Firmengründung in Polen

Gründung einer polnischen Firma

Wir helfen bei der Firmengründung in Polen mit professioneller anwaltlicher Beratung (deutsche Standards) vor Ort in Polen.

Gründung Einzelfirma oder GmbH in Polen

Firma oder GmbH in Polen gründen?

Rechtsberatung vor Ort in Polen durch deutschsprachigen Anwalt

Eine weitere Rechtsform – neben der polnischen GmbH – die in Polen von deutschen Geschäftsleuten häufig gewählt wird, ist die polnische Einzelfirma / Firma (Gewerbe). Bei einer Firmengründung in Polen sind verschiedene Umstände zu beachten. Viele deutsche Geschäftsleute kennen zwar einige Vorteile der Unternehmensgründung in Polen (Steuern), aber wissen meist nicht, welche Rechtsform in Polen für sie die vorteilhaftere ist.

Kriterien für die Entscheidung über die Gründung einer Firma in Polen

Dies hängt neben steuerlichen Faktoren auch von weiteren Umständen, wie z.B.

  • Haftung
  • Branche
  • Image
  • Kapital

ab.

Vor der Gründung einer Firmengründung (Gewerbeanmeldung) ist immer eine eingehende Rechtsberatung erforderlich.

Die Kanzlei Martin befindet sich bereits seit dem Jahr 2005 Jahren in Polen/ Stettin. Rechtsanwalt Martin ist im Jahr 2005 in Stettin als erster deutscher und ausländischer Rechtsanwalt in die Liste der ausländischen Anwälte, welche bei der Anwaltskammer Stettin geführt wird, eingetragen worden.

Kanzlei Stettin

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Die polnische Einzelfirma ist leichter handhabbar als z.B. die polnische GmbH. Die Gründungskosten und die Kosten der Unterhaltung der Einzelfirma sind etwas geringer als die der GmbH. Auch geht der Gründungsvorgang etwas schneller, da die Eintragung im Register der Unternehmer in Polen (vergleichbar bei uns mit dem Gewerberegister) etwas schneller geht. Auch muss man nicht zum Notar, um die Firma zu errichten. Auch die Abmeldung geht schneller als bei einer GmbH und ist einfacher.

Die Einzelfirma in Polen hat allerdings auch einige Nachteile in Bezug auf die Haftung. Ebenso, wie in Deutschland, haftet der Firmeninhaber mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Firma. Dies ist ein Risiko, dass man kalkulieren muss. Dabei ist zu beachten, dass diese Haftung sich natürlich nicht auf Polen beschränkt, sondern dann auch später in Deutschland die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Auch das Image der Einzelfirma ist in Polen schlechter als das einer GmbH.

Vorteile:

  • schnellere Gründung
  • geringere Kosten
  • geringere Unterhaltungskosten
  • Liquidation geht ebenfalls schneller

Nachteile

  • Haftung mit Privatvermögen
  • steuerlich nicht so flexibel
  • schlechteres Image als polnische GmbH (Spzoo)

Als deutscher Geschäftsmann wird man für beide Rechtsformen (GmbH oder Einzelfirma) in Polen einen Steuerberater benötigen. Der steuerrechtliche Aufwand für die Firma dürfte dabei etwas geringer sein.

Die Gründung einer polnischen Einzelfirma erfolgt beim Gewerbeamt (Urząd Gminy)  oder beim Stadtamt (Urząd Miasta) und zwar dort, wo sich der Sitz der Firma (Adresse) befindet. Die Anmeldung geht recht zügig. In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass gerade die Stadtämter in Polen modernisiert und an westliche Standards angepasst wurden. Dort arbeiten nicht selten junge Angestellte, die oft auch Englisch sprechen und dienstleistungsorientiert sind, sofern man sich höflich und nicht fordernd verhält.

Die Anmeldung erfolgt mittels Vordrucke die komplett und richtig ausgefüllt werden müssen. Dazu sind nicht nur gute Polnischkenntnisse erforderlich, sofern man die Absicht hat, dies selbst zu machen. Anders als in Deutschland wird in Polen der Gegenstand der Unternehmenstätigkeit nicht umschrieben/beschrieben, sondern hierfür gibt es einen Katalog mit speziellen Nummern (PKD-Nummern), die anzugeben sind. Auch dabei helfen wir.

Ein Wohnsitz in Polen und eine PESEL-Nummer sind nicht erforderlich. Auch müssen keine polnischen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Auch ist es so, dass eine Firma in Polen ohne Notartermin (wie in Deutschland auch) schneller gegründet werden kann. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt (Ausfüllen von Anträgen) muss eine Steuernummer (NIP) beantragt werden. Die REGON (Nummer des Statistikamtes) wird ebenfalls beantragt.

Am längstens dauert hierbei die Wartezeit in Bezug auf die Steuernummer (NIP), die in Polen beim Finanzamt zu beantragen ist.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Geschäftsräumen in Polen, vor allem im Raum Stettin (Westpommern).

Die Firma in Polen hat im Normalfall gegenüber der GmbH in Polen steuerrechtliche Vorteile, da  seit dem Jahr 2009 in Polen der Gewinn der polnischen Einzelfirma bis zur Höhe von rund 85.000,00 PLN (ungefähr € 20.000,00)  nur mit 18 % besteuert (Einkommenssteuer) wird.

Wenn bei der Firma höhere Gewinne zu erwarten sind, kann man auch von Anfang an zu einer Pauschalbesteuerung des gesamten Gewinnes optieren. Die Besteuerung beträgt dann in Polen nur 19 %.

Diese Besteuerung ist günstiger als in Deutschland und zwar vor allem dann, wenn hohe Gewinne erzielt werden. Die Körperschaftsteuer (CIT) greift bei der Einzelfirma nicht.

Eine Gewerbesteuer und auch eine Kirchensteuer gibt es in Polen nicht. Zwischen Deutschland und Polen gibt es eine Doppelbesteuerungsabkommen.

Genauso, wie bei der GmbH in Polen, ist bei der Firma in Polen zu klären, inwieweit Geschäftsräume bereits vorhanden sind oder ob wir Ihnen bei der Suche nach Geschäftsräumen behilflich sein sollen. Genauso ist es so, dass auch aufgrund langjähriger Tätigkeit in Polen wir Ihnen bei der Vermittlung von entsprechenden Geschäftskontakte  behilflich sein können.

Darüber hinaus hat sich bewehrt, dass ein Mitarbeiter vor Ort, der natürlich der deutschen Sprache mächtig ist, in die örtlichen Gegebenheiten (z.B. in Stettin) entsprechend einführt.

Informationen zur Gründung einer polnischen GmbH finden Sie hier.

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt Polen

Die polnische GmbH (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością oder kurz Spzoo) ist für deutsche Unternehmer wohl die beliebteste Rechtsform in Polen. Der Grund dafür ist oft der, dass die Spzoo steuerlich flexibler als die Einzelfirma und zudem die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen ausgeschlossen ist.

Ob die GmbH in Polen immer die bessere Rechtsform ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Rechtsberatung vor Ort (ggfs- per Telefon) kann hier keine – noch so intensive – Internetrecherche- ersetzen. Sie sollten sich vor der Firmengründung immer durch einen Rechtsanwalt und ggfs. Steuerberater beraten lassen.

Auch hier kommt es immer auf die Intention des deutschen Investors an. Wer längerfristig auf den polnischen Markt tätig sein will und hohe Umsätze erwartet, kommt eine eine Spzoo nicht vorbei.

Wir beraten hier gern!

Die polnische Einzelfirma ist zwar leichter handhabbar als z.B. die polnische GmbH, aber dafür ist die Spzoo flexibler. Dies gilt vor allem in steuerrechtlicher Hinsicht. Die Gründungskosten und die Kosten der Unterhaltung der GmbH sind etwas höher als die der polnischen Einzelfirma.

Auch geht der Gründungsvorgang geht bei der Einzelfirma etwas schneller, allerdings erfolgen die Eintragungen der GmbH / Spzoo im KRS (Handelsregister) heutzutage recht schnell. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Standardsatzung verwendet wird, was wir regelmäßig tun. Besondere Gestaltungen des Gesellschaftsvertrag der GmbH in Polen werden oft vom Registergericht mißtrauisch betrachtet und verzögern die Eintrag oft erheblich. Besser ist die Spzoo zunächst mit der Standardsatzung zu gründen und dann später nach der Eintragung der GmbH die Satzung zu ändern, denn dann kommt es oft auf Verzögerungen nicht mehr an.

Ein Notartermin nebst Dolmetscher ist auf jeden Fall erforderlich. Aber auch hier geht die Terminsvergabe schnell und es gibt keine Probleme. Wir arbeiten seit Jahren mit den gleichen Notaren und Dolmetschern in Stettin zusammen.

Die Einzelfirma in Polen ist zwar schneller gegründet, hat aber auch einige Nachteile in Bezug auf die Haftung. Ebenso, wie in Deutschland, haftet der Firmeninhaber nämlich mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Firma. Dies ist bei der Spzoo anders.

Nachteile:

  • langsamere Gründung
  • höhere Kosten
  • höhere Unterhaltungskosten
  • Liquidation dauert lange

Vorteile

  • keine Haftung mit Privatvermögen
  • steuerlich flexibel
  • gutes Image als polnische Einzelfirma

Die Gründung der GmbH (Spzoo) läuft bei uns wie folgt ab:

Zunächst erfolgt eine anwaltliche Beratung über die richtige Rechtsform und zum Steuerrecht. Diese Beratung kann entweder vor Ort in der Kanzlei in Stettin, selbstverständlich auf Deutsch, oder auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Wenn die GmbH die richtige Rechtsform für Sie ist, dann übersenden wir Ihnen einen kurzen Fragenkatalog mit den wichtigsten Daten zu GmbH-Gründung, um die Satzung zu erstellen.

Hier geht es zum Beispiel um den Namen der GmbH, den Geschäftsgegenstand und die Gesellschafter sowie Geschäftsführer und Höhe des Stammkapitals.

Anders als in Deutschland ist der Name der GmbH in Polen nicht so streng reglementiert. Eine Prüfung durch eine Handelskammer erfolgt in Polen nicht.

Genau wie bei der Einzelfirma in Polen wird in der Satzung der Spzoo der Gegenstand der Gesellschaft nicht beschrieben, sondern über spezielle Nummern (PKD- Nummern) gewählt.

Diese herauszusuchen ist für den Mandanten sehr mühselig ist, von daher machen wir es so, dass der Mandant uns einfach mitteilt, welche Tätigkeiten er in Polen ausüben möchte und wir suchen dann die entsprechenden Nummern aus.

Sodann übersenden wir dem Mandanten die erstellte Satzung mit der Bitte um Prüfung.

Unmittelbar danach kann man schon, wenn Geschäftsräume vorhanden sind, einen Notartermin in Stettin (Polen) vereinbaren. Wir bestellen dann den Dolmetscher.

Damit der Mandant nicht mehrfach anreisen muss, handhaben wir es so, dass am gleichen Tag-nach Errichtung der GmbH beim Notar-das Bankkonto eröffnet wird. Wir arbeiten hier mit einer speziellen Bank zusammen, die dies ermöglicht. Viele Banken machen hier Probleme, da die GmbH ja noch nicht existiert (nicht eingetragen). Der Stammkapital kann sodann eingezahlt werden.

Sodann unterschreibt der Mandant die Unterlagen für die Anmeldung im Handelsregister (KRS) und die Anmeldung der REGON und der Steuernummer (NIP).

Danach bleibt nur die Eintragung abzuwarten und vor allen den Erhalt der Steuernummer, denn diese ist wichtig, um in Polen Rechnungen schreiben zu können.

Dies geht recht unproblematisch und mittlerweile auch viel schneller als noch vor einigen Jahren, da die Registergerichte die Eintragungen schneller durchführen.

Es ist auch kein Problem, wenn die GmbH nicht in Stettin, sondern in einer anderen Stadt in Polen ihren Sitz haben soll. Trotzdem kann der Notartermin in Stettin stattfinden. Wir schicken die Unterlagen dann zum richtigen Registergericht vor Ort.

Die Körperschaftssteuer für juristische Personen ist im polnischen Körperschaftssteuergesetz (Podatek dochodowy od osób prawnychgeregelt, obwohl man in Polen diese Steuer nicht als Körperschaftssteuer bezeichnet. Selbst in Polen hat sich die englische Kurzbezeichnung CIT (englisch Company Income Tax) durchgesetzt.

Nach Artikel 19 Abs. 1 des Körperschaftssteuergesetzes-PL unterliegt das zu versteuernde Einkommen unabhängig von seiner Verwendung, der Besteuerung mit einem Körperschaftssteuersatz von 15 % (vor 2017 waren dies noch 19 %).

Daneben gibt es in Polen für bestimmte Verträge eine sog. Zivilvertragssteuer, die im Normalfall 2 % beträgt. Eine Gewerbe- oder Kirchensteuer gibt es nicht.

Wir beraten und vertreten deutsche Mandanten auf dem polnischen Markt, insbesondere bei der Gründung einer polnischen GmbH.

Die Betreuung vor Ort erfolgt deutschsprachig.

Wir haben seit Jahren Erfahrung mit der Gründung von Unternehmen für deutsche Geschäftsleute.

Darüber hinaus geben wir den deutschen Mandanten auch wichtige Hinweise zum polnischen Markt und zum Verhalten vor Ort gegenüber Geschäftspartnern und Behörden (Stichwort: Mentalitätsunterschiede).

Rechtsanwalt A. Martin – Anwalt in Polen/ Stettin