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Inhaltsverzeichnis

  • Wie lange kann man dauerhaft ohne Scheidung getrennt leben?
        • Trennungsjahr vor Scheidung
    • Trennung ohne Scheidung – ist dies sinnvoll?
      • Keine Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres möglich?
      • Grund für lange Trennung ohne Scheidung?
      • keine Verpflichtung zur Scheidung
      • Lange Trennung ohne Einreichung der Scheidung sinnvoll?
        • Achtung: Zugewinnausgleich/ Vermögensausgleich läuft bei Trennung weiter
      • Achtung: Zugewinn und Versorgungsausgleich
      • Ratschlag:
      • FAQ- häufige Fragen zur Trennung und Scheidung
      • weitere informative Artikel für getrennt lebende Eheleute

Wie lange kann man dauerhaft ohne Scheidung getrennt leben?

Fachanwalt für Familienrecht Andreas Martin

lange getrennt leben - muss man sich scheiden lassen?

Eine Trennung ohne Scheidung ist grundsätzlich möglich, oft aber auch gefährlich. Man sollte sich dazu nur entscheiden, wenn man sich anwaltlich hat beraten lassen und die negativen Folgen kennt. Die Konsequenzen der Trennung können viele Eheleute nicht übersehen. Eine Trennung ohne Scheidung kann erhebliche Nachteile für einen der Eheleute (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn etc) haben. Dies sollte man beachten und möglichst zeitnah nach der Trennung vom anderen Ehegatten durch einen Anwalt abklären lassen.

Trennungsjahr vor Scheidung

Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Eheleute. Abgesehen von der Härtefallscheidung muss der Zeitraum der Trennung 1 Jahr wenigstens betragen, bevor das Familiengericht die Scheidung aussprechen kann (einreichen kann man den Scheidungsantrag schon etwas früher).

Trennung ohne Scheidung – ist dies sinnvoll?

Was ist nun aber, wenn beide Eheleute auch nach Ablauf des Trennungsjahres getrennt leben, sich aber nicht scheiden lassen wollen? Eine solche Situation hatte ich bereits mehrfach in meiner Kanzlei in Berlin Marzahn. Grundsätzlich ist dies möglich.

Keine Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres möglich?

Die Eheleute sind grundsätzlich nicht verpflichtet nach Ablauf des Trennungsjahres sich auch tatsächlich scheiden zu lassen. Diese Entscheidung müssen diese selbst treffen. Eine Pflicht zur Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres gibt es von daher nicht und es ist auch grundsätzlich möglich sich zu trennen ohne sich später scheiden zu lassen. Ob dies sinnvoll ist, dies ist eine andere Frage. Oft wissen die Eheleute eben nicht, was hier bei einer solchen bloßen Trennung ohne Ehescheidung alles schief laufen kann. Es gibt diverse rechtliche Folgen, die allein durch die Trennung herbeigeführt werden, unabhängig davon, ob die Eheleute dies wollen oder nicht.

Grund für lange Trennung ohne Scheidung?

Oft ist der Grund für die lange Trennung ohne Scheidung der, dass man die Kosten und den Aufwand für das Scheidungsverfahren sich ersparen will oder mein, man müsse sich ja nicht scheiden lassen. Oft hat dies auch mit Bequemlichkeit zu tun und man scheut den Aufwand. Manchmal liegt auch die Situation vor, dass die Eheleute die Konfrontation meiden wollen und denken, dass bei Einreichung eines Scheidungsantrages über einen Rechtsanwalt sich das Verhältnis der Eheleute drastisch verschlechtern wird. Oft ist dies unbegründet, da eine einvernehmliche Scheidung meist ruhig und sachlich abläuft und im Scheidungsverfahren auch keine „schmutzige Wäsche“ gewaschen wird.

keine Verpflichtung zur Scheidung

Möglich ist ein solches Vorgehen grundsätzlich schon. Die Eheleute sind nicht verpflichtet nach Ablauf eines oder sogar von drei Trennungsjahren die Scheidung einzureichen. Ein dauerhaftes Getrenntleben ist von daher rechtlich unproblematisch zulässig. Ob dies aber sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Oft ist dies aber für einen Ehepartner alles andere als sinnvoll, gerade im Hinblick auf den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich.

Lange Trennung ohne Einreichung der Scheidung sinnvoll?

Die Trennung hat diverse rechtliche Folgen, die viele Eheleute nicht absehen können und welche selbst für Anwälte erst oft nach einem umfangreichen Gespräch mit dem Mandanten ersichtlich werden. So entsteht zum Beispiel bei Trennung der Eheleute ein Trennungsunterhaltsanspruch. Der Gesamtschuldnerausgleich (Stichwort: gemeinsame Kredite) wird nach der Trennung anders gehandhabt. Nun muss – von Ausnahmen abgesehen – jeder Ehegatte zur Hälfte aufgenommene Kredite bedienen. Dies kann noch bis zur Grenze der Verjährung (3 Jahre) von anderem Ehegatten eingefordert werden.

Achtung: Zugewinnausgleich/ Vermögensausgleich läuft bei Trennung weiter

Wichtiger ist jedoch, die Eheleute im Normalfall nicht mehr gemeinsam wirtschaften, aber bestimmte Scheidungsfolgen, wie zum Beispiel der Zugewinn- oder der Versorgungsausgleich bei einer späteren Scheidung nicht auf den Tag der Trennung abstellen, sondern auf einen viel späteren Zeitpunkt, nämlich auf der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages. Dies ist oft sehr problematisch, wenn die Eheleute zum Zeitpunkt der Trennung ihr Vermögen/ Ihre Konten aufgeteilt haben und dann erst Jahre später die Scheidung einreichen. Dies kann dann sehr teuer werden, wenn dann plötzlich ein Ehegatte den Zugewinnausgleich geltend macht und nochmals eine Aufteilung des Vermögens stattzufinden hat, bei der die ursprüngliche Aufteilung unerheblich ist.

Achtung: Zugewinn und Versorgungsausgleich

Wenn zum Beispiel ein Ehegatte während der Trennung fleißig ist und viel Vermögen erwirtschaftet, so kommt dies bei der späteren Scheidung dem anderen Ehegatten beim sogenannten Zugewinnausgleich zugute. Dies ist oft nicht gewollt.

Ebenso fällt es sich mit der Einzahlung in die Rentenversicherung. Bei der späteren Scheidung wird auch der Zeitraum der Trennungsphase berücksichtigt. Unter Umständen kann dies aber – bei wirtschaftlicher Entflechtung während der Trennung – korrigiert werden.

Ratschlag:

Sofern dies nicht unbedingt nötig ist, sollte man nach Ablauf des Trennungsjahres nicht lange weiter ohne Scheidung getrennt leben. Dies kann zu diversen Problemen bei einer späteren Scheidung führen. Es ist oft besser die Scheidung durchzuführen, wenn man für die dauerhafte Trennung ohne Scheidung keine triftigen Gründe hat.

FAQ- häufige Fragen zur Trennung und Scheidung

Nachfolgend finden Sie häufige Fragen (FAQ) und zur dauerhaften Trennung bzw. Scheidung.

Ist eine Trennung ohne Scheidung rechtlich zulässig?

Ja, eine Trennung ohne Scheidung ist tatsächlich und rechtlich möglich. Eine Trennung ohne Ehescheidung ist bis zum Lebensende der Eheleute möglich.

Oft erfolgt trotz zerrütteter Ehe – manchmal aufgrund von Angst vor den Kosten einer Scheidung – eine Trennung ohne anschließende Scheidung. Oft bringt dies aber mehr Nachteile als Vorteile und verteuert die Angelegenheit dazu auch noch.

Muss man sich bei langer Trennung scheiden lassen?

Nein, eine Verpflichtung zur Ehescheidung gibt es nicht. Auch bei langer Trennung von über 3 Jahren besteht keine Pflicht sich scheiden zu lassen. Ob die lange Trennung ohne Scheidung für beide Eheleute sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Ist man automatisch nach langer Trennung bereits geschieden?

Nein, die Trennung allein kann niemals eine Scheidung herbeiführen.

Für die Scheidung muss eine Ehepartner immer – über einen Rechtsanwalt – einen Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen.

Hat die Trennung ohne Scheidung steuerrechtliche Vorteile?

Nein, die Trennung ohne spätere Scheidung bietet keine steuerrechtlichen Vorteile, da die Eheleute nur in dem Jahr, in welchem diese noch (an wenigstens 1 Tage zusammen gelebt haben) sich gemeinsam steuerlich veranlagen können. Danach nicht mehr. Bei fehlender steuerlicher Ummeldung kann dies sogar zu Steuernachzahlungen führen.

Wo muss man sich als getrennt lebend melden?

Eine solche Meldung ist im allgemeinen nicht notwendig. Schon gar nicht muss man die Trennung durch ein Gericht feststellen lassen, so wie dies in anderen Ländern üblich ist. Eine Anzeige der dauerhaften Trennung ist allerdings beim Finanzamt notwendig. Dies wird dann bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) vermerkt.

weitere informative Artikel für getrennt lebende Eheleute

Nachfolgend finden Sie weitere Artikel für getrennt lebende Eheleute zum Thema Trennung und Scheidung. Als Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf vertrete ich Mandanten bei Trennung und Scheidung vor den Berliner Familiengerichten, insbesondere vor dem Amtsgericht Kreuzberg (früher Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg).

  1. Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
  2. Checkliste für Trennung und Scheidung
  3. Können die Eheleute einvernehmlich das Trennungsjahr abkürzen?
  4. Welche Auswirkungen haben Trennung und Scheidung auf die Mietwohnung?
  5. Trennung in Berlin
  6. Scheidung und Trennung in der gleichen Wohnung möglich?
  7. Was kostet eine Scheidung?

Rechtsanwalt Marzahn

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