Anwalt Familienrecht Berlin – Rechtsanwalt Andreas Martin
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Andreas Martin – Kanzlei für Familienrecht in Marzahn – ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt tätig. Es besteht die Fachanwaltschaft für Familienrecht, welche in Berlin erworben wurde (Lehrgang). In der Anwaltskanzlei in Berlin Marzahn werden überwiegend einvernehmliche Scheidungen bearbeitet.
Inhaltsverzeichnis
anwaltliche Vertretung im Familienrecht in Berlin
Rechtsanwalt Andreas Martin
Gerade bei der Durchführung von Ehescheidungen vor den Berliner Familiengerichten besteht für den beantragenden Ehegatten sog. Anwaltszwang. Dieser muss anwaltlich vertreten sein, was auch notwendig ist, da die Folgen einer Scheidung / Trennung für den juristischen Laien kaum übersehbar sind.
Ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht sinnvoll?
Wie so häufig muss man diese Frage mit einem “ es kommt darauf an” beantworten. In der Regel kann man sagen, dass derjenige, der ein sehr starkes Interesse am Erfolg seiner Familienrechtssache hat, einen Rechtsanwalt beauftragen sollte, auch wenn dies Geld kostet oder auch nicht (Stichwort: Verfahrenskostenhilfe). Es dürfte unstreitig sein, dass die Chancen im Prozess steigen, wenn man anwaltlich vertreten ist.
Andererseits ist es nicht sinnvoll nach Gewährung von Verfahrenskostenhilfe einen wirtschaftlich unsinnigen Prozess vor den Familiengerichten zu führen und dafür einen Anwalt zu beauftragen.
Muss jeder Ehepartner bei der Scheidung in Berlin einen eigenen Anwalt haben?
Bei der Ehescheidung kann man nicht zwei Eheleute in der gleichen Sache als Anwalt vertreten. In diesem Fall wäre eine Interessenkollision gegeben.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob beide Ehepartner bei der Scheidung einen Rechtsanwalt haben müssen. Dies ist nicht so. Nur einer der Eheleute, nämlich der, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner braucht – vom Gesetz her, wenn er der Scheidung zustimmen und keine Anträge stellen möchte – keinen Rechtsanwalt, obwohl eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein kann.
Anwalt im Familienrecht – ja oder nein?
Ich rate grundsätzlich dazu, dass sich beide Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. Bei der Scheidung geht es häufig um viele rechtlich komplizierte Problemfelder.
Kanzlei Anwalt Martin in Berlin
Sie wollen sich in Berlin oder in Brandenburg anwaltlich im Familenrecht vertreten lassen. Dann sind Sie hier richtig auf: Die Vertretung beginnt immer mit der Beratung.
Anwalt im Familienrecht – ja oder nein?
Bei der Ehescheidung kann man nicht zwei Eheleute in der gleichen Sache als Anwalt vertreten. In diesem Fall wäre eine Interessenkollision gegeben.
Davon zu untscheiden ist die Frage, ob beide Ehepartner bei der Scheidung einen Rechtsanwalt haben müssen. Dies ist nicht so. Nur einer der Eheleute, nämlich der, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner braucht – vom Gesetz her, wenn er der Scheidung zustimmen und keine Anträge stellen möchte – keinen Rechtsanwalt, obwohl eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein kann.
– Rechtsanwalt A. Martin: Familienrecht in Berlin –
Die Kanzlei A. Martin mit Sitz in Berlin (Zweigstelle) vertritt Mandanten im Raum Berlin und Umgebung in familienrechtlichen Mandaten, insbesondere in Sachen, wie
Scheidung
Sie erreichen die Kanzlei unter folgender Telefonnummer:
Tel: 030 74921655
FAQ – häufig gestellte Fragen?
Nachfolgend finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ):
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist die einvernehmliche Aufhebung der Ehe vor dem Familiengericht im Scheidungsverfahren, bei der beide Ehegatten über ihre Anwälte einen Scheidungsantrag stellen oder ein Ehegatte und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. In beiden Fällen muss jeder Ehegatte, der einen Antrag auf Scheidung stellt, anwaltlich vertreten sein, da von den Familiengerichten Anwaltszwang im Scheidungsverfahren besteht.
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung sind sich die Eheleute hier (bei der einvernehmlichen Ehescheidung) einig.
Was ist eine streitige Scheidung?
Eine streitige Scheidung liegt dann vor, wenn die Scheidung selbst oder eine Scheidungsfolge/Folgesache vor dem Familiengericht streitig ist. Bei der streitigen Scheidung verzögert sich das Scheidungsverfahren erheblich und diese kann sogar mehrere Jahre dauern.
In der Praxis kommt die streitige Scheidung nicht so oft vor. In vielen Fällen wird die Ehe einvernehmlich geschieden. Die einvernehmliche Ehescheidung ist von daher der absolute Normalfall.
Weshalb gibt es das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist vom Gesetzgeber eingeführt worden, da in Deutschland für die Ehescheidung nicht mehr das Schuldprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip gilt.
Es kommt darauf an, dass die Ehe zerrüttet ist. Wer am Scheitern der Ehe Schuld hat, spielt in der Regel für das Scheidungsverfahren keine Rolle.
Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass bei einer Trennung von wenigstens einem Jahr, wenn beide Eheleute einen Scheidungsantrag stellen bzw. mit der Scheidung einverstanden sind, die Ehe gescheitert ist.
Nach drei Jahren ist die Ehe unwiderlegbar gescheitert, wenn die Trennung länger als drei Jahre besteht, auch wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Trotzdem kann man in der Regel schon nach einem Jahr-auch gegen der Zustimmung der Gegenseite-die Scheidung einreichen.
Kann man das Trennungsjahr einvernehmlich abkürzen?
Nein, das Trennungsjahr kann man nicht einvernehmlich abkürzen. Auch wenn einige Anwälte dies sogar Ihren Mandanten empfehlen, kann nur davon abgeraten werden. Dies ist gefährlich, da viele Scheidungsfolgen/Trennungfolgen vom Beginn des Trennungsjahres abhängig sind. Das Trennungsjahr steht rechtlich nicht zur Disposition der Eheleute.
Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Nein, für die Ehescheidung brauch man in der Regel keine Trennungsbescheinigung.
Die Trennungsbescheinigung spielt eher eine Rolle gegenüber von Behörden, die Sozialleistungen erbringen und wissen müssen, ob tatsächlich die Eheleute nun eine Bedarfsgemeinschaft sind oder tatsächlich rechtlich getrennt voneinander leben.
Für die Scheidung selbst muss kein Nachweis der Trennung geführt werden, wenn beide Eheleute übereinstimmend dem Beginn der Trennung vor dem Gericht bestätigen. Trotzdem sollte nicht vorschnell das Trennungsjahr diesbezüglich durch unwahre Angaben „abgekürzt“ werden.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Bei der Dauer des Scheidungsverfahrens muss man unterscheiden, ob eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung vorliegt.
Eine streitige Scheidung dauert in der Regel mehrere Jahre. Eine einvernehmliche Scheidung dauert mit Versorgungsausgleich im Berlin ungefähr zwischen neun und zwölf Monaten und ohne Versorgungsausgleich ungefähr 2-3 Monate.
Interessen Beiträge zum Thema Trennung und Scheidung
Nachfolgend finden Sie einige Beiträge rund um die Themen Trennung und Scheidung in Berlin.
- Was kostet eine Scheidung?
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- Checkliste für Trennung und Scheidung.
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