Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
Wie bereits ausgeführt wurde, ist die Zahlung von Schmerzensgeld immer recht problematisch. Der juristische Laie hat meist keine Vorstellung, was an Schmerzensgeld in der Praxis gezahl wird. Häufig werden auch Summen angenommen, die von der Rechtsprechung nicht zugesprochen werden. Man verspricht sich vom sog. Schmerzensgeldkatalog Abhilfe und hofft, dass dort genau der eingetretende Fall aufgelistet ist. Dies ist aber meist nicht so!
Rechtsanwalt A. Martin – Berlin Marzahn – Hellersdorf (Zweigstelle).
Schmerzensgeld un Schmerzensgeldkatalog- wie hängt dies zusammen? Was ist Schmerzensgeld? Wann wird ein Schmerzensgeld gezahlt? Schmerzensgeld – Verschulden erforderlich? Schmerzensgeld – Verschulden erforderlich? Nach welchen Normen gibt es Schmerzensgeld? Ist ein Schmerzensgeldanspruch vererbbar? Wird das Schmerzensgeld auf das ALG-II angerechnet? Wie bestimmt sich die Höhe des Schmerzensgeldes? Nach welchen Kriterien wird die Höhe des Schmerzensgeld? Welchen Einfluss haben die Kriterien auf die Höhe des Schmerzensgeldes? Schmerzensgeldkatalog Hacks/Ring/Böhm-Katalog
Schmerzensgeld un Schmerzensgeldkatalog- wie hängt dies zusammen?
Meist häufig bei Unfällen und manchmal sogar im Arbeitsrecht (z.b. beim Mobbing etc.) spielt das Schmerzensgeld eine Rolle. Das Schmerzensgeld beim Mobbing ist allerdings nicht schwieriger zu bestimmen als beim “normalen Verkehrsunfall”. Beim Mobbing besteht meist noch zusätzlich das Problem, den Zusammenhang zwischen der Gesundheitsbeeinträchtigung und dem Mobbing nachzuweisen.
Die Geschädigten sind meist verunsichert und wissen nicht, wie viel Geld man als Entschädigung nun für welche Verletzung bekommen kann. Abhilfe verspricht da der sog. Schmerzensgeldkatalog.
Der Zusammenhang zwischen Schmerzensgeld und dem Schmerzensgeldkatalog ist schnell erklärt.Der Schmerzensgeldkatalog soll dabei helfen die konkrete Schmerzensgeldhöhe zu bestimmen.
Was ist Schmerzensgeld?
Wie soll nun kurz erklärt werden, was das sog. Schmerzensgeld eigentlich ist, welche Faktoren für die Berechnung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen und welche Bedeutung der sog. Schmerzensgeldkatalog hat.
Das Schmerzensgeld ist eine Entschädigung/Kompensation für erlittenden Körper- und Gesundheitsschäden. Dabei verfolgt der Schmerzensgeldanspruch eigentlich zwei Ziele, nämlich die Wiedergutmachung und Sühne (besser auch Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion). Wer verletzt wird, soll einen Ausgleich für die erlittenen Schmerzens und Schäden an der Gesundheit erhalten. Das Schmerzensgeld darf man nicht verwechseln mit dem Ersatz für materielle Schäden (z.B. Schäden am Kfz). Auch wenn dies auf den ersten Blick “logisch” erscheint, gibt es doch einige Fälle, bei denen dies problematisch ist und häufig verwechselt wird. So sind z.B. Kosten, die im Krankenhaus beim Verletzten entstehen, kein “Schmerzensgeldschaden”.
Wann wird ein Schmerzensgeld gezahlt?
Schmerzensgeldansprüche sind in folgenden Fällen häufig vorkommend
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bei allen körperlichen Verletzungen, bei denen ein Schadenersatzanspruch besteht, wie
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bei Verkehrsunfällen
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bei Unfällen und Angriffen von Tieren
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Mobbing
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Darüber hinaus ist auch Schmerzensgeld bei Verletzung der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung zu leisten., was in der Praxis allerdings nicht so häufig vorkommt. Bei Urheberrechtsverletzungen und bei vertaner Urlaubszeit besteht ebenfalls ein Schmerzensgeldanspruch, der einen Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme nach sich zieht.
Schmerzensgeld – Verschulden erforderlich?
Interessant ist, dass ein Verschulden des Schädigers nicht immer erforderlich, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Bei Verkehrsunfällen gibt es eine sog. Gefährdungshaftung (§ 7 StVG), aber auch bei Tierunfällen, wenn es sich um ein sog. Luxustiere handelt (also ein Tier, dass nicht für den Beruf gebraucht wird). Hier kann eine Haftung auch ohne Verschulden bestehen.
Beispiel zur Gefährdungshaftung:
Der “Anton” hat einen Hund, den er sich – wie fast alle Hundehalter – aus reiner Liebhaberei hält. Der Hund “Hasso” hat noch nie jemanden angefallen und gilt als überaus friedfertig. Trotz Leine reißt sich “Hasso” beim Spaziergang los und fällt – völlig überraschend – den “Meyer” an. Der “Meyer” wird durch den Hund verletzt. Der “Anton” hat keine Schuld, er konnte den Vorfall nicht vorhersehen und auch nicht verhindern. Trotzdem haftet der “Anton”, denn es gilt hier nach § 833 BGB eine sog. Gefährdungshaftung, also eine Haftung, auch ohne Verschulden.
Nach welchen Normen gibt es Schmerzensgeld?
Die Hauptnorm ist § 253 BGB – für den reinen Schmerzensgeldanspruch, die klarstellt, dass ein Schmerzensgeldanspruch nur in gesetzlich bestimmten Fällen in Betracht kommt, also nur da, wo der Gesetzgeber ausdrücklich einen Anspruch auf Schmerzensgeld bestimmt hat. Die Regelung des § 253 BGB steht immer im Zusammenhang mit einer anspruchsbegründenden Norm, wie z.B.§ 823 BGB (Verkehrsunfall, Körperverletzung etc.). Aber auch bei der sog. Gefährdungshaftung gibt es einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Normen sind hier z.B. § 7 StVG (Unfall) oder § 833 BGB (Tierhalterhaftung). Unabhängig davon ist auch ein sog.medienrechtliches Schmerzensgeld (Entschädigungen für ehrenrührige Presseveröffentlichungen) bekannt, was in der Praxis – für den Normalbürger – aber keine große Rolle spiel.
Ist ein Schmerzensgeldanspruch vererbbar?
Schmerzensgeld wird dann gezahlt, wenn ein Anspruch besteht. Ansprüche sind vererbbar. Dies gilt auch für den höchstpersönlichen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Beispiel:
Der A wird bei einem Verkehrsunfall, den der B schuldhaft verursacht hat, schwer verletzt. Er erleidet starke Schmerzen und stirbt einige Tage nach dem Unfall im Krankenhaus. Hier wird der A vom C beerbt und dieser erbt auch den Schmerzensgeldanspruch gegen den B.
Probleme können aber dann bestehen, wenn der Verletzte nach dem Unfall bis zu seinem Versterben im Koma liegt. Hier wird die Auffassung vertreten, dass ein Schmerzensgeldanspruch problematisch ist, da bewusst keine Schmerzen erlitten wurden.
Wird das Schmerzensgeld auf ALG II-Geld angerechnet?
Eine Anrechnung von Schmerzensgeld auf Sozialleistungen findet nicht statt, da diese eine unzumutbare Härte für den Betroffenen darstellen würde. Dies hat das Bundessozialgericht bereits entschieden (Urteil vom 15. April 2008 (Az: 14/7b AS 6/07 R).
Wie bestimmt man die Höhe des Schmerzensgeldes?
Der Gesetzgeber hat im Gesetz selbst über die Höhe des Schmerzensgeldes wenig bestimmt. Dies wäre aufgrund der Vielzahl der denkbaren Fälle kaum möglich. Übrigens ist auch der sog.Schmerzensgeldkatalog keine Arbeitshilfe des Gesetzgebers, sondern nur eine Sammlung und Katalogisierung von Urteilen zum Schmerzensgeld.
Nach welchen Kriterien wird die Höhe des Schmerzensgeld?
Eine Vielzahl von Kriterien bestimmen die Höhe des Schmerzensgeldes. Diese Kriterien sind u.a. folgende:
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Umfang und Art der Verletzungen / des Schaden
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Dauer der Verletzungen
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Stärke und Dauer erlittenen Schmerzen
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Ort und Sichbarkeit der Verletzungen (sichtbare Narben werden häufiger vergütet als versteckte)
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Verschulden des Schädigers beim Unfall/ Verletzungshandlung
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Alter des Verletzten (Narben werden bei alten Menschen nicht so hoch vergütet, wie bei jungen)
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zukünftig zu erwartende Beeinträchtigungen (z.B. verbleibende Narben)
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Geschlecht des Verletzten (Frauen bekommen meist höhere Zahlungen bei Narben als Männer)
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Mitverschulden des Verletzten (kann zur Minderung oder sogar zum Entfallen des Anspruches führen)
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Verhalten des Schädigers nach der Tat (Entschuldigung oder Ignoranz)
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die Vermögensverhältnisse des Schädigers (oder dessen Versicherung
Welchen Einfluss haben die Kriterien auf die Höhe des Schmerzensgeldes?
Die obigen Kriterien beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes. Dabei werden diese aber natürlich unterschiedlich gewichtet. Welche Kriterien haben nun den stärksten Einfluss das das Schmerzensgeld?
wichtigste Kriterien:
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Art und Dauer der Verletzung
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Dauer und Art des Heilungsverlaufes
Vorab, der Schmerzensgeldkatalog ist kein Allheilmittel in Schmerzensgeldprozessen. Hier werden – nach Verletzungen sortiert-Entschdeigungen von Gerichten aufgeführt die bestimmte Schmerzensgelder ausgeurteilt haben. Übrigens den €Schmerzensgeldkatalog gibt es eigentlich nicht. Es gibt mehrere solcher Entscheidungssammlungen€ auch, wenn allgemeinhin damit die sehr bekannte
Hacks/Ring/Böhm- Katalog
Sammlung von Hacks/Ring/Böhm€ (Standardwerk) gemeint ist. Auch der Beck-Verlag bietet eine Sammlung an Urteilen an.
Eine Hilfe ist die Verwendung eines Schmerzensgeldkataloges schon, wenn es um die Ermittlung von Schmerzensgeldern geht.
Ein häufiger Fehler bei der Verwendung des Schmerzensgeldkataloges ist der, dass man bei alten Urteilen keine Indexanspassung vornimmt, d.h., dass die Inflation nicht berücksichtigt wird. ‚¬ 5.000,00 vor 3 Jahren sind eben nicht mehr € 5.000,00 sondern weniger.
Das höchste Schmerzensgeld in Deutschland wurde einem 3 1/2 jahrigen Kind, dass aufgrund eines Verkehrsunfalles gelähmt war und auch sein Vermögen zu Sprechen verloren hatte, zugesprochen. Dies waren‚¬ 500.000,00.
Mittlerweile gibt es auch weitere Kataloge (z.B. Beck-Verlag).
Wenn es um die Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes geht, sollte der Geschädigte auf jeden Fall die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Erfahrungsgemäß haben Geschädigte meist unrealistische Vorstellungen und subsumieren ihren Fall oft unter von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, die diese im Internet finden. Jeder Fall ist immer ein Einzelfall.
Für eine rechtsanwaltliche Beratung gerade im Verkehrsrecht– stehe ich gern zur Verfügung.
Rechtsanwalt Andreas Martin