Bußgeldrecht Berlin

Bußgeldrecht

Bußgeldrecht Berlin – Anwalt Martin -Vertrauensanwalt des AvD

Bußgeld Berlin – Kanzlei Martin – wir helfen Ihnen!

Anwalt Martin vertritt Mandanten in Berlin und Brandenburg (z.B. aus Marzahn, Hellersdorf, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Kaulsdorf, Biesdorf) in Bußgeldangelegenheiten. In Ordnungswidrigkeitensachen (Owi-Sachen) ist es sinnvoll so schnell wie möglich einen Termin zur Besprechung der Sache beim Rechtsanwalt zu vereinbaren, da meistens wenig Zeit bleibt, um zu entscheiden, ob man gegen den Bescheid der Berliner Behörde vorgeht oder nicht..

Anwalt Martin ist Vertrauensanwalt des AvD!

Anwalt Marzahn-Hellersdorf

Andreas Martin

Anwaltskanzlei Martin – Berlin Marzahn-Hellersdorf

(Zweigstelle)

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Tel.: 030 74 92 1655
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Nachfolgend finden Sie häufige Fragen in Bezug auf Bußgeldsachen in Berlin. Bitte klicken Sie die entsprechende Frage an, sie gelangen dann automatisch zur Antwort. Wenn sie auf die Antwort klicken, gelangen sie wieder nach oben (zur Frage).

Bußgeldbescheid in Berlin, wie sollte man sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheides verhalten?
Wie sollte man sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheides mit der Rechtsschutzversicherung abstimmen?
Warum sollte man die Rechtschutzversicherung in Bußgeldsachen/ Ordnungswidrigkeitensachen anrufen, dies kann doch der Anwalt machen?
Rechtsanwalt für Bußgeldsachen in Berlin – gibt es so was? Welcher Rechtsanwalt in Berlin (Marzahn-Hellersdorf) ist geeignet die Mandanten gut in Bußgeldsachen zu vertreten?
Welche Unterlagen sollte man zum Gespräch beim Rechtsanwalt mitnehmen?
Wie lange beträgt die Einspruchsfrist gegen die Bußgeldbescheid?
Was wird der Rechtsanwalt in der Bußgeldsache veranlassen, wenn er beauftragt wurde?
Bußgeldbescheid in Berlin, wie sollte man sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheides verhalten?

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheides sollte man sich umgehend den Termin notieren, an dem man den Bescheid erhalten hat. Die Zustellung erfolgt in Berlin meistens über einen gelben Brief der Behörde, auf den das Datum des Zuganges notiert ist. Mit diesem Brief sollte man dann später zum Anwalt gehen. Keinesfalls sollte man den Briefumschlag wegwerfen. Dieses Datum ist wichtig bei der Berechnung der Einspruchsfrist. Es macht meist keinen Sinn, wenn der Betroffene – im Bußgeldverfahren bespricht man vom Betroffenen – beim Sachbearbeiter der Bußgeldstelle in Berlin anruft und versucht diesen umzustimmen. Ein solcher Anruf ist zwecklos. Hat der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung sollte dieser bei der Rechtsschutzversicherung unmittelbar nach Erhalt des Bußgeldbescheides anrufen und nachfragen, ob für diesen speziellen Fall Rechtsschutz besteht. Da letztendlich nur ein Anwalt sicher überprüfen kann, ob ein Bußgeldbescheid wirksam ist oder nicht, sollte dann ein Termin beim Rechtsanwalt vereinbart werden.

Wie sollte man sich nach Erhalt eines Bußgeldbescheides mit der Rechtsschutzversicherung abstimmen?

In vielen Fällen macht das Vorgehen der Bußgeldbescheid nur dann wirtschaftlich Sinn, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Im Normalfall ist beim Abschluss einer Rechtssatzversicherung, die das Verkehrsrecht absichert, auch das Bußgeldrecht abgesichert. Ein häufiger Fehler der Mandanten/Betroffenen besteht aber darin, dass man leichtfertig glaubt, Rechtschutz haben oder Wirklichkeit gar kein Rechtsschutz besteht. Es macht keinen Sinn, beim Versicherungsvertreter anzurufen und nachzufragen, ob Rechtsschutz besteht, da dieser Normalfall diesbezüglich keine verbindliche Aussage treffen kann. Auch ist es nach meiner Erfahrung so, dass die Versicherungsvertreter meistens selbst nicht genau wissen, was alles versichert ist. Es gibt diverse Ausschlüsse in Versicherungsverträgen, die die Versicherungsvertreter gar nicht kennen. Die Mandanten glauben irrtümlich, dass alles versichert ist, was bei weiten nicht stimmt, da sehr viele Rechtsfälle gar nicht versicherbar sind. Von daher sollte der Mandant/Betroffener direkt bei der Hotline (Schadenhotline) berichtet Versicherung anrufen und den Fall schildern und fragen, ob grundsätzlich Rechtsschutz besteht. Im Normalfall wird keine verbindliche der Zusage erteilt, allerdings wird am Telefon fast immer mitgeteilt, ob grundsätzlich Rechtsschutz besteht oder nicht. Diese Information ist sehr wichtig. Später kann dann der Anwalt eine entsprechende Deckungsanfrage bei der Versicherung schriftlich tätigen.

Warum sollte man die Rechtschutzversicherung in Bußgeldsachen/ Ordnungswidrigkeitensachen anrufen, dies kann doch der Anwalt machen?

Grundsätzlich verstehen viele Mandanten es als Service einer Rechtsanwaltskanzlei, dass der Anwalt sich auch um die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung kümmert. Dieses grundsätzlich auch nicht zu beanstanden, es besteht allerdings ein erhebliches Problem. Wenn der Mandant nun zum Rechtsanwalt geht und fest daran glaubt, was er Rechtschutz versichert ist und sich beraten lässt und dann später sich herausstellt, dass kein Rechtschutz besteht, dann hat der Mandant das Problem, dass  er die Kosten der Rechtsberatung selbst tragen muss. Viele Mandanten würden sich aber gar nicht beraten lassen, wenn sie von vornherein wissen, dass die Rechtsschutzversicherung hier nicht eintritt. Von daher ist es wichtig, dass vor der Rechtsberatung beim Rechtsanwalt in der Bußgeldsache geklärt wird, ob Rechtschutz besteht oder nicht. Von daher ist der Anruf bei der Rechtschutzversicherung (Hotline) für den Mandanten auf finanziell sinnvoll.

Rechtsanwalt für Bußgeldsachen in Berlin – welcher Anwalt in Berlin ist geeignet die Mandanten gut in Bußgeldsachen zu vertreten?

Es gibt in Berlin – auch in Berlin Marzahn-  diverse Rechtsanwälte, die Mandanten vernünftig und angemessen in Bußgeldsachen/ Ordnungswidrigkeitensachen vertreten können. Der Berliner Mandant sollte hier den Anwalt seines Vertrauens wählen.

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Sinnvoll ist es, wenn sich der Mandant zunächst erst einmal beraten lässt und danach der Beratung entscheidet, ob er sich von dem Anwalt, der in beraten hat, in der Bußgeldsache in Berlin vertreten lassen möchte. Man kann grundsätzlich nicht die Aussage treffen, dass der Mandant immer einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht besser aufgehoben ist und dieser besser die Mandanten vertritt. Entscheidend ist vor allem, welche Kenntnisse der Rechtsanwalt in Verkehrssachen/Bußgeldsachen hat und wie viel Zeit der Rechtsanwalt sich für die Bearbeitung des Mandates nimmt. Gerade die Zeitfrage ist ein zu unterschätzen des Kriterium. Im Beratungsgespräch würde man dann schnell feststellen, ob ein Vertrauensverhältnis zum Anwalt aufgebaut werden kann.

Welche Unterlagen sollte man zum Gespräch beim Rechtsanwalt mitnehmen?

wichtig ist, dass der Mandant zum Gespräch in seiner Bußgeldsache den Bußgeldbescheid mitnimmt und auch den Briefumschlag, mit dem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Sofern ein Aktenzeichen der Polizei in Berlin besteht (Tagebuchnummer) sollte auch dieser Zettel zum Gespräch mitgebracht werden. Es ist immer schön, wenn der Mandant gut vorbereitet ist und zum Beispiel auch eine Skizze vom Geschehen bereits angefertigt hat. Des Weiteren ist es sinnvoll, wenn der Mandant bereits alle Unterlagen im Bezug auf die Rechtschutzversicherung (hier reicht er Rechtschutz Versicherungsschein) und die Mitteilung mitgebracht hat, ob in dieser Sache bereits eine Zusage dem Grunde nach besteht.

Wie lange beträgt die Einspruchsfrist gegen die Bußgeldbescheid?

Die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides. Diese Frist soll doch kein Fall versäumt werden. Bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid kann unter Umständen eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Diese ist aber ein besonderer Grund erforderlich, wenn der Praxis sehr selten vorliegen. Der Betroffene muss nachweisen, dass er ohne sein Verschulden die Frist für die Einspruchseinreichung versorgt hat. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Bußgeldbescheid an eine falsche Adresse zugestellt wurde.

Was wird der Rechtsanwalt in der Bußgeldsache veranlassen, wenn er beauftragt wurde?

Die erste Maßnahme des Rechtsanwalts in der Bußgeldsache in Berlin wird in der Regel die sein, dass der Anwalt bei der Bußgeldstelle in Berlin Akteneinsicht beantragt. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann der Anwalt urteilen, inwieweit Erfolgsaussichten in der Bußgeldsache bestehen. Die Akteneinsicht ist ein wichtiges Mittel zur Informationsbeschaffung. Für die Akteneinsicht benötigt der Rechtsanwalt in der Regel eine Vollmacht im Original des Betroffenen.

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