jahren stand das Wort „Corona“ noch allein für eine Biersorte und deren Einfluss auf die Menschen, die damit in Kontakt traten war, von Kopfschmerzen und Schwindel abgesehen, überschaubar. Auch in Berlin – so auch in Marzahn – hat sich das Leben erheblich geändert. Dies gilt selbstverständlich auch für meine Tätigkeit als Anwalt in Berlin Marzahn.
Die Wörter „Corona“, „COVID-19“ und „SARS-CoV-2“ bereiteten tagtäglich Unsicherheit. Jeden Tag gibt es neue negative Nachrichten und die 3. Welle nebst Omikron-Variante soll durch eine Booster-Impfung verhindert werden. Sogar vor der 4. Corona-Welle wird jetzt schon gewarnt. auch wenn man am Vortag meinte, viel schlimmer könne es nun nicht mehr kommen. Vom ersten Auftreten des Virus bis hin zur Pandemie und der allumfallenden Krise waren es nur wenige Wochen. Auch wenn derzeit – Ende Juni 2020 – eine gewisse Entspannung eingetreten ist, besteht weiterhin die Gefahr, dass es zu einem 2. Lockdown kommt.
Selbstverständlich beeinflusst das Corona-Virus nicht direkt das Arbeitsrecht, aber die starke Beeinflussung des täglichen Lebens, insbesondere der Arbeit, der Bundesbürger wirkt sich mittelbar auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse aus. Wenn diverse Betriebe (Restaurants, Geschäfte, Diskotheken etc) geschlossen werden müssen, stellt sich die Frage nach den Schicksal der damit verbundenen Arbeitsverhältnisse.
Von der Freistellung über Kurzarbeit bis hin zur betriebsbedingten Kündigung wegen des Corona-Virus kann selbst den besten Arbeitnehmer nun dies alles passieren. Ein Arbeitnehmer, der besten Leistungen erbracht hat, immer pünktlich war und bei Kollegen und beim Chef beliebt und angesehen war, muss nun mit einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen.
Update Januar 2022:
Jetzt spielen die Impfpflicht für Mitarbeiter der Gesundheitsberufe und die Strafbarkeit bei der Benutzung von Fälschungen von Imfpausweisen eine erhebliche Rolle.