Das Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Pasewalk
Rechtsanwalt Andreas Martin- Fachanwalt für Familienrecht – Amtsgericht Pasewalk Scheidung
Inhaltsverzeichnis
Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Pasewalk
Das Amtsgericht Pasewalk ist das zuständige Familiengericht, sofern es um eine streitige oder einvernehmliche Ehescheidungen in der Region Uecker-Randow geht. Im nachfolgende Beitrag soll es vor allem darum gehen, wie eine einvernehmliche Scheidung vor dem AG Pasewalk abläuft und welche Voraussetzungen vorliegen müssen.
Voraussetzungen für die Durchführung des Scheidungsverfahrens
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist das Vorliegen des Trennungsjahres. Die Eheleute müssen von daher wenigstens ein Jahr getrennt voneinander leben. Das Trennungsjahr kann man nicht einvernehmlich abkürzen. Wer als Rechtsanwalt einen solchen Ratschlag erteilt, hat oft nur wenig Ahnung vom Familienrecht, da diverse rechtliche Folgen mit dem Beginn des Trennungsjahres einhergehen (Stichwort: Gesamtschuldnerausgleich, Unterhalt etc).
Wenn das Trennungsjahres abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit die Ehescheidung als Scheidungsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht zu führen.
Wichtig ist dabei, dass auch bei der einvernehmlichen Ehescheidung ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen muss. Bei der einvernehmlichen Scheidung braucht aber nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt.
Wichtig ist hier zu wissen, dass dieser Anwalt nur einen Ehegatten beraten und vertreten kann. Der andere Ehegatte ist ohne Rechtsanwalt, was aber kein Problem ist, wenn er der Scheidung zustimmt. Die Zustimmungserklärung kann ohne Anwalt abgegeben werden.
Einvernehmlich ist eine Scheidung dann, wenn sich die Eheleute vor dem Familiengericht nicht wegen anderer Scheidungsfolgen, wie Umgang, Sorgerecht, Zugewinn, Ehewohnung oder nachehelichen Ehegattenunterhalt streiten. Eine Klärung dieser Folgesachen haben die Eheleute in den meisten Fällen bereits vorgenommen bzw. werden diese gegebenenfalls nach der Scheidung vornehmen.
Für die Region Uecker-Randow ist das Amtsgericht Pasewalk für die Scheidung zuständig. Das Amtsgericht Ueckermünde existiert nicht mehr und wurde im Wege der Justizreform aufgelöst. Zuständig ist von daher auch für die Region Ueckermünde das Amtsgericht Pasewalk. Dies führt dazu, dass sie Scheidungsverfahren Pasewalk in der Regel etwas länger andauern können. Eine Zweigstelle besteht beim Amtsgericht Anklam.
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Die Adresse des Gerichts lautet wie folgt:
Scheidungsantrag und Aktenzeichen
Wie oben bereits ausgeführt, muss der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Der Anwalt reicht also die Scheidung beim Gericht ein und das Gericht vergibt ein Aktenzeichen.
Verfahrenskostenhilfe
Sofern die Ehescheidung über Verfahrenskostenhilfe finanziert werden soll, entscheidet das Gericht zunächst über die Verfahrenskostenhilfe. Die Gegenseite erhält Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Um Verfahrenskostenhilfe zu bekommen, muss eine Erklärung des antragstellenden Ehegatten über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Scheidungsantrag beigefügt sein. Verfahrenskostenhilfe ist eine Art Darlehen und diese bekommt man nur-bei Nachweis-eines geringen Einkommens.
Gerichtskostenvorschuss
Sofern die Scheidung von einem Ehegatten selbst finanziert wird, welche den Anwalt beauftragt hat, wird das Gericht den Gerichtskostenvorschuss einfordern. Dies sind in der Regel ungefähr 600 €. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, der vorläufig vom Gericht kalkuliert wird.
Verfahrenswert und Gebührenwert
Der Verfahrenswert im Scheidungsverfahren ist in der Regel das Nettoeinkommen der Eheleute multipliziert mit dem Faktor drei. Dieser Wert ist nicht das, was an Kosten im Scheidungsverfahren zu zahlen ist, sondern nur ein reiner Tabellenwert, aus dem man dann die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren berechnen kann. Wie oben bereits ausgeführt, bestimmt sich auch die Anwaltsgebühren nach dem Verfahrenswert. Endgültig setzt das Familiengericht den Verfahrens fährt am Schluss des Verfahrens fest, da auch der Versorgungsausgleich zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes führt (in der Regel ein Zehntel des ursprünglichen Verfahrenswertes pro Rentenanwartschaft).
Zustellung des Antrags und Zustimmung zur Scheidung
Nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird der Scheidungsantrag der Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme zugestellt. Bei der einvernehmlichen Scheidung kann nun der andere Ehegatte selbst unter Angabe des Aktenzeichens dem Gericht mitteilen, dass er mit der Scheidung einverstanden ist und dieser zustimmt und dass auch die weiteren Angaben im Scheidungsschriftsatz, insbesondere der Trennungszeitpunkt richtig angegeben wurden. Einen Anwalt braucht er dafür nicht.
Beispiel für die Zustimmung zur Scheidung ohne Anwalt:
“Ich stimme der Scheidung zu und möchte ebenfalls geschieden werden. Die Angaben im Scheidungsschriftsatz sind richtig, insbesondere ist auch der Trennungstermin korrekt angegeben.”
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
Sodann übersendet das Gericht den Eheleuten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich, der von beiden auszufüllen ist. Der Ehegatte, der anwaltlich vertreten ist, bekommt alle Schriftstücke des Gerichtes über seinen Rechtsanwalt zugestellt.
Hinweis: Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich – auch elektronisch ausfüllbar – finden Sie hier. Zur Beschleunigung der Scheidung kann man diesen bereits mit der Scheidung einreichen.
Ermittlung der Rentenanwartschaften
Wenn die Eheleute den ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich beim Amtsgericht eingereicht haben, schreibt das Gericht selbstständig die Rentenversicherungsträger an und bitte diese für den Zeitraum der Ehezeit die Rentenanwartschaften auszurechnen und entsprechend zu übersenden. Bei privaten Rentenversicherung werden auch diese angeschrieben und die Werte – die während der Ehezeit erworben wurden – ausgeglichen, sofern die Werte nicht geringfügig ist.
Hinweis: Es werden immer Rentenpunkte oder Werte übertragen. Eine Auszahlung an einen Ehegatten ist nicht zulässig.
Anhörungstermin / Scheidungstermin
Wenn alle Anwartschaften in Bezug auf den Versorgungsausgleich-dies ist der Ausgleich der Rentenpunkte-vorliegen, wird das Gericht in der Regel einen Scheidungstermin anberaumen. In diesem Termin werden die Eheleute dann befragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie sich scheiden lassen wollen. Weiter wird gefragt, ob es Einwendungen in Bezug auf den Versorgungsausgleich gibt.
Wichtig: Falls sich die Adresse eines der Ehegatten zwischenzeitlich verändert hat, sollte diese unbedingt dem Gericht mitgeteilt werden. Zum Termin müssen beide Eheleute persönlich erscheinen; auch wenn diese anwaltlich vertreten sind!
Dauer des Scheidungstermins
Der Termin dauert beim AG Pasewalk ungefähr 15 Minuten.
Dauer des Scheidungsverfahrens
Die einvernehmliche Scheidung dauert ungefähr ein Jahr. Bei der streitigen Ehescheidung ist die Verfahrensdauer weitaus länger. Wie lange die Scheidung dauert, hängt insbesondere vor allem damit zusammen, wie schnell die Rentenversicherungsträger die Auskünfte erteilen. Manchmal ist es so, dass die Rentenauskünfte nicht erteilt werden können, da zum Beispiel ein Ehegatte sein Rentenkonto nicht geklärt hat.
Hinweis: Von daher ist anzuraten, dass man bereits vor der Scheidung eine Kontenklärung beantragt, um dann das Scheidungsverfahren etwas zu beschleunigen.
Rechtskraft der Ehescheidung
Die Scheidung wird aber noch nicht gleich im Termin rechtskräftig, sondern erst einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses. So lange können nämlich die Ehegatten gegen die Scheidung bzw. dem Versorgungsausgleich noch Beschwerde einlegen.
rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
Danach wird der rechtskräftige Scheidungsbeschluss den Eheleuten übersandt und damit kann man dann die rechtskräftige Scheidung nachweisen und so zum Beispiel seinen alten Namen annehmen. Einige Familiengerichte (so zum Beispiel in Berlin beim AG Kreuzberg) schicken den rechtskräftigen Beschluss auch ohne Nachfrage an beide Eheleute zu. Beim AG PW sollte man dies besser beantragen.
FAQ- häufig gestellte Fragen – Amtsgericht Pasewalk Scheidung
Nachfolgend beantworte ich häufig gestellte Fragen zum Thema “Ehescheidung”. Bitte klicken Sie auf die Sie interessierende Frage und sodann wird die Antwort angezeigt.
Für welche Gemeinden und Städte ist das Amtsgericht Pasewalk örtlich zuständig?
Für Eheleute in den folgenden Gemeinden/ Städten ist das Familiengericht Pasewalk örtlich zuständig.
- Bergholz,
- Blankensee,
- Boock,
- Brietzig,
- Fahrenwalde,
- Glasow,
- Grambow,
- Groß Luckow,
- Jatznick,
- Koblentz,
- Krackow,
- Krugsdorf,
- Löcknitz,
- Nadrensee,
- Nieden,
- Papendorf,
- Pasewalk,
- Penkun,
- Plöwen,
- Polzow,
- Ramin,
- Rollwitz,
- Rossow,
- Rothenklempenow,
- Schönwalde,
- Viereck und
- Zerrenthin.
Darüber hinaus (Zweigstelle Anklam):
- Anklam,
- Bargischow,
- Boldekow,
- Bugewitz,
- Ducherow,
- Neu Kosenow,
- Rossin und
- Sarnow.
Auch für die ehemaligen Gemeinden und Städte des Amtsgerichts Ueckermünde ist das AG Pasewalk zuständig, die da wären:
- Ahlbeck,
- Altwarp,
- Altwigshagen,
- Eggesin,
- Ferdinandshof,
- Grambin,
- Hammer an der Uecker,
- Heinrichswalde,
- Hintersee,
- Leopoldshagen,
- Liepgarten,
- Lübs,
- Luckow,
- Meiersberg,
- Mönkebude,
- Rothemühl,
- Torgelow,
- Ueckermünde,
- Vogelsang-Warsin und
- Wilhelmsburg
Wie lautet die Adresse des AG Pasewalk?
Die Adresse des Gerichts lautet wie folgt:
Werden noch Scheidungen beim Amtsgericht Ueckermünde durchgeführt?
Nein, das Amtsgericht Ueckermünde gibt es nicht mehr. Dieses wurde zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 aufgelöst. Zuständig ist nun das Amtsgericht Pasewalk.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist die einvernehmliche Aufhebung der Ehe vor dem Familiengericht im Scheidungsverfahren, bei der beide Ehegatten über ihre Anwälte einen Scheidungsantrag stellen oder ein Ehegatte und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. In beiden Fällen muss jeder Ehegatte, der einen Antrag auf Scheidung stellt, anwaltlich vertreten sein, da von den Familiengerichten Anwaltszwang im Scheidungsverfahren besteht.
Im Gegensatz zur streitigen Scheidung sind sich die Eheleute hier (bei der einvernehmlichen Ehescheidung) einig.
Welches Amtsgericht ist für Ueckermünde zuständig?
Das Amtsgericht Ueckermünde existiert nicht mehr. Dieses wurde aufgelöst und das Amtsgericht Pasewalk ist nun für den Landkreis Ueckermünde zuständig. Die Scheidung muss also beim AG Pasewalk eingereicht werden.
Was nützt ein Formular für den Scheidungsantrag?
Ein solches Formular nützt den Eheleuten gar nichts, denn die Scheidung kann nur von einem Anwalt eingereicht werden und dieser braucht dafür kein Formular aus dem Internet.
Welches ist die Beschwerdeinstanz?
Für Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss des AG Pasewalk ist das Oberlandesgericht Rostock zuständig.
Was ist eine streitige Scheidung?
Eine streitige Scheidung liegt dann vor, wenn die Scheidung selbst oder eine Scheidungsfolge/Folgesache vor dem Familiengericht streitig ist. Bei der streitigen Scheidung verzögert sich das Scheidungsverfahren erheblich und diese kann sogar mehrere Jahre dauern.
In der Praxis kommt die streitige Scheidung nicht so oft vor. In vielen Fällen wird die Ehe einvernehmlich geschieden. Die einvernehmliche Ehescheidung ist von daher der absolute Normalfall.
Weshalb gibt es das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist vom Gesetzgeber eingeführt worden, da in Deutschland für die Ehescheidung nicht mehr das Schuldprinzip, sondern das Zerrüttungsprinzip gilt.
Es kommt darauf an, dass die Ehe zerrüttet ist. Wer am Scheitern der Ehe Schuld hat, spielt in der Regel für das Scheidungsverfahren keine Rolle.
Der Gesetzgeber hat eine gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass bei einer Trennung von wenigstens einem Jahr, wenn beide Eheleute einen Scheidungsantrag stellen bzw. mit der Scheidung einverstanden sind, die Ehe gescheitert ist.
Nach drei Jahren ist die Ehe unwiderlegbar gescheitert, wenn die Trennung länger als drei Jahre besteht, auch wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt. Trotzdem kann man in der Regel schon nach einem Jahr-auch gegen der Zustimmung der Gegenseite-die Scheidung einreichen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Bei der Dauer des Scheidungsverfahrens muss man unterscheiden, ob eine streitige oder eine einvernehmliche Scheidung vorliegt.
Eine streitige Scheidung dauert in der Regel mehrere Jahre. Eine einvernehmliche Scheidung dauert mit Versorgungsausgleich in Pasewalk ungefähr 12 Monate.
Kann man das Trennungsjahr einvernehmlich abkürzen?
Nein, das Trennungsjahr kann man nicht einvernehmlich abkürzen. Auch wenn einige Anwälte dies sogar Ihren Mandanten empfehlen, kann nur davon abgeraten werden. Dies ist gefährlich, da viele Scheidungsfolgen/Trennungfolgen vom Beginn des Trennungsjahres abhängig sind. Das Trennungsjahr steht rechtlich nicht zur Disposition der Eheleute.
Braucht man für die Scheidung eine Trennungsbescheinigung?
Nein, für die Ehescheidung brauch man in der Regel keine Trennungsbescheinigung.
Die Trennungsbescheinigung spielt eher eine Rolle gegenüber von Behörden, die Sozialleistungen erbringen und wissen müssen, ob tatsächlich die Eheleute nun eine Bedarfsgemeinschaft sind oder tatsächlich rechtlich getrennt voneinander leben.
Für die Scheidung selbst muss kein Nachweis der Trennung geführt werden, wenn beide Eheleute übereinstimmend dem Beginn der Trennung vor dem Gericht bestätigen. Trotzdem sollte nicht vorschnell das Trennungsjahr diesbezüglich durch unwahre Angaben “abgekürzt” werden.
Rechtsanwalt Andreas Martin
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