Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf
  • Arbeitsrecht
    • Arbeitslohn
      • Lohnbescheinigung
    • Kündigung
    • Kündigungsschutzklage
    • Muster für das Arbeitsrecht
      • Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers
    • Lexikon zum Kündigungsrecht
      • Abfindung
      • Abmahnung
      • Abfindungsformel
      • Abwicklungsvertrag
      • Änderungskündigung
      • Arbeitszeugnis
    • Arbeitsrecht und Corona -FAQ
    • Corona-Virus Kündigung
    • Für Arbeitgeber
  • Familienrecht
    • Familienrecht Lexikon
    • Ehescheidung
    • Trennung
    • Rechtsanwalt Familienrecht
    • Anwalt Familienrecht
    • Scheidung
    • Rechtsanwalt Scheidung
  • Erbrecht
    • Erbrecht
    • Rechtsanwalt Erbrecht
    • Pflichtteil
    • Erbschein
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
    • Pflichtverteidiger
    • Amtsgericht Tiergarten (Berlin)
  • Standorte
    • Kanzlei Blankensee
    • Kanzlei Polen
      • Kanzlei Stettin
      • Polnisches Gesellschaftsrecht
        • Polnische Handelsregister KRS
      • GmbH Polen
      • BGB-Gesellschaft in Polen
      • Einzelfirma Polen
      • Firmengründung in Polen
      • Inkasso Polen
      • Unfall in Polen
      • Bußgeldverfahren Polen
      • Zwangsvollstreckung Polen
      • Steuern Polen
      • Immobilienrecht Polen
      • Polnisches Recht
    • Kanzlei Berlin
      • Kanzlei Marzahn-Hellersdorf
        • Arbeitsrecht Marzahn
        • Anwalt Familienrecht Marzahn
          • Scheidung Marzahn
        • Verkehrsrecht Marzahn – Rechtsanwalt Andreas Martin
        • Bußgeldrecht Marzahn
        • Strafrecht Marzahn
        • Erbrecht Marzahn
      • Kanzlei Prenzlauer Berg
      • Familienrecht Berlin
      • Scheidung Berlin
      • Erbrecht Berlin
      • Verkehrsrecht in Berlin
      • Strafrecht Berlin
        • Strafverteidigung Berlin
        • Strafgericht Berlin
        • Staatsanwaltschaft Berlin
        • Amtsanwaltschaft Berlin
      • Bussgeld Berlin
        • Rechtsanwalt Bussgeld Berlin
        • Bussgeldrecht Berlin
  • News
  • Info
    • zur Person
    • Rechtsgebiete
      • Arbeitsrecht
      • Familienrecht
        • Neuigkeiten im Familienrecht
        • Ablauf der Scheidung
        • Scheidungsfolgen
      • Erbrecht
        • Erbrecht News
        • Erbrecht Problemfaelle
      • Verkehrsrecht
        • Neuigkeiten Verkehrsrecht
        • Verkehrsunfall
        • Schadenersatz Verkehrsunfall
        • Schmerzensgeld
          • Schmerzensgeld und Schmerzensgeldkatalog
        • Links Verkehrsrecht
        • Strafrecht
      • Rechtsprechung
    • FAQ
    • Häufige rechtliche Irrtürmer
    • Karriere
    • Downloads
    • Links
  • Kontakt
    • Kontakt
  • Languages
    • polski
  • Suche
  • Menü Menü
  • Twitter
  • Facebook
Du bist hier: Startseite1 / News2 / Rechtsanwalt Scheidung Berlin
Automatische Scheidung nach 3 Jahren?Rechtsanwalt Andreas Martin
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht, Familienrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Scheidung, Scheidung Marzahn

Automatische Scheidung nach 3 Jahren?

Automatische Scheidung nach 3 Jahren?

Weiterlesen
6. Mai 2022/3 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Checkliste für Scheidung und Trennung
Scheidung, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Trennungsjahr

Checkliste für Scheidung und Trennung

Checkliste für Scheidung und Trennung

Weiterlesen
28. September 2020/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Dauer des Termins Ehescheidung in Berlin
Allgemein, Familienrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Scheidung, Scheidungsanwalt in Berlin

Wie lange dauert der Scheidungstermin bei den Familiengerichten in Berlin?

Dauer Scheidungstermin in Berlin

Weiterlesen
14. Januar 2019/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Scheidung-Rechtschutzversicherung-Familienrechtschutz
Familienrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Scheidung, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin

Scheidung in Berlin – „Die Familienrechtschutzversicherung übernimmt alle Kosten des Scheidungsverfahrens!“

Nicht selten beginnt oder endet ein Telefonat in meiner Kanzlei in Berlin Marzahn damit, dass der Mandant eine Beratung im Familienrecht mit anschließender Vertretung im Scheidungsverfahren wünscht und sofort – bei der Kostenfrage – darauf hinweist, dass er eine Familienrechtschutzversicherung habe, die alle Kosten übernehmen wird.

Inhaltsverzeichnis

  • Rechtschutzversicherung im Familienrecht – Scheidung
      • Scheidung in Berlin – Finanzierung
      • keine Kostenübernahme der kompletten Scheidung
      • Schadenhotline der Rechtschutzversicherung vor Beauftragung des Anwalts anrufen
      • Zusammenfassung:

Rechtschutzversicherung im Familienrecht – Scheidung

Oft ungläubig vernehmen dann die Mandanten meine Antwort, dass es eine solche Rechtschutzversicherung nicht gibt. Ein Ehescheidungsverfahren wird von keinem Rechtsschutzversicherer finanziert; egal, wie sich die Rechtschutzversicherung nennt (etwa Premium-Familienrechtschutz etc).

Scheidung in Berlin – Finanzierung

Was allenfalls vom Rechtsschutzversicherer übernommen wird, sind die Kosten einer Erstberatung und ggfs. weitere Kosten für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, aber begrenzt auf einen bestimmten Betrag (meist zwischen 500 und 800 Euro).

Scheidung-Rechtschutzversicherung-Familienrechtschutz

keine Kostenübernahme der kompletten Scheidung

Der Irrtum des Mandanten in Bezug auf die Kostenübernahme rührt oft daher, dass der Versicherungsmakler, der den Rechtschutzversicherungsvertrag verkauft hat, oft selbst keine Ahnung über dessen Umfang hat und den Mandanten schlicht falsch informiert.

Schadenhotline der Rechtschutzversicherung vor Beauftragung des Anwalts anrufen

Ob und wenn ja in welcher Höhe die Rechtschutzversicherung tatsächlich eingreift, klärt der Versicherungsnehmer/ Mandant am besten vor dem Erstgespräch beim Rechtsanwalt einfach durch einen Anruf bei der Schadenhotline des jeweiligen Rechtsschutzversicherers. Die Mitarbeiter der Schadenhotline kennen die Versicherungsbedingungen meist recht genau und geben oft sofort Auskunft, ob eine Deckungszusage / Kostenübernahme erfolgen kann. Oft erwarten die Versicherungen noch eine schriftliche Deckungsanfrage vom beauftragen Rechtsanwalt; dies ist dann aber meistens eine reine Formalität.

Zusammenfassung:

Derzeit übernimmt kein Rechtschutzversicherer die kompletten Kosten (inklusive Anwaltskosten) einer Ehescheidung, allenfalls einen Teil davon. Der Mandant sollte vor dem Termin beim Anwalt die Schadenhotline seiner Rechtschutzversicherung anrufen und nachfragen, ob der konkrete Fall – und wenn ja, in welchem Umfang – versichert ist und ob ggfs. eine Selbstbeteiligung besteht.

Rechtsanwalt Marzahn – Andreas Martin

6. Mai 2018/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Scheidung beide Eheleute zum Anwalt - Interessenkollision
Familienrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Scheidung, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin

Scheidung – beide Eheleute zum Termin beim Anwalt?

 

Anwalt Marzahn ScheidungMan ist sich einig. Die Trennung läuft. Weshalb dann nicht gemeinsam zum Anwalt und sich in Bezug auf die Scheidung beraten lassen, schließlich hat man ja nichts voreinander zu verbergen und möchte kein Mißtrauen schaffen?

Inhaltsverzeichnis

  • Gemeinsamer Anwalt bei Scheidungsberatung möglich?
    • Weshalb liegt eine Interessenkollision schon der Beratung beim Rechtsanwalt vor?
    • umfangreiche Hinweis- und Aufklärungspflicht des Anwalts
    • Ausnahme von der Interessenkollision
    • Beratung und Vertretung eines Ehepartners und Abwarten von Beauftragung eines eigenen Anwalts
    • keine Vertretung beider Eheleute vor dem Familiengericht

Gemeinsamer Anwalt bei Scheidungsberatung möglich?

Alles richtig, aber rechtlich nicht (fast nie) möglich!

Der Rechtsanwalt der in Bezug auf die Scheidung berät, darf im Normalfall nur einen Ehepartner beraten und schon gar nicht beide Eheleute bei der Scheidung vertreten (auch dies wird oft gewünscht). Die Beratung beider Eheleute im Anwaltstermin, die sich einig sind und sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, ist problematisch.

Weshalb liegt eine Interessenkollision schon der Beratung beim Rechtsanwalt vor?

Der Grund ist ganz einfach; es liegt fast immer eine Interessenkollision vor. Der Anwalt, der beide Eheleute berät, riskiert nicht nur seinen Gebührenanspruch, sondern auch ein standrechtliche Verfahren und im schlimmsten Fall sogar seine Anwaltszulassung.Auch kann hier eine Straftat vorliegen!

Beispiel: Die Eheleute leben getrennt und sind sich über die Scheidungsfolgen (Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Trennungsunterhalt, Hausrat, Zugewinn und Versorgungsausgleich) einig.

Der beratene Anwalt muss trotzdem hier auf Missverständnisse hinweisen und umfänglich über die Scheidung und die Scheidungsfolgen beraten. Dabei wird es immer widerstreitende Interessen geben.

Grund: Der Ehegatte der ein höheres Einkommen hat; dem wird der Anwalt zur schnellen Scheidung; dem anderen Ehegatten eher zur Verzögerung der Scheidung raten. Der Grund dafür ist der, dass der Trennungsunterhalt nur bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen ist und danach der Scheidungsunterhalt schwieriger durchsetzbar ist). Auch profitiert der Ehegatte, der höhere Rentenanwartschaften einzahlt von einer schnelleren Scheidung,da die Rechtsgängigkeit des Scheidungsantrags der Endzeitpunkt für die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist. Dies gilt auch für den Zugewinnausgleich.

umfangreiche Hinweis- und Aufklärungspflicht des Anwalts

Selbst, wenn die Eheleute hier ein etwa gleich hohes Einkommen haben, muss der Anwalt bei der Beratung auf diverse Scheidungsfolgen und -auswirkungen hinweisen. Da die Eheleute Beratungsbedarf haben, wissen sie eben nicht alles, was auch verständlich ist. Vielleicht ist der Unterhalt falsch von den Eheleuten berechnet worden; dann muss der Anwalt darauf hinweisen oder bei der Vermögensaufteilung sind rechtliche Fehler gemacht worden (siehe Problem Schenkungen). All darauf muss der Anwalt hinweisen und hier gibt es eben – egal, ob man sich grundsätzlich einig ist oder nicht – unterschiedliche Interessen.

Ausnahme von der Interessenkollision

Anders wäre nur der seltene Fall zu beurteilen, wenn es bereits nach Ablauf des Trennungsjahres einen wirksamen Notarvertrag über die Scheidungsfolgen gibt, welcher nicht sittenwidrig ist. Hier sind alle Ansprüche untereinander bereits geregelt und eine Interessenkollision dürfte nicht vorliegen. Ein solcher Fall ist aber in der Praxis äußerst selten. In den meisten Fällen der einvernehmlichen Scheidung darf der Anwalt nicht beide Eheleute beraten. Es gibt aber trotzdem Rechtsanwälte, die dies machen, da diese befürchten, ansonsten nicht das Scheidungsmandat zu erhalten.

Beratung und Vertretung eines Ehepartners und Abwarten von Beauftragung eines eigenen Anwalts

Problematisch ist auch – und dies ist auch nicht fair – wenn Anwälte, die einen Ehepartner vertreten, den anderen anschreiben und mitteilen, dass man ja eine einvernehmlich Scheidung durchführen möchte und der andere Ehepartner keinen Anwalt für die Vertretung benötigt und sich ganz einfach bei Fragen an den (hier anschreibenden) Anwalt des Ehepartners wenden kann.

keine Vertretung beider Eheleute vor dem Familiengericht

Die Vertretung von beiden Eheleuten im Scheidungsverfahren ist nicht möglich und ein klarer Fall von Interessenkollision. Dies dürfte nachvollziehbar sein, da ja der Anwalt im Normalfall noch nicht einmal beide Eheleute zur Scheidung und den Trennungs- und Scheidungsfolgen beraten darf. Dabei ist völlig unerheblich, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt oder nicht.


 

Rechtsanwalt Andreas Martin

Anwalt Berlin Marzahn Hellersdorf

 

11. März 2018/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Vorladung als Beschuldiger in Berlin - richtiges Verhalten- Rechtsanwalt für Strafrecht
Strafrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Strafrecht Berlin, Strafverteidigung Berlin, Strafverteidigung Marzahn Hellersdorf

Polizei Berlin hat Sie als Beschuldigter vorgeladen-was tun?

Wer eine Vorladung als Beschuldigter der Berliner Polizei erhält, ist meistens beunruhigt und möchte die Angelegenheit – das Strafverfahren – soll schnell wie möglich „aus der Welt schaffen“. Der Beschuldigte stellt sich oft vor, dass er zum Vorladungstermin geht und dort alle Vorwürfe ausräumt und die Polizei dann kurzfristig das Strafverfahren einstellt. Dies ist so aber nicht möglich. Ein solches Vorgehen (Einlassung im Termin) wäre auch grob fehlerhaft.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorladung – muss man erscheinen?
  • Pflicht zur Aussage?
  • Kann die Polizei das Verfahren einstellen?
  • Einstellung oder Anklage zum Amtsgericht Tiergarten/ Landgericht Berlin
  • richtiges Verhalten als Beschuldigter
  • Rat des Rechtsanwalt
  • keine PKH im Strafverfahren

Vorladung – muss man erscheinen?

Zur Vorladung als Beschuldigter muss man nicht erscheinen. Der Beschuldigte ist also nicht verpflichtet den Termin in der Dienstelle der jeweiligen Berliner Polizei wahrzunehmen. Dies wissen aber die wenigstens Mandanten und sind oft überrascht, dass der Anwalt dazu rät, den Termin zur Vernehmung nicht wahrzunehmen. Da es keine gesetzliche Grundlage für die Pflicht zum Erscheinen zur Vernehmung gibt, muss der Beschuldigte dies auch nicht tun.

Pflicht zur Aussage?

Eine Verpflichtung eine Aussage zur Sache (Einlassung des Beschuldigten) zu machen, gibt es erst Recht nicht. Der Beschuldigte muss also weder zum Termin erscheinen, noch eine Aussage machen. Theoretisch könnte der Beschuldigte zur Berliner Polizei gehen und dort sich die Vorwürfe anhören und sodann wieder gehen, um zu erfahren, um was es genau geht. Dies ist aber meistens keine gute Idee, da bei vielen Personen die Gefahr besteht, dass diese sich dann doch vor Ort zu Sache äußern und sich damit oft selbst schaden.

Kann die Polizei das Verfahren einstellen?

Die Berliner Polizei kann ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten nicht einstellen. Diese ist dazu nicht befugt. Die Polizei ermittelt als „verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft Berlin/ der Amtsanwaltschaft Berlin“ und wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, dann entscheidet die Staatsanwalt Berlin oder die Amtsanwaltschaft Berlin über das weitere Vorgehen.

Einstellung oder Anklage zum Amtsgericht Tiergarten/ Landgericht Berlin

Viele Ermittlungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt; entweder wegen geringer Schuld (§ 153 a StPO) oder aufgrund eines Tatverdachts (§ 170 StPO). Die Staatsanwaltschaft Berlin kann die Akte aber auch zur Durchführung von weiteren Ermittlungen wieder der Polizei übermitteln. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Anklage zum Strafgericht erhoben wird; dies ist im Regelfall das Amtsgericht Berlin Tiergarten in Moabit. In schweren Fällen kann auch das Landgericht Berlin zuständig sein.

richtiges Verhalten als Beschuldigter

Wie soll sich der Beschuldigte nun richtig verhalten?

Ganz einfach. Zunächst sollte dieser nicht der Vorladung Folge leisten und keine Aussage gegenüber der Berliner Polizei machen. Sodann sollte der Beschuldigte umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin aufsuchen, um sich beraten zu lassen.

Rat des Rechtsanwalt

Im Normfall wird der Anwalt immer dazu raten, keine Aussage zu machen und zunächst Akteneinsicht bei der Staatsanwalt Berlin zu beantragen. Wenn die Polizei noch ermittelt, schickt man das Akteneinsichtsgesuch an die Polizei mit der Bitte um Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft.

Erst wenn die Akte vorliegt, entscheidet der Rechtsanwalt zusammen mit dem Mandanten/ Beschuldigten über das weitere Vorgehen. Dies kann zum Beispiel eine schriftliche Einlassung sein oder auch keine Einlassung (Schweigen im Strafverfahren).

keine PKH im Strafverfahren

Zu beachten ist auch, dass ein Rechtsanwalt natürlich Geld kostet. Leider gehen manche Mandanten, wie selbstverständlich davon aus,dass wenn diese kein hohes Einkommen haben (z.B. AlG II),dass dann automatisch die Kosten des Anwalts durch den Staat getragen werden. Dies ist nicht richtig. Es gibt keine Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten im Strafverfahren! In bestimmten (schweren Fällen) besteht die Möglichkeit der Beiordnung des Berliner Anwalts als Pflichtverteidiger (unabhängig vom Einkommen). Wer einen Rechtsanwalt im Strafverfahren beauftragt, muss wissen, dass er die Kosten selbst tragen muss.

Ich vertrete im Strafrecht als Rechtsanwalt Mandanten aus ganz Berlin, insbesondere als Berlin Marzahn-Hellersdorf.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Berlin Marzahn-Hellersdorf

4. Februar 2018/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Wann kann man die Scheidung einreichen?
Familienrecht, Anwalt Berlin Marzahn, Rechtsanwalt Scheidung Berlin

Wann kann man die Scheidung einreichen?

Wann kann man die Scheidung einreichen?

Weiterlesen
22. November 2010/3 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Folgenauf TwitterAbonniereden RSS Feed

RSS Blogbeiträge

  • Arbeitgeber abmahnen 11. März 2023
    #top .av-special-heading.av-lezkzqae-3443239735a3bd0d91085ccb1c8c2870{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-lezkzqae-3443239735a3bd0d91085ccb1c8c2870 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-lezkzqae-3443239735a3bd0d91085ccb1c8c2870 .av-subheading{ font-size:15px; } Kann man den Arbeitgeber abmahnen? .avia-image-container.av-lezl0c0f-edd8d9b59f8caeaf7756b016353a21e5 img.avia_image{ box-shadow:none; } .avia-image-container.av-lezl0c0f-edd8d9b59f8caeaf7756b016353a21e5 .av-image-caption-overlay-center{ color:#ffffff; } Die Abmahnung im Arbeitsrecht wird überwiegend durch Arbeitgeber verwendet. Eine arbeitsrechtliche Abmahnung kommt dann immer in Betracht, wenn der andere Vertragspartner eine Pflichtverletzung begeht. Auch eine Abmahnung durch […]
  • Scheidungskosten-wer muss was zahlen? 25. Februar 2023
    Scheidungskosten bei der Ehescheidung Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Die Gerichtskosten sind-unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen zwischen den Eheleuten-jeweils hälftig zu teilen. Die Anwaltskosten trägt in der Regel jeder Ehegatte selbst. Wird nur ein Anwalt beauftragt, muss derjenige, der den Anwalt beauftragt hat auch dessen Kosten selbst tragen. Hier können […]
  • Unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers 11. Februar 2023
    Unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers – Kündigung, Aufhebungsvertrag und Urlaub Eine unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers erfolgt oft nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag durch den Arbeitgeber. Viele Arbeitnehmer sind verunsichert und wissen nicht so richtig, welche Konsequenzen eine solche Freistellung hat, welche Rechte und Pflichten bestehen und ob man sich dagegen gegebenenfalls wehren kann. Dies soll […]
  • Pflichtteil von Kindern beim Erbfall 13. Januar 2023
    Pflichtteil der Kinder
  • Frohe Weihnachten 2022! 25. Dezember 2022
    Frohe Weihnachten 2022!

Rechtsanwalt Andreas Martin

Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 17 Uhr Termine nach Vereinbarung!

Impressum

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Interessante Links

  • Rechtsanwalt Marzahn
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Scheidung Berlin
  • Rechtsanwalt Strafrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin
  • Rechtsanwalt Erbrecht Berlin

Kontakt

Rechtsanwalt Andreas Martin
Marzahner Promenade 22
12679 Berlin

Tel.: 030 74 92 1655
Fax: 030 74 92 3818
E-mail: [email protected]

Anfahrt

öffentliche Verkehrsmittel Tram: 16, 27, M 6 (Marzahner Promenade) Bus: 191, 192, 195 (Marzahner Promenade) S-Bahn: S 7 (S-Bahnhof Marzahn) Anfahrt mit dem Kfz Parkplätze vor Netto
© Copyright - Rechtsanwalt Andreas Martin - Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen