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Inhaltsverzeichnis

  • private Rentenversicherungen und Versorgungsausgleich
    • Was ist der Versorgungsausgleich?
    • private Rentenversicherungen im Versorgungsausgleich bei Scheidung
    • Kapitalwahlrecht bei privater Rentenversicherung
    • Entzug der privaten Rentenversicherung dem Versorgungsausgleich

private Rentenversicherungen und Versorgungsausgleich

Rechtsanwalt Andreas Martin

Fallen private Rentenversicherungen in den Versorgungsausgleich bei Scheidung?

Nach einjähriger Trennung kann man in Deutschland das Scheidungsverfahren einleiten.

Ein Rechtsanwalt muss den Scheidungsantrag stellen. Von Amts wegen muss das Gericht den Versorgungsausgleich durchführen, es sei denn dieser wurde notariell ausgeschlossen oder die Ehe besteht noch keine drei Jahre und es wurde kein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches gestellt. Auch noch im Scheidungsverfahren können die Eheleute den Versorgungsausgleich ausschließen, wenn beide anwaltlich vertreten sind und entsprechende Erklärungen im Termin abgeben.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Ausgleich der Rentenanwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften. Es erfolgt hier ein Überkreuzausgleich (keine Saldierung) der Anwartschaften, die während der Ehezeit erworben worden sind. Die Ehezeit ist im Versorgungsausgleichsgesetz genau definiert. Ein vorschneller Ausschluss des Versorgungsausgleiches sollte nicht erfolgen, auch wenn die Scheidung dadurch etwas schneller geht. Ohne geht der Ausschluss nicht privatschriftlich, sondern nur notariell oder vor Gericht.

private Rentenversicherungen im Versorgungsausgleich bei Scheidung

private Versicherungen

In den Versorgungsausgleich fallen grundsätzlich alle Rentenanwartschaften (§ 2 des Versorgungsausgleichsgesetzes). Dazu zählen die gesetzlichen Anwartschaften als auch private Rentenanwartschaften. Eine private Rentenversicherung fällt also in den Versorgungsausgleich und ist entsprechend auszugleichen. Ausgeglichen wird allerdings nur der Wert/die Anwartschaften, die während der Ehezeit erworben worden sind.

Anmerkung:

Private Lebensversicherungen fallen nicht in den VA, da diese keinen Rentenbezug als Ziel haben.

Kapitalwahlrecht bei privater Rentenversicherung

Wahlrecht

Eine Besonderheit besteht darin, dass es bestimmte viele Rentenversicherungen gibt, die ein sogenanntes Kapitalwahlrecht vorsehen. Hier kann der Berechtigte wählen, ob er später eine monatliche Rentenzahlung haben möchte oder einen Einmalbetrag als Kapitalabfindung. Dies hat deshalb eine erhebliche Bedeutung, da für den Fall der Ausübung des Wahlrechts-und dies ist sogar noch während des Scheidungsverfahrens möglich, solange die Scheidung nicht rechtskräftiges-dieses Wahlrecht ausgeübt werden kann.

Anmerkung:

Das Kapitalwahlrecht kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens ausgeübt werden.

Entzug der privaten Rentenversicherung dem Versorgungsausgleich

Entfallen des VA bei ausgeübten Wahlrecht

Die Folge ist dann, wenn der Betroffene sich für die Kapitalabfindung entscheidet, dass der Versorgungsausgleich in Bezug auf diese Rentenversicherung dann nicht mehr stattfindet. Damit kann der Berechtigte die Versicherung dem Versorgungsausgleich entziehen.

Es erfolgte nur eine Missbrauchskontrolle durch das Familiengericht.

Unzulässigkeit liegt vor, wenn kein sachlicher Grund für die Ausübung des Kapitalwahlrechts vorliegt und sich das Ergebnis des Versorgungsausgleiches erheblich durch die Ausübung ändert (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.06.2015 – 13 UF 18/15).

Wenn also zum Beispiel die Ehefrau eine private Rentenversicherung mit einem hohen Wert hat und wäre unter Einbeziehung diese Rentenversicherung insgesamt ausgleichspflichtig ist und sie entscheidet sich das Wahlrecht auszuüben und die Kapitalabfindung zu wählen, um die Versicherung dem Versorgungsausgleich zu entziehen, dann kann dies unwirksam sein.

Der andere Ehepartner ist aber nicht rechtlos gestellt und hat die Möglichkeit die gekündigte Versicherung dann im Zugwinnausgleich geltend zu machen. Denn die Ehefrau/andere Seite hat ja hierdurch etwas erworben. Dies geht nicht, wenn die Ehefrau wegen Schulden keinen Zugewinn hat.

Anmerkung:

Da durch die Ausübung des Wahlrechts ein Geldbetrag in das Vermögen des Berechtigten fliesst, fällt dies dann in den Zugewinnausgleich.

Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Anwalt in Berlin Marzahn-Hellersdorf)

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