anwaltliche Vertretung im Familienrecht in Berlin
Vertretung durch einen Anwalt im Familienrecht sinnvoll?
Muss jeder Ehepartner einen Anwalt haben?
die Kanzlei
Anwaltliche Vertretung im Familienrecht notwendig und sinnvoll?
Wie so häufig muss man diese Frage mit einem “ es kommt darauf an” beantworten. In der Regel kann man sagen, dass derjenige, der ein Interesse am Erfolg seiner Familienrechtssache hat, schon einen Rechtsanwalt beauftragen sollte, auch wenn dies Geld kostet oder auch nicht (Stichwort: Verfahrenskostenhilfe). Es dürfte unstreitig sein, dass die Chancen im Prozess steigen, wenn man anwaltlich vertreten ist.
So ist zum Beispiel in Unterhaltssachen der Mißerfolg bereits vorprogrammiert, wenn sich der Unterhaltsschuldner (meist der Vater) nicht anwaltlich vertreten lässt. Häufig ist es hier so, dass der Unterhaltsschuldner meist gar nicht versteht, wie die Rechtslage ist. Dieser glaubt – was völlig falsch ist – er bräuchte nur ein geringes Einkommen nachweisen und schon werde des Gericht in seinem Sinne entscheiden. Das Erstaunen ist dann sehr groß, wenn es zur mündlichen Verhandlung kommt und der Richter oder noch schlimmer die Richterin dem Unterschaltsschuldner erklärt, dass es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt und dass er lückenlos nachweisen muss (am besten über 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat), dass er sich um Arbeit bemüht. Kann er dies nicht dann ist der Fall verloren und er wird so behandelt als hätte er genug Einkommen, um den Mindestunterhalt zu decken. Der Unterhaltsschuldner hat in diesem Fall so ungefähr € 1.000,00 bis € 2.000,00 für den eigenen Anwalt “gespart”. Dafür muss er aber nun die gleiche Summe für den Anwalt der Gegenseite zahlen und auch zudem noch die Gerichtskosten und für die nächsten 20 Jahren (bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Kindes) den Kindesunterhalt.
Hat er gespart? Wohl eher nicht!
Von daher gleich zum Anwalt Ihres Vertrauens!
Muss jeder Eheparter – zum Beispiel bei der Scheidung – einen eigenen Anwalt haben?
Bei der Ehescheidung kann man nicht zwei Eheleute in der gleichen Sache als Anwalt vertreten. In diesem Fall wäre eine Interessenkollision gegeben.
Davon zu untscheiden ist die Frage, ob beide Ehepartner bei der Scheidung einen Rechtsanwalt haben müssen. Dies ist nicht so. Nur einer der Eheleute, nämlich der, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehepartner braucht – vom Gesetz her – keinen Rechtsanwalt, obwohl eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt hier natürlich sinnvoll wäre.
Anwalt im Familienrecht – ja oder nein?
Ich rate grundsätzlich dazu, dass sich beide Ehepartner anwaltlich vertreten lassen. Bei der Scheidung geht es häufig um viele rechtlich komplizierte Sachen.
Kanzlei Anwalt Martin in Berlin
Sie wollen sich in Berlin oder in Brandenburg anwaltlich im Familenrecht vertreten lassen. Dann sind Sie hier richtig auf: Die Vertretung beginnt immer mit der Beratung.
– Rechtsanwalt A. Martin: Familienrecht in Berlin –
Die Kanzlei A. Martin mit Sitz in Berlin (Zweigstelle) vertritt Mandanten im Raum Berlin und Umgebung in familienrechtlichen Mandaten, insbesondere in Sachen, wie
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Scheidung
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Unterhalt
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Umgang
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Sorgerecht
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Zugewinnausgleich
Sie erreichen die Kanzlei unter folgender Telefonnummer:
Tel: 030 74921655