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Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Familienrecht, Scheidung, Scheidung Marzahn, Trennungsjahr

Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?

Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?

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27. März 2021/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Was kostet eine Scheidung?
Scheidung, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin

Was kostet eine Scheidung?

Was kostet eine Scheidung?

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27. Februar 2021/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Checkliste für Scheidung und Trennung
Scheidung, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Trennungsjahr

Checkliste für Scheidung und Trennung

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28. September 2020/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Änderung des Nachnamens des gemeinsamen Kindes nach der Scheidung
Familienrecht, Scheidung, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin

Wie kann man den Nachnamen des Kindes nach der Scheidung ändern?

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21. August 2020/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Wie läuft das Scheidungsverfahren in Berlin ab?
Scheidung

Wie läuft das Scheidungsverfahren in Berlin ab?

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11. Juli 2020/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Trennungsjahr für Scheidung einvernehmlich abkürzen
Scheidung, Scheidung Marzahn, Trennungsjahr

Können die Eheleute einvernehmlich das Trennungsjahr abkürzen?

Können die Eheleute einvernehmlich das Trennungsjahr abkürzen?

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22. Mai 2020/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Scheidung Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht, Scheidung

Wieder Scheidungstermine beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg

ieder Scheidungstermine beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg

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8. Mai 2020/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Dauer des Termins Ehescheidung in Berlin
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Wie lange dauert der Scheidungstermin bei den Familiengerichten in Berlin?

Dauer Scheidungstermin in Berlin

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14. Januar 2019/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Ehescheidung ohne Rechtsanwalt möglich?
Familienrecht, Scheidung, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin

Scheidung ohne Anwalt?

Scheidung beim Notar?

Alle Jahre wieder wird in der Politik darüber nachgedacht, ob man nicht einfach die einvernehmliche Ehescheidung beim Notar vornehmen könnte. Dies ist bis heute nicht umgesetzt worden und zwar aus gutem Grund.

Scheidung nur mit Rechtsanwalt möglich!

Die Ehescheidung muss zwingend über einen Rechtsanwalt beim Familiengericht beantragt werden. Für Eheleute aus Berlin Marzahn-Hellersdorf ist das zuständige Familiengericht das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich.

Beide Eheleute haben einen gemeinsamen Anwalt?

Derjenige der Eheleute, der die Scheidung beantragt, braucht zwingend einen Rechtsanwalt dafür. Der andere Ehepartner braucht – bei einer einvernehmlichen Scheidung – keinen Rechtsanwalt, obwohl dies oft sinnvoll wäre. Einen gemeinsamen Anwalt kann es nicht geben. Dies wäre ein klarer Fall der Interessenkollision. Selbst, wenn sich die Eheleute einig sind, kann ein Rechtsanwalt nur einen Mandanten vertreten und auf keinen Fall beide Eheleute.

Ehescheidung ohne Rechtsanwalt möglich?

Weshalb keine Scheidung beim Notar?

Die Scheidung beim Notar ist nicht möglich. Dies ist auch deshalb gut so, da der Notar keine Rechtsberatung der einzelnen Eheleute vornehmen darf. Selbst wenn sich die Eheleute einig sind und einvernehmlich scheiden lassen wollen, besteht fast immer ein (widerstreitender) Beratungsbedarf. Dieser kann z.B. beim Thema Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder beim möglichen Zugewinnausgleich vorliegen. Diesen individuellen Bedarf kann der Notar nicht decken; er muss neutral bleiben.

Beispiel: Die Eheleute A und B trennen sich und wollen sich einvernehmlich scheiden lassen. Der A war Alleinverdiener. Die B war während der Ehe als Hausfrau zu Hause. Würde der A zum Anwalt gehen, würde dieser raten die Scheidung sofort nach Ablauf des Trennungsjahres (am besten 3 Monate davor) einzureichen, da dann die Stichtage für den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich vorliegen. Würde die B zum Anwalt gehen, würde dieser dazu raten ggfs. die Scheidung nicht einzureichen und ggfs. zu verzögern,damit die Trennungsunterhalt länger bezogen werden könnte. Auch müsste der Trennungsunterhalt sofort geltend gemacht werden, da dieser sonst nicht für die Vergangenheit bezogen werden kann. Wie sollte ein Notar hier beraten?

weiteres Beispiel: Nach der Trennung zahlt A einen gemeinsamen Kredit allein weiter. Die B macht deshalb keinen Trennungsunterhalt geltend. Nach 2 Jahren verlangt der A die Hälfte, der von ihm geleisteten Zahlungen von der B. Die B meint, dass ihr dann ja auch Trennungsunterhalt zustehen würde. Dies ist aber nicht der Fall, denn den Trennungsunterhalt kann man nur verlangen, ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung, aber in der Regel nicht rückwirkend. Bei der Kredittilgung (Gesamtschuldnerausgleich) ist dies aber nicht so; hier kann man auch für die Vergangenheit die Hälfte der allein gezahlten Raten erstattet verlangen. Die B kann sich – wenn Sie Glück hat – darauf berufen, dass eine so. Nichtabrechnungsvereinbarung zu Stande gekommen war. Ob diese damit durchkommt ist aber offen.

Beim obigen Beispiel ist zu beachten, dass dies nur ein kleiner Teil der widerstreitenden Interessen sind, die hier fast immer auftreten. Fast alle Eheleute überblicken gar nicht, welche Dinge rechtlich zu regeln sind und wie man dies am besten machen sollte. Dabei ist auch zu beachten, dass bestimmte Trennungsfolgen/ Scheidungsfolgen überhaupt nicht im vollen Umfang regelbar sind (z.B. Trennungsunterhalt).

Rechtsberatung bei Trennung und Scheidung durch Rechtsanwalt vor Ort ist unumgänglich

Aus diesen Gründen ist ein Beratung beim Rechtsanwalt im Scheidungsrecht immer sinnvoll und zwar nicht, wenn das Trennungsjahr vorbei ist, sondern schon am Anfang der Trennung.

 

Rechtsanwalt Andreas Martin (Rechtsanwalt Marzahn)

Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf

 

 

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13. Mai 2018/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Scheidung-Rechtschutzversicherung-Familienrechtschutz
Familienrecht, Rechtsanwalt Scheidung Berlin, Scheidung, Scheidung Marzahn, Scheidungsanwalt in Berlin

Scheidung in Berlin – “Die Familienrechtschutzversicherung übernimmt alle Kosten des Scheidungsverfahrens!”

Nicht selten beginnt oder endet ein Telefonat in meiner Kanzlei in Berlin Marzahn damit, dass der Mandant eine Beratung im Familienrecht mit anschließender Vertretung im Scheidungsverfahren wünscht und sofort – bei der Kostenfrage – darauf hinweist, dass er eine Familienrechtschutzversicherung habe, die alle Kosten übernehmen wird.

Rechtschutzversicherung im Familienrecht – Scheidung

Oft ungläubig vernehmen dann die Mandanten meine Antwort, dass es eine solche Rechtschutzversicherung nicht gibt. Ein Ehescheidungsverfahren wird von keinem Rechtsschutzversicherer finanziert; egal, wie sich die Rechtschutzversicherung nennt (etwa Premium-Familienrechtschutz etc).

Scheidung in Berlin – Finanzierung

Was allenfalls vom Rechtsschutzversicherer übernommen wird, sind die Kosten einer Erstberatung und ggfs. weitere Kosten für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, aber begrenzt auf einen bestimmten Betrag (meist zwischen 500 und 800 Euro).

Scheidung-Rechtschutzversicherung-Familienrechtschutz

keine Kostenübernahme der kompletten Scheidung

Der Irrtum des Mandanten in Bezug auf die Kostenübernahme rührt oft daher, dass der Versicherungsmakler, der den Rechtschutzversicherungsvertrag verkauft hat, oft selbst keine Ahnung über dessen Umfang hat und den Mandanten schlicht falsch informiert.

Schadenhotline der Rechtschutzversicherung vor Beauftragung des Anwalts anrufen

Ob und wenn ja in welcher Höhe die Rechtschutzversicherung tatsächlich eingreift, klärt der Versicherungsnehmer/ Mandant am besten vor dem Erstgespräch beim Rechtsanwalt einfach durch einen Anruf bei der Schadenhotline des jeweiligen Rechtsschutzversicherers. Die Mitarbeiter der Schadenhotline kennen die Versicherungsbedingungen meist recht genau und geben oft sofort Auskunft, ob eine Deckungszusage / Kostenübernahme erfolgen kann. Oft erwarten die Versicherungen noch eine schriftliche Deckungsanfrage vom beauftragen Rechtsanwalt; dies ist dann aber meistens eine reine Formalität.

Zusammenfassung:

Derzeit übernimmt kein Rechtschutzversicherer die kompletten Kosten (inklusive Anwaltskosten) einer Ehescheidung, allenfalls einen Teil davon. Der Mandant sollte vor dem Termin beim Anwalt die Schadenhotline seiner Rechtschutzversicherung anrufen und nachfragen, ob der konkrete Fall – und wenn ja, in welchem Umfang – versichert ist und ob ggfs. eine Selbstbeteiligung besteht.

Rechtsanwalt Marzahn – Andreas Martin

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6. Mai 2018/0 Kommentare/von Rechtsanwalt Andreas Martin
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