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Scheidung-Rechtschutzversicherung-Familienrechtschutz
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Scheidung in Berlin – „Die Familienrechtschutzversicherung übernimmt alle Kosten des Scheidungsverfahrens!“

Nicht selten beginnt oder endet ein Telefonat in meiner Kanzlei in Berlin Marzahn damit, dass der Mandant eine Beratung im Familienrecht mit anschließender Vertretung im Scheidungsverfahren wünscht und sofort – bei der Kostenfrage – darauf hinweist, dass er eine Familienrechtsschutzversicherung habe, die alle Kosten übernehmen wird.

Rechtsschutzversicherung im Familienrecht – Scheidung

Oft ungläubig vernehmen dann die Mandanten meine Antwort, dass es eine solche Rechtschutzversicherung nicht gibt. Ein Ehescheidungsverfahren wird von keinem Rechtsschutzversicherer finanziert; egal, wie sich die Rechtschutzversicherung nennt (etwa Premium-Familienrechtschutz etc).

Scheidung in Berlin – Finanzierung

Was allenfalls vom Rechtsschutzversicherer übernommen wird, sind die Kosten einer Erstberatung und ggfs. weitere Kosten für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, aber begrenzt auf einen bestimmten Betrag (meist zwischen 500 und 800 Euro).

Scheidung-Rechtschutzversicherung-Familienrechtschutz

keine Kostenübernahme der kompletten Scheidung

Der Irrtum des Mandanten in Bezug auf die Kostenübernahme rührt oft daher, dass der Versicherungsmakler, der den Rechtschutzversicherungsvertrag verkauft hat, oft selbst keine Ahnung über dessen Umfang hat und den Mandanten schlicht falsch informiert.

Schadenhotline der Rechtschutzversicherung vor Beauftragung des Anwalts anrufen

Ob und wenn ja in welcher Höhe die Rechtschutzversicherung tatsächlich eingreift, klärt der Versicherungsnehmer/ Mandant am besten vor dem Erstgespräch beim Rechtsanwalt einfach durch einen Anruf bei der Schadenhotline des jeweiligen Rechtsschutzversicherers. Die Mitarbeiter der Schadenhotline kennen die Versicherungsbedingungen meist recht genau und geben oft sofort Auskunft, ob eine Deckungszusage / Kostenübernahme erfolgen kann. Oft erwarten die Versicherungen noch eine schriftliche Deckungsanfrage vom beauftragen Rechtsanwalt; dies ist dann aber meistens eine reine Formalität.

Zusammenfassung:

Derzeit übernimmt kein Rechtschutzversicherer die kompletten Kosten (inklusive Anwaltskosten) einer Ehescheidung, allenfalls einen Teil davon. Der Mandant sollte vor dem Termin beim Anwalt die Schadenhotline seiner Rechtschutzversicherung anrufen und nachfragen, ob der konkrete Fall – und wenn ja, in welchem Umfang – versichert ist und ob ggfs. eine Selbstbeteiligung besteht.

Rechtsanwalt Marzahn – Andreas Martin

6. Mai 2018/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: Anruf bei der Schadenhotline des jeweiligen Rechtsschutzversicherers, Ehescheidungsverfahren wird von keinem Rechtsschutzversicherer, Familienrechtschutzversicherung, keine Kostenübernahme der kompletten Scheidung, Rechtschutzversicherung im Familienrecht - Scheidung, Schadenhotline der Rechtschutzversicherung vor Beauftragung des Anwalts anrufen, Scheidung in Berlin - "Die Familienrechtschutzversicherung übernimmt alle Kosten des Scheidungsverfahrens!"
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