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Strafrecht

Rechtsanwalt Andreas Martin

Strafrecht und Strafverteidigung in Berlin

Das Strafrecht sanktioniert ein bestimmtes menschliches Verhalten mit einer Strafe. Die meisten strafrechtlichen Normen in Deutschland sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Man kann das Strafrecht in materielle Strafrecht und formelles Strafrecht unterscheiden. Das materielle, also inhaltliche Strafrecht, regelt den Tatbestand und die Rechtsfolgen, einer rechtswidrigen, strafbaren Handlung. Diese Regelung findet man im StGB.

formelles und materielles Strafrecht

Das formelle Strafrecht betrifft das Verfahren über die Durchsetzung des materiellen Strafrechts und ist in der Regel das Strafprozessrecht. Das Strafprozessrecht in Deutschland ist in der StPO geregelt. Die Strafprozessordnung bestimmt den Ablauf eines Strafverfahrens.

Strafprozessrecht spielt eine erhebliche Rolle

Während der Mandant wahrscheinlich eine ungefähre Vorstellung hat davon, was im Strafgesetzbuch geregelt ist und welche Delikte mit Strafe belegt sind, hat er vom Strafprozessrecht in der Regel keinerlei Vorstellung. Aber gerade das Strafprozessrecht spielt eine erhebliche Rolle und hier kann der Strafverteidiger (Rechtsanwalt) der entsprechende Kenntnisse hat, Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts nehmen.

richtige Taktik der Strafverteidigung

Weiter spielt auch eine ganz entscheidende Rolle, wie und was im Strafverfahren im konkreten Fall beweisbar ist. Der Mandant hat oft seine eigene Vorstellung davon, welche Beweismittel zulässig sind und wie stark einzelne Beweismittel sind. Der Rechtsanwalt verfügt über die notwendige Kenntnis und Professionalität, um einschätzen zu können, wie die Chancen im Strafverfahren sind und welche Variante der Verteidigung im konkreten Fall am erfolgversprechendsten ist.

Warum braucht man einen Strafverteidiger?

Um es klar vorwegzunehmen, nicht jeder Mandant braucht zwingend einen Strafverteidiger. Allerdings wird ein Blick in das Strafgesetzbuch und vor allen in die Strafprozessordnung recht schnell bei dem meisten Mandanten zur Einsicht führen, dass die Rechtslage und vor allen die Abwehr bestimmter strafrechtlicher Sanktionen doch nicht so einfach sind, wie man dies sich vielleicht ursprünglich vorgestellt hat. Das Strafrecht, insbesondere Strafprozessrecht ist recht kompliziert.

Verteidiger bringt notwendige Professionalität in das Verfahren

Es gibt hier auch viele Missverständnisse und Irrtümer in der Bevölkerung, so zum Beispiel die Vorstellung, dass man aufgrund einer Zeugenaussage ja nicht verurteilt werden kann. Man meint dann, dass ja Aussage gegen Aussage stehen würde und dies hätte zum Ergebnis, dass eine Verurteilung ausscheidet. Dies ist nicht richtig. Im Strafverfahren kann man schon aufgrund einer Zeugenaussage, wenn diese glaubhaft ist, vom Gericht strafrechtlich verurteilt werden.

Strafverteidigung und Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Ein Strafverteidiger wird die Mandanten in der Regel immer davon abraten eine Aussage gegenüber der Polizei zu tätigen. Selbst dann, wenn der Mandant hundertprozentig davon überzeugt ist, dass er sich nicht zuschulden kommen lassen hat, ist eine solche Aussage ohne vorherige Akteneinsicht fahrlässig.

Der Anwalt wird in der Regel bei der Staatsanwaltschaft, in Berlin ist die Staatsanwaltschaft Berlin oder die Amtsanwaltschaft Berlin für die Strafverfolgung zuständig, Akteneinsicht beantragen. Er bekommt dann die Akte zugeschickt bzw. kann die Akte bei der Staatsanwaltschaft einsehen.

keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht

Erst nach gewährte Akteneinsicht wird entscheiden, wie in der Sache zu verfahren ist. Dies kann sein, dass hier eine Einlassung abgegeben wird oder man im Strafverfahren schweigt, was durchaus oft auf die richtige Variante ist. Denn letztendlich muss der Staat nachweisen, dass der Mandant die Straftat begangen hat.

Kanzlei Andreas Martin – Strafverteidigung Berlin

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
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Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
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www.anwalt-martin.de

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