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Anwalt für Scheidungsrecht
Rechtsanwalt Andreas Martin – Scheidung in Berlin Marzahn
Ab und zu hört man von einem so genannten „Scheidungsanwalt„. Der Normalbürger stellte darunter vor, dass dieser Anwalt sich nur mit Scheidungen – wahrscheinlich auch nur in Berlin – beschäftigt. Als Fachanwalt für Familienrecht führe ich Scheidungen, vor allem für Mandanten in Berlin Marzahn Hellersdorf, durch. Um es kurz zu machen, einen Anwalt, der sich Scheidungsanwalt nennt, gibt es offiziell in Deutschland nicht. Man kann Fachanwalt für Familienrecht werden, wenn man eine entsprechende Qualifikationsnachweis in theoretischer und in praktischer Hinsicht, allerdings gibt es keinen Titel Fachanwalt für Scheidungsrecht.
Scheidungsanwalt in Berlin – gibt es das?
Vor einem amerikanischen Film ist häufig die Rede vom so genannten „Divorce-Lawyer“, was nichts weiter heißt als Scheidungsanwalt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Anwaltschaft in den USA sehr stark spezialisiert ist, vor allem in Großstädten, wie zum Beispiel New York. Nichts anderes erwarten dann auch deutsche Mandanten, die zum Beispiel in Google dann nach dem Suchbegriff „Scheidungsanwalt in Berlin“ suchen.
Gibt es nun diesen Scheidungsanwalt oder nicht?
Antwort: Es gibt keinen Scheidungsanwalt. Jedenfalls gibt es diesen Titel offiziell nicht. Dieses eine Wortkreation, wie wahrscheinlich aus den USA nach Deutschland, gekommen ist. Es gibt zwar jede Menge Rechtsanwälte, die sich mit dem Scheidungsrecht beschäftigen, allerdings bezeichnet man diese offiziell nicht als Scheidungsanwälte. Eine solche Berufungsbezeichnung gibt es ebensowenig, wie die „berüchtigte“ Online-Scheidung. Dies sind alles Marketinginstrumente.
Gibt es einen Fachanwalt für Scheidungsrecht?
Weiter stellt sich die Frage, ob es dann wenigstens einen Fachanwalt für das Scheidungsrecht gibt? Es gibt er mittlerweile für fast alles Fachanwälte. Allerdings gibt es keinen Fachanwalt für das Scheidungsrecht. Am Nächsten würde hier noch der Fachanwalt für das Familienrecht kommen. Wobei allerdings auszuführen ist, dass sich dieser Fachanwalt für Familienrecht nicht notgedrungen täglich mit Scheidungen befassen muss. Das Familienrecht ist so weit breit gefächert, dass es möglich ist, dass ein Fachanwalt für Familienrecht sich zum Beispiel schwerpunktmäßig mit Unterhaltssachen befasst.
Fachanwaltskurs „Familienrecht“ und Nachweis praktischer Erfahrungen
Allerdings ist es so, dass man nicht mal so auf die Schnelle Fachanwalt für Familienrecht wird. Man darf sich erst Fachanwalt für Familienrecht nennen, wenn man diesen Titel von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dafür ist Voraussetzung, dass man besondere Kenntnisse im Familienrecht durch einen Lehrgang, der meist mehrere Monate dauert, nachweist. Im Normalfall sind auch wenigstens drei Klausuren aus dem gesamten Familienrecht im Rahmen dieses Fachanwaltslehrgangs zu schreiben und zu bestehen. Danach muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden, dass man über praktische Erfahrung im Familienrecht verfügt und zwar durch Nachweis einer Fallliste, die wenigstens 100 Fälle zum Familienrecht umfassen muss und zwar letzten drei Jahren.
Fachanwalt für Familienrecht
Zu beachten ist auch, dass die unstreitige Scheidung im Normalfall keine schwierige Angelegenheit ist. Auch ein Anwalt, der nicht Fachanwalt für das Familienrecht ist, kann unproblematisch den Mandanten hier betreuen. Entscheidend sind häufig nicht irgendwelche Fachanwaltstitel, sondern vor allem, wie intensiv sich der Rechtsanwalt mit dem Fall des einzelnen Mandanten beschäftigt. Der Fachanwaltstitel ist aber ein Qualitätsmerkmal, da man hier besondere Kenntnisse im Familienrecht nachweisen muss.
Kontakt
Rechtsanwalt Andreas Martin
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