Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Marzahn
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
      • Arbeitnehmer rechtssicher kündigen
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsrecht Marzahn
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfälle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
Du bist hier: Startseite1 / Lexikon zum Kündigungsrecht2 / Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag
Ausschlussklauseln im ArbeitsvertragRechtsanwalt Andreas Martin

Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag


Ausschlussklauseln im Arbeitsvertrag

Ausschlussklausel


Inhaltsverzeichnis

  • Verfallklauseln in Arbeitsverträgen
  • Was ist eine Ausschlussklausel?
  • Sinn und Zweck einer Ausschlussfrist
    • Was ist eine einfache Ausschlussfrist?
    • Was ist eine doppelte Ausschlussklausel?
    • Wie lautet eine klassische Ausschlussklausel?
    • Wann sind Verfallsklauseln unwirksam?
    • unklare Überschrift
    • Textform statt Schriftform
    • kein Ausschluss für Vorsatz und unverzichtbare Ansprüche
    • Mindestlänge von 3 Monaten auf jeder Stufe
    • Was passiert, wenn eine Ausschlussklausel unwirksam ist?

Verfallklauseln in Arbeitsverträgen

In fast allen Arbeitsverträgen findet man, meist am Ende, sogenannte Verfallsklauseln bzw. Ausschlussklauseln. In diesen Klauseln ist geregelt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit gegenüber der anderen Seite geltend gemacht werden. Man unterscheidet einstufige (einfache) und zweistufige (doppelte) Ausschlussfristen.


Was ist eine Ausschlussklausel?

Eine Ausschlussklausel ist eine Klausel im Arbeitsvertrag (oder in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag), wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gegenüber der anderen Partei geltend zu machen sind, sonst verfallen diese man unterscheiden einfache doppelte Ausschlussfristen.


Sinn und Zweck einer Ausschlussfrist

Der Sinn und Zweck besteht darin, dass der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber nach langer Zeit nicht noch Ansprüche gegenüber dem anderen Teil geltend kann. Damit soll Rechtsfrieden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden. Wichtig ist, dass diese Verfallsklauseln damit die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis erheblich zeitlich einschränken. Die zeitliche Grenze für die Geltendmachung ist von daher nur selten die Verjährung, sondern die entsprechende Frist in der Verfallsklauseln, sofern die Klausel wirksam ist.


Was ist eine einfache Ausschlussfrist?

Eine einfache bzw. einstufige Ausschlussklausel eine Klausel, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gegenüber der anderen Partei schriftlich bzw. nächsten Baumgrenze machen sind. Diese Klausel wird als einfacher Ausschlussklausel bezeichnet, da es keine weitere Klausel gibt, die zum Beispiel vorschreiben, dass die Ansprüche in einer zweiten Stufe gerichtlich geltend zu machen sind, wenn die Gegenseite sich nicht erklären oder diese ablehnen.

—

Was ist eine doppelte Ausschlussklausel?

Eine doppelte Ausschlussfrist bzw. eine zweistufige Ausschlussklausel sieht vor, dass Ansprüche nach der ersten Stufe der Geltendmachung (siehe oben – einfache Ausschlussklausel) in einer zweiten Stufe gerichtlich geltend gemacht werden müssen, ansonsten verfallen diese.


Wie lautet eine klassische Ausschlussklausel?

Ein einstufige Ausschlussklausel könnte zum Beispiel so lauten (ohne Gewähr):

„Ansprüche aus diesem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. Die Versäumung dieser Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs.

Diese Ausschlussfrist gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und für Ansprüche des Arbeitnehmers, die kraft Gesetzes dieser Ausschlussfrist entzogen sind (z.B. AEntG, MiLoG, BetrVG, TVG).“


Wann sind Verfallsklauseln unwirksam?

Oft – und dies ist keine Übertreibung – sind arbeitsvertragliche Ausschlussfristen unwirksam. Die Gerichte prüfen solche Klauseln sehr genau, da diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind und erhebliche Auswirkungen haben.

Die Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein. Es gibt diverse Regeln / Vorgaben die zu beachten sind:


unklare Überschrift

Ausschlussfristen sind dann unwirksam, wenn diese nicht eindeutig als solche gekennzeichnet sind (z.B. Überschrift im Arbeitsvertrag „Sonstiges“.


Textform statt Schriftform

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen (ab 2017) Ausschlussklauseln nicht mehr auf die Schriftform abstellen. Die Geltendmachung per Textform (§ 309 Nr.13 Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch (BGB) ist ausreichend, ansonsten ist die Klausel unwirksam.


kein Ausschluss für Vorsatz und unverzichtbare Ansprüche

Weiter müssen in der Klausel Ansprüche aus Vorsatz und unverzichtbare Ansprüche, wie zum Beispiel der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, ausgenommen sein, ansonsten ist die Klausel unwirksam. Auch darf die Klausel nicht für Ansprüche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten.


Mindestlänge von 3 Monaten auf jeder Stufe

Auch müssen Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen auf jeder Stufe wenigstens eine Frist von drei Monate vorsehen.


Was passiert, wenn eine Ausschlussklausel unwirksam ist?

Ist eine Ausschlussklausel unwirksam, dann hat Arbeitgeber ein erhebliches Problem. Er ist nämlich an diese Klausel weiterhin gebunden, d. h. seine Ansprüche verfallen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, wenn er diese nicht geltend macht, aber der Arbeitnehmer ist an eine solche Verfallsklausel nicht gebunden. Für den Arbeitgeber laufen also die Fristen aus der Verfallsklausel für den Arbeitnehmer hingegen nicht. Der Arbeitgeber steht also schlechter da als wenn er keine Klausel verwendet hätte.

 

Rechtsanwalt Andreas Martin – Marzahn-Hellersdorf

 

 

 

 

InhaltsverzeichnisToggle Table of ContentToggle

  • Verfallklauseln in Arbeitsverträgen
  • Was ist eine Ausschlussklausel?
  • Sinn und Zweck einer Ausschlussfrist
    • Was ist eine einfache Ausschlussfrist?
    • Was ist eine doppelte Ausschlussklausel?
    • Wie lautet eine klassische Ausschlussklausel?
    • Wann sind Verfallsklauseln unwirksam?
    • unklare Überschrift
    • Textform statt Schriftform
    • kein Ausschluss für Vorsatz und unverzichtbare Ansprüche
    • Mindestlänge von 3 Monaten auf jeder Stufe
    • Was passiert, wenn eine Ausschlussklausel unwirksam ist?
Beliebt
  • Impfpflicht in der Pflege- und GesundheitsbrancheRechtsanwalt Andreas Martin
    Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche21. November 2021 - 12:16
  • Wann kann man die Scheidung einreichen?
    Wann kann man die Scheidung einreichen?22. November 2010 - 20:31
  • Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
    Automatische Scheidung nach 3 Jahren?6. Mai 2022 - 7:26
  • Richter beim Arbeitsgericht ansprechen
    Wie spricht man den Richter beim Arbeitsgericht an?24. Juni 2019 - 11:47
Kürzlich
  • Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?
    Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?5. April 2025 - 9:13
  • Gleichbehandlung beim Gehalt?
    Gleichbehandlung beim Gehalt?24. März 2025 - 15:48
  • Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?
    Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbi...22. März 2025 - 8:28
  • Betriebsrat - welche Aufgaben hat er?
    Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?16. März 2025 - 15:26
Kommentare
  • Anton SchneiderVon einer automatischen Scheidung nach 3 Jahren habe ich...15. Mai 2022 - 11:41 von Anton Schneider
  • Rechtsanwalt Andreas MartinNa dann wünsche ich viel Erfolg!11. Mai 2022 - 8:23 von Rechtsanwalt Andreas Martin
  • Dennis BeckerMein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt...8. Mai 2022 - 21:44 von Dennis Becker
  • Frank MeyerGut zu wissen, dass es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt ist,...26. März 2022 - 17:04 von Frank Meyer

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung!

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: info@anwalt-martin.de

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel: Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz: Parkplätze vor dem Nettomarkt

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen