Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Arbeitsrecht Marzahn
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Verkehrsrecht Marzahn – Rechtsanwalt Andreas Martin
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfaelle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Suche
  • Menü Menü
  • Twitter
  • Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Arbeitsrecht3 / BAG: Ausschlussfristen und Mindestlohn

Inhaltsverzeichnis

  • unwirksame Ausschlussfristen – keine Ausnahme des Mindestlohnes – BAG -Entscheidung
    • Entscheidung des Bundesarbeitsgericht zu unwirksamen Ausschlussfristen im Arbeitsverträgen
      • Bindung des Arbeitgebers an die unwirksame Klausel
      • Fachanwalt für Arbeitsrecht
      • Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

unwirksame Ausschlussfristen – keine Ausnahme des Mindestlohnes – BAG -Entscheidung

BAG: Ausschlussfristen und Mindestlohn

In fast allen Arbeitsverträgen findet man – meistens am Schluss – so genannte Ausschlussfristen oder Verfallsfristen. Erstaunlich ist, dass viele Arbeitnehmer dies nicht wissen. Solche Klauseln haben eine erhebliche praktische Relevanz. Nach diesen Ausschlussklausel verfallen nämlich Ansprüche nach ihrer Fälligkeit innerhalb einer bestimmten Frist, diese Frist muss in Arbeitsverträgen wenigstens drei Monate betragen. D.h., dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat Ansprüche verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer nicht tätig wird und zwar weitaus vor der Grenze der Verjährung (3 Jahre). Dies ist vielen Arbeitnehmern unbekannt, obwohl diese Regelung erhebliche Konsequenzen hat.

Diese Klauseln sind im allgemeinen Zivilrecht nicht zulässig, allerdings im Arbeitsrecht gängig und auch vom Bundesarbeitsgericht grundsätzlich anerkannt. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht auch recht hohe Anforderungen an die Formulierung dieser Klauseln gestellt.

Dies führt in der Praxis meist dazu, dass – meine Erfahrung als Anwalt in Marzahn nach – weit mehr als die Hälfte der verwendeten Ausschlussklauseln (meist bei Arbeitsverträgen von mittelständischen Arbeitgebern) unwirksam sind. Dies zu erkennen, ist aber nicht ganz so einfach.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag wirksam ist, wenn diese den Verfall von Mindestlohnansprüche nicht ausnimmt (also nach deren Wortlaut auch diese Mindestlohnansprüche verfallen würden).

Entscheidung des Bundesarbeitsgericht zu unwirksamen Ausschlussfristen im Arbeitsverträgen

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24. August 2016 – 5 AZR 703/15) hat entschieden, dass eine vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung unwirksam ist, wenn diese alle Ansprüche – ohne Ausnahmen – umfasst, obwohl auf das Arbeitsverhältnis eine Mindestlohnregelung (die nicht Verfallen kann) Anwendung findet. Es ging hier nicht um die gesetzlichen Mindestlohn, sondern um den Mindestlohn in der Pflegebranche für einen entsandten Arbeitnehmer  (§ 9 Satz 3 PflegeArbbV in Verbindung mit § 13 AEntG). Diese Entscheidung dürfte auch für Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen in anderen Branchen und den gesetzlichen Mindestlohn Auswirkungen haben.

Bindung des Arbeitgebers an die unwirksame Klausel

Wenn also eine solche Verfallsklausel im Arbeitsvertrag keine Ausnahme für Mindestlohnansprüche vorsieht, dann ist diese Klausel in der Regel unwirksam. Die Unwirksamkeit hat aber nicht zur Folge, dass beide Seiten sich darauf berufen können. Für den Arbeitnehmer ist diese Klausel ohne Bedeutung, da sie den Arbeitnehmer nicht bindet. Der Arbeitgeber ist aber der Verwender der Klausel, d. h. diese Klausel nicht Formulierung stammt direkt vom Arbeitgeber. Von daher ist dieser an die Ausschlussklausel weiterhin gebunden. Für den Arbeitgeber ist das oft ein erhebliches Problem, da nun seine Ansprüche, wenn dies nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, nach der Ausschlussklausel verfallen, während der Arbeitnehmer seine Ansprüche bis zur Grenze der Regierung hin, noch rückwirkend geltend machen kann.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

www.anwalt-martin.de

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Berlin Marzahn-Hellersdorf

Folgenauf TwitterAbonniereden RSS Feed

RSS Blogbeiträge

  • Pflichtteil von Kindern beim Erbfall 13. Januar 2023
    Pflichtteil der Kinder
  • Frohe Weihnachten 2022! 25. Dezember 2022
    Frohe Weihnachten 2022!
  • Wie viele Wochen hat ein Monat? 9. Dezember 2022
      Arbeitsrechtliche Berechnung – Wie viele Wochen hat ein Monat? Wie viele Wochen ein Monat durchschnittlich hat, bis vor allem für die Berechnung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere für die Berechnung von Lohnansprüchen und bei der Ermittlung der monatlichen Arbeitszeit wichtig. Aber auch für die Berechnung einer Urlaubsabgeltung muss es eine bestimmte Formel geben, wonach die Höhe […]
  • Ist die Teilnahme an einer Sitzblockade eine Straftat? 25. November 2022
    Festkleben auf der Fahrbahn als neueste Prostestaktion Gerade in Berlin (zuletzt Stadtautobahn BAB 100) kommt ist immer wieder zu Straßenblockaden. Gerade sog. „Klimaaktivisten“ kleben sich auf Straßen oder sogar auf Autobahnen, um gezielt den Straßenverkehr zu blockieren. Um eine schnelle Räumung zu verhindern, kleben sich dabei die Klimaaktivisten auf die Fahrbahn, was in der Regel […]
  • Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? 12. November 2022
    Abfindung beim Aufhebungsvertrag Abfindung und Aufhebungsvertrag werden oft im Zusammenhang gesehen. Der Grund ist, dass ein Auflösungsvertrag nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers geschlossen werden kann. Der Arbeitgeber muss von daher dem Arbeitnehmer die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses schmackhaft machen, zumal hier fast immer eine Sperre beim Arbeitslosengeld droht. Von daher bietet sich für den Arbeitgeber […]

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 17 Uhr Termine nach Vereinbarung!

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
BAG: Diskriminierung eines behinderter Arbeitnehmers und SchadensersatzBAG: Diskriminierung eines behinderter Arbeitnehmers und SchadensersatzRechtsanwalt Andreas MartinBundesarbeitsgericht: Die Höhe einer Prämie zum Lohn kann durch das Gericht bestimmt werden.Rechtsanwalt Andreas MartinBundesarbeitsgericht: Die Höhe einer Prämie zum Lohn kann durch das Gericht...
Nach oben scrollen