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juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.Rechtsanwalt Andreas Martin
GmbH in Polen, Rechtsanwalt Polen, Spzoo

Sp.zo.o – die polnische GmbH

Inhaltsverzeichnis

  • Sp.zo.o – die GmbH in Polen
    • Spzoo- das unbekannte Wesen
    • Mindeststammkapital der polnischen GmbH
    • Haftung der Gesellschafter bei der GmbH in Polen

Sp.zo.o – die GmbH in Polen

juristische Abkürzungen: Sp.zo.o.

Spzoo


 

Die polnische Abkürzung Spzoo oder manchmal auch klein „spzoo“ ist die Abkürzung der Rechtsform der GmbH in Polen. Die Abkürzung heißt übersetzt „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) , also genau, wie in Deutschland. GmbH ist nicht gleich mit jeder x-beliebigen Firma in Polen oder Deutschland vergleichbar. Was sich hinter der Abkürzung Spzoo verbirgt, erfahren Sie hier.

Spzoo- das unbekannte Wesen

Obwohl viele deutsche Unternehmen mit polnischen Gesellschaften machen, haben diese meist keine Ahnung, was sich eigentlich hinter der Spzoo verbirgt. Nur zu wissen, dass es eine polnische GmbH ist, reicht nicht aus, denn es haftet hier – wie in Deutschland – die Gesellschaft. Die GmbH in Polen ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Es gibt aber auch einige Unterschiede, die man kennen sollte.

Mindeststammkapital der polnischen GmbH

Das Mindeststammkapital der polnischen GmbH beträgt nur PLN 5.000,00. Dies sind derzeit ungefähr 1.200 Euro. Dies ist nicht viel; eigentlich nichts, was sich zu vollstrecken lohnt. Dies sollte man vor der Eingehung der Geschäftsbeziehungen mit einer GmbH in Polen wissen.

Haftung der Gesellschafter bei der GmbH in Polen

Die Gesellschafter der GmbH in Polen haften – ebenso, wie in Deutschland – allein mit ihrer Einlage. Diese muss bei der Gründung noch nicht einmal nachgewiesen werden (wie früher mal in Deutschland), sondern das Einbringen wird gegenüber dem polnischem Registergericht (KRS) versichert. Die Eintragung der Spzoo erfolgt mit entsprechenden Formularen. Diese sind zusammen mit einem Antrag auf eine Nummer beim polnischen Statistikamt (REGON) und dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer (NIP) einzureichen.

Die Gründung beim Notar und die Eintragung der Spoo in das polnische Handelsregister gehen recht schnell. Im besten Fall ist dies in wenigen Tagen bereits erledigt. Eine Adresse in Polen braucht man allerdings, da die Spzoo ja ihren Geschäftssitz in Polen haben muss.

Rechtsanwalt Polen – Anwalt Martin (Stettin/Polen)

30. Oktober 2010/von Rechtsanwalt Andreas Martin
Schlagworte: Anwalt in Polen, die polnische GmbH, firma in polen, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht in Polen, Gründung einer GmbH in Polen, Kapital, Mindeststammkapital der polnischen GmbH, polnische Einezelfirma, polnische GmbH, Rechtsanwalt Polen, Spzoo
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