Schmerzensgeld
Kaum eine Schadenposition beim Verkehrsunfall ist so undurchsichtig, wie das Schmerzensgeld. Mandanten meinen häufig, dass – ähnlich, wie in den USA – hohe Schmerzensgeldbeträge selbst für geringe Verletzungen zu zahlen sind. In Deutschland gibt es keine Millionenbeträge an Schmerzensgeld – noch nicht.
Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
Als Tendenz ist aber zu beobachten, dass die Schmerzensgeldbeträge bei starken Verletzungen immer höher werden. Mittlerweile sind sogar Beträge um die € 500.000,00 bei schwersten Verletzungen möglich.
Schmerzensgeld in der Praxis:
Die Kriterien für die Höhe des Schmerzensgeldes sind:
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Art und die Schwere der Verletzung
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Dauer der Arbeitsunfähigkeit
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sonstigen Beeinträchtigung
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bleibende Schädigungen (Narben)
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Vermögensverhältnisse des Schädigers
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Grad des Verschuldens des Schädiger
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Geschlecht des Geschädigten
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Alter der Geschädigten
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Verhalten des Schädigers nach der Tat
Der Schmerzensgeldkatalog ist nur ein Anhaltspunkt für die Höhe des Schmerzensgeldes. Das Gericht ist nicht an die Ausführungen im Katalog gebunden.
Letztendlich kann nur ein Rechtsanwalt die Höhe des Schmerzensgeldes einschätzen.
Weitere Informationen zum Schmerzensgeld und zum Schmerzensgeldkatalog erhalten Sie auch auf den Blog “Anwalt Berlin”.
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