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Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Familienrecht
Regelmäßig besuchen mich Mandanten (Kanzlei in Berlin) und fragen nach einer Trennungsbescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde. Der Hintergrund ist der, dass vor kurzem eine Trennung erfolgte und nun Behörden nach einer Bestätigung für die Trennung der Eheleute fragen. Eine solche Bescheinigung soll dann der beauftragte Anwalt ausstellen. Die Mandanten wissen oft selbst nicht so richtig, wie eine solche Bescheinigung aussehen soll. Als Rechtsanwalt weiß man dies aber schon.
Wann lebt man getrennt?
Die Trennung ist die Voraussetzung für die Ehescheidung. Bevor man die Scheidung überhaupt einreichen kann beim Familiengericht muss man in der Regel das Trennungsjahr abwarten. Den Scheidungsantrag kann nur ein Anwalt einreichen. Getrennt lebt man dann, wenn ein Ehepartner aus der Ehewohnung ausgezogen ist. Dies ist der unproblematischste Fall der Trennung bei Scheidung.
Kann man auch in der gleichen Wohnung getrennt leben?
Auch dies ist möglich. Sehr oft fangen so, gerade im Raum Berlin, wegen der Wohnungsnot, Trennungen an. Bei der Trennung innerhalb der Wohnung dürfen aber keine Versorgungsleistungen mehr ausgetauscht werden und darüber hinaus muss eine Trennung von Bett und Tisch erfolgen. Dies ist oft nicht ganz so einfach. Jeder muss seine eigene Wäsche waschen, Mahlzeiten müssen getrennt zubereitet und eingenommen werden und jeder erledigt seine eigenen Einkäufe.
Ist für die Trennung die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt maßgeblich?
Nein. Bei der Trennung handelt es sich um ein tatsächliches Geschehen, welches man im Streitfall beweisen muss. Die Ummeldung wäre dann ein einfacher Beweis, aber nicht der einzige. Der entscheidende Punkt ist, ob man tatsächlich aus der Ehewohnung ausgezogen ist. Dies kann man oft auch anders überzeugend nachweisen, sofern es darauf ankommt und zwar zum Beispiel über Zeugen, die den Umzug und das Wohnen in eine neue Wohnung bestätigen können.
Muss man die Trennung bei Gericht beantragen?
In einigen Ländern, so zum Beispiel in Polen, ist es rechtlich möglich, dass man vor Gericht die Trennung bereits feststellen lässt. In Deutschland passiert dies nicht. Es reicht aus, wenn man die tatsächlich erfolgte Trennung nachweisen kann. Dies muss man dann im Scheidungsverfahren, sofern die Gegenseite den Trennungszeitpunkt bestätigt, darlegen und notfalls beweisen. In der Praxis sind aber die meisten Scheidungen – so auch in Berlin Marzahn-Hellersdorf – einvernehmlich. Hier streitet man sich äußerst selten über den Trennungszeitpunkt.
Wozu braucht man eine Trennungsbescheinigung?
Die Trennungsbescheinigung braucht zur Vorlage bei den Behörden man vor allem dann, wenn die Eheleute gemeinsam noch in einer Wohnung wohnen, aber schon getrennt sind mit der Absicht sich scheiden zu lassen. Die Behörden (Sozialamt), insbesondere wenn es um ALG II geht, möchte dann diese Behauptung der Trennung der Eheleute innerhalb der Ehewohnung belegt sehen. Eine Trennungsbescheinigung, obwohl dieser Begriff eigentlich so nicht richtig ist, reicht dem Behörden dann meistens aus, um getrennt den Eheleuten Leistungen zuzuweisen.
Wer stellt eine Trennungsbescheinigung aus?
In der Regel erwarten die Behörden, dass die Trennungsbescheinigung von einen Anwalt stammt. Von daher sollte einer der Ehepartner einen Anwalt aufsuchen, der dann entsprechend eine Bescheinigung erstellt bzw. ein Schriftstück aufsetzt. Eine Regelung über die Trennung der Eheleute untereinander ist eine solche Bescheinigung nicht, da diese nicht von dritter Seite stammt. Trotzdem kann ein solches schriftliches Festhalten des Trennungstermins durch die Eheleute nicht schaden.
Wie könnte eine Trennungsbescheinigung aussehen?
Zu beachten ist, dass der Rechtsanwalt natürlich keine Aussage darüber machen kann, wann die Eheleute tatsächlich bereits getrennt gelebt haben. Hier muss er sich auf die Angaben des Mandanten verlassen und von daher ist meiner Ansicht nach es falsch, wenn der Anwalt eine Bestätigung ausstellt, und einfach die Angaben des Mandanten übernimmt und dann bestätigt, dass eine Trennung seit diesem Zeitpunkt innerhalb der Wohnung stattgefunden hat. Dies kann der Anwalt nicht wissen und von daher auch nicht bestätigen.
Wie sieht eine Trennungsbescheinigung dann aus?
Viele Anwälte machen dies so, ich auch, dass man den Mandanten in Bezug auf die Trennung befragt und dann ein Schreiben an die Gegenseite fertig, wonach man mitteilt, dass sich der Mandant von dem Ehepartner scheiden lassen möchte und das als Trennungstermin ein bestimmtes Datum angegeben wurde. Die Gegenseite möge dann den Trennungszeitpunkt bestätigen und ebenfalls mitteilen, ob die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres gewünscht ist. Der Mandant muss dann natürlich die Vollmacht für die Scheidung erteilen. Dies ist ohnehin der Hintergrund, dass die Eheleute sich entsprechend scheiden lassen wollen, was aber erst nach Ablauf des Trennungsjahres geht. Mit diesem Schreiben, dass der Mandant dann auch in Kopie erhält, ist es unproblematisch möglich bei der Behörde nachzuweisen, dass eine Trennung vorliegt.
Was ist der Unterschied zur Trennungsvereinbarung?
Eine Trennungsvereinbarung treffen die getrennt lebenden Eheleute untereinander. Dies reicht den Behörden oft nicht. Die Trennungsbescheinigung wird vom Anwalt ausgestellt.
Braucht jeder eine Trennungsbescheinigung?
Nein. Die Trennungsbescheinigung spielt letztendlich nur eine Rolle, wenn eine Behörde eine solche Bescheinigung benötigt. Im Normalfall braucht der Mandant, der keine Sozialleistungen erhält, eine solche Bescheinigung nicht.
Ist es sinnvoll den Trennungstermin festzuhalten?
Ja, auf jeden Fall ist es sinnvoll für die Eheleute, dass diese den Trennungstermin genau festhalten. Dies hat nämlich rechtliche Konsequenzen. Eine erhebliche Konsequenz ist, dass ab diesem Zeitpunkt gemeinsame Kredite tatsächlich zur Hälfte zu zahlen sind. Darüber hinaus ist auch ein Auskunftsanspruch zu diesem Zeitpunkt beim Zugewinn gegeben. Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt sind zu diesem Zeitpunkt geschuldet. Der Trennungstermin hat erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Wann sollte man zum Anwalt in Bezug auf Scheidung und Trennung?
Wenn es viel zu regeln gibt, insbesondere Vermögen vorhanden ist und auch es sehr wahrscheinlich ist das Trennungsunterhalt zu zahlen ist, sollte man bereits vor der Trennung zum Rechtsanwalt. Denn vor der Trennung besteht auch die Möglichkeit bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um Trennungs- und Scheidungsfolgen positiv für den Mandanten zu beeinflussen.
Wenn am Ende nicht viel zu klären ist und die Eheleute über ein gleich hohes Einkommen verfügen und ansonsten alles geklärt haben, kann es durchaus auch sinnvoll sein erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wichtig dabei, dass der Anwalt natürlich nur einen Ehegatten beraten und vertreten kann und nicht beide.
Die Beratung durch einen Anwalt kurz nach der Trennung kann aber viel Geld sparen, wenn es noch um Zugewinn, Kredite oder Unterhalt geht.
Wann kann man die Scheidung einreichen?
Das Trennungsjahr ist in der Regel einzuhalten. Man kann gegebenfalls 2-3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres bereits einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen. Die sogenannte Härtefallscheidung ist davon eine Ausnahme, diese kommt in der Praxis aber äußerst selten vor.
Rechtsanwalt Andreas Martin
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