Bußgeld Berlin – Tipps von Rechtsanwalt Andreas Martin
Bußgeldbescheid – was kann man tun?
Bußgeldbescheid erhalten?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Über diese Post freut man sich nicht.
Eine Geldbuße ist lästig. Wenn die Geldbuße aber mit einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg verbunden ist, dann ist die Sache nicht nur unangenehm, sondern kann für den Betroffenen sogar eine Existenzgefährdung bedeuten.
Als Rechtsanwalt in Berlin Marzahn vertrete ich Mandanten in Bußgeldverfahren. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite “Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin“.
Rechtsanwalt Bußgeldrecht in Berlin
Rechtsanwalt Martin betreibt ist als Anwalt in Berlin Marzahn- Hellersdorf tätig. Anwalt Martin ist Vertrauensanwalt des AvD und vertritt Mandanten in Berlin und Brandenburg in Bußgeldsachen.
Bußgeldbescheid - was ist das?
Der Bußgeldbescheid enthält in schriftlicher Form den Vorwurf (Ordnungswidrigkeit) mit genauer Bezeichnung der Tat, des Tatortes und der Tatzeit sowie des Betroffenen. Im Bußgeldbescheid ist weiter auch die Rechtsfolge des Verstoßes bezeichnet (Geldbuße und ggs. Fahrverbot). Weiter enthält der Bescheid auch eine Rechtsmittelbelehrung.
Ordnungswidrigkeit und Fahrverbot?
Der Bußgeldbescheid enthält in bei schweren Verstößen ein Fahrverbot (neben Geldbuße). Dieses wird mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids ebenfalls wirksam.
Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße aufhebbar?
Viele Betroffene glauben, dass bei Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldbescheid immer die Möglichkeit besteht das Fahrverbot gegen Zahlung einer höheren Geldbuße aufzuheben. Dies ist nicht richtig. Eine solche Möglichkeit ist an einige, nicht ganz unproblematische, Auflagen geknüpft. Nur im Ausnahmefall ist dies von daher möglich.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Gegen ein Bußgeldbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Dies sollte grundsätzlich über einen Rechtsanwalt geschehen, der dann gleichzeitig Akteneinsicht beantragt und dann prüfen kann, ob der Einspruch hier erfolgreich begründet werden kann.
Rechtsschutzversicherung und Bußgeldrecht?
Der Betroffene selbst hat kaum Möglichkeiten erfolgreich gegen ein Bußgeldbescheid vorzugehen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist von daher fast immer notwendig. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, da ansonsten oft die Anwaltskosten die Kosten der Geldbuße überschreiten. Von daher macht es Sinn vor den Arbeitsbesuch die Schadenhotline Rechtsschutzversicherung anzurufen und um Deckungsschutz zu bitten.
Rechtsanwalt Andreas Martin
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